Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 11

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 11 (NJ DDR 1956, S. 11); Maschinen-Traktoren-Stationen geschaffenen gesetzlichen Bestimmungen. Dazu ist erforderlich: a) Gründliches Studium der Beschlüsse von Partei und Regierung, die den sozialistischen Sektor auf dem Lande betreffen; b) genaue Kenntnis der konkreten Verhältnisse der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, Maschinen-Traktoren-Stationen und volkseigener Güter, die an Ort und Stelle aus der Teilnahme an Vollversammlungen und Produktionsberatungen sowie aus der Teilnahme an den Ratssitzungen und aus der engeren Verbindung mit den gesellschaftlichen Organisationen gewonnen werden muß; c) Auswertung von Straf- und Zivilprozessen, die den sozialistischen Sektor in der Landwirtschaft berühren und Tatsachen enthalten, die für die Allgemeine Aufsicht von Bedeutung sind. Die Durchführung der Aufgaben muß nach Schwerpunkten erfolgen. Schwerpunkte ergeben sich insbesondere aus den Empfehlungen der III. und IV. LPG-Konferenz. Wichtig ist: d) die Einhaltung der Statuten der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften; e) die Anwendung sozialistischer Wirtschaftsprinzipien, vor allem die Einhaltung der Jahresarbeitsverträge der Maschinen-Traktoren-Stationen und die Beachtung des Leistungsprinzips in den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften; f) die Erfüllung der Aufgaben, die den Vorsitzenden der Räte der Kreise und Bezirke bei der Durchführung und Leitung der LPG-Beiratssitzungen gestellt sind. Das vorhandene Material über Gesetzesverletzungen ist bei Häufung bestimmter Verstöße gegen die Gesetzlichkeit den zuständigen zentralen Stellen zur Kenntnis zu bringen, damit umfassende Veränderungen veranlaßt werden können. Die Verbindung mit den Werktätigen im Dorf ist mit dem Ziel weiterzuentwickeln, durch die Hebung des politisch-ideologischen Bewußtseins eine große Zahl von Werktätigen im Dorf in die Kontrolle der Einhaltung der Gesetzlichkeit einzubeziehen. Die Arbeit der Instrukteurbrigaden bei Revisionen verbessern! i Von FRITZ BÖHME, Hauptabteilungsleiter im Ministerium der Justiz Die Rechtsprechung und die politische Massenarbeit der Kreisgerichte sollen einmal im Jahr von einer Instrukteurbrigade der Abteilung Recht der Justizverwaltungsstelle überprüft werden. Ergebnis einer solchen umfassenden Revision wir sprechen hier nicht von der zweiten Hauptform der operativen Arbeit, der Instruktion muß eine genaue Analyse der Arbeitsergebnisse des Gerichts auf allen Gebieten seiner Tätigkeit und eine zuverlässige Einschätzung der Qualität der Kader des Gerichts sein. Ausgehend vom gegenwärtigen Stand der operativen Arbeit der Justizverwaltungsstellen können wir sagen, daß die vom Ministerium der Justiz am 27. April 1954 erlassene Direktive für Revisionen bei den Kreisgerichten1), die den Leitern der Jusitzverwaltungsstel-len am gleichen Tage vom Minister der Justiz ausführlich erläutert wurde, zu einer Verbesserung der Arbeit der Instrukteurbrigaden der Justizverwaltungsstellen der Bezirke geführt hat. Das beweisen die Ergebnisse der Revisionen, wie sie sich in den Revisionsberichten der Justizverwaltungsstellen widerspiegeln, die dem Ministerium übersandt werden. Diese Berichte enthalten in der Regel eine Vielzahl wichtiger und richtiger Feststellungen zur Rechtsprechung und zur politischen Massenarbeit. Der größte Teil dieser Berichte zeigt ferner, daß nach kritischer Untersuchung der Ursachen für die festgestellten Mängel und Fehler in der Rechtsprechung auch Hinweise gegeben, Schlußfolgerungen gezogen und zur Beseitigung von Mängeln auf anderen Arbeitsgebieten in der Schlußbesprechung klare und kontrollierbare Weisungen erteilt wurden. Die meisten Berichte vermitteln auch ein immer klareres Bild von der politischen Situation im Kreisgebiet, von den Methoden der Arbeit unseres Staates und den sich daraus für die Arbeit des Gerichts ergebenden Schwerpunktaufgaben. Das ist ein Fortschritt. Jetzt müssen dem ersten Schritt weitere folgen, denn es wäre Schönfärberei, würden wir sagen, die operative Arbeit der Instrukteurbrigaden sei bereits gut. Ebensowenig können wir das von der Arbeit der Instrukteurbrigaden der Hauptabteilung Rechtsprechung des Ministeriums der Justiz sagen. 1. Die Arbeitsergebnisse des Gerichts zeigen sich in erster Linie in den Ergebnissen der Rechtsprechung, in den Urteilen und Beschlüssen. Diese gründlich zu studieren teils schon vor Beginn der Revision, teils an Ort und Stelle , gehört mit Selbstverständlichkeit zu jeder Gerichtsrevision. Auch „gute“ und „schlechte“ Urteile hierbei festzuhalten und zur Besprechung vorzubereiten, ist allgemeine Übung. Aber: haben wir uns bisher genügend Gedanken über die Ursachen bestimm- 1) vgl. Böhme, „Welche Mindestforderungen müssen wir an die Revision eines Kreisgerichts stellen?“, in NJ 1954 S. 291. ter, stets wiederkehrender Fehler gemacht? Haben wir immer hinter der schriftlichen Entscheidung den lebendigen Menschen gesehen, dem es nicht gelungen war, diesen oder jenen Fehler zu vermeiden? Eine reale Einschätzung der Fähigkeiten jedes Richters, das Wissen um die Ursachen seiner Mängel und Schwächen und seiner starken Seiten, gewinnen wir nur unvollkommen aus dem Lesen von Urteilen und Beschlüssen. Jede Entscheidung des Richters ist Ausdruck seines Wissens und seines Bewußtseins, Spiegelbild seines ideologischen Niveaus. Weil das größere Wissen und das höhere Bewußtsein des Richters die entscheidenden Hebel zur Verbesserung der Rechtsprechung und der gesamten Arbeit sind und immer sein werden, deshalb muß die Brigade auch zuverlässig feststellen, wie die Richter an sich selbst arbeiten, was und wie sie lesen, ob sie sich ernsthaft bemühen, ihr fachlich-politisches Wissen zu erweitern. Nur sehr selten finden wir in den Revisionsberichten jedoch ausreichende Feststellungen darüber, ob und wie die Richter sich planmäßig weiterbilden oder welche Schwierigkeiten sie beim Studium haben. Dabei ist es formal, wenn der Instrukteur diese Feststellungen über die Weiterbildung einfach durch Fragen trifft, z. B. welche juristischen Fachzeitschriften durchgearbeitet werden, ob die Tagespresse gelesen wird usw. Es ist auch nicht richtig und grenzt an Schulmeisterei, wenn durch Kontrollfragen festgestellt wird, ob die Zusicherung, Artikel in der „Neuen Justiz“ gelesen zu haben, auch den Tatsachen entspricht. Besser ist es, wenn der Instrukteur dem Richter an Hand seiner Entscheidungen nachweist, wie die Nichtbeachtung der politischen und fachlichen Anleitung durch Artikel, Entschließungen oder deren ungenügendes Verständnis zu Mängeln in seiner Arbeit geführt hat, und wenn er in einem ausführlichen persönlichen Gespräch mit dem Richter die Ursachen dafür zu finden versucht. Mit Richtern, die am Fernstudium teilnehmen, muß man sich darüber unterhalten, wie sie inhaltlich und zeitlich mit dem Studium fertig werden, wie ihnen das gerade gegenwärtig zu studierende Fachmaterial in ihrer Arbeit hilft usw. Wir wissen, daß nicht alle Richter das wöchentlich erforderliche Pensum schaffen, wie es von der Akademie gefordert wird; wir wissen auch, daß dies beim Umfang der fachlichen und gesellschaftlichen Arbeit unserer Richter mitunter schwer ist und daß die Nichterfüllung dieser Forderung nicht immer auf schlechte Organisation der Arbeit oder gar auf einen Mangel an gutem Willen zurückzuführen ist. Weil es aber zur Erreichung guter Leistungen im Fernstudium notwendig ist, regelmäßig zu studieren und keine Rückstände anwachsen zu lassen, müssen Mittel und Wege gesucht und gefunden werden, die den Fernstudenten die notwendige Zeit zum Studium ermöglichen. Dabei ist der Hinweis des Zentralkomitees der Partei der Arbeiterklasse von Bedeutung, daß wir 11;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 11 (NJ DDR 1956, S. 11) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 11 (NJ DDR 1956, S. 11)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit auf diesem Gebiet enthaltenen Festlegungen haben durchgeführte Überprüfungen ergeben, daß insbesondere die in den Befehlen und angewiesenen Ziel- und Aufgabenstellungen nicht in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände für die verdachtbe gründenden Handlungen und für die aufgedecktenSchäden und Gefahren waren und die notwendigen Veränderungen der Lage erreicht wurden.

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