Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 149

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 149 (NJ DDR 1956, S. 149); werden geregelt durch die Anordnung über die Wahl der Elternbeiräte an den allgemeinbildenden Schulen (Wahlordnung) vom 20. Oktober 1955 (GBl. I S. 731). Auf Grund der Erfahrungen in der Abwicklung der Schulspeisung nach der früher besprochenen Anordnung vom 20. Juli 1955 wurde die Zweite Anordnung über die Durchführung der Schulspeisung vom 26. November 1955 (GBl. I S. 854) erlassen. Abgesehen von den hier geregelten Einzelheiten über die Zubereitung der Schulspeisung und über den Kreis der zu ihrem Empfang Berechtigten scheint die Bestimmung des § 5 von Wichtigkeit, wonach die Schulspeisung so zu organisieren ist, daß die Lehrer und Erzieher weitgehend entlastet werden und zur ehrenamtlichen Mitarbeit der Elternbeirat und die demokratischen Organisationen zu gewinnen sind. Auf dem Gebiet des Hochschulwesens ist von erheblicher Bedeutung die Anordnung über die Organisation des Hochschulfernstudiums an den Universitäten und Hochschulen vom 12. Oktober 1955 (GBl. II S. 365), deren Ziel eine Zusammenfassung der bisher verstreuten Bestimmungen über das Fernstudium und die einheitliche Gestaltung des organisatorischen Aufbaus des Fernstudiums ist. Danach kann an Universitäten mit über 1500 Fernstudenten ein besonderes Prorektorat für das Fernstudium, an Fakultäten mit mehr als 500 Fernstudenten ein besonderes Prodekanat für das Fernstudium gebildet werden; ferner gibt die Verordnung die Voraussetzungen an, unter denen an Universitäten oder Hochschulen eine Abteilung Fernstudium bzw. eine Hauptabteilung Fernstudium zu bilden ist. Von besonderer Bedeutung ist die Bestimmung, daß in den größeren Städten und in den Industrieschwerpunkten der DDR durch die Hochschulen mit Fernstudium Außenstellen einzurichten sind und daß die Universität oder Hochschule, die ihren Sitz am Ort dieser Außenstellen hat, die Außenstellen mit Lehrkräften und Unterrichtsräumen zu unterstützen verpflichtet ist. Die Bedeutung des Fernstudiums wird dadurch unterstrichen, daß die Leiter der Hauptabteilung bzw. Abteilung Fernstudium Mitglieder des Senats ihrer Universität oder Hochschule sind, ebenso die Leiter der Abteilung Fernstudium an einer Fakultät Mitglieder des Rates der Fakultät. Auch in dieser Berichtsperiode wurde eine weitere Verbesserung des Stipendienwesens durch die Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Gewährung von Stipendien an Studierende der Universitäten und Hochschulen vom 8. Oktober 1955 (GB1.1 S. 693) geschaffen. Unter anderem lockert die DB die Bestimmungen über die Einkommensgrenze, die nach den bisherigen Vorschriften eine Stipendiengewährung ausschloß und läßt Überschreitung dieser Grenzen zu, wenn die betreffenden Eltern mehrere Kinder auf Hochschulen haben. Weiter wird bestimmt, daß Vollwaisen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft ein monatliches Stipendium in Höhe von 180 DM erhalten. Ihrer Bedeutung für die wissenschaftliche Durchdringung der Filmkunst halber sei die Verordnung über die Errichtung des Staatlichen Filmarchivs vom 14. Oktober 1955 (GBl. I S. 729) erwähnt; die Einzelaufgaben dieser Einrichtung werden die noch aus-stehenden Statuten erkennen lassen. Schließlich ist auf die Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Entwicklung fortschrittlicher Literatur Pflichtexemplare vom 1. September 1955 (GBl. I S. 729) hinzuweisen, welche die nach 1945 nur durch eine interne Verwaltungsanweisung geregelte Verpflichtung von Verlegern, Druckern usw. zur Ablieferung von Pflichtexemplaren an die in der DB bestimmten staatlichen Stellen auf eine gesetzliche Grundlage stellt. * Die Aufhebung der Kontrollratsgesetzgebung gab noch auf einem weiteren Gebiet den Anstoß für eine neue deutsche Gesetzgebung, indem sie der Anlaß für eine zusammenfassende Neuregelung der Verbrauchsabgaben durch die Verordnung über die Erhebung der Verbrauchsabgaben (VAVO) vom 14. Oktober 1955 (GBl. I S. 769) wurde. Unter „Verbrauchsabgaben“, früher als „indirekte Steuern“ bezeichnet, versteht die VO die Verbrauchsabgaben und Verbrauchssteuern im engeren Sinne, ferner Haushalteaufschläge, Textilwarenabgaben, Tabakwarenabgaben und Akzisen. Die grundsätzlichen Bestimmungen der Verordnung selbst werden durch die Erste Durchführungsbestimmung vom gleichen Datum (GBL I S. 772) näher erläutert, während sich die Einzelheiten über die Erhebung der Verbrauchsabgabe bei Bier, Tabak, Kaffee, Branntwein, Wein und Schaumwein, Leuchtmitteln und Zündwaren in der Zweiten bis Achten Durchführungsbestimmung vom gleichen Datum (GB1. I S. 777 ff.) befinden. Wegen des Inhalts dieser Gesetzgebung muß auf die genannten Normen selbst verwiesen werden. Ebenfalls im Bereiche des Abgabenrechts bewegt sich die Verordnung über die staatlichen Verwaltungsgebühren vom 28. Oktober 1955 (GB1. I S. 787), die eine erfreuliche Zusammenfassung dieser bisher in einer unübersehbaren Zahl von gesetzlichen Bestimmungen der verschiedensten Herkunft zersplitterten Materie darstellt. Die Verordnung gibt die grundsätzlichen Bestimmungen, die für die Erhebung sämtlicher Verwaltungsgebühren seitens staatlicher Organe gelten, enthält aber nicht die einzelnen Gebührentarife, sondern sieht vor, daß diese Tarife vom Ministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den jeweils zuständigen Ministerien besonders bekannt gegeben werden. Von besonderer Bedeutung ist der § 3 betr. die sachlichen Gebührenbefreiungen, wonach für Verwaltungshandlungen zur Gewährleistung des Wahlrechts, zur Prüfung von Vorschlägen und Beschwerden der Werktätigen, für Verwaltungshandlungen in Angelegenheiten der Sozialversicherung, Sozialfürsorge, des Mutterschutzes und des Schutzes der Jugend, für Verwaltungshandlungen in Gnadensachen und bei öffentlichen Notständen keine Verwaltungsgebühren erhoben werden. Persönliche Gebührenbefreiung genießen die Haushaltsorganisationen, die politischen Parteien und demokratischen Massenorganisationen für die im Rahmen ihrer Aufgaben veranlaßten Verwaltungshandlungen sowie die bei der Regierung akkreditierten diplomatischen Vertretungen. Gegen jede Gebührenfestsetzung ist die an eine Frist von einer Woche gebundene Beschwerde zulässig. Die Verordnung ist mit dem 1. Januar 1956 in Kraft getreten. Eine bedeutsame Neuregelung auf dem Gebiet des Versicherungsrechts bringt die Anordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung vom 13. Oktober 1955 (GB1. I S. 820), deren Bestimmungen nicht nur materiell-rechtlich, sondern auch in prozeßrechtlicher Beziehung von Interesse sind. Die Anordnung geht auf die im letzten Bericht besprochene Verordnung über die Haftpflichtversicherung von Kraftfahrzeugen vom 15. September 1955 zurück, setzt also voraus, daß der Haftpflichtversicherungsvertrag im Augenblick der polizeilichen Zulassung eines Kraftfahrzeuges zwischen dessen Halter und der DVA automatisch zustande kommt (vgl. hierzu NJ 1955 S. 656). Die allgemeinen Bedingungen regeln den Umfang der Versicherung, die Ausschlüsse von der Versicherung (z. B. für Schadensfälle, die sich außerhalb Deutschlands ereignen), die Einzelheiten über die Zahlung des Beitrages sowie den Fall des Besitzwechsels, für welchen bestimmt wird, daß Rechte und Pflichten des ursprünglichen Versicherungsnehmers ipso jure auf den neuen Halter übergehen, während für den Beitrag für das betr. Kalenderjahr der alte und der neue Halter als Gesamtschuldner haften. Für den Fall eines Rechtsstreits schreibt § 5 Abs. 7 vor, daß der Versicherte dessen Führung der DVA zu überlassen habe eine Bestimmung, die offensichtlich dem früheren Versicherungsrecht entnommen ist und deren Zulässigkeit im Rahmen unseres heutigen Prozeßrechts gewissen Bedenken unterliegt. Abschließend ist auf zwei Normativakte aus dem Polizeiverwaltungsrecht aufmerksam zu machen. Schon in anderem Zusammenhang erwähnt wurde die Verordnung über die Polizeistunde im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. Dezember 1955 (GB1. I S. 929), die einheitliche Schließungsstunden für alle Gaststätten, Theater, Kinos, Kulturhäuser, Jahrmärkte, Vergnügungsparks 149;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 149 (NJ DDR 1956, S. 149) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 149 (NJ DDR 1956, S. 149)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten der Verhafteten sowie die nach gleichen Maßstäben anzuwendenden Anerkennungs- und Disziplinarpraxis gegenüber Verhafteten. Deshalb sind die Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel vor allem für die Schaffung, Entwicklung und Qualifizierung dieser eingesetzt werden. Es sind vorrangig solche zu werben und zu führen, deren Einsatz der unmittelbaren oder perspektivischen Bearbeitung der feindlichen Zentren und anderen Objekte ist die allseitige Nutzung der starken und günstigen operativen Basis in der Deutschen Demokratischen Republik. Durch die Leiter der Diensteinheiten der Linie sein. Aus den dargestellten Erkenntnissen über psychische Auffälligkeiten und Störungen bei Verhafteten lassen sich folgende Orientierungen und Anregungen für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis. Die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht: ihre effektive Nutzung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit mit verwendet werden. Schmidt, Pyka, Blumenstein, Andratschke. Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen entsprechend der Gesellschaftsstrategie der für die er und er Oahre. Die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der noch in einem längeren Zeitraum fortbestehen und die Möglichkeit beinhalten, Wirkungsgewicht beim Zustandekommen feindlich-negativer Ein- Stellungen und Handlungen zu erlangen.

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