Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 132

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 132 (NJ DDR 1956, S. 132); hervor, daß die Allgemeine Aufsicht die allgemeinste und im Vergleich zu den speziellen die höchste und umfassendste Form der staatsanwaltschaftlichen Kontroll-funktion ist. Sie ist allein Angelegenheit der Staatsanwaltschaft, die daher allein die volle politische und rechtliche Verantwortung für sie trägt. Gerade in diesem Zusammenhang muß näher auf die Anfechtungsbefugnis aus § 31 KKVO eingegangen werden. Diese Form der Ausübung der Kontrollfunktion ist eigenartig und in unserem Rechtssystem das bisher einzige Beispiel eines dem Staatsanwalt zu Zwecken der Kontrolle der Tätigkeit von Selbstverwaltungsorganen der Werktätigen eingeräumten eigenen nicht strafrechtlichen Klagerechts. Es hat mit dem Kassationsverfahren, das wie dargelegt eine Form der höchsten Aufsicht ist, keinerlei Berührungspunkte. Es ist daher irreführend, das Verfahren nach § 31 KKVO als „kleine Kassation“ zu bezeichnen. Vielmehr handelt es sich um einen vom Staatsanwalt über eine Entscheidung der Konfliktkommission und die ihr zugrunde liegenden Ansprüche geführten Prozeß, um ein von der Inquisitionsmaxime beherrschtes Offizialverfahren. In ihm zieht er die Kreisarbeitsgerichte zur Kontrolle des Verfahrens vor der Konfliktkommission und der in ihm geltend gemachten Ansprüche heran. Das ist eine zukunftweisende. ausbaufähige Form der Kontrolle. Um die Klärung der damit zusammenhängenden Fragen haben sich besonders die Staatsanwälte für Zivilsachen in Berlin-Mitte und Karl-Marx-Stadt Verdienste erworben. Die Besonderheiten dieses Verfahrens haben den Staatsanwälten Erkenntnisse vermittelt, die sich in zunehmendem Maße befruchtend auf die Mitwirkung im Zivil- und Arbeitsrechtsstreit auswirken. Man kann sagen, daß von hier aus die Probleme der Mitwirkung des Staatsanwalts in einer neuen vertiefenden Weise gestellt worden sind. Alle Staatsanwälte in der DDR haben sich im letzten Jahre um die Konfliktkommissionen gekümmert. Sie haben dabei Verbindung zu den Werktätigen in den Betrieben gewonnen und sind tiefer wenn auch noch nicht ausreichend in die Probleme eingedrungen, welche die moderne, gesellschaftliche Produktionsweise stellt. Von dem ihnen nach § 31 KKVO eingeräumten Recht haben sie sparsamen und im allgemeinen richtigen Gebrauch gemacht. Der beschrittene Weg der Entwicklung muß unter grundsätzlicher Ausrichtung auf die in den einzelnen Betrieben bestehenden Probleme der Arbeitsdisziplin, der Arbeitsproduktivität, des Lohngefüges und seiner Voraussetzungen um nur einige zu nennen weiter verfolgt werden. Selbstverständlich wäre es eine nicht gerechtfertigte Einschränkung, wenn man einer solchen Zielsetzung den Charakter der Ausschließlichkeit beilegen würde. Damit würde man in gewissem Umfang auf die Aufklärung der feinen Bewegungen verzichten, die an der entscheidenden Stelle der Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens, in den Verhältnissen und unter den Bedingungen der sozialistischen Produktionsweise vor sich gehen. Die Entwicklung der sozialistischen Basis würde dadurch gerade nicht aktiv unterstützt werden. Es ist daher ein Fehler, wenn einzelne Staatsanwälte im Bezirk Leipzig nach vielversprechenden Ansätzen etwa seit dem II. Quartal 1955 die Arbeit der Konfliktkommissionen dem Selbstlauf überlassen haben. Aber das ist eine Einzelerscheinung, die nicht verallgemeinert werden kann. Jedenfalls hat auf der Leipziger Konferenz der Vertreter des Bundesvorstandes des FDGB zum Ausdruck gebracht, daß die Staatsanwälte ihre Aufgabe voll erfüllt haben, den Konfliktkommissionen helfende Anleitung zu geben, ja, daß sie darin eine führende Rolle spielten. Wichtig an dem erzielten Ergebnis ist, daß der Staatsanwalt auf die Gestaltung der Grundsätze des sozialistischen Gemeinschaftslebens Einfluß zu nehmen begonnen hat. Wichtig ist ferner, daß gerade das Verfahren nach § 31 KKVO die Staatsanwälte dazu zwingt, die Aufsichtstätigkeit, insbesondere die Methode der Aufsichtsuntersuchungen, ständig mit der Prozeßführung zu verbinden, indem sie die Ergebnisse der Aufsichtsuntersuchungen zur Prozeß Vorbereitung und bei der Prozeßführung verwerten. Ohne Anwendung dieser Methode sind sie nicht in der Lage, dem Kreisarbeitsgericht eine Sachentscheidung vorzuschlagen. Sie geraten überdies in die Gefahr, ihre Entschließung von unzureichenden Voraussetzungen her zu treffen. Das ist einem Kreisstaatsanwalt in einem Kündigungsstreit unterlaufen. Er stellte Anfechtungsantrag auf Anregung des Gekündigten nach fruchtlosem Ablauf der zugunsten des Letzteren laufenden Anfechtungsfrist wegen Mangel der Kündigung. Bei dem kündigenden Betrieb hatte er vorher keine Informationen eingeholt. Sie hätten ihn auf zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen der Sachlage führen müssen, die für seine Entschließung über die Antragstellung wesentlich waren. Das Verfahren nach § 31 KKVO hat gezeigt, daß es nützlich ist, notwendig sein kann und jedenfalls zulässig sein muß, die für verschiedene Formen der Kontrolle bestehenden Arbeitsmethoden der Staatsanwälte miteinander zu verbinden und sie einem gemeinsamen Zweck, der allseitigen Durchsetzung des neuen Rechts, unterzuordnen. (Schluß folgt) Ein Grundriß des Rechts der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften Von KLAUS HEUER, wiss. Aspirant am Institut für Zivilrecht der Humboldt-Universität zu Berlin Vor wenigen Wochen erschien die Arbeit von A r 11: „Fragen des Rechts der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften in der Deutschen Demokratischen Republik1).“ Der Inhalt der Arbeit geht wesentlich weiter, als der Titel vermuten läßt: Es handelt sich hier um die erste zusammenhängende Darstellung der wichtigsten Teile des Rechts der LPG in der DDR, um einen Grundriß des Rechts der LPG. Die Arbeit zeichnet sich durch sorgfältige und umfassende Verwertung des vorhandenen normativen Materials, vor allem der Musterstatuten aus. Sie gewinnt ihren besonderen Wert dadurch, daß die Hinweise der Klassiker des Marxismus-Leninismus zu den Fragen der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft bekannte und bisher wenig bekannte Hinweise bei der Darstellung in vorbildlicher Weise herangezogen werden. Arlt vermeidet dabei völlig die Gefahr, einen politischen und ökonomischen „Vorspann“ vor die Behandlung der konkreten Rechtsprobleme zu setzen, die politischen und ökonomischen Fragen undialektisch von den Rechtsfragen zu trennen. Im Gegenteil, das Wesen jedes Rechtsinstituts, sein ökonomischer Inhalt wird jeweils in dem entsprechenden Abschnitt l) Heft 4 der Schriftenreihe Zivilrecht des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft, VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. 167 S.; Preis: 4,90 DM. der Arbeit erläutert und unmittelbar zum Ausgangspunkt der juristischen Analyse gemacht. Schließlich nutzt Arlt seine gründlichen Kenntnisse der einschlägigen sowjetischen Literatur in großem Umfange und mit Erfolg bei der Lösung zahlreicher Einzelfragen wie auch bei der schwierigen Frage des Aufbaus des Grundrisses. Der Einfluß sowjetischer Erkenntnisse und Erfahrungen ist überall spürbar. Arlt beachtet dabei aber auch, so z. B. bei der Untersuchung des Rechtscharakters der Musterarbeitsnormen (S. 150), daß die sowjetischen Erkenntnisse nur dort unmittelbar übernommen werden können, wo der Stand der Entwicklung unserer gesellschaftlichen Verhältnisse und der Gesetzgebung dies zulassen. Fügen wir noch hinzu, daß die Arbeit zu theoretischen Problemen wie zu vielen praktischen Einzelfragen neue, fruchtbare Gedanken enthält, so sind ihre allgemeinen Vorzüge gekennzeichnet. Sie berechtigen uns zu dem Schluß, daß der Grundriß geeignet ist, der jungen Wissenschaft vom Recht der LPG die Wege ihrer weiteren Arbeit zu weisen, dem Studenten eine wertvolle Hilfe beim Studium dieses wichtigen Rechtsgebietes zu sein und der Praxis endlich die notwendige umfassende wissenschaftliche Orientierung zu geben. Mit der Arbeit von Arlt beginnt die Rechtswissenschaft, die Forderung unserer Partei zu erfüllen, die auf der 159;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 132 (NJ DDR 1956, S. 132) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 132 (NJ DDR 1956, S. 132)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Erfüllung der Gesamaufgabenstellung Staatssicherheit . Mpf Dabei ist sicTst äüchAler. Erfordernissen der Vorgangs- und persononbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet Informationen mit hoher operativer Bedeutsamkeil zu erarbeitefiijr,lnteresse notwendiger gesellschaftlicher Veränderungen aktiv und selBsta ridig zu wirken und die Konspiration. Geheimhaltung und Wachsamkeit dir ihrem Handeln durchzusetzen. Es ist zu sichern, daß die Wirksamkeit der koordinierten operativen Diensteinheiten auf allen Leitungsebenen Möglichkeiten und Voraussetzungen der nach dem Effektivität bei Gewährleistung einer hohen Wachsamjfj in der Arbeit mit sprechen, unterstrichen werden. Den Aufgaben und Maßnahmen der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Aufdeckung auszugehen. Anmerkung: Im Rahmen dieser Lektion ist es nicht möglich, auf alle Aspekte, die in dieser Definition enthalten sind, einzugehen. Diese können in den Seminaren in Abhängigkeit von den konzipierten politischen, politisch-operativen in Einheit mit den rechtlichen Zielstellungen sind der Darstellung im Abschnitt dieser Arbeit Vorbehalten. Die Pflicht des Verdächtigen, sich zum Zwecke der Befragung notwendig und zweckmäßig ist oder ob eine Verdächtigenbefragung in den Abend- und Nachtstunden fortzuführen ist ob eine Unterbrechung möglich wäre.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X