Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 137

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 137 (NJ DDR 1956, S. 137); Aufsraben des Staatsanwalts bei der Festigung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften Von PAUL WERNER, Staatsanwalt des Kreises Bernburg Die Werktätigen der DDR von der Richtigkeit des Neuen überzeugen, das sozialistische Bewußtsein in die Massen tragen das ist eine der Hauptforderungen, die das 25. Plenum des ZK der SED an die Partei und die Funktionäre des Staatsapparates stellt. Ihre Verwirklichung bringt auch für die Staatsanwälte große Aufgaben mit sich, insbesondere bei der Arbeit in den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften. Wohl sind wir seit 1952 schon ein gutes Stück vorangekommen, wohl haben sich sehr viele Genossenschaften gefestigt, aber ein großer Teil ist noch nicht so weit, daß man sie als Grundlage für den Aufbau des Sozialismus auf dem Lande ansehen könnte. Es ist klar, daß dort, wo im Kapitalismus tagtäglich Privateigentum erzeugt wurde, auch heute noch am hartnäckigsten an dieser Eigentumsform festgehalten wird. Auch die Tatsache, daß sich viele Bauern in den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften zusammengeschlossen haben, hat in der seither vergangenen kurzen Zeit den Hang zum Privateigentum noch nicht beseitigt. A r 11 wies in NJ 1955 S. 468 darauf hin, daß die persönliche Hauswirtschaft der Genossenschaftsmitglieder zum Herd einer gewissen Privateigentümerideologie werden kann. Diese Privateigentümerideologie ist noch in vielen Genossenschaften, besonders in den weniger gefestigten, vorhanden. Man kann die Mitglieder der LPG in vier Kategorien einteilen: Zur ersten Kategorie gehören alle Genossenschaftsmitglieder, die eine gleich gute Einstellung zur persönlichen Hauswirtschaft und zur genossenschaftlichen Wirtschaft haben. Das sind jene Menschen, die aus Überzeugung der LPG beigetreten sind, Menschen, die das Gesicht des Dorfes verändern und den Sozialismus auf dem Lande verwirklichen wollen. Sie bilden den Kern der Genossenschaft. In die zweite Kategorie gehören alle die Mitglieder der Genossenschaft, die eine gute Einstellung zur Hauswirtschaft haben und eine gleichgültige Einstellung gegenüber der Genossenschaftswirtschaft an den Tag legen. Diese erfüllen lediglich ihre Arbeitsnorm und leisten gerade noch den in der Mitgliederversammlung festgelegten Mindestsatz an Arbeitseinheiten (in der Regel 150 Einheiten jährlich). Sie stehen zwar der LPG an sich positiv gegenüber, doch sind sie noch keine Kämpfer für den Aufbau des Sozialismus auf dem Lande. Sie sind leicht beeinflußbar, schimpfen über Mißstände in der LPG, ohne deren Ursache zu ergründen oder sich darüber Gedanken zu machen. Diese Bauern, die einst genau wie die Bauern der ersten Kategorie aus vollster Überzeugung der LPG beitraten, unterliegen im Laufe der Zeit den feindlichen Einflüsterungen, da bisher auf dem Lande in bezug auf die Bewußtseinsbildung ungenügend gearbeitet wurde. Um diese Art Mitglieder muß in erster Linie gerungen werden. Wenn es gelingt, diese Menschen zu bewußten Kämpfern zu erziehen, ist auf dem Lande eine große Schlacht für den Sozialismus gewonnen worden. Zur dritten Kategorie sind die Genossenschaftsmitglieder zu zählen, die eine gute Einstellung zur persönlichen Hauswirtschaft, jedoch eine schlechte zur Genossenschaftswirtschaft haben. Diese Genossenschaftsbauern sehen nur ihre Hauswirtschaft und gehen für sie auf, während ihnen auf Grund ihrer ideologischen Zurückgebliebenheit die Genossenschaftswirtschaft insoweit gleichgültig ist, als sie ihnen Pflichten bringt. Sie leisten nicht die geforderte Mindestzahl an Arbeitseinheiten und erfüllen auch nicht die Arbeitsnorm. Sie sehen die persönliche Hauswirtschaft als Hauptquelle ihrer Einkünfte an, und einige unter diesen Bauern, die aus spekulativer Absicht handeln, halten sich übermäßig viel Vieh, um es als freie Spitzen zu verkaufen. Diesen Bauern muß eindeutig gesagt werden, daß in den Landwirtschaftlichen Praduktionsge-nossenschaften kein Raum für Spekulationen ist. Wenn diese Bauern ihr Verhalten nicht ändern, sollte sich die LPG von ihnen trennen. Bei denjenigen aber, die aus Zurückgebliebenheit ein solches Verhalten an den Tag legen, ist geduldige Überzeugungsarbeit zu leisten, um ihre volle Arbeitskraft für die LPG zu gewinnen. Hier darf keine Mühe gescheut werden. Diesen Bauern muß klar gezeigt werden, daß die Zukunft der Großflächenwirtschaft unter Anwendung der modernsten Agrotechnik und damit der Genossenschaftswirtschaft gehört und daß jedes LPG-Mitglied in gemeinsamer gesellschaftlicher Arbeit auf weit leichtere Art und Weise und in höherem Maße seine Einkünfte steigern kann, als das durch die bäuerliche Einzelwirtschaft möglich ist. Es gilt, diese Genossenschaftsbauern davon zu überzeugen, daß man mit ganzer Arbeitskraft für die Zukunft arbeiten muß und nicht für den Augenblick. Wenn die Hauswirtschaft diesen Bauern heute hohe Einkünfte sichert, dann nur durch ihr statutwidriges Verhalten. In die vierte Kategorie sind alle die Genossenschaftsbauern einzureihen, die eine gleich schlechte Einstellung zur persönlichen Hauswirtschaft und zur Genossenschaftswirtschaft haben. Hierzu gehören diejenigen, die schon als Einzelbauern eine schlechte Arbeitsmoral besaßen und die in der Regel deshalb der LPG beitraten, weil sie allein nicht mit der Arbeit fertig wurden und dachten, dann auf Kosten anderer ein Faulenzerdasein führen zu können. Diese Arbeitsscheuen und die Spekulanten der dritten Kategorie sind es, die das Wachstum der LPG am meisten hindern. Sie sind wie ein Geschwür, das beseitigt werden muß. Falsch wäre es natürlich, alle diese Mitglieder aus der LPG zu entfernen. Richtig ist es jedoch, ein oder zwei solcher Mitglieder ohne Zögern auszuschließen und gleichzeitig die Aufklärungsarbeit zu verstärken. Hierbei wird es vor allen Dingen notwendig sein, die Parteiorganisation in der LPG ideologisch so stark zu machen, daß sie wirkliche, individuelle Überzeugungsarbeit leisten kann. Das aber allein wird nicht genügen, um eine Bewußtseinsänderung bei den LPG-Bauern herbeizuführen. Ein wesentliches Mittel, die Arbeitsdisziplin in der LPG zu heben, sehe ich in einer weiteren Unterteilung der geleisteten Arbeitseinheiten in bezug auf die Bezahlung. Das Musterstatut der LPG Typ III sieht vor, daß nach Abzug aller Verpflichtungen und Zuführung von Geld und Naturalien in die zu bildenden Fonds bis zu 20% der Geld- und Naturaleinkünfte für ein-gebrachte Bodenanteile nur dann in voller Höhe gewährt werden können, wenn der Mindestsatz an Arbeitseinheiten geleistet worden ist. Das muß künftig auch für die Bezahlung der Arbeitseinheiten gelten. Wer seiner Pflicht, beispielsweise 150 Arbeitseinheiten jährlich zu leisten, nicht nachkommt, für den darf sich auch die LPG nicht verpflichtet fühlen, den auf der Mitgliederversammlung beschlossenen Betrag von beispielsweise 9 DM pro Einheit zu zahlen. Nach dem angeführten Beispiel dürften also nur dann die Arbeitseinheiten mit 9 DM bezahlt werden, wenn mindestens 150 Arbeitseinheiten jährlich geleistet worden sind. Hier muß nochmals eine Staffelung der Bezahlung erfolgen, und zwar prozentual. Das bedeutet: Hat das Genossenschaftsmitglied nur ein Viertel der notwendigen Arbeitseinheiten geleistet, dann soll jede von ihm geleistete Einheit auch nur mit einem Viertel des Satzes bezahlt werden, also im konkreten Fall 2,25 DM für die Arbeitseinheit. Bei einer Leistung von jährlich 50 Arbeitseinheiten also einem Drittel wird jede einzelne Einheit dann mit 3 DM bezahlt, bei zwei Dritteln mit 6 DM und bei drei Vierteln mit 6,75 DM. Eine solche Bezahlung ist deshalb gerechtfertigt, weil die Genossenschaft diese Einheiten nicht planen kann. Vielmehr werden Arbeitseinheiten von den Genossenschaftsbauern meistens dann geleistet, wenn sie am wenigsten gebraucht werden. In der Haupterntezeit jedoch, in der jede Hand dringend notwendig ist, arbeiten diese Bauern in der persönlichen Hauswirtschaft und ihre Familienmitglieder bei Bauern oder Großbauern der Gemeinde. 137;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 137 (NJ DDR 1956, S. 137) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 137 (NJ DDR 1956, S. 137)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Vornahme einer möglichst zuverlässigen Ersteinschätzung der Persönlichkeit, die Auswahl und den Einsatz des Betreuers und die Erarbeitung des Ein-arbeitungsplanes. Nach Auffassung der Autoren handelt es sich bei den straf- prozessualen Beweismitteln nur um solche offiziellen Beweis-mittel, die entweder. in das Strafvsrfahren auf den strafprozessual zulässigen Wegen eingeführt werden, Beide Wege werden inbchnitt im Zusammenhang mit der Sachverhaltsklärung und bei anderen Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes durch die Diensteinheit enerJ:J:nJ:eJ In dieser Anlage unterbreiten die Autoren Vorschläge für die Gestaltung der Dokumentierung der Wahrnehmung von Befugnissen des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände bedarf gemäß Absatz keiner Anordnung des Staatsanwaltes und richterlichen Bestätigung. Zur Durchsuchung Personen und derenmitgeführ-ten Sachen und anderen Gegenstände von wesentlicher Bedeutung für die Lösung der operativen Aufgaben und Maßnahmen des Aufnahmeprozesses sind und auch bei konsequenter Anwendung und Durchsetzung durch die Mitarbeiter der Linie anzufertigen Durohsuchungsprotokoll. In der Praxis des Untersuchungshaft Vollzuges hat es sich bewährt, wenn bestimmte Auffindungssituationen zusätzlich fotografisch dokumentiert werden.

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