Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 760

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 760 (NJ DDR 1955, S. 760); Hebung der Arbeitsdisziplin und der Arbeitsmoral beiträgt Folgender Fall erregte besonders die Empörung der Schulkinder: Ein Melker hatte, entgegen einer Anweisung, Kühe zur Fütterung auf taufrischen Stoppelklee getrieben, so daß später 10 Kühe notgeschlachtet werden mußten. Die Schüler verurteilten das Verhalten des Melkers und begrüßten es, daß dieser bestraft wurde. Sie erzählten wie wir erfuhren diesen Fall zu Hause in ihrer LPG weiter. Das hatte zur Folge, daß sich die Arbeitsweise verschiedener, bisher nicht gut arbeitender Landarbeiter wesentlich verbesserte. Im Herbst 1954 hatte das Kreisgericht aus Archivbeständen Dokumentensammlungen über die Terrormethoden des Faschismus, über die Auswirkungen von kapitalistischen Wirtschaftskrisen auf die Bevölkerung sowie über das Recht des nichtehelichen Kindes im Wandel der Zeiten gezeigt. Insbesondere die Dokumentensammlung über die Terrormethoden des Faschismus fand großes Interesse. Viele Schulen baten uns, ihnen das Material leihweise zur Verfügung zu stellen, um es im Gegenwartskundeunterricht verwerten zu können. Auf Wunsch der Schulleitungen haben auch Richter im Gegenwartskundeunterricht über die Terrormethoden der Adenauerjustiz und über unsere demokratische Gesetzlichkeit gesprochen. Die Schüler haben unsere Ausführungen stets mit überaus großem Interesse aufgenommen. In verschiedenen Fällen äußerten die Jugendlichen den Wunsch, Näheres über den Kölner Kommunistenprozeß, über die Prozesse gegen Karl Liebknecht, Rosa Luxemburg, Georgi Dimitroff und über den Karlsruher Verbotsprozeß gegen die KPD zu erfahren. Wir haben zugesagt, ihnen auch hierüber Vorträge zu halten. Die Mitwirkung bei der Erziehung unserer Jugend ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, aber sie macht uns auch sehr viel Freude, denn wir sehen immer wieder, wie das Vertrauen der Jugendlichen zu unserer demokratischen Justiz, zu unserer Staatsmacht überhaupt, ständig wächst und dieser Erfolg verlohnt der Mühe. WILHELM GRATZL, Direktor des Kreisgerichts Meißen Aufgaben des Staatsanwalts im Kampf gegen Betriebsunfälle Ein in der Tätigkeit der Staatsanwälte vieler Kreise heute noch am Rande behandeltes oder gar vergessenes Gebiet ist die Kontrolle der Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen. Die im September auf Beschluß des Bundesvorstandes des FDGB durchgeführten Arbeitsschutzwochen geben mir Veranlassung, die Erfahrungen der Kreisstaatsanwaltschaft Aue auf diesem Gebiet mitzuteilen. Im Verlauf unserer ständigen Bemühungen, eine enge Verbindung zu den Werktätigen herzustellen, erkannten wir Anfang 1954, welche erstrangige Bedeutung die Arbeitsschutzgesetzgebung für den Schutz der Werktätigen und für die Festigung unserer Arbeiter-und-Bau-ern-Macht hat. Wir begriffen, daß es nicht damit getan sein konnte, daß die damals durchschnittlich monatlich zehn Fälle echter Körperverletzung verschwanden, wenn allein in einem einzigen größeren Betrieb Monat für Monat zehn Arbeiter Körperverletzungen durch Betriebsunfälle erlitten. Wir begriffen auch, daß es nicht ausreicht, die Verbrechen gegen Volkseigentum zu bekämpfen, die uns jährlich im Kreis viele Tausende DM Schaden zufügen, wenn allein die durch Betriebsunfälle verursachten Ausfallstunden eines größeren Betriebes einen Schaden von Hunderttausenden DM bedeuten. Wir begriffen schließlich, daß es nicht genügt, das persönliche Eigentum unserer Werktätigen vor Dieben zu schützen, wenn noch in verhältnismäßig hohem Maße die Gefahr besteht, daß der Werktätige durch Betriebsunfall seine Arbeitskraft einbüßt oder in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert wird und dadurch trotz der großzügigen sozialen Maßnahmen unseres Staates der Arbeiter und Bauern unter Umständen viel größere finanzielle Nachteile erleidet, als jemals durch Diebstahl möglich ist. Diese Erwägungen veranlaßten uns, Mittel und Wege zu suchen, um die Einhaltung aller Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen zu garantieren. Es bedurfte deshalb nur noch eines geringen Anstoßes durch die Bezirksstaatsanwaltschaft Karl-Marx-Stadt, um diesen entscheidenden Teil unserer Gesetzgebung zu einem festen, heute nicht mehr wegzudenkenden Bestandteil der täglichen Arbeit der Staatsanwaltschaft zu machen. Gemeinsam mit der Arbeitsschutzinspektion Aue haben wir die bis dahin auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes geleistete Arbeit eingehend überprüft. Die Überprüfung ergab drei entscheidende Feststellungen, nämlich daß 1. die Zahl der Unfälle trotz vorbildlichster Maßnahmen unseres Staates zur Gewährleistung der Sicherheit der Werktätigen steigt, 2. alle Unfälle zu vermeiden sind, 3. die gesamte Arbeit auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes bis dahin eine Angelegenheit weniger Kollegen mehr oder weniger der Arbeitsschutzinspektion und der Sicherheitsinspektionen bzw. der Sicherheitsbeauftragten war und das gesamte Problem der Unfallbekämpfung fast ausschließlich nur von dem Gesichtspunkt der technischen Sicherheit aus betrachtet wurde. Bereits im Mai 1954 zog die Arbeitsschutzinspektion Aue mit unserer Unterstützung aus diesen Feststellungen Lehren, und es wurde beschlossen, eine Arbeitsschutzberatung der Betriebe des Kreises durchzuführen. Die gründliche Aussprache in dieser Konferenz führte zu einer Entschließung, in der sich alle Teilnehmer verpflichteten, ab sofort alle Kräfte verstärkt dafür einzusetzen, daß jeder Unfall vermieden wird und unfallfreie Betriebe geschaffen werden. Die Entschließung schuf in ideologischer Hinsicht auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes grundsätzlich Klarheit. Sie zeigte, daß Unfälle verhindert werden können, wenn die gesamte Belegschaft eines Betriebes um die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften kämpft und die Unfallverhütung auf diese Weise zu einer Massenbewegung wird. Darüber hinaus gab die Entschließung methodische Anleitungen für die Unfallbekämpfung. Wenn auch in den der Konferenz folgenden Monaten, vor allem infolge einer Reihe Unfälle durch die Hochwasserkatastrophe im Sommer 1954, keine Senkung der Gesamtzahl der Unfälle erreicht wurde, so gelang £s doch bereits acht größeren volkseigenen Betrieben, die vorher ständig Unfälle zu verzeichnen hatten, schon im III. Quartal 1954 mindestens einen Monat lang unfallfrei zu arbeiten. Ein Betrieb hatte im gesamten Quartal und vier Betriebe hatten zwei Monate lang keinen einzigen Betriebsunfall zu melden. Seitdem konnte die Unfallquote im Kreise Aue ständig gesenkt werden, und bereits im IV. Quartal 1954 gelang es einem weiteren größeren volkseigenen Betrieb, das gesamte Quartal hindurch unfallfrei zu arbeiten. Heute können wir feststellen, daß Betriebe mit 1000 und mehr Beschäftigten monatlich nur noch einen Unfall bis zwei Unfälle (einschließlich Wegeunfälle) zu verzeichnen haben. Die enge Verbindung zu den staatlichen und gewerkschaftlichen Arbeitsschutzorganen und zu den Betrieben hat es der Staatsanwaltschaft jetzt ermöglicht, die Aufmerksamkeit aller für den Arbeitsschutz Verantwortlichen auf die Wegeunfälle zu lenken. Mir scheint es noch ein Überrest der alten Anschauung von der Unvermeidbarkeit der Unfälle zu sein, wenn die Kollegen in den Betrieben zwar anerkennen, daß auch Wegeunfälle zu vermeiden sind, aber doch einwenden, daß man vom Betrieb aus keinen Einfluß auf diese Unfälle habe. Einige Betriebe werden deshalb sofort in Verbindung mit der Volkspolizei und den örtlichen Räten Maßnahmen ergreifen, um auch den Wegeunfällen, die z. Z. bei uns in den Wintermonaten fast 25 Prozent und sogar in den Sommermonaten fast 10 Prozent aller Betriebsunfälle ausmachen, zu begegnen. Dadurch wird gleichzeitig die Verkehrspolizei bei ihrer Aufgabe, die Zahl der Straßenverkehrsunfälle zu senken und die Sicherheit im Straßenverkehr zu heben, die erforderliche Unterstützung der breiten Massen der Werktätigen erhalten. Schon durch diese allgemeine Mithilfe der Staatsanwaltschaft bei der Lösung der Aufgaben des Arbeitsschutzes wurde zweifellos entscheidend mit dazu beigetragen, die Einhaltung der demokratischen Gesetzlich- 760;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Beratungen beim Leiter der vermittelt wurden, bewußt zu machen und schrittweise durchzusetzen. Zu diesem Zweck wurden insgesamt, Einsätze bei den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen sowie den örtlichen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Organisationen und Einrichtungen. Soweit zu einigen grundsätzlichen politisch-operativen Aufgaben, wie siesich aus den Veränderungen der Lage an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Herbeiführunq der Aussaqebereitschaft ist nicht zulässig. Es ist jedoch rechtmäßig, Beschuldigte über mögliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetätigkeit ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaftvollzuges in Erfahrung zu brin-gen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der versuchen deren Mitarbeiter beharrlich, vor allem bei der Besuchsdurchführung, Informationen zu Einzelheiten der Ermittlungsverfahren sowie des Untersuchung haftvollzuges zu erlangen.

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