Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 22

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 22 (NJ DDR 1956, S. 22); selbst führen, wie dies in Ehesachen überwiegend der Fall ist. Sind die Parteien, oder auch nur eine, durch Prozeßbevollmächtigte vertreten, so ist das Urteil diesen zuzustellen (§ 176 ZPO). Ist der Prozeßbevollmächtigte bei der Urteilsverkündung zugegen, so kann ihm das Urteil gemäß §§ 625, 176, 212 b ZPO zugestellt werden. Einzelne Kollegen entgegnen uns: Wir haben auf Grund unseres hohen Arbeitsanfalls gar nicht die Zeit, das Urteil sofort abzusetzen, und unsere Geschäftsstelle ist dazu viel zu überlastet. Durch das Verfahren der sofortigen Absetzung und Verkündung der Urteile erfolgt jedoch in keinem Fall eine zusätzliche Belastung der Geschäftsstelle, sondern wie sich aus den obigen Ausführungen ergibt eine Entlastung. Für die Richter macht sich selbstverständlich eine sehr sorgfältige Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung notwendig, aber gut vorbereitet soll der Richter ja auch dann sein, wenn er das Urteil nicht sofort absetzt. Die Erfahrung lehrt, daß beim zeitlichen Auseinanderfallen von Urteilsverkündung und schriftlicher Absetzung der Entscheidungsgründe viele Richter gewisse Schwierigkeiten haben, die in § 315 Abs. 2 ZPO vorgeschriebene Wochenfrist einzuhalten. Überschreitungen dieser im Interesse der Parteien sehr wesentlichen Bestimmung sind aber als schwere Rechtsverletzung anzusehen. Ein Richter, der sich die sofortige schriftliche Absetzung der Entscheidungsgründe zur Regel macht, schaltet damit auch die Gefahr aus, gegen diese gesetzliche Bestimmung zu verstoßen. Gewisse Überlegungen sind hinsichtlich der Ansetzung der Termine erforderlich, da diese in einem größeren Abstand als bisher angesetzt werden müssen. Im allgemeinen wird man für den „Normalfall“ nach einer entsprechenden Einarbeitung etwa zwei Stunden für das gesamte Verfahren benötigen, wobei es natürlich auch hier Ausnahmefälle gibt und möglicherweise noch ein zweiter Termin erforderlich ist. Obwohl § 272 b ZPO fordert, daß der Rechtsstreit tunlichst in einer mündlichen Verhandlung erledigt wird, ist dies nicht in jedem Falle möglich, da es sich beispielsweise erforderlich machen kann, einen Zeugen, der weit entfernt wohnt, im Wege der Rechtshilfe zu vernehmen. Wenn ein Richter behauptet, es fehle ihm für eine derartige Terminsanberaumung die Zeit, so kann man ihm nur erwidern, daß er die Urteilsgründe in jedem Fall niederlegen muß, daß aber im Anschluß an die mündliche Verhandlung der gesamte Prozeßstoff bei ihm und bei den Schöffen noch frisch in Erinnerung ist und so auch am besten die Entscheidung gefällt und begründet werden kann. Nach einer reichlich halbjährigen Praxis der sofortigen Absetzung der Urteile in Ehesachen kann ich feststellen, daß ein solches Verfahren möglich und im Interesse der Überzeugungskraft der Entscheidungen und der erzieherischen Wirkung auf die Prozeßparteien dringend erforderlich ist, wenn es auch hier, wie überall, Ausnahmefälle geben wird, für die auch weiterhin ein Entscheidungstermin gemäß § 310 letzter Absatz ZPO angesetzt werden muß. Es ist mir bekannt, daß auch andere Kreisgerichte schon mit der sofortigen Absetzung und Verkündung von Ehe- und Zivilurteilen begonnen haben, und es würde mich und sicher auch viele andere Kollegen interessieren, zu hören, welche Erfahrungen sie dabei gesammelt haben. HEINZ FISCHER, Direktor am Kreisgericht Karl-Marx-Stadt (Stadtbez. II) llllllllllllllillllllllllllllllllllllllllll Hinweis Beginnend in Heft 3/1956 veröffentlichen wir eine Reihe von Artikeln, in denen Mitglieder des Staatlichen Vertragsgerichts die Prinzipien der bevorstehenden neuen Vertragsverordnung erläutern. llllllllilllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllillllllllllllllllllilllllllHIIIIIIIIIIIIIIIW Die territoriale Geschäftsverteilung bei den Kreisgerichten Das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR vom 23. Juli 1952 fordert „eine größtmögliche Annäherung der Organe der Staatsgewalt an die Bevölkerung und eine breitere Einbeziehung der Werktätigen in die Leitung des Staates“. Deshalb mußten Maßnahmen getroffen werden, um eine engere Verbindung zwischen den Werktätigen und unseren Gerichten herzustellen. Als erste im Bezirk Karl-Marx-Stadt begriffen die Richter des Kreisgerichts Hainichen die Wichtigkeit und Bedeutung der Empfehlung des Ministeriums der Justiz, die Spezialisierung zu überwinden und jeden Richter für alle Aufgaben des Gerichts in einem Sektor des Kreises verantwortlich zu machen. Sofort nach Abschluß der feierlichen Verpflichtung der neugewählten Schöffen gingen sie deshalb daran, ihren Kreis in drei Gebiete aufzuteilen und jedem der drei Richter die Erledigung aller Straf- und Zivilsachen und selbstverständlich auch die politische Massenarbeit „seines“ Gebiets zu übertragen. Lediglich die Jugendstrafsachen blieben in einer Hand; ihre Auswertung mußte deshalb als ständiger Tagesordnungspunkt für die Dienstbesprechungen vorgesehen werden. Die Richter des Kreisgerichts Hainichen waren sich darüber klar, daß es sich bei dieser Maßnahme nicht einfach um eine neue Art der Geschäftsverteilung handeln konnte, sondern um eine wichtige demokratische Aufgabe. Deshalb genügte es nicht, daß sich jeder Richter einen guten' Überblick über die Entwicklung in Straf-, Zivil- und Familiensachen und einen möglichst genauen Einblick in die Verhältnisse seines Gebiets verschaffte. Erforderlich war vielmehr, die Verbindung zwischen Gericht und Bevölkerung enger zu gestalten und das Vertrauen aller Werktätigen so zu festigen, daß sie das Gericht als ihre eigene Sache betrachten. Da es verfrüht wäre, jetzt schon von Erfahrungen zu sprechen, soll hier nur über die organisatorischen Maßnahmen berichtet werden und über die Überlegungen, von denen sich die Richter hierbei leiten ließen. Der Beginn der Verwirklichung der neuen Maßnahme wurde dadurch erleichtert, daß die Verteilung der Rechtsauskunftstellen, Schöffenschulungen und Justizveranstaltungen auf die Richter bereits eine territoriale war und in der Hauptsache der gegenwärtigen entsprach. Außerdem ist die richterliche Besetzung seit geraumer Zeit stabil, so daß viele wertvolle Verbindungen bereits geknüpft waren. Die innerbetriebliche Organisation erforderte durchaus keine Umwälzung. Sie zeigte sich der Umstellung gewachsen und hat sich ohne Schwierigkeiten den neuen Erfordernissen angepaßt. Die Aufgliederung des Kreises wurde nach der Bevölkerungszahl vorgenommen, denn eine nach Gemeinden gegliederte statistische Erfassung der Eingänge erfolgt nicht. Da auf Grund der Struktur des Kreises die Aufgliederung lediglich noch unter verkehrstechnischen Gesichtspunkten vorgenommen wurde, sind Berichtigungen dieser Aufteilung ohne weiteres möglich. Bei der Verteilung der Gebiete auf die Richter war zunächst vorgesehen, dem Direktor wegen seiner besonderen neuen Aufgaben ein bevölkerungsmäßig kleineres Gebiet zuzuweisen. Da jedoch bei einer Richterin die zusätzliche Belastung als Frau und Mutter zu berücksichtigen war, mußte dieser Umstand in erster Linie für die Aufgliederung maßgeblich sein. Danach wurden Listen von den Gemeinden jedes Gebietes angefertigt. Sie waren sehr bald allen Kollegen vertraut, so daß die Verteilung der Arbeit ohne Mühe vor sich geht. Beim Anlegen der Akten wird jede mit dem Anfangsbuchstaben des Namens des jeweiligen Richters gekennzeichnet. Dies erspart ein Nachblättern. Die Registratur ist selbstverständlich einheitlich. Hier erübrigt sich auch eine Kennzeichnung, da der bearbeitende Richter bereits auf dem Karteiblatt eingetragen wird. 22;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 22 (NJ DDR 1956, S. 22) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 22 (NJ DDR 1956, S. 22)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Tenaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Effektivität der Transporte; Die auf dem Parteitag der formulierten Aufgabenstellung für Staatssicherheit Überraschungen durch den Gegner auszusohließen und seine subversiven Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Beweisfüh-rung mit Sachverständigengutachten zu gewährleisten ist. VgT. dazu Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom, die Qualität der Beweisführung in der gesamten Untersuchungstätigkeit systematisch zu erhöhen, wozu die Anregungen und Festlegungen des Zentralen Erfahrungsaustausches.

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