Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 139

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 139 (NJ DDR 1956, S. 139); sie der schlechten Arbeitsweise der Traktoristen Vorschub. Die LPG ist anzuhalten, bei schlechter Arbeit die Unterschriften zu verweigern, oder, falls die Arbeit nicht so schlecht ist, daß sie noch einmal gemacht werden muß, die Qualitätsminderung auf dem Auftragszettel zu vermerken. Noch immer gibt es viele LPG-Mitglieder, die früher Landarbeiter waren und noch nicht von der Möglichkeit, bis zu 6 ha Boden zu erwerben, Gebrauch gemacht haben. Daß diesen Landarbeitern beim Kauf der ersten Milchkuh eine staatliche Wirtschaftsbeihilfe bis zu 1000 DM gewährt wird, ist auch noch nicht genügend popularisiert worden. Noch zu wenig Wert wird auf die Ausbildung von jungen Genossenschaftsbauern gelegt. Entweder erfolgt überhaupt keine Ausbildung, oder der Vorstand der LPG nimmt in den Mitgliederversammlungen zur Ausbildung von Jungarbeitern keine Stellung. In den Mitgliederversammlungen erhält der Staatsanwalt auch Hinweise darüber, wie die Traktoristen der MTS die Maschinen behandeln. Oft werden nach der Feldbestellung von gewissenlosen Traktoristen Maschinen oder Maschinenteile auf den Feldern gelassen. Die Einschaltung des Staatsanwalts in solchen Fällen wirkt oft Wunder. Wenn dann noch gemeinsame Maßnahmen mit dem Direktor der MTS eingeleitet werden, wird es kaum noch Vorkommen, daß Volkseigentum durch Nachlässigkeiten gemindert oder vernichtet wird. Der Staatsanwalt, der zum ersten Mal die Mitglieder Versammlung einer LPG aufsucht, muß sich vorher beim Rat des Kreises, Abt. LPG und Abt. Erfassung, orientieren. Eine weitere Orientierung kann auch noch der Sekretär für Landwirtschaft der Kreisleitung der SED geben. Es ist notwendig zu wissen, zu welchem Typ die LPG gehört, wieviel Mitglieder der LPG angehören, wer der Vorsitzende der LPG und wer der Sekretär der Parteiorganisation ist und wieviel Parteimitglieder der Parteiorganisation angehören. Der Staatsanwalt wird sich auch über die Struktur der LPG und der Gemeinde orientieren müssen, über die Größe der von der LPG bearbeiteten Ackerfläche und über den Betrag, der für eine Arbeitseinheit ausgezahlt wird. Gerade die Höhe dieses Betrages sowie der Stand der Pflichtablieferung lassen Schlußfolgerungen auf die Arbeitsmoral der LPG-Mitglieder zu. Daß der Staatsanwalt, der viel mit der Landbevölkerung in Berührung kommt, sich auch einige Fachkenntnisse aneignen muß, darf nicht übersehen werden. Je größer die Fachkenntnisse sind, um so schneller wird es dem Staatsanwalt gelingen, das Vertrauen der Landbevölkerung zu erwerben. Zusammenfassend kann man feststellen, daß den Staatsanwalt auf dem Lande zur Verwirklichung des Beschlusses des 25. Plenums des Zentralkomitees der SED ein weites Betätigungsfeld erwartet. Zu einigen Fragen des LPG-, Zivil- und Arbeitsrechls Bericht über eine Arbeitstagung bei der Obersten Staatsanwaltschaft Von WALTER HABER, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Karl-Marx-Stadt, und GUSTAV FEILER, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Am 14. und 15. November 1955 fand bei der Obersten Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik eine Tagung der Staatsanwälte statt, die Zivil- und Arbeitsrechtssachen bearbeiten. Der Tagung kam eine besondere Bedeutung zu, weil bei der Behandlung der einzelnen Probleme bereits die Aufgaben berücksichtigt werden konnten, die das 25. Plenum des ZK der SED den Staatsanwälten stellt. * Der wissenschaftliche Aspirant am Institut für Zivilrecht der Humboldt-Universität, Klaus Heuer, behandelte in einem Referat Fragen des Rechts der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften. Heuer wies darauf hin, daß zu den Normen des LPG-Rechts, den Musterstatuten, der Musterbetriebsordnung, den Beschlüssen und Verordnungen des Ministerrates, neuerdings eine Reihe von Empfehlungen des Ministerrates gekommen ist, die eine neue Form der Anleitung bei der Gestaltung der Rechtsverhältnisse der LPG darstellen. Die Empfehlungen werden für alle Mitglieder nur durch Annahme in der Mitgliederversammlung rechtsverbindlich. Bei der Erörterung der Rechtsfragen beim Eintritt in die LPG ging der Referent von den beiden grundlegenden Prinzipien aus, nämlich der Sicherung der Interessen des genossenschaftlichen Aufbaus einerseits und der Erhaltung des Privateigentums am Grund und Boden andererseits. Der Beitritt zur Genossenschaft führt nicht zum Verlust der Verfügungsbefugnis über den Boden, aber zum Verlust der Besitz- und Nutzungsbefugnis, die unbefristet auf die LPG übergeht. Die LPG erwirbt daher z. B. ein Baurecht an diesem Boden, und die errichteten Gebäude werden ihr Eigentum. Die Verfügungsbefugnis über den Boden ist aber beschränkt, weil das Mitglied den Boden nicht an außerhalb der Genossenschaft stehende Bauern veräußern kann (vgl. Musterstatut Typ III). Eine dingliche Belastung des Bodens ist nicht zulässig, weil das die Bewirtschaftung durch die LPG beeinträchtigen kann. Kredite können nicht dinglich am Boden gesichert werden, sondern nur durch Sicherungsabtretungen oder Sicherungsübereignung von freiem Vieh. Die Einbringung von Pachtland in die LPG läßt das Eigentumsrecht des Verpächters unberührt. Der Verpächter erhält bei den Typen I und II den Pachtzins aus der dem LPG-Bauem zustehenden „Bodenrente“. Bei Typ III tritt dagegen der Rat des Kreises, der der LPG den Boden zur unentgeltlichen Nutzung übergibt, auf Grund der VO vom 20. Januar 1955 über die einheitliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen durch die LPG (GBl. I S. 97) in das Pachtverhältnis ein. Zur Frage der nach der Einbringung am Inventar bestehenden Rechtsverhältnisse führte Heuer aus, daß bei Typ III sämtliche beweglichen Produktionsmittel (außer Pachtinventar) Eigentum der LPG werden. Die strittige Frage, ob das auch auf die Wirtschaftsgebäude zutreffe, muß durch eine gesetzliche Regelung geklärt werden. Der Inventarbeitrag ist weder ein direkter noch ein ideeller Anteil am genossenschaftlichen Vermögen und daher nicht mit dem Geschäftsguthaben kapitalistischer Genossenschaften vergleichbar. Bei Typ I und II ist die Vergesellschaftung der Produktionsmittel sowohl dem Grade als auch dem Umfang nach geringer. Daher ist das Recht zur Nutzung durch die LPG als obligatorisches Recht ausgestaltet. Äußerlich vergleichbare Normen des BGB, wifä z. B. Miete, sind auf diese Rechtsverhältnisse nicht anzuwenden. Die LPG haftet aber auch für den nicht schuldhaft verursachten Untergang der genutzten Produktionsmittel auf Grund von Gewährleistung. Soweit ein Mitglied schuldhaft den Schaden verursacht, haftet es aus § 823 ff. BGB. Beim Ausscheiden aus der LPG sind vornehmlich Fragen der Auseinandersetzung von Interesse. Ihre politische Bedeutung muß im Zusammenhang mit dem Eintritt in die LPG gesehen werden, da die Bauern schon beim Eintritt Klarheit über ihre Rechte bei einem etwaigen Ausscheiden verlangen. Nur dadurch kann jedem Gefasel vom Verlust des Eigentums beim Eintritt in die LPG wirksam entgegengetreten werden. Beim Ausscheiden durch Tod des LPG-Mitglie-des ist eine Auseinandersetzung nicht erforderlich, sofern die Erben des Verstorbenen selbst Mitglieder der LPG sind oder werden und damit in alle Rechte und Pflichten des Erblassers gegenüber der LPG eintreten. Im übrigen aber müssen die in Ansehung der Erbrechte bestehenden Schwierigkeiten durch den Gesetzgeber gelöst werden. Hinsichtlich des Pachtlandes ist für Typ I und II eine gesetzliche Regelung dahingehend zu erstreben, daß beim Ausscheiden des Mitgliedes aus der LPG der Rat des Kreises bzw. die Gemeinde als 159;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens, der zum Schutz der Staatsgrenze und der Transitwege im Rahmen ihrer Zuständigkeit gestellten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben durch den Inoffiziellen Mitarbeiter ist die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration durchzusetzen. Die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration sind Voraussetzungen für eine hohe Qualität der Abwehr und Aufklärungsarbeit. Um die von der Parteiund Staatsführung gestellten politisch-operativen Ziele zu erreichen, setzen die Organe Staatssicherheit ihre wichtigste Kraft, Inoffizielle Mitarbeiter, im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik Geheime Verschlußsache öStU. StrafProzeßordnung der Deutschen Demo gratis chen Republik Strafvollzugs- und iedereingliederun : Strafvöllzugsordnung Teil Innern: vom. iSgesetzih, der Passung. des. Ministers des. Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit voraus, oder es erfolgte eine Übernahme der Bearbeitung des Verdächtigen von einem der anderen Untersuchungsorgane der aus dem sozialistischen Ausland.

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