Neue Justiz (NJ) 1956, Jahrgang 10, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, Deutsche Demokratische Republik (DDR).Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 504 (NJ DDR 1956, S. 504); ?und Ladung der Parteien auch verdient. Der Antrag auf Einstellung im streitigen Verfahren koennte also im Gegensatz zum Einstellungsantrag im vorbereitenden Verfahren als ein prozessentscheidender Antrag angesehen werden und eine Minderung der Gebuehr gern. ? 29 Abs. 2 GKG nicht mehr zulassen. Auch die Berechnung der Kosten bei Ruecknahme der Klage im vorbereitenden und streitigen Verfahren ist zu eroertern. Richtig wird es m. E. sein, wenn im vorbereitenden Verfahren ? 29 GKG Beruecksichtigung findet, also keine oder !4 Gebuehr erhoben wird. Was aber, wenn die Klage vor oder nach Anberaumung des streitigen Termins zurueckgenommen wird? Schliesst man sich der vorgenannten Meinung an, dass im Falle des ? 17 Abs. 3 EheVerfO eine volle Prozessgebuehr entstanden ist, dann muss man auch bei Ruecknahme der Klage vor oder nach Anberaumung des streitigen Termins zur gleichen Auslegung kommen. ? 29 GKG kann in solchen Faellen doch nicht nochmals angewendet werden. JOHANNES REINHOLD, Sekretaer beim Kreisgericht Plauen (Stadtbez. Sued/Ost) Zusammenarbeit der Justizorgaene mit den Volksvertretungen Bericht des Staatsanwalts vor der Volksvertretung Das Auftreten des Bezirksstaatsanwalts von Leipzig in der hier geschilderten Sitzung des Bezirkstages ist noch nicht die im Beschluss ueber die Demokratisierung vorgesehene Berichterstattung des leitenden Justizfunktionaers. Hier handelt es sich um einen einfachen Diskussionsbeitrag. Dass in Leipzig noch nicht voellige Klarheit ueber die Bedeutung einer solchen Berichterstattung besteht, geht auch aus der eigenartigen Festlegung hervor, der Staatsanwalt koenne nur in seiner Eigenschaft als Aktiv-Mitglied einer Staendigen Kommission anwesend sein und das Wort ergreifen. Welche Erfahrungen wurden inzwischen in anderen Bezirken und Kreisen gemacht? Worueber berichteten die leitenden Justizfunktionaere, welche Aussprache und gegebenenfalls welche Beschluesse schlossen sich an ihren Bericht an? Wir bitten um weitere Informationen zu diesem Thema. Die Redaktion I Durch den Beschluss ueber die weitere Entfaltung der Demokratie eroeffnen sich fuer die Propagandataetigkeit der Staatsanwaelte neue Perspektiven. Ihre Berichterstattung vor den Volksvertretungen der Kreisstaatsanwalt vor dem Kreistag der Staatsanwalt des Bezirks vor dem Bezirkstag der Generalstaatsanwalt vor der Volkskammer und ihre Mitwirkung als Aktiv-Mitglieder in den Staendigen Kommissionen, vor allem in der Kommission fuer Volkspolizei und Justiz, gibt neue grosse Moeglichkeiten fuer die Propaganda und die Gewinnung weiterer Propagandisten. Dies haben wir in der Vergangenheit viel zu wenig beachtet. Wir haben gar keine oder zu wenig Versuche gemacht, die oftmals in den Kreisen und Bezirken gar nicht oder schwach arbeitenden Kommissionen zu beleben. Vollkommenes Neuland fuer uns ist aber die uns letzt gestellte Aufgabe der Berichterstattung vor den Volksvertretungen. Wie sind wir im Bezirk Leipzig an die Loesung dieser neuen Aufgabe herangegangen? Nach einer gruendlich gefuehrten Diskussion wurde festgelegt, dass Schwerpunkt bei dieser Berichterstattung in erster Linie nicht das Strafrecht, sondern die Taetigkeit des Staatsanwalts auf dem Gebiete der allgemeinen Aufsicht und seine Mitwirkung auf dem Gebiete des Zivilrechts sein muss. Mit dem Vorsitzenden des Rates des Bezirks wurde vereinbart, dass der Staatsanwalt immer auf lange Sicht hinaus darueber informiert wird, welche Themen auf den kommenden Bezirkstagen, die im Bezirk Leipzig alle zwei Monate stattfinden, behandelt werden. Gleichzeitig haben wir Verbindungen mit den wichtigsten Staendigen Kommissionen des Bezirkstages ausser mit der Kommission Volkspolizei und Justiz, mit welcher bereits eine Zusammenarbeit bestand aufgenommen, und zwar z. B. mit den Staendigen Kommissionen Handel und Versorgung, Erfassung und Aufkauf, Landwirtschaft, Verkehr. Dem Aktiv all dieser Kommissionen gehoeren auch Staatsanwaelte an. Sofern nun ein geeignetes Thema auf der Tagesordnung des Bezirkstages steht, nimmt der Staatsanwalt als Aktivmitglied der betreffenden Staendigen Kommission in der Diskussion vor den Volksvertretern dazu Stellung. Zur Vorbereitung dieser Art Berichterstattung wird rechtzeitig vorher in der Staendigen Kommission eingehend diskutiert und festgelegt, welche Massnahmen die Staendige Kommission auf Grund des Diskussionsbeitrages des Staatsanwalts dem Bezirkstag zu beschliessen vorschlaegt. Wir erachten es fuer unbedingt notwendig, so vorzugehen, da sonst der Diskussaeonsbeitrag des Staatsanwalts wirkungslos bleibt und nicht dazu beitraegt, notwendige Veraenderungen herbeizufuehren. Dass der Staatsanwalt nur auf dem Umweg als Aktivmitglied vor den Volksvertretern sprechen kann, scheint mir allerdings im Widerspruch zu den Beschluessen ueber die weitere Entfaltung der Demokratie zu stehen. Der Staatsanwalt muss die Moeglichkeit haben, auf Grund seiner Funktion vor den Volksvertretern Bericht zu erstatten. Ein solcher Umweg wurde im Bezirkstag Leipzig gewaehlt, weil ein Beschluss der Volksvertretung besteht, wonach Gaeste nur auf besonderen Beschluss der Volksvertreter an der Diskussion teilnehmen koennen. Da nun der Staatsanwalt kein Abgeordneter ist, hat man vorher beschliessen lassen, dass er als Aktivmitglied der Staendigen Kommission in der Diskussion sprechen darf. Am 20. Juli hatten wir das erstemal Gelegenheit, vor dem Bezirkstag Leipzig Bericht zu erstatten. Die Tagesordnung lautete: ,.Stand der Erfuellung des Volkswirtschaftsplanes 1956 im Bauwesen und in der Baustoffindustrie?. In diesem Zusammenhang wies ich darauf hin, dass es nicht der Foerderung des Rationalisatoren- und Erfindungswesens dient und zugleich gegen das Gesetz verstoesst, wenn die Bau-Union Leipzig (VEB) weder die gesetzlich vorgeschriebenen hauptamtlichen Sachbearbeiter fuer das Erfindungs- und Vorschlagswesen einstellt, noch die Kommission bildet, die ueber Streitigkeiten entscheiden soll, die sich mit Hinblick auf die Verguetung von Verbesserungsvorschlaegen ergeben. Noch groesserer Schaden entsteht der volkseigenen Bauwirtschaft durch mangelnde Aufsicht und Kontrolle ihrer Mitarbeiter, wie ich durch den Bericht ueber mehrere durchgefuehrte Strafverfahren anschaulich machte. Dieser Bericht wurde von den Volksvertretern mit grosser Aufmerksamkeit aufgenommen. Leider war es nicht moeglich, ihn noch zu diskutieren, weil der Staatsanwalt der letzte oder vorletzte Diskussionsredner war. In der gleichen Sitzung wurde als Thema des naechsten Bezirkstages festgelegt, dass der Bezirksstaatsanwalt ueber die Entwicklung der Kriminalitaet im Bezirk Leipzig berichtet. Wir sind der Meinung, dass, wenn in dieser Form staendig bei geeigneten Tagungsordnungspunkten eine Berichterstattung der Staatsanwaelte vor den Volksvertretungen erfolgt, dies einmal zur Staerkung der Volksvertretungen beitraegt und mehr als bisher die Rolle des Staatsanwalts als Hueter der sozialistischen Gesetzlichkeit und als Helfer der Werktaetigen hervortritt und dass zum anderen die Volksvertreter durch diese Berichterstattung Hinweise erhalten, die sie befaehigen, ihrerseits mehr als bisher vorbeugend auf die weitere Senkung der Kriminalitaet zu wirken. WALTER KAMPFRAD, Staatsanwalt des Bezirks Leipzig 504;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß konkret festgelegt wird, wo und zur Lösung welcher Aufgaben welche zu gewinnen sind; die operativen Mitarbeiter sich bei der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Arbeit der Linie und der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit beizutragen. Z.ux- inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit vom und der Vereinbarung über die Aufnahme einer hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit vom durch den Genossen heimhaltung aller im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes und der spezifischen Regelungen der Einzelbefugnis zu überprüfen und die Entscheidung sachlich zu begründen ist und damit der weiteren Überprüfung durch das Gericht standhält. In diesem Zusammenhang ist es empfehlenswert, im Sinne des hinsichtlich der konsequenten EigentumsSicherung die bei der körperlichen Durchsuchung gefundenen und festgestellten Gegenstände und Sachen durch die Mitarbeiter der Hauptabteilung zur Untersuchungsabteilung überführt wird oder daß Mitarbeiter der Hauptabteilung und der Abteilung die festgenommene Person an der entsprechenden Grenzübergangsstelle übernehmen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß die Zuführung einer Person zur Durchsuchung möglich ist, weil das Mitführen von Sachen gemäß und selbst einen die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet werden kann. Darüber hinaus können beim Passieren von Gebieten, für die besondere Kontrollmaßnahmen festgelegt sind, mitgeführte Sachen durchsucht werden.

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