Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 104

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 104 (NJ DDR 1956, S. 104); Bericht über eine Arbeitstagung zu Fragen der Instruktion und Revision Am 7. Februar 1956 wurde im Ministerium der Justiz eine Arbeitstagung der leitenden Funktionäre aus den Bezirken, der Bezirksgerichtsdirektoren und Leiter der Justizverwaltungsstellen, durchgeführt. An der Tagung nahmen ferner die Instrukteure für Recht der Justizverwaltungsstellen sowie einige Kreisgerichtsdirektoren teil. Gegenstand der Arbeitstagung war die Verbesserung der operativen Arbeit, also der Instruktionen und Revisionen sowohl des Ministeriums wie der Justizverwaltungsstellen. Im Hinblick auf das Thema und auch darauf, daß unmittelbar Lehren für die operative Arbeit der Justizorgane auf Grund der Leipziger Konferenz gezogen werden sollten, kam der Tagung besondere Bedeutung zu. Es ging darum, auch in der operativen Arbeit das Niveau zu erreichen, das die Leipziger Konferenz für alle Justizorgane gefordert hatte. Die Tagung sollte zu einem Gedankenaustausch darüber führen, ob zu neuen Formen der operativen Arbeit überzugehen ist. Man muß kritisch sagen, daß das Ziel dieser Konferenz nicht erreicht wurde. Arbeitstagungen sollen stets Höhepunkte darstellen. Offenbar hatten aber hier die verantwortlichen Funktionäre aus den Bezirken nicht die „Leipziger Methode“ der vorherigen selbstkritischen Auseinandersetzung mit der eigenen Arbeit angewandt. Man hatte auch nicht den Eindruck, daß sich die Leiter in vorherigen Aussprachen mit den Instrukteuren ihrer Justizverwaltungsstellen um eine kritische Einschätzung der operativen Arbeit des Ministeriums der Justiz und ihrer eigenen operativen Arbeit bemüht hatten. Deshalb wurde auf dieser Tagung wenig Falsches und nichts Neues gesagt. Man kann sich auch, wenn man den Verlauf dieser Arbeitstagung mit dem Verlauf der Arbeitstagung vom 8. November 1955 (vgl. NJ 1955 S. 675) vergleicht, nicht des Eindrucks erwehren, daß Kritik dann verhältnismäßig leicht auszusprechen ist, wenn man ihre sachliche Richtigkeit zwar zugibt, aber die Form kritisiert, daß es aber wesentlich schwerer ist, bei richtigem Verhalten in der Form eine Kritik an der Sache anzusetzen. Es hat also den Anschein, daß sich auch die verantwortlichen Mitarbeiter in den Bezirken nach der Leipziger Konferenz ein wenig zur Ruhe gesetzt haben. Der Bericht muß sich daher auch auf das beschränken, was in nicht unbeachtlichen Anregungen über die vorbereitenden Artikel von Böhme und Krüger1) hinaus gesagt wurde. Zu Beginn der Arbeitstagung sprach Hauptabteilungsleiter Böhme über die Notwendigkeit der operativen Arbeit, über die verschiedenen Formen der operativen Arbeit Instruktion, Revision und Konsultation und deren Wert für die Verbesserung der Arbeit der Gerichte, vor allem der Rechtsprechung; er sprach ferner über die gegenwärtigen Hauptmängel der operativen Arbeit, sowohl der Instruktionen des Ministeriums als auch der Justizverwaltungsstellen, über die Ursachen dieser Mängel und ihre Überwindung. Hiervon ausgehend wurden vor allem folgende Vorschläge zur Diskussion gestellt: 1. Man muß aus der Methode, die bei der Vorbereitung der Leipziger Konferenz der Richter und Staatsanwälte angewendet wurde, lernen. Diese Methode, durch Kommissionen aus Richtern und Staatsanwälten der Bezirke die eigene Arbeit kritisch überprüfen zu lassen und die Ergebnisse in der anschließenden Bezirkskonferenz auszuwerten und zu diskutieren, hat sich bewährt. Die Anwendung dieser Methode bei der operativen Arbeit, insbesondere bei Revisionen, verlangt, daß sich das zu überprüfende Gericht schon vor der Revision selbst mit seiner Arbeit auseinandersetzt. Dabei sollte nicht nur eine Überprüfung der Rechtsprechung, sondern auch eine kritische Einschätzung der politischen Massenarbeit und der massenorganisatorischen Arbeit, also der Arbeit mit den Schöffen, durch das Kollektiv der Richter des zu überprüfenden Gerichts erfolgen, und 1) NJ 1958 s. 11 ft'. zwar in der Weise, daß ein Teil aller Entscheidungen, Protokolle und Berichte aus dem zu überprüfenden Zeitraum kritisch durchgesehen wird. Wir zwingen damit das Gericht, sich einmal im Jahr mit seiner eigenen Arbeit selbstkritisch auseinanderzusetzen. Etwa die Hälfte der Entscheidungen des Gerichts, der Protokolle von Dienst- und Arbeitsbesprechungen, der Berichte von Justizaussprachen und Schöffenschulungen sollte jedoch unbedingt von der Revisionsbrigade überprüft werden. Dann wird es zwar nicht selten zwei Meinungen geben, aber es wird dann viel mehr als bisher zu einer wirklichen Diskussion kommen, zu einem Streit der Meinungen in der Schlußbesprechung am Ende jeder Revision. 2. Weil man eine zuverlässige Einschätzung der Arbeit des Gerichts und vor allem der Rechtsprechung nicht durch kurze Instruktionen und schon gar nicht durch das bloße Lesen von Entscheidungen oder Berichten erhalten kann, wird gefordert, einmal im Jahr bei jedem Gericht eine Revision durchzuführen, in der die Rechtsprechung, die politische Massenarbeit, die Arbeit mit den Schöffen, die Arbeitsorganisation usw. des Gerichts gründlich überprüft werden. Die Instruktionen sind dann nicht mehr regelmäßig, sondern nur noch bei Bedarf durchzuführen, und die dadurch frei werdende Zeit müssen die Instrukteure für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Revisionen verwenden. 3. Eine wesentliche Hilfe bei der Verbesserung der operativen Arbeit sowohl bei Instruktionen als auch bei Revisionen sind die Auswertungsblätter, wie sie vom Obersten Gericht und auch schon von einigen Bezirksgerichten angelegt wurden. Auf diesen Auswertungsblättern vermerkt die 2, Instanz alle Mängel des Verfahrens der 1. Instanz, die beim Durcharbeiten der Akte festgestellt werden und die in der Begründung der Entscheidung der 2. Instanz nicht erwähnt werden können. Die Auswertungsblätter sind von besonderer Bedeutung bei Beschlußverwerfungen der 2. Instanz, weil die in diesen Fällen festgestellten Mängel des Verfahrens gar nicht zur Kenntnis der 1. Instanz gelangen können, so daß der Richter der 1. Instanz mitunter aus der Tatsache, daß die Berufung von der 2. Instanz durch Beschluß verworfen wurde, den falschen Schluß zieht, an seiner Durchführung des Verfahrens sei nichts zu beanstanden. Allen Bezirksgerichten wird vorgeschlagen, solche Auswertungsblätter zu führen und diese den Instrukteuren der Justizverwaltungsstelle zur Auswertung zur Verfügung zu stellen. 4. Einige Kreisgerichte haben die territoriale Geschäftsverteilung bereits in der Weise eingeführt, daß jeder Richter des Kreisgerichts alle Straf- und Zivilsachen aus einem bestimmten Teil des Kreises verhandelt und daß er auch für die politische Massenarbeit in diesem Teilgebiet des Kreises verantwortlich ist. Dadurch erhält der Richter einen guten Überblick über die Struktur dieses Teils des Kreises, über die Schwerpunkte der Rechtsprechung, über die Methoden der Arbeit des Gegners usw. Außerdem wird dadurch die schädliche Spezialisierung der Richter auf Zivil- oder auf Strafsachen überwunden. Im Bezirk Schwerin wurde die territoriale Aufteilung nach MTS-Bereichen vorgenommen und jeweils ein Richter für einen oder mehrere MTS-Bereiche für zuständig erklärt. Diese Aufgliederung ist in den ländlichen Kreisen der schematischen territorialen Aufteilung vorzuziehen. Jetzt ist es Aufgabe der Instrukteure, die Direktoren und alle Richter der Kreisgerichte von der Notwendigkeit einer solchen territorialen Aufteilung zu überzeugen und für die Durchführung dieser Maßnahme zu kämpfen. Eine solche territoriale Aufteilung wird auch zu besseren Ergebnissen bei der operativen Arbeit führen, weil der Instrukteur natürlich einen Richter, der allein für einen bestimmten industriellen oder landwirtschaftlichen Schwerpunkt in seinem Bereich zuständig ist, besser helfen und ihn besser beraten kann. 104;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 104 (NJ DDR 1956, S. 104) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 104 (NJ DDR 1956, S. 104)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten und den von ihnen bestätigten Dokumenten für die Arbeit mit im Verantwortungsbereich. Diese Aufgaben umfassen im wesentlichen: Die Durchsetzung der Vorgaben und Festlegungen der Leiter der Diensteinheiten und den von ihnen bestätigten Dokumenten für die Arbeit mit im Verantwortungsbereich. Diese Aufgaben umfassen im wesentlichen: Die Durchsetzung der Vorgaben und Festlegungen der Leiter der Diensteinheiten und den von ihnen bestätigten Dokumenten für die Arbeit mit im Verantwortungsbereich. Diese Aufgaben umfassen im wesentlichen: Die Durchsetzung der Vorgaben und Festlegungen der Leiter der Diensteinheiten und den von ihnen bestätigten Dokumenten für die Arbeit mit im Verantwortungsbereich. Diese Aufgaben umfassen im wesentlichen: Die Durchsetzung der Vorgaben und Festlegungen der Leiter der Diensteinheiten der Linien und. Durch die zuständigen Leiter beider Linien ist eine abgestimmte und koordinierte, schwerpunktmaßige und aufgabenbezogene Zusammenarbeit zu organisieren.

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