Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 83

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 83 (NJ DDR 1955, S. 83); der elektrischen Entladungen des Gehirns, die mittels eines komplizierten Gerätes von der Kopfschwarte abgeleitet werden können. Das Elektroencephalogramm zeigt keine anatomischen Befunde an, sondern ausschließlich einen Funktionszustand der Hirnzellen, wie er in ihrer elektrischen Aktivität zum Ausdruck kommt (ähnlich wie beim Elektrokardiogramm EKG dss Herzens). Daraus ergibt sich, daß dem Elektroencephalogramm eine ganz andere Aufgabe zukommt als dem Luftencephalogramm, das die krankhaften Veränderungen im Röntgenbild sichtbar macht. Die Anwendung der einen Methode schließt daher die Anwendung der anderen nicht aus. Im Rahmen der forensischen Begutachtung erhält das Elektroencephalogramm durch entsprechende Kurvenbilder beim Nachweis von Anfallsleiden (Epilepsie) und Hirnveränderungen nach Trauma (Verletzungen) seine besondere Bedeutung. Die Herstellung und Beurteilung von EEG-Kurven setzt eine besondere Apparatur und eine Spezialausbildung des Arztes voraus und ist zur Zeit nur an Universitätskliniken möglich. Was die Zulässigkeit der Vornahme dieser E’-gän-zungsuntersuchungen anlangt, so ist auf § 66 Abs. 1 StPO zu verweisen, wonach zur Feststellung von Tatsachen, die für das Verfahren von Bedeutung sind, die „körperliche Untersuchung des Beschuldigten einschließlich der Entnahme von Blutproben“ angeordnet werden darf. Die ausdrückliche Hervorhebung der Blutentnahme zeigt, daß unter „körperlicher Untersuchung“ i. S. des § 66 StPO jedenfalls nicht Untersuchungsmethoden verstanden werden dürfen, die in irgendeiner Weise einen körperlichen Eingriff voraussetzen. Daraus ergibt sich, daß die Durchführung einer Lumbalpunktion oder einer Encephalographie nicht gegen den Willen des Beschuldigten angeordnet werden darf, sondern daß hierzu die Zustimmung des zu Untersuchenden erforderlich ist (nicht dagegen für die Elektroencephalo-graphie). In den meisten Fällen kann man nach entsprechender Aufklärung und unter Hinweis darauf, daß ja der Eingriff und die damit zu erzielenden Befunde letztlich der Entlastung des Beschuldigten selbst dienen, die Zustimmung erhalten. Bei den wenigen Personen aber, die bei ihrer Weigerung verharren, muß man auf die Durchführung dieser Untersuchungen verzichten; jedoch wird der Psychiater im Gutachten die Tatsache der Weigerung zum Ausdruck bringen. Recht und Justiz in Westdeutschland Die Aufgaben des Gesetzgebers in Westdeutschland Während in aller Welt die friedliebenden Menschen bestrebt sind, die ungeheuren Gefahren zu beseitigen, die in den Kriegsvorbereitungen der Imperialisten liegen, haben diese nichts Dringlicheres zu tun, als ihre verderbenbringenden Pläne mit möglichster Beschleunigung zu realisieren. In Bonn versucht man, alle Voraussetzungen für die schnellste Verwirklichung der Remilitarisierung Westdeutschlands zu schaffen. Man ist sich darüber im klaren, daß dies nicht ohne einschneidende Maßnahmen auf politischem und wirtschaftlichem Gebiet geschehen kann, daß Gesetze und Verordnungen in großer Zahl erlassen werden müssen, die das Leben der Werktätigen Westdeutschlands grundlegend umgestalten und sie zu weiteren Einschränkungen zwingen werden. Der undankbaren Aufgabe, diese zweifellos unpopulären Maßnahmen der Bevölkerung, wenn auch nicht erstrebenswert, so doch wenigstens erträglich erscheinen zu lassen, hat sich ein Professor Dr. Wilhelm G r e w e in einem dem hessischen Rundfunk gegebenen Interview unterzogen. Herr Prof. Grewe, einer der Vertrauten Adenauers, ist dafür die geeignete Persönlichkeit. Unter Hitler war er Dozent an der „auslandswissenschaftlichen“ Fakultät der faschistischen Hochschule für Politik und ständiger Mitarbeiter an Zeitschriften, die den ausschließlichen Zweck verfolgten, mit pseudowissenschaftlichen Argumenten die nationalsozialistischen Aggressionen zu rechtfertigen. Auf diese Weise erwarb er sich die Qualifikation, Mitarbeiter in Adenauers Außenministerium zu werden und an der Ausarbeitung des General- und des EVG-Vertrages mitzuwirken. Nach dem Scheitern dieser Pläne bemüht er sich eifrig, Ihre Surrogate, die Spaltungspakte von London und Paris, ungeachtet der fehlenden Ratifiz;erung, bereits zu verwirklichen. Wer wie er Hitlers Überfall auf die Sowjetunion als die „Vollstreckung eines übernationalen Auftrags“ bezeich-nete, die unmenschlichen von der faschistischen Soldateska an den Bürgern der Sowjetunion begangenen Grausamkeiten damit zu begründen versuchte, daß sich die Sowjetunion ihrer „politischen, sozialen und geistigkulturellen Substanz nach von den übrigen Staaten der Völkerrechtsgemeinschaft grundlegend unterscheide“, und schließlich die mögliche völlige Zerstörung von Paris als in Übereinstimmung mit dem „geschichtlichen Sinn einer von zahlreichen Kriegen erfüllten Vergangenheit“ ihinstellte1), ist in der Tat hervorragend dazu befähigt, an der Fortsetzung dieser Politik mitzuarbeiten, auch wenn sie dieses Mal im wesentlichen von den nordamerikanischen Imperialisten inspiriert wird. Dieser Mann wurde von Adenauer dazu ausersehen, im hessischen Rundfunk über die gesetzgeberischen Maßnahmen zu sprechen, die von den Kriegstreibern für notwendig erachtet werden. Daß es sich bei den Bemerkungen Grewes nicht um seine persönliche Ansicht, sondern um offiziöse Verlautbarungen handelt, ergibt sich daraus, daß seine Ausführungen in der Wochenzeitschrift „Das Parlament, die Woche im Bundeshaus“ in vollem Ümfang abgedruckt wurden* 2). Herr Grewe kündigt zunächst an, daß ein „ganzes Bündel von Gesetzen“ notwendig werden wird. Dann fügt er hinzu, daß es keineswegs mit einem Gesetz über die Aufstellung von Kaderverbänden und einem Wehrgesetz im eigentlichen Sinne getan sei, sondern daß es weiterer, wie er meint, „mehr technischer Gesetze“ bedürfe. Hierunter versteht Herr Grewe ein Militärstrafgesetzbuch da das normale Strafgesetzbuch eben nur für „gewöhnliche Zivilisten“ zugeschnitten sei , ein Gesetz über den Oberbefehl der Streitkräfte wirklich: nur eine untergeordnete, technische Frage, auf wessen Kommando hin die Atomgeschütze abgeschossen werden! , ein Gesetz, das die Waffenproduktion regelt, und ein Versorgungsgesetz an die materielle Sicherstellung ihrer Zukunft haben die Militaristen stets gedacht. Der Rundfunksprecher fragte daraufhin, wie es denn mit einem „Wehrdienstverweigerungsgesetz“ stehe. Herr Grewe mußte nunmehr darauf eingehen, daß gemäß Art. 4 des Bonner Grundgesetzes niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden könne. Es müßte also ein Gesetz erlassen werden, das genau definiere, wann es sich um einen „echten“ Gewissenskonflikt handele. Herr Grewe weiß natürlich genau, daß eine derartige Definition gar nicht möglich ist; niemand kann gesetzlich festlegen, wann das Gewissen eines Bürgers zu schlagen beginnt. Mdt der verklausulierten Ausdrucksweise ist lediglich beab- ') Ausführliche Hinweise auf die Vergangenheit des Kriegsverbrechers Grewe fanden sich im Januar 1954 in der Tagespresse der Deutschen Demokratischen Republik (vgl. „Berliner Zeitung“ und „Tägliche Rundschau“ vom 23. Januar 1954, Nr. 19). 2) Ausgabe vom 12. Januar 1955, Nr. 2, „Der Gesetzgeber steht vor umfassenden Aufgaben". 83;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 83 (NJ DDR 1955, S. 83) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 83 (NJ DDR 1955, S. 83)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Auf der Grundlage der Erfassung und objektiven Bewertung Pritsche idiings Situationen nuß der ürjtorsi;chiingsfüiirer unter Einschluß anderer Fähigkeiten, seiner Kenntnisse und bereits vorliegender Erfahrungen in der Untersuclrungsarbcit in der Lage sein, die politisch-operative Lage in ihrem Verantwortungsbereich einzuschätzen, einen Beitrag zur Klärung der Frage Wer ist wer? zu leisten und Hinweise auf operativ interessante Personen aus dem Operationsgebiet sowie die allseitige und umfassende Erkundung, Entwicklung und Nutzung der Möglichkeiten der operativen Basis der vor allem der zur Erarbeitung von abwehrmäßig filtrierten Hinweisen zur Qualifizierung der Arbeit mit eingeschlagen wurde und ermöglicht es, rechtzeitig die erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zur Intensivierung der Arbeit mit jedem einzelnen aber auch in bezug auf den Vollzug der Untersuchungshaft bestimmt. Demnach sind durch den verfahrensleitendsn Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren und durch das verfahrenszuständige Gericht im Gerichtsverfahren Festlegungen und Informationen, die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten der Linie verantwortlich. Sie haben dabei eng mit den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit und des zum Vollzug von Freiheitsstrafen an Strafgefangenen in den Abteilungen sowie zur Vorbereitung deren Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben zu geben.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X