Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 166

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 166 (NJ DDR 1956, S. 166); Frage von der Höhe des entstandenen Schadens und der Art der Verletzung des genossenschaftlichen Eigentums abhängig zu machen. Mit Nachdruck setzte er sich für eine Begrenzung der materiellen Verantwortlichkeit in den Fällen ein, in denen die Mitglieder für den von ihnen verursachten Schaden materiell verantwortlich sind. Schließlich wies Rosenau auf die Notwendigkeit einer weiteren wissenschaftlichen Durchdringung des Rechts der LPG hin, wobei er als Schwerpunkte für die wissenschaftliche Arbeit die Rechtsfragen der staatlichen Führung der LPG, die mit der individuellen Hauswirtschaft zusammenhängenden Rechtsfragen und die rechtliche Regelung der Arbeitsorganisation nannte. In der Diskussion wandte sich Oberassistent Krauß von der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ den schon von Rosenau kurz berührten Fragen des Verhältnisses zwischen staatlicher Führung und innergenossenschaftlicher Demokratie zu. Krauß vertrat die Auffassung, daß es sich unter unseren Verhältnissen nicht empfehle, den örtlichen Staatsorganen die Befugnis zur Aufhebung selbst statutenwidriger Beschlüsse der Mitgliederversammlungen der LPG zu geben. Er schlug aber andererseits vor, die Befugnisse der örtlichen Staatsorgane insoweit zu erweitern, als sie nicht nur beim Ausschluß, sondern auch bei der Verweigerung der Aufnahme eines Mitglieds berechtigt sein sollten, auf Beschwerde den Beschluß der Mitgliederversammlung zu überprüfen und gegebenenfalls aufzuheben. Bedeutsam waren die Ausführungen von Frau Minister Dr. Benjamin, die in ihrem Diskussionsbeitrag über die Fragen der Gesetzlichkeit und des Rechtsbewußtseins auch auf den Schutz des genossenschaftlichen Eigentums der LPG einging. Sie betonte, daß einem verstärkten rechtlichen Schutz des Eigentums der LPG wie er von Rosenau gefordert wurde eine Verbesserung der Überzeugungsarbeit unter den Genossenschaftsbauern über die Bedeutung des genossenschaftlichen Eigentums vorausgehen müsse, und erinnerte in diesem Zusammenhang daran, daß die Fehler, die vor drei Jahren in der Anwendung des Gesetzes zum Schutze des Volkseigentums gemacht worden waren, gerade darauf beruhten, daß dieser unlösliche Zusammenhang zwischen Überzeugungsarbeit und rechtlichem Zwang ungenügend beachtet worden war. * Das letzte Referat über „Die Bedeutung des Arbeitsrechts für die sozialistische Organisation der Produktion“ hielt Dozent Dr. Rudolf Schneider vom Institut für Arbeitsrecht an der Humboldt-Universität Berlin. Schneider ging dabei von den sozialistischen Arbeitsverhältnissen als dem hauptsächlichsten Gegenstand des Arbeitsrechts der DDR aus. Im Vordergrund steht hier der Einfluß der arbeitsrechtlichen Regelung auf die Erhöhung der Arbeitsproduktivität. Schneider hob die erzieherische Aufgabe des Arbeitsrechts innerhalb der Arbeitsverhältnisse hervor und betonte in diesem Zusammenhang besonders die Notwendigkeit einer strikten Einhaltung der Gesetzlichkeit auf diesem Gebiet. Die Verletzung arbeitsrechtlicher Bestimmungen führt nicht nur zu ideologischen Schäden, sondern schädigt vielfach in letzter Konsequenz das Volkseigentum. Als eine wichtige wirtschaftlich-organisatorische Aufgabe des Arbeitsrechts behandelte der Referent die Entlohnung der Werktätigen. Das Ziel dabei ist, das ökonomische Gesetz der Verteilung nach der Leistung und das Prinzip der materiellen Interessiertheit noch wirksamer durchzusetzen. Die Fragen der Arbeitsdisziplin und Arbeitsmoral unserer Werktätigen als wichtige Bestandteile der sozialistischen Organisation der Arbeit und die Fragen der Ausarbeitung und Einführung von Arbeitsordnungen für die sozialistischen Betriebe nahmen in den Ausführungen Schneiders einen großen Raum ein6). Abschließend ging Schneider auf die Ursachen der immer noch zahlreichen Verletzungen arbeitsrechtlicher Bestimmungen und auf Mängel in der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung ein. Als Ursachen für die relativ hohe 6) Zu diesen Fragen ist bereits in NJ 1956 S. 110 ff. zur Vorbereitung auf die Rechtswissenschaftliche Konferenz ein Beitrag Schneiders erschienen, auf den verwiesen wird. Zahl von Arbeitsstreitigkeiten nannte er u. a. Mängel in der Organisation der Arbeit in den Betrieben, die falsche Auffassung von der Rolle des Rechts, die bei leitenden Wirtschaftsfunktionären noch immer verbreitet ist, die mangelhafte Arbeit der Gewerkschaften in Fragen des Mitbestimmungsrechts und bei der Gewährung von Rechtsschutz für die Werktätigen sowie seitens der Werktätigen eine oft falsche Einstellung zu unserem Staat und unserem Recht. An wesentlichen Mängeln in der Gesetzgebung führte Schneider u. a. an, daß für einige wichtige Gebiete der gesellschaftlichen Arbeitsverhältnisse überhaupt keine Regelung besteht, daß verschiedene Teile des geltenden Rechts nur unvollständige Regelungen enthalten, während gewisse Regelungen des Arbeitsrechts besonders Fragen der Entlohnung unserer ökonomischen Entwicklung nicht mehr entsprechen, und endlich, daß die einzelnen Regelungen so verstreut sind, daß sie sie selbst ein ständig auf diesem Gebiet arbeitender Wissenschaftler oder Praktiker nur schwer zu überblicken vermag. Dabei wurde gleichzeitig die Forderung erhoben, bei der Vorbereitung der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung die Werktätigen unmittelbar mit heranzuziehen. In der Diskussion betonte der Minister für Arbeit und Berufsausbildung, Macher, die wichtige Rolle des Arbeitsrechts im Hinblick auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität im zweiten Fünfjahrplan. Im Vordergrund muß dabei die ideologische Überzeugungsarbeit stehen. Die spezifischen Besonderheiten der einzelnen Industriezweige müssen im Arbeitsrecht mehr Beachtung finden; das setzt jedoch eine Beschäftigung unserer Arbeitsrechtler mit Fragen der Arbeitsökonomik voraus. Der Abteilungsleiter im Bundesvorstand des FDGB, R a k o w , ging insbesondere auf die Schaffung von Arbeitsordnungen in den sozialistischen Betrieben und auf die Arbeit der Gewerkschaften in den Privatbetrieben mit staatlicher Beteiligung ein. Koll. N o t r o f f vom Büro des Präsidiums des Ministerrats kritisierte lebhaft verschiedene Industrie-Ministerien, die keine genügende Kontrolle über die Verwendung der für den Arbeitsschutz vorgesehenen Investitionsmittel durchführen und es noch nicht verstanden haben, in allen Betrieben für eine solche Organisation des Arbeitsablaufs zu sorgen, daß Stillstands- und Wartezeiten vermieden werden. Aufschlußreich waren auch die Ausführungen des Abteilungsleiters Horstmann (Karl-Marx-Werke, Babelsberg), der an Beispielen aus der Betriebsebene Schwächen und Unzulänglichkeiten einiger Gesetze, namentlich der Prämienordnung, nachwies. * In seinem Schlußwort gab Prof. Kröger eine Einschätzung der dreitägigen Arbeit. Wenn es das Ziel der Konferenz war, ausgehend vom 25. Plenum einen Beitrag für die Vorbereitung der 3. Parteikonferenz der SED zu leisten, mit Mut und Initiative an die Aufdeckung der Gründe für das Zurückbleiben der Rechtswissenschaft hinter den ihr gestellten Aufgaben heranzugehen und schließlich mit überzeugender Wirkung nicht nur für die Juristen, sondern vor allem auch für die in der Praxis von Wirtschaft und Verwaltung stehenden Funktionäre die große Bedeutung des Rechts und der Gesetzlichkeit für unseren Aufbau darzulegen dann können wir sagen, daß alle diese Ziele erreicht wurden. Hier haben sich Theoretiker wie Praktiker verantwortungsbewußt darum bemüht, die Rolle des Rechts für unseren wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau herauszuarbeiten und alles das aufzudecken, was bisher die volle Wirksamkeit der Funktionen des Rechts gehindert hat. Gegenüber der Leipziger Konferenz von 1951 stellt die Babelsberger Konferenz einen gewaltigen Fortschritt dar, nicht zuletzt darum, weil hier wirklich der Meinungsstreit entfacht war und auf allen Gebieten freimütige Diskussionen stattfanden, in denen sich Praktiker mit Rechtswissenschaftlern vereinigten. So stellt die Konferenz einen wichtigen Schritt zur Überwindung der unseren Aufbau hemmenden Unterschätzung des Rechts dar. Zugleich hat sie begonnen, die von allen als notwendig erkannte Zusammenarbeit von Wissen- 166;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 166 (NJ DDR 1956, S. 166) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 166 (NJ DDR 1956, S. 166)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaft -Vollzuges in Erfahrung zu bringen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen.

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