Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 196

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 196 (NJ DDR 1956, S. 196); machte in der Abrüstungsfrage in gewissem Umfang allmählich in Gang. Zwar ging auch die 9. Vollversammlung der UN im Dezember 1954 auseinander, ohne den ihr vorgelegten neuen sowjetischen Konventionsentwurf über Rüstungsbegrenzung und Atomwaffenverbot trotz Zustimmung vieler UN-Vertre-ter mit einem konstruktiven Ergebnis behandelt zu haben, aber nach langen Jahren kommt es im Oktober/ November 1954 endlich wenn auch zunächst nur in einer Verfahrensfrage zu einem einmütigen, politisch bedeutsamen Beschluß der Sowjetunion und der westlichen Großmächte. Diese vier Staaten sowie Kanada schlugen in der Politischen Kommission der Vollversammlung einen Beschluß vor, der die UN-Abrüstungs-kommission beauftragt, eine Lösung des Abrüstungsproblems auf der Grundlage eines französisch-britischen Vorschlages vom Juni 1954 und des sowjetischen Konventionsentwurfs neu zu erwägen und den Unterausschuß, dem nur die vier Großmächte und Kanada angehören, wieder einzuberufen. Die Vorlage wurde nicht nur in der Politischen Kommission, sondern wenige Tage später auch von der Vollversammlung einstimmig angenommen, und Ende Februar 1955 nahm der Unterausschuß in London seine Beratungen wieder auf. Er steht nach dem Beschluß der Vollversammlung vor der Aufgabe, den Entwurf einer internationalen Konvention über Rüstungsbeschränkungen und Atomverbot auszuarbeiten. Eine entscheidende Erschwerung dieser Aufgabe ergibt sich aus der Ratifikation der Pariser Verträge, aus der Einbeziehung eines remilitarisierten Westdeutschland in den exklusiven NATO-Pakt, aus der dadurch bedingten Blockierung der Wiedervereinigung Deutschlands auf friedlichem und demokratischem Wege, aber auch aus dem Ausbau des SEATO-Paktes und der Schaffung des Bagdad-Paktes, aus der Atomstrategie der hinter diesen Paktkombinationen stehenden imperialistischen Generalität. Eine entscheidende Erleichterung und reale Chance der Lösung seiner schweren Aufgabe ergibt sich für den Abrüstungsunterausschuß aus der weiteren internationalen Gewichtsverlagerung zugunsten der am Frieden interessierten Kräfte in der Welt. Die ökonomische, politische, militärische und moralische Kraft des sozialistischen Lagers, die Herausbildung einer Gruppe von Staaten, die sich aktiv gegen den Krieg wenden und bewußt von exklusiven, diskriminierenden Blockbildungen femhalten, die Stärke der Arbeiterbewegung in den kapitalistischen Ländern, z. B. Frankreich und Italien, die ständig sich ausbreitende Weltfriedensbewegung das sind, wie der Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees an den XX. Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion überzeugend darlegt, heute die realen Faktoren, die ungeachtet des Bestehens imperialistischer Staaten Kriege nicht mehr unvermeidbar und einen dauerhaften Frieden möglich machen, falls alle Gegner eines neuen Krieges sich in einer Kampffront vereinen und den Frieden gemeinsam aktiv verteidigen9). Einzuschließen in diese Reihe fördernder Faktoren ist natürlich vor allem die Kraft der marxistisch-leninistischen Arbeiterparteien, die sich von dogmatischen Einengungen und Entstellungen befreit haben und weiter befreien werden und dadurch, wie z. B. die ständige Verstärkung der Positionen der UdSSR in der internationalen Arena zeigt, weit aktiver ihre mobilisierende Rolle im Kampf um die Erhaltung des Friedens und den Zusammenschluß der Friedenskräfte spielen können. Ausgangspunkt der sich unter diesen internationalen Bedingungen vollziehenden Arbeit des Abrüstungsunterausschusses ist, wie erwähnt, ein am 11. Juni 1954 von Frankreich und England vorgelegter Plan, der von folgenden Zielen bestimmt ist: 1. vollständiges Anwendungs- und Herstellungsverbot von Kernwaffen und Umstellung der Kernwaffenvorräte auf friedliche Verwendungszwecke; 2. beträchtliche Herabsetzung aller Streitkräfte und herkömmlichen Waffengattungen; 3. Einrichtung eines wirksamen Kontrollorgans; 4. Einberufung einer internationalen Abrüstungskonferenz, fortschreitende tatsächliche Verminderung der 9) N. S. Chruschtschow, Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees der KPdSU an den XX. Parteitag, S. 42 f. Streitkräfte, der konventionellen Waffen sowie Einstellung der Produktion von Kernwaffen. Die Prinzipien dieses französisch-britischen Vorschlages wurden nach einiger Zeit auch von den USA und Kanada unterstützt, aber auch von der Sowjetunion einem eigenen Vorschlag vom 10. Mai 1955 zugrunde gelegt. Das Abrüstungsprogramm der UdSSR umfaßt folgende Punkte: 1. Herabsetzung der Streitkräfte der fünf Großmächte binnen zwei Jahren: auf je 1 bis lVs Millionen für die USA, UdSSR und Volksrepublik China, auf je G50 000 für Großbritannien und Frankreich (ähnliche Höchst-ziffem enthielt auch der französisch-britische Plan); 2. Verpflichtung der Großmächte zur Nichtanwendung von Atom- und Wasserstoff waffen bis zu deren völligem Verbot, außer bei Verteidigung gegen eine Aggression, und auch dann nur auf Beschluß des Sicherheitsrates; 3. etappenweises Verbot der Atom- und Wasserstoffwaffen nach Herabsetzung der Streitkräfte und der konventionellen Waffen um 3/4 der vereinbarten Quote; 4. wirksame internationale Kontrollmethoden in zwei Etappen: zunächst Entsendung von Kontrollgruppen in Häfen, in Bahnknotenpunkte, auf Flugplätze usw. zur Ermittlung etwaiger gefährlicher Truppenkonzentrationen, später ständige Inspektion durch internationale Kontrollorgane in allen erforderlichen Gebieten. Auf der Genfer Konferenz der vier Regierungschefs im Juli 1955 entwickelten die Westmächte folgende Gedanken, ohne auf den allgemeinen Abrüstungsplan zurückzukommen: England entwickelte den Plan der Einrichtung einer gemeinsamen Inspektion in Gebieten von vereinbarter Ausdehnung beiderseits einer vereinbarten Trennungslinie der in Europa stationierten Armeen des Ostens und des Westens, Frankreich das Projekt einer Senkung der Militärbudgets bei Verwendung der ersparten Mittel für die Hilfe an unterentwickelte Länder, die USA den Vorschlag gegenseitiger Luftaufklärung und militärischen Informationsaustausches zwischen den USA und der UdSSR. Die Sowjetunion verblieb auch in Genf mit geringfügigen Abänderungen bei ihrem Vorschlag vom 10. Mai 1955. Nach der erfolgreichen Genfer Juli-Konferenz trug die UdSSR zur Realisierung des „Geistes von Genf“ dadurch bei, daß sie von sich aus mit der Demobilisierung von 640 000 Soldaten begann ihrem Beispiel folgten Rumänien, Bulgarien, die Tschechoslowakei, Polen und Albanien und daß sie ihren einzigen ausländischen Militärstützunkt (Porkkala in Finnland) unter Aufhebung eines 1945 auf 50 Jahre geschlossenen Pachtvertrages entschädigungslos zurückgab. Der britische Premierminister kündigte eine Verringerung der englischen Armee um etwa 100 000 Mann an mit dem Ziel, 1958 einen Stand von 680 000 Mann zu erreichen. Nimmt man diese ermutigende Ankündigung mit einer Äußerung Edens einen Tag nach Bekanntwerden des sowjetischen Vorschlages vom 10. Mai 1955 zusammen, wo er von einer „aussichtsreicheren Perspektive als bisher häufig“ sprach, dann deutet dies eine differenziertere Politik Englands in der Abrüstungsfrage im Vergleich zur amerikanischen an. Die USA vollzogen angesichts der durch die Annäherung der Standpunkte gegebenen „Gefahr“ einer Verständigung zwischen Ost und West für Kriegsinteressenten eine ernste Gefahr! im UN-Unterausschuß am 6. September 1955 einen erstaunlichen Positionswechsel, indem der USA-Vertreter von den früher von Frankreich, England und den USA selbst vertretenen Vorschlägen plötzlich mit der Erklärung abrückte: „Wir werden diese Vorschläge nicht fallen lassen, sie aber nicht unterstützen.“ Eine solche Äußerung läßt sich nur als Ausdruck einer prinzipienlosen Obstruktionspolitik deuten. Auf der Genfer Außenministerkonferenz im Ok-tober/November 1955 zeigten die mit individuellen Vorschlägen, aber in gemeinsamer Front operierenden westlichen Außenminister eine wenig konstruktive Haltung. (Zwei dieser Außenminister mußten inzwischen wegen der Kritik ihres Parlaments von ihrer Funktion zurücktreten, der dritte bedarf nach der amerikanischen Verfassung nicht des parlamentarischen Vertrauens und amtiert noch.) Der amerikanische Vertreter auf der zweiten Genfer Konferenz interessierte sich nur noch für Kontrolle, hauptsächlich in Gestalt der wechsel- 196;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

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