Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 138

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 138 (NJ DDR 1956, S. 138); Die rechtliche Grundlage für eine derartige Staffelung der Bezahlung von Arbeitseinheiten gibt m. E. Ziff. 12 der Musterbetriebsordnung für Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften vom 19. Dezember 1952 (GBl. S. 1389). Ganz besonders sind solche Gepflogenheiten zu verurteilen, wie sie in der LPG „Thomas Münzer“, Aisleben (Kreis Bernburg), bestanden. Obwohl einige Genossenschaftsbauern den Mindestsatz der festgelegten jährlichen Arbeitseinheiten nicht leisteten, konnten sie von der Genossenschaft in jeder beliebigen Menge Getreide kaufen. Damit förderte die Genossenschaft die Arbeitsbummelei und das Spekulantentum. Im übrigen sollte auch von der Möglichkeit, Verwarnungen zu erteilen und Rügen auszusprechen, viel mehr Gebrauch gemacht werden. Im Kreise Bernburg habe ich es noch nicht erlebt, daß ein Vorstand der LPG einem Mitglied eine Verwarnung wegen schlechter Arbeitsdisziplin erteilt oder die Mitgliederversammlung eine Rüge ausgesprochen hätte. Auch sind bei Beschädigung von genossenschaftlichem Vermögen soweit eine strafrechtliche Verfolgung nicht in Frage kam die Schuldigen nicht schadensersatzpflichtig gemacht worden. Das aber sind Maßnahmen, die auf die Arbeitsdisziplin und die Bewußtseinsbildung einwirken können. Deshalb sollte der Staatsanwalt durch Hinweise dazu beitragen, daß von diesen Maßnahmen in geeigneten Fällen Gebrauch gemacht wird. Daß den besten Brigademitgliedern auf der Mitgliederversammlung vom Vorstand der Genossenschaft der Dank für gute Arbeitsleistung ausgesprochen wurde, ist schon des öfteren vorgekommen. Selten aber sind diese Brigademitglieder mit Geld oder Naturalien prämiiert worden. Auch von dieser Möglichkeit muß die LPG mehr als bisher Gebrauch machen. Wesentlich für die Förderung der Arbeitsdisziplin scheint mir dabei zu sein, daß die Prämie für die einzelnen Mitglieder gleich in Form der Übererfüllung von Arbeitseinheiten festgelegt wird. Hat z. B. eine LPG bei einer Mindestleistung von jährlich 150 Arbeitseinheiten die Bezahlung der Einheit mit 9 DM beschlossen, dann soll sie gleichzeitig beschließen, daß jede weitere Arbeitseinheit bis 200 Einheiten mit 10 DM, von 201 bis 250 mit 11 DM, von 251 bis 300 mit 12 DM und alle Arbeitseinheiten, die die Zahl von 300 übersteigen, mit 13 DM bezahlt werden. Diese Staffelung der Bezahlung entspricht dem Leistungsprinzip und ist geeignet, die LPG vorwärts zu bringen. Bei einer solchen Staffelung wird dann auch die Leistungsliste, die npch Ziff. 29 des Musterstatuts der LPG Typ III vom Vorstand der Genossenschaft monatlich aufzustellen ist und die die geleisteten Arbeitseinheiten eines jeden Mitgliedes enthält, von Interesse sein. Wichtig ist, daß diese Liste an einer für alle Mitglieder gut sichtbaren Stelle aufgehängt wird. Auf die Notwendigkeit, den Genossenschaftsbauern das Statut zu erläutern, ist schon oft hingewiesen worden. Immer wieder habe ich bei der Teilnahme an Mitgliederversammlungen feststellen müssen, daß den LPG-Mitgliedern der Inhalt des Statuts nur wenig, manchmal auch gar nicht bekannt ist. Das ist auch einer der Gründe dafür, daß die Genossenschaftsbauern oft wenig Interesse an der Genossenschaftswirtschaft zeigen. Völlig falsch wäre es jedoch, das Statut an einem Abend vollständig zu erklären. Wir Staatsanwälte im Kreis Bernburg haben die besten Erfahrungen damit gemacht, daß wir bei Teilnahme an Mitgliederversammlungen die jeweils dort behandelten Statutenverletzungen zum Anlaß für die Erklärung des Statuts benutzten. Im Zusammenhang mit dieser Statutenverletzung werden dann je nach Umfang zwei oder drei weitere Punkte des Statuts erläutert. Oft ergeben sich dann im Verlaufe der Versammlung weitere Statutenverletzungen, die man sofort bereinigen sollte. Wenig, aber gründlich das muß der Grundsatz sein, wenn rrlan Erfolge erzielen will. Dabei ist es erforderlich, daß der Staatsanwalt, der an einer Mitgliederversammlung der LPG teilnimmt, die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse aus dem Recht der LPG studiert haben muß. Zweckmäßig ist es, wenn er diese Materialien auch während der Mitgliederversammlung mit sich führt. Die Teilnahme an Mitgliederversammlungen der LPG wird sich für den Staatsanwalt stets lohnen. Immer noch ist es notwendig, darauf hinzuweisen, daß nur die Mitgliederversammlung über bedeutsame Maßnahmen entscheiden kann und daß sie das höchste Organ der LPG ist, nicht aber der LPG-Vorsitzende oder die Vorstandsmitglieder. Gerade diese Aufklärung weckt das Verständnis der LPG-Mitglieder dafür, daß es ihre LPG ist und sie ein Recht darauf haben, von jedem einzelnen Vorstandsmitglied Rechenschaft zu fordern. Noch verlassen sich fast ausnahmslos alle Genossenschaftsbauern zu sehr auf die Arbeit des Vorstands und des Buchhalters. Die Revisionskommissionen bestehen zwar, doch treten sie kaum in Aktion, weil sich ihre Mitglieder oft nicht Zutrauen, den Vorstand und den Buchhalter zu kontrollieren. Die Revisionskommissionen begnügen sich meist damit, einmal im Jahr eine oft oberflächliche Revision der Genossenschaft durchzuführen. An eine Revision der Buchhaltung trauen sie sich schon gar nicht heran. Die notwendige Unterstützung von seiten des Rates des Kreises und vom Buchhalter der MTS bleibt meistens aus. Wenn der Staatsanwalt so etwas feststellt, ist es seine Pflicht, die betreffenden Stellen auf ihre Unterlassungssünde hinzuweisen. Einmal richtig angeleitet, werden auch die Genossenschaftsbauern erkennen, daß die Buchhaltung für sie kein Buch mit sieben Siegeln ist. Manche Revisionskommissionen wissen noch nicht, daß sie die Aufgabe haben, das gesamte Wirtschaftsleben der Genossenschaft operativ zu kontrollieren und, wenn notwendig, auch Anleitung zu geben. Sie sind darauf hinzuweisen, daß sie unabhängig vom Vorstand arbeiten und für ihre Arbeit nur der Mitgliederversammlung gegenüber verantwortlich sind. Sie müssen vor allen Dingen zur täglichen Kontrollarbeit angehalten werden. Kontrolle bedeutet nicht, wie die meisten Revisionskommissionen meinen, einen bestimmtön Kontrolltag festzulegen, sondern Kontrolle bedeutet, täglich und stündlich Fehler erkennen, feststellen und beseitigen. Dort, wo die Revisionskommissionen sorgfältig arbeiten, wird sich auch die Arbeitsdisziplin heben. Die Revisionskommission soll auch wissen, daß ihr der Buchhalter bei Verletzung des Finanzplanes Mitteilung zu machen hat. Die Verpflichtung des Buchhalters, auf die Planerfüllung Einfluß zu nehmen und dem Vorstand von auftretenden Schwierigkeiten rechtzeitig zu berichten, bedeutet nicht, daß er befugt wäre, dem Vorstand der Genossenschaft Anweisungen zu geben; der Buchhalter erhält vielmehr seine Anweisungen vom Vorstand der Genossenschaft. Wo der Eindruck entstehen sollte, daß der Buchhalter das Zepter führt, ist es angebracht, beim Rat des Kreises, Abt. LPG, eine Buchkontrolle durchführen zu lassen. Ich habe es erlebt, daß bei einem solchen Verhältnis der Buchhalter die Situation ausnutzte, sich ohne Beschluß der Mitgliederversammlung in den Listen der LPG als Mitglied führte, um so weniger SV-Beiträge abzuführen. Ferner schmuggelte er unter Stöße von Unterschriften auf seinen Namen lautende Ausgabescheine, um auf diese Art ihm nicht zustehende Naturalien in Empfang zu nehmen. Besonderes Augenmerk muß der Staatsanwalt auch auf die Bildung von Brigaden richten. Wenn das 25. Plenum des ZK der SED fordert, die Zahl der Mitglieder der Tierzuchtbrigaden zu erhöhen, so wird damit erneut eine Forderung unterstrichen, die den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften bereits mit der Bekanntmachung des Beschlusses des Ministerrates über die Zustimmung zu den Maßnahmen und Empfehlungen der III. Konferenz der Vorsitzenden und Aktivisten der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften vom 20. Januar 1955 (GBl. I S. 53) gestellt wurde. Diese garantiert Prämien, die bei richtiger Viehhaltung von allen Tierzuchtbrigaden erreicht werden können. Es ist notwendig, die einzelnen Prämienmöglichkeiten zu erläutern. Oft wird über schlechte Arbeit der MTS geklagt. Die Genossenschaften machen jedoch noch nicht von der Möglichkeit Gebrauch, diese schlechten Arbeiten sofort nach Beendigung auf Grund des Mustervertrages zwischen LPG und MTS zu beanstanden. Damit leisten 138;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 138 (NJ DDR 1956, S. 138) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 138 (NJ DDR 1956, S. 138)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität vorbestrafte Personen, Ant rags teiler auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin, Personen, die ausgeprägte, intensive Westkontakte unterhalten, Reisekader für das sowie Personen, die auf Grund ihres Alters oder gesetzlicher Bestimmungen die Möglichkeit haben, Reisen in das zu unternehmen. Personen, die aus anderen operativen Gründen für einen Einsatz in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit tätigen Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung durchzuführeude UntersuchungshaftVollzug im MfShat durch vorbeugende politisch-operative Maßnahmen sowie Wach-, Sicherungs-, Kontroll- und Betreuungs-aufgäben zu gewährleisten, daß.

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