Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 193

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 193 (NJ DDR 1956, S. 193); NUMMER 7 JAHRGANG 10 BERLIN 1956 5. APRIL UND RECHTSWISSENSCHAFT Zur Abrüstungsirage Von Prof. Dr. PETER A. STEINIGER, Präsident der Deutschen Liga für die Vereinten Nationen Das Wettrüsten öffnet das Tor zum Krieg. Diesen Satz braucht man nicht zu beweisen. Er stellt das Ergebnis der Erfahrungen dar, die die Völker in zwei Weltkriegen von etwa zehnjähriger Dauer in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts gemacht haben. Fast 36 Millionen Menschen haben sie mit ihrem Leben bezahlt, weit über IV2 Milliarden Dollar materieller Schäden bekräftigen sie. Es ist klar, daß die Volksmassen, deren Interesse überall der Friede ist, sich angesichts eines solchen Anschauungsunterrichts immer zahlreicher in den verschiedensten Teilen der Welt der Anzettelung eines neuen Weltkrieges entgegenstellen. Es ist auch klar, daß die Imperialisten, deren ökonomisches Interesse der Krieg und die Kriegsvorbereitung ist, ihnen dabei entgegentreten und sie nach Kräften hindern, die wahren Ursachen imperialistischer Aggressionen zu erkennen. Solange es in der internationalen Arena keine konsequent antiimperialistische Macht gab, fiel ihnen dies verhältnismäßig leicht. Der utopische kleinbürgerliche Pazifismus störte die Imperialisten sehr wenig und war ihnen objektiv sogar dienstbar. Denn er öffnete gewisse Ventile, hemmte den organisierten aktiven Widerstand der Massen gegen die profitgierigen Kriegstreiber und ließ sich gegen die Abwehrkraft ihrer Opfer ausnutzen. Erst mit dem Erscheinen des ersten sozialistischen Staates und seinem Eintritt in das internationale Leben wird der Kampf gegen den Krieg und die Kriegsvorbereitung, daher auch der Kampf um eine allgemeine Abrüstung zu einem realen Faktor. Bei Eröffnung der internationalen Wirtschaftskonferenz in Genua, die im April 1922 stattfand, legte die sowjetische Delegation den Plan einer allgemeinen Abrüstung vor. Bereits dieser erste Abrüstungsvorschlag der Sowjetmacht verband die allgemeine Herabsetzung der Rüstungen und Rüstungslasten sowie die Verringerung der Armeen aller Staaten mit der Forderung des völligen Verbots „der barbarischsten Formen der Kriegsführung“ das hieß damals: „der Anwendung von Giftgasen, des Luftkrieges u. a., insbesondere auch der Anwendung von Zerstörungsmit-* teln, die sich gegen die friedliche Bevölkerung richten“1). Dieser sowjetische Abrüstungsvorschlag war somit zugleich eine schöpferische Konkretisierung von der Bourgeoisie geschaffener, von den Imperialisten aber nicht ernst genommener Grundsätze, wie sie in dem Petersburger Abkommen von 18682), in Art. 23, 25 und 46 der Haager Landkriegsordnung von 1907 und in Art. 171 des Versailler Vertrages von 1919 niedergelegt waren. Die imperialistischen Staaten reagierten uneinheitlich, aber ablehnend. Gegenüber dem besonders schroffen Nein des damaligen französischen Delegierten argumentierte der sowjetische Vertreter mit dem Hinweis auf das Vorbringen Briands, Rußlands Rüstungen seien die Ursache dafür, daß Frankreich eine Abrüstung ablehne, jetzt, da Rußland eine allgemeine Abrüstung vorschlage, Frankreich aber sie nach wie vor ablehne, zeige sich die Haltlosigkeit dieses Arguments. Bekanntlich gebrauchen die Propagandisten der Achse Washington Bonn heute nach über 30 Jahren das gleiche unschlüssige Argument. Die Sowjetunion ließ sich in ihrem Kampf für eine allgemeine Abrüstung und die Ausschaltung der Mas.-senvernichtungsmittel durch die Haltung der imperialistischen Mächte nicht entmutigen. Zur Beruhigung der Volksmassen hatten diese damals den Völkerbund be- it Geschichte der Diplomatie, Dritter Band, S. 210. 2) Fleisehmann, Völkerrechtsquellen, S. 88 ff. herrschenden Mächte im Jahre 1925 die Einberufung einer internationalen Abrüstungskonferenz durch den yölkerbund, aber unter Teilnahme auch von Nichtmitgliedstaaten wie den USA und der UdSSR beschlossen. In der ersten, der Vorbereitung dieser Konferenz dienenden Kommissionssitzung, die Ende November 1927 in Genf stattfand, wies der sowjetische Vertreter nach, daß die bürgerlichen Staaten in den Nachkriegsjahren ihre militärischen Ausgaben gegenüber der Vorkriegszeit verdoppelt bis verdreifacht und ihre Armeen um 1 180 000 Mann verstärkt hätten. Er schlug angesichts dieser Entwicklung den Abschluß einer Konvention3) mit folgenden Hauptpunkten vor: 1. Entlassung aller Streitkräfte zu Lande, zur See und in der Luft; 2. Vernichtung aller Munitionsvorräte und sonstigen Waffen; 3. Einstellung aller kurzfristigen militärischen Übungen; 4. Aufhebung aller Gesetze über die Militärdienstpflicht; 5. Schließung aller Rüstungsbetriebe; 6. Sperrung aller Mittel für militärische Zwecke. Der sowjetische Vorschlag stieß auf den stärksten Widerstand. Ein britischer Imperialist in der Kommission kennzeiehnete ihn als ein für den „Mann von der Straße“ berechnetes Projekt und charakterisierte damit unfreiwillig den demokratischen Charakter der sowjetischen Abrüstungspolitik. Nach Ablehnung auch einer Teillösung der von der Sowjetunion so nachdrücklich aufgeworfenen Abrüstungsfrage hielten es die Westmächte mit Rücksicht auf die Friedens wünsche ihrer eigenen Völker für angebracht, eine „pazifistische“ Demonstration durchzuführen. Dabei spielten widersprüchliche Interessen der wichtigsten imperialistischen Staaten und der Wunsch der im Völkerbund nicht vertretenen USA nach maßgeblicher Einschaltung in die europäische Politik eine erhebliche Rolle. So kam es zu dem Briand-Kollegg-Pakt, der zwar den Krieg als ein Mittel zur Regelung internationaler Streitigkeiten ächtete, praktisch aber diese wichtige Erklärung dadurch entwertete, daß er an der Abrüstungsfrage vorbeiging und somit den Fortgang des Wettrüstens nicht verhinderte. Ungeachtet dieser und anderer Unzulänglichkeiten erklärte die Sowjetregierung am 6. September 1928 ihren Beitritt mit der ausdrücklichen Begründung, daß sie als Paktteilnehmer die Möglichkeit habe, die Abrüstungsfrage vor allen Paktstaaten und in aller Öffentlichkeit zu erörtern. Im Juli 1929 trat der Briand-Kellogg-Pakt nach dem Beitritt von 44 Staaten in Kraft. Der Angriffskrieg war zum Verbrechen erklärt, aber seine Vorbereitung durch die aggressiven Kräfte nicht verhindert. Als schließlich Anfang Februar 1932 die internationale Abrüstungskonferenz tatsächlich eröffnet wurde, war es wiederum die sozialistische Sowjetunion, die in einer durch die japanische Aggression im Fernen Osten und die zunehmende Aggressivität der deutschen Militaristen in Europa verschärften Situation um eine reale und möglichst umfassende Abrüstung kämpfte. Die sowjetische Delegation beantragte den Abschluß einer Konvention über eine allgemeine und restlose Abrüstung und legte für den Fall der Ablehnung dieses Vorschlags einen Konventionsentwurf über 3) Geschichte der Diplomatie, Dritter Band, S. 465. 193;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu mißbrauchen Den Stellenwert dieser Bestrebungen in den Plänen des Gegners machte Außenminister Shultz deutlich, als er während der, der Forcierung des subversiven Kampfes gegen die sozialistischen Staaten - eng verknüpft mit der Spionagetätigkeit der imperialistischen Geheimdienste und einer Vielzahl weiterer feindlicher Organisationen - einen wichtigen Platz ein. Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Offizialisierung des Verdachts des dringenden Verdachts dieser Straftat dienen soll; die Verdachtsgründe, die zum Anlegen des operativen Materials führten, im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die kriminellen Menschenhändlerbanden und zur Vorbeugung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der ist spürbar gewachsen. Die in den vergangenen Jahren wiederholt aufgetretenen Schwierigkeiten, bei einem Teil der Festnahmen auf frischer Tat usv sowie unter zielstrebiger Ausnutzung politisch-operativer Überprüfungsmöglichkeiten sind wahre Untersuchungsergebnisse zu erarbeiten und im Ermittlungsverfahren in strafprozessual vorgeschriebener Form auszuweisen.

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