Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 99

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 99 (NJ DDR 1955, S. 99); in ihre Politik passen. Sie lassen deshalb nichts unversucht, damit die Bevölkerung Westdeutschlands von den Vorschlägen und Maßnahmen aer Sowjetunion keine Kenntnis erhalt, denn und das ist innen auch beaannt eine wahrheitsgetreue Inxormation der Bevölkerung wurde der von innen betrieoenen Kriegs-poiitik den Boden unter den Fußen entzienen. Es giDt nun einmal sehr zum Leidwesen der unverbesserlichen Kriegstreiber nur wenige Menschen, die bereit sind, ihr eigenes Todesurteil zu unterschreiben, d. h. solche, die bei Kenntnis der wirklichen Zusammenhänge noch bereit sind, der Politik aer anglo-amerika-niscnen Imperialisten und ihrer deutschen Heiter zu folgen. Es ist onne Zweifei, daß, je klarer die Menschen diese Zusammenhänge senen, aesto großer die Kraft sein wird, mit der sie für die Erhaltung des Friedens kämpfen. Die Adenauer-Regierung bedient sich wie das unter den Imperialisten üblich ist aller Mittel, angefangen von der Methode des Totschweigens über die Bagateilisierung bis zu Fälschungen und Lügen, um zu verhindern, daß die Bevölkerung die Wahrneit über die Vorschläge und die Maßnahmen der Sowjetunion und der übrigen Staaten des Weltfriedenslagers erfährt. Bedingt durch den Eindruck, den der Erlaß der Sowjetunion in der gesamten Weltöffentlichkeit hervorgerufen hat, war es der Adenauer-Regierung und der ihr hörigen Presse jedoch nicht möglich, mit Stillschweigen darüber hinwegzugehen. Es ist bezeichnend, daß sich die amerikanische Nachrichtenagentur Associated Press zu der Feststellung gezwungen sah, daß der sowjetische Erlaß „in Bonn wie eine Bombe eingeschlagen hat“. Das Ergebnis dieses „Einschlags“ bestand allerdings nicht darin, in eine sachliche Erörterung des Erlasses einzutreten und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zu nutzen; es wird vielmehr versucht, den Erlaß vor der Öffentlichkeit als bedeutungslos hinzustellen. Die dabei vorgebrachten Argumente sind, allein von dem Bestreben diktiert, um jeden Preis die verhängnisvolle Politik Adenauers durchzusetzen, so durchsichtig, daß selbst bis weit in die Reihen der Regierungskoalition hinein dagegen opponiert wird. Wie schlecht muß es um die Stellung der Adenauer-Regierung bestellt sein, wenn sie zu solch primitiven Lügen Zuflucht nehmen muß, wie sie in der Forderung zum Ausdruck kommen, „daß die Sowjetunion endlich die Zustimmung zu echten freien Wahlen für ganz Deutschland und zu einem in voller Freiheit zwischen einer gesamtdeutschen Regierung und den ehemaligen Kriegsgegnern Deutschlands ausgehandelten Friedensvertrag“ geben solle. Und das angesichts der allgemein bekannten Tatsache, daß die Sowjetunion nicht nur einmal die Durchführung freier Wahlen und den baldigen Abschluß eines Friedensvertrages vorgeschlagen hat! Dabei sei nur an die erst vor wenigen Tagen, am 15. Januar 1955, ergangene Erklärung der Sowjetunion erinnert, in der gefordert wird: „Das deutsche Volk muß durch die Abhaltung allgemeiner freier Wahlen in ganz Deutschland, einschließlich Berlin, die Möglichkeit haben, seinen freien Willen zu äußern, damit ein einheitliches Deutschland als Großmacht wiederersteht und einen würdigen Platz unter den anderen Mächten einnimmt.“ Nicht weniger fadenscheinig ist die Behauptung, daß die Normalisierung der Beziehungen zwischen der Sowjetunion und der Deutschen Bundesrepublik die Spaltung Deutschlands sanktionieren würde. Dies ist übelste Demagogie. Unter den gegenwärtigen Verhältnissen wird gerade die Aufnahme von Beziehungen helfen, die Spaltung Deutschlands zu überwinden. Es liegt auf der Hand, daß eine solche Normalisierung der Beziehungen zu einem besseren gegenseitigen Verständnis beitragen wird. Nur Verhandlungen bieten die Möglichkeit zur Lösung der offenen Fragen. Wer diese Möglichkeit ablehnt, für den bleibt nur eine Alternative, und das ist der Krieg. Natürlich darf, wie das immer dann der Fall ist, wenn die Kriegstreiber empfindlich in der Durchführung ihrer Pläne gestört werden, auch diesmal das alte Märchen der angeblich noch in der Sowjetunion befinalichen Knegsgeiangenen nicht fehlen. Die Sowjetunion hat schon vor Janren erklärt, naß aie Rückführung der enemaiigen Kriegsgeiangenen beenaet ist und daß sich in der Sowjetunion nur noch eine bestimmte Anzahl ehemaliger Angehörigen der Hitlerwehrmacht befindet, die wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit verurteilt wurden. Was diese Fersonen betrifft, so ist es ein anerkannter Grundsatz des Völkerrechts, der auch im Artikel 119 des Genfer Abkommens über die Behandlung der Kriegsgefangenen vom 12. August 1949 seinen Niederschlag gefunden hat, daß diejenigen Personen, die wegen vor oder während der Gefangennahme begangener Verbrechen (einschließlich Vergenen) verurteilt wurden, nicht unter die allgemeinen Vorschriften über die Rückführung von Kriegsgefangenen fallen. Ihre Rückführung ist von der Verbüßung ihrer Strafe abhängig. Was soll also die im Zusammenhang mit dem Erlaß wieder aufgewärmte Lüge von den angeblich noch in der Sowjetunion befindlichen deutschen Kriegsgefangenen? Sie soll nichts anderes, als von der Bedeutung des Erlasses ablemken und jede Forderung auf Inanspruchnahme der gegebenen Verhandlungsmöglichkelten ersticken. Sowohl führende Kreise der Westmächte als auch die Adenauer-Regierung versuchen, die Bedeutung des sowjetischen Erlasses dadurch herabzusetzen, daß sie erklären, er sei nur eine verspätete Handlung der Sowjetunion, die Westmächte hätten den gleichen Schritt schon im Jahre 1951 vollzogen. Das ist jedoch eine große Irreführung der Öffentlichkeit, die über den völlig entgegengesetzten Zweck der Erklärungen der Westmächte gegenüber der Erklärung der Sowjetunion hinwegtäuschen soll. Der sowjetische Erlaß wurde notwendig, weil die Westmächte seit Jahren eine Politik des Bruches ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen betrieben. Er wurde notwendig, weil die Westmächte sich bisher grundsätzlich weigerten, über den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland zu verhandeln. Der Zweck des sowjetischen Erlasses ist eine Milderung der Spannungen und die Verbesserung der Beziehungen zu ganz Deutschland. Demgegenüber gaben die Westmächte ihre Erklärungen zu einem Zwecke ab, der auf das genaue Gegenteil gerichtet war, nämlich darauf, den Weg für den Abschluß des EVG- und Generalvertrages zu ebnen, durch den Westdeutschland in den aggressiven Westeuropablock und Atlantikpakt einbezogen werden sollte. Zur gleichen Zeit, da die Erklärungen der Westmächte abgegeben wurden, saßen in Paris die Vertreter dieser Staaten zusammen und verhandelten über die Kriegsverträge. Die Erklärungen der Westmächte sind also ein Teil ihrer auf die Spaltung Deutschlands und die Verhinderung des Abschlusses eines Friedens Vertrages gerichteten Politik. Das Wort von der Beendigung des Kriegszustandes zwischen den Westmächten und Deutschland ist ein Hohn auf das deutsche Volk, das unter den Trümmern des auch durch diese Erklärung vorbereiteten dritten Weltkrieges zugrunde gehen soll. Schließlich berufen sich die Westmächte bei der Abgabe ihrer Erklärungen auf den durch sie selbst herbeigeführten Zustand der Spaltung Deutschlands und der bisherigen Fruchtlosigkeit von Verhandlungen über den Abschluß eines Friedensvertrages. Ein solches Verhalten wird im Völkerrecht als venire contra factum proprium und damit als rechtswidrig bezeichnet. Der Erlaß der Sowjetunion bahnt sich seinen Weg in die Herzen des deutschen Volkes, allen hilflosen Versuchen der Adenauer und Konsorten zum Trotz. Er hat bereits dazu beigetragen, neue Brücken der Freundschaft zwischen dem deutschen und dem sowjetischen Volk zu schlagen. Seine Wirkung spüren die Kriegsbrandstifter an der wachsenden Kraft der Volksbewegung in Westdeutschland. Der Erlaß über die Beendigung des Kriegszustandes, dem vor wenigen Tagen entsprechende Erklärungen der Volksrepublik Polen und der Tschechoslowakischen Republik folgten, zeigt uns erneut, daß unsere Freunde zahlreich sind und daß wir ihrer Hilfe in unserem gerechten Kampfe um Einheit, Frieden und Freiheit gewiß sei dürfen. 99;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 99 (NJ DDR 1955, S. 99) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 99 (NJ DDR 1955, S. 99)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung Strafverfahren, Heue Justiz, Gysi,Aufgaben des Verteidigers bei der Belehrung, Beratung und UnterotUtsuag des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, Heue Justiz Wolff, Die Bedeutung des Verteidigers für das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die rechtliche Stellung der von der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen haben unter den Strafgefangenen, die sich zum Vollzug der Freiheitsstrafe in den Abteilungen befinden, die poitisch-operative Arbeit - vor allem auf der Grundlage der Traditionskalender. Dadurch kann insbesondere das koordinierte Vorgehen zwischen den Leitungen der Partei, der und der gesichert und durch konzeptionell abgestiramte Maßnahmen eine höhere Qualität und Wirksamkeit der insgesamt sowie der einzelnen gerichtet sind. Einzuschätzen ist allem der konkrete, abrechenbare Beitrag der zur Entwicklung von Ausgangsmaterial für Operative Vorgänge, zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen von feindlich-negative Handlungen begünstigenden Umständen und Bedingungen sowie zur Durchsetzung anderer schadensverhütender Maßnahmen zu nutzen. Damit ist in den Verantwortungsbereichen wirksam zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die PerehrdLiohkeit des Beschuldigten dazu geeignet ist, ein umfassendes, überprüftes Geständnis vorliegt oder die vorhandenen Beweismittel überzeugend die begangenen Verbrechen dokumentieren.

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