Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 162

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 162 (NJ DDR 1956, S. 162); zum Forum ihrer leidenschaftlichen Anklage gegen die Reaktion und Unterdrückung zu machen, ein Denkmal gesetzt. Schließlich schildert Marcel Willard den Prozeß gegen die kommunistischen Abgeordneten Frankreichs 1940, in dem er selbst Verteidiger war, und den heldenhaften Widerstandskampf des französischen Volkes*). Marcel Willard schließt dieses Werk der internationalen Solidarität mit der Frage, woher sie alle, denen *) Dieses Buch „La Defense Accuse“ ist 1951 in Paris zum zweiten Mal erschienen, nachdem die erste Auflage von den faschistischen Okkupanten 1940 vernichtet worden war. Eine deutsche Ausgabe dieses Buches wäre dringend erforderlich. sein Buch gewidmet ist, die Kraft für ihr mutiges unbeugsames Auftreten nahmen, und er beantwortet diese Frage: „Sie schöpften diese Kraft aus einer inneren und einer äußeren Quelle: ihre politische Überzeugung, ihr Vertrauen in die Gerechtigkeit, die Überlegenheit dieser Überzeugung das ist die innere Quelle; ihre Partei, ihre Klasse, ihr Volk das ist die äußere Quelle ihrer Kraft.“ Aus diesen Quellen schöpfte auch unser unvergeßlicher Freund Marcel Willard die nie versiegende Kraft für sein unermüdlich kämpferisches Leben. Bericht über die Rechlswissenschaflliche Konferenz der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft Vom 2. bis 4. März 1956 fand in der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ in Potsdam-Babelsberg eine Rechtswissenschaftliche Konferenz statt. Rechtswissenschaftliche Konferenzen größeren Ausmaßes wurden bisher höchst selten durchgeführt. Wenn wir einmal von der 1. Theoretischen Zivilrechtskonferenz vom 15. März 19521) der übrigens bisher noch keine 2. zivilrechtliche Konferenz gefolgt ist als einer Konferenz zu Spezialfragen absehen, dann liegt die letzte Konferenz über Fragen der Staats- und Rechtswissenschaft mehr als vier Jahre zurück1 2). Hatte die damalige, vom Institut für Staats- und Rechtstheorie der Karl-Marx-Universität einberufene Leipziger Konferenz das Ziel, zur Klärung der theoretischen Grundfragen der Rechts- und Staatswissenschaft beizufragen, so stand im Mittelpunkt der diesjährigen Rechtswissenschaftlichen Konferenz das Thema „Die Bedeutung und die Aufgaben des sozialistischen Rechts in der Deutschen Demokratischen Republik beim wirtschaftlichen Aufbau“. Mit dieser Themenstellung wandte sich die Konferenz einer Frage zu, auf die uns erst das 24. und 25. Plenum des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands eindringlich hinweisen mußten. Mit der Hauptfrage der Konferenz wurde noch eine weitere Frage eng verknüpft, die ebenfalls auf dem 24. Plenum gestellt worden war: Worin bestehen die Ursachen für das Zurückbleiben der Rechtswissenschaft hinter unserer gesellschaftlichen Entwicklung? Zwei bemerkenswerte Tatsachen zeichneten schon die Vorbereitung der Konferenz aus: Erstens hatte das Organ des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, „Neues Deutschland“, im Gegensatz zu seiner bisherigen Gepflogenheit, Fragen des Rechts und der Rechtswissenschaft nur sehr spärlich und am Rande zu behandeln, in mehreren, z. T. von namhaften Rechts Wissenschaftlern geschriebenen Beiträgen Probleme der bevorstehenden Konferenz zur Diskussion gestellt3). Zweitens sollte die Konferenz keine enge Fachtagung von Professoren, Dozenten und Assistenten sein; deshalb wurden außer den Wissenschaftlern auch Juristen und sonstige Funktionäre aus der Wirtschaft und Verwaltung z. B. Mitarbeiter der Ministerien, Direktoren volkseigener Betriebe, LPG-Vorsitzende usw. eingeladen. Dieser Teilnehmerkreis entsprach dem Zweck und Ziel der Babelsberger Konferenz: einerseits den Praktikern zu zeigen, welche Bedeutung das Recht für den 1) Bericht in NJ 1952 S. 155; das Protokoll dieser Konferenz erschien im VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. 2) Bericht in NJ 1952 S. 7. 3) Geräts, „Über den Stand der Rechtswissenschaft in der DDR“, ND vom 18. Januar 1956; Kröger, „Unser Recht im Dienste des sozialistischen Aufbaus“, ND vom 3. Februar 1956; Steiniger, „Rechtswissenschaft muß aufholen“, ND vom 7. Februar 1956; Hähnert, „Das Recht der LPG“, ND vom 10. Februar 1956; Grüttner, „Auch Probleme des Vertragswesens klären“, ND vom 11. Februar 1956; Görner, „Rechtswissenschaft mit dem Leben eng verbunden“, ND vom 1. März 1956. wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Aufbau hat, also der bei manchen Staats- und Wirtschaftsfunktionären verbreiteten rechtsnihilistischen Auffassung den Kampf anzusagen andererseits den Rechtswissenschaftlern klar zu machen, welches ihre Aufgaben bei der Entwicklung und Popularisierung des Rechts sowie bei der Erziehung der Staats- und Wirtschaftsfunktionäre zur Achtung der demokratischen Gesetzlichkeit sind. Auf der Tagesordnung der Konferenz standen folgende Referate: 1. Die Bedeutung und die Aufgaben des sozialistischen Rechts in der Deutschen Demokratischen Republik beim wirtschaftlichen Aufbau; 2. Die Rolle des sozialistischen Zivilrechts in der Deutschen Demokratischen Republik bei der Leitung der Wirtschaft; 3. Die Rolle des Genossenschaftsrechts bei 'der Organisierung der genossenschaftlichen Produktion ; 4. Die Bedeutung des Arbeitsrechts für die sozialistische Organisation der Produktion. Das erste Referat, das die Grundlage der Konferenz darstellte, hielt Prof. Dr. Herbert Kröger, Rektor der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“. Kröger ging davon aus, daß es in der augenblicklichen Etappe unserer Übergangsperiode vor allem darauf ankomme, das ökonomische Grundgesetz des Sozialismus in der DDR immer stärker zur Wirkung zu bringen. Er wies auf den unlösbaren Zusammenhang hin, der zwischen unserem Aufbau, der schnellen Entwicklung des einzig rechtmäßigen deutschen Staates und der Sicherung des Friedens besteht. Zur Erreichung dieses Zieles ist es von ausschlaggebender Bedeutung, die wirtschaftlich-organisatorische und kulturell-erzieherische Funktion unseres Staates so schnell und so breit wie möglich zu entfalten, einen Aufschwung dieser Funktion bei allen staatlichen Organen zu erreichen. Dabei gilt es, die ganze Bedeutung des sozialistischen Rechts als eines wichtigen Instruments der Lenkung und Leitung des Staates, eines Hebels zur Durchsetzung der ökonomischen Gesetze zu erkennen. Es gibt Anzeichen dafür, daß unser neues Recht noch nicht seine ganze aktive Kraft entfaltet, daß viele Werktätige und selbst Staats- und Wirtschaftsfunktionäre noch in einer verhängnisvollen Unterschätzung der Rolle des Rechts befangen sind. Kröger erklärt diese Erscheinung aus einer Reihe von Umständen, die z. T. in unserer historischen Entwicklung begründet sind, z. T. aber auch auf Fehlern in der Arbeit der Rechtswissenschaft beruhen. Wenn der Prozeß der Herausbildung eines sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins bei vielen Werktätigen noch nicht in dem Maße vorangeschritten ist, wie es unseren objektiven gesellschaftlichen und staatlichen Bedingungen entspricht, so liegt das zum Teil an den noch fortlebenden sozialdemokratisch-kleinbürgerlichen Rechtsillusionen, zum Teil sind es aber auch Nachwirkungen ausgesprochen 162;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 162 (NJ DDR 1956, S. 162) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 162 (NJ DDR 1956, S. 162)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlunqsverfahrens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Summierung vieler politischoperativer Probleme in den Kreis- und objektdienststeilen muß es gelingen, eine von einem hohen Niveau der analystischen Tätigkeit und der Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage von Rückversiche rungs- und Wiedergutmachungs-motiven gewonnen wurden; bei konspirativ feindlich tätigen Personen; auch bei Angehörigen Staatssicherheit infolge krassel Widersprüche zwischen Leistungsvoraussetzungen und Anf orderungen.

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