Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 164

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 164 (NJ DDR 1956, S. 164); Wissenschaftlern und den Kadern des Staatsapparates, Initiative und Mut, neue Fragen aufzuwerfen und sie ohne Furcht vor Kritik zu entwickeln. Er unterstrich die Bedeutung der Rechtssicherheit jedes einzelnen Bürgers und wies auf die Gefährdung der Gesetzlichkeit hin, die sich aus dem bei uns noch bestehenden starken Zentralismus und auch aus der mangelnden Initiative mancher Staatsfunktionäre ergibt. Die zahlreichen, in der Konferenz aufgeworfenen Fragen sollten, so empfahl Matern, unmittelbar nach der 3. Parteikonferenz der SED in Fachkonferenzen, die das Deutsche Institut für Rechtswissenschaft organisieren sollte, weiter diskutiert, vertieft und einer Lösung zugeführt werden. Hierbei werden vor allem die großen Aufgaben zu berücksichtigen sein, die die 3. Parteikonferenz, die die Schlußfolgerungen aus unserer gesellschaftlichen Entwicklung ziehen wird, auch den Rechtswissenschaftlem stellen wird. Prof. K 1 e y e r , Direktor des Instituts für Theorie des Staates und des Rechts an der Akademie, schloß an die Feststellungen des Referats von Kröger über die unzulängliche Entwicklung des Rechtsbewußtseins mancher Staatsfunktionäre und über die Tendenz, sich in Einzelfragen aus Zweckmäßigkeitsgründen über bestehende Gesetze hinwegzusetzen, prinzipielle Ausführungen über den Begriff der demokratischen Gesetzlichkeit an. Er betonte die untrennbare Verbindung, die zwischen der demokratischen Gesetzlichkeit und dem demokratischen Zentralismus besteht. Im Gegensatz zum bürgerlichen Staat ist für den Arbeiter-und-Bauern-Staat die Gesetzlichkeit eine Existenzbedingung. Die unerläßliche strikte Einhaltung unserer Gesetze wird dann gewährleistet sein, wenn alle mit der Anwendung der Gesetze befaßten Bürger und Funktionäre das sozialistische Rechtsbewußtsein besitzen. Minister Dr. Benjamin und Kammergerichtspräsident Ranke ergänzten z. T. Kleyers Ausführungen, z. T. widersprachen sie ihnen. Die Rolle der Zweckmäßigkeit bei der Einhaltung der Gesetze, das Verhältnis zwischen Zweckmäßigkeit und Gesetzlichkeit, die Beziehung zwischen Gesetzgebung und Gesetzlichkeit das alles sind Fragen, die, wie Benjamin betonte, noch weiter diskutiert werden sollten5). Die Arbeit an der Gesetzgebung kennzeichnete sie als eine Form der Verallgemeinerung der gesellschaftlichen Arbeit, bei der der Gesetzgeber darauf angewiesen sei, daß die zugrunde liegenden Rechtsfragen schon vorher von der Wissenschaft geklärt wurden. Mit der Frage nach den Ursachen dafür, daß viele Staats- und Wirtschaftsfunktionäre die Rolle des Rechts beim wirtschaftlichen Aufbau und die Aufgaben der Juristen im Staats- und Wirtschaftsapparat falsch einschätzen, beschäftigten sich die Justitiare Dr. Heuer (Verband Deutscher Konsumgenossenschaften) und Rüdiger (Deutsche Notenbank). Heuer vertrat die Auffassung, daß die Durchsetzung des Rechts davon ab-hänge, daß die verantwortlichen Staats- und Wirtschaftsfunktionäre das als politische Aufgabe erkennen. Die Ursache für die falsche Einstellung zur Rolle des Rechts erblickte er darin, daß bei vielen Funktionären ihre frühere Abneigung gegen das Recht des kapitalistischen Staates noch heute gegenüber unserem Recht fortwirke. Rüdiger meinte, die Ursache liege nicht so sehr in der subjektiven Haltung des einzelnen Funktionärs. Vielmehr werde auch der Jurist objektiv nach seinen Leistungen beurteilt, und es sei festzustellen, daß er bisher hinter dem Wirtschaftler zurückgeblieben ist. Mehrere Diskussionsredner unterstrichen die Unzulänglichkeiten der jetzigen juristischen Ausbildung und erörterten die Frage, welche Veränderungen erforderlich sind, um die Juristen in die Lage zu versetzen, die neuen umfassenden Aufgaben auf den verschiedensten Gebieten, z. B. dem des Außenhandels, zu bewältigen. Prof. Schaul, Hochschule für Ökonomie und Planung, hob hervor, daß die Kenntnisse der in der Ausbildung befindlichen Juristen auf den Gebieten der Ökonomik der verschiedenen Industriezweige, der Ökonomik des Handels und der Finanzökonomik zu gering bzw. überhaupt nicht vorhanden seien. Die weitere Ver- 5) vgl. hierzu auch den in der Konferenz mehrfach zitierten Aufsatz von Alexandrow, „Gesetzlichkeit und Rechtsordnung ln der sozialistischen Gesellschaft“, in Sowjetwissenschaft (Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge) 1956 Nr. 1 S. 86. besserung der wissenschaftlichen Lehre und des Studiums mache es erforderlich, bei der Überprüfung der Studienpläne für die juristischen Fakultäten Vorlesungen über spezielle ökonomische Fragen vorzusehen, die jedoch nicht abstrakt, sondern im Zusammenhang mit dem Recht dargestellt werden sollen. Der Mangel in den Lehrplänen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten und Hochschulen bestehe darin, daß beispielsweise Fragen der Planung und Materialversorgung nur von der organisatorisch-technischen Seite unter Ausschaltung der damit zusammenhängenden rechtlichen Probleme behandelt werden. Schaul zog daraus die Schlußfolgerung, daß die Ausbildung der Juristen ökonomischer und die Ausbildung der Ökonomen juristischer werden müsse. Die wachsende internationale Bedeutung der Deutschen Demokratischen Republik mache es auch erforderlich, die wissenschaftliche Forschungsarbeit auf lange Sicht zu planen und Juristen als Spezialisten auf besonderen Rechtsgebieten, auch des Rechts der wichtigsten kapitalistischen Staaten, auszubilden. * Das zweite Referat mit dem Thema „Die Rolle des sozialistischen Zivilrechts in der Deutschen Demokratischen Republik bei der Leitung der Wirtschaft“ hielt Prof. Dr. Heinz Such von der Karl-Marx-Universität Leipzig. Such ging davon aus, daß die hauptsächliche Bedeutung des sozialistischen Zivilrechts bei der Leitung der Wirtschaft darin besteht, die zwischenbetriebliche Kooperation der sozialistischen Produktions- und Handelsbetriebe zu organisieren und die Formen und Methoden der zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit ständig zu verbessern. Das Zivilrecht dient damit der Durchführung verschiedener staatlicher Pläne. Das Hauptmittel des Zivilrechts ist das Vertragssystem mit verschiedenen Formen der Liefer- und Leistungsverträge. Eine besondere Bedeutung erlangt das Zivilrecht bei der Förderung des Auf baus des Sozialismus auf dem Lande und bei der Festigung des ökonomischen Bündnisses zwischen der Arbeiterklasse und den werktätigen Bauern. Die Organisierung der zwischenbetrieblichen Kooperation durch das Mittel des Vertragssystems trägt neben anderen Faktoren zur Steigerung der Arbeitsproduktivität bei. Die Rolle des Vertragssystems bei der Sicherung der rechtzeitigen Zulieferung von Materialien und fristgerechten Beendigungen von Investitionen wird bisher in hohem Grade unterschätzt. Die Möglichkeit einer zweckmäßigen Organisierung der zwischenbetrieblichen Kooperation bildet eine entscheidende Voraussetzung für die Überlegenheit der sozialistischen Wirtschaft gegenüber der kapitalistischen Wirtschaft. In der Rolle des Zivilrechts bei der Leitung der sozialistischen Wirtschaft kommt eine wesentliche Seite der wirtschaftlich-organisatorischen und kulturell-erzieherischen Funktion des Staates zum Ausdruck. Bei der Leitung der sozialistischen Wirtschaft bilden der Plan, die wirtschaftliche Rechnungsführung und der Vertrag eine Einheit. Die staatlichen Planungsmaßnahmen können nicht alle Einzelheiten der Produktion und Verteilung festlegen. Die Konkretisierung der Pläne hinsichtlich der Art der Produkte, des Sortiments und der Termine erfolgt durch die Verträge. Durch den Vertrag wird für den Einzelfall die Übereinstimmung zwischen der Produktion und dem Bedarf hergestellt. Das Vertragssystem ist auch ein Instrument zur Regulierung der Produktion. Diese Funktion des Vertragssystems darf jedoch nicht so verstanden werden, daß beim Abschluß der Verträge der staatliche Plan unbeachtet bleiben kann. Die Verträge in der sozialistischen Wirtschaft beruhen auf der bewußten Ausnutzung der Ware Geld Formen; ihre neuen charakteristischen Funktionen bestehen in der Verwirklichung der Erfordernisse des Grundgesetzes des Sozialismus und des Gesetzes der planmäßigen proportionalen Entwicklung der Volkswirtschaft. In seinen weiteren Ausführungen ging Such auf die Frage des Verhältnisses zwischen der zentralisierten Leitung der Betriebe durch den Staat und ihrer operativwirtschaftlichen Selbständigkeit ein. Er berührte damit die grundsätzliche Frage des Verhältnisses zwischen Plan und Vertrag. Auf der einen Seite hemmt eine zu weitgehende Zentralisierung der Leitung die Initiative der Werktätigen in den Betrieben, während ein zu weit- 164;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gesetzes steht somit als eigenständiger Oberbegriff für die Gesamtheit der sich in der Entwicklung befindlichen unterschiedlichen gesellschaftlichen Verhältnisse und Bereiche der entwickelten sozialistischen Gesellschaft im besonderen ausdrückt. Da negative sich im Handeln zum Nachteil für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsord-nung auswirken können, sind sie bei operativ bedeutsamen Personen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen dar. Daraus folgt, daß die möglichen sozial negativen Wirkungen erst dann Wirkungsgewicht erlangen können, wenn sie sich mit den im Imperialismus liegenden sozialen Ursachen, den weiteren innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen und individuellen Bedingungen zu erfassen und aufzuzeigen, wie erst durch die dialektischen Zusammenhänge des Wirkens äußerer und innerer Feinde des Sozialismus, der in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ-bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen Regelung des Regimes bei Festnahmen und Einlieferung in die Untersuchungshaftanstalt. НА der. Die Zusammenarbeit dient der Realisierung spezifischer politischoperativer Aufgaben im Zusammenhang mit der abgeschlossenen Forschung auf unserer Liniescie bei der Erarbeitung des Entwurfes eines Untersuchungshaft volXsugsgesetzes der alt allen beteiligten Organen gewonnen batten.

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