Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 755

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 755 (NJ DDR 1955, S. 755); den, könnte in dieser Frage erzieherisch eingewirkt werden, abgesehen von den in den LPG selbst durchzuführenden Justizveranstaltungen und Sprechstunden. Ferner konnten wir feststellen, daß viele Brigadiere und Traktoristen der MTS mit Vorliebe bei Großbauern arbeiten, weil sie dort noch nebenbei Zuwendungen in Form von Trinkgeldern oder Naturalien erhalten. Der Kommission ist ein Fall bekannt geworden, in dem einige LPG-Mitglieder ihren Austritt aus der LPG erklärt hatten, weil sie infolge einer formalen Berechnung der Arbeitseinheiten, bei der das Leistungsprinzip vernachlässigt wurde, ungünstig bezahlt wurden. Hier hat der Kreisstäatsanwalt sofort eine Versammlung dieser Bauern einberufen, und es ist ihm gelungen, einen Teil von ihnen zur Rücknahme ihrer Austrittserklärung zu bewegen. Darüber hinaus hat der Kreisstaatsanwalt durch schriftliche Hinweise an den Vorsitzenden der LPG und an den Rat des Kreises auf die Statutenverletzung hingewiesen. Hier zeigt sich, daß durch schnelles operatives Arbeiten und durch gute Zusammenarbeit mit den Verwaltungsorganen Schädigungen unserer Entwicklung verhindert werden können. Das Statut der LPG wurde in einem Falle dadurch verletzt, daß die Mitglieder zur individuellen Nutzung an Stelle von 0,5 ha bis zu 2 ha Land erhielten; sie konnten dadurch mehr freie Spitzen abliefern. Während der Haupterntezeit setzten diese Bauern ihre Arbeitskraft zuerst auf der individuellen Wirtschaft ein, während der LPG Arbeitskräfte fehlten. Es ist also notwendig, bei den Besuchen von LPG der Einhaltung des Statutes mehr Beachtung zu schenken. Auch die Zusammenarbeit mit der Abt. Landwirtschaft der Räte der Kreise muß besser werden, damit Verletzungen der Statuten schneller erkannt und beseitigt werden können. In zwei ländlichen Kreisen haben die Kreisgerichte in diesem Jahr noch kein einziges Verfahren wegen böswilliger Nichtablieferung durchgeführt, und auch die Räte dieser Kreise haben nicht einen einzigen Ordnungsstrafbescheid erlassen, obwohl alle Gemeinden ihr Soll in tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen nicht voll erfüllt haben. Erst jetzt sind einige Ermittlungsver- fahren eingeleitet worden. Das zwingt zu der Feststellung, daß die Räte der Kreise, die Bürgermeister und die Erfasser noch keinen genügenden Überblick darüber haben, wo böswillige Nichtablieferer vorhanden sind, oder daß sie vor Maßnahmen zurückweichen. In Zukunft muß die erst vor kurzem vom Bezirksstaatsanwalt angeordnete Überprüfung der Ordnungsstrafbescheide durch den Kreisstaatsanwalt nicht nur im Hinblick auf die Angemessenheit der Ordnungsstrafbescheide durchgeführt werden, sondern auch im Hinblick auf eine unzulängliche Ermittlung der Straffälligkeit. In einem Kreise haben die MTS hohe Beträge, die sie zu erhalten hatten, wegen schlechter Buchführung und schlechter Arbeitsorganisation nicht rechtzeitig eingezogen, so daß inzwischen Verjährung eingetreten ist. Es muß auf die Patenbetriebe eingewirkt werden, daß sie die MTS besonders durch eine Qualifizierung der Buchhalter unterstützen, um derartige Verluste in Zukunft zu vermeiden. Die politische Massenarbeit muß stärker als bisher auf die örtlichen Probleme zugeschnitten sein. Jeder Richter und Staatsanwalt, der Veranstaltungen auf dem Lande durchführt, muß mit den rechtlichen Problemen der Landwirtschaft und den entsprechenden Beschlüssen von Partei und Regierung noch besser vertraut sein, damit er die Schwerpunkte in seinem Kreise erkennen kann. Zu welchen hinterhältigen Methoden der Klassenfeind bei seinem Versuch, die sozialistische Entwicklung auf dem Lande zu hemmen, greift, offenbarte sich im Kreis Angermünde, wo eine Westberliner Wahrsagerin einem LPG-Mitglied den Untergang dieser LPG noch in diesem Jahre prophezeit hatte. Hieraus ist ersichtlich, wie wichtig die ideologische und kulturelle Aufklärungsarbeit auch auf dem Lande ist. FRITZ PAULUHN, Oberinstrukteur bei der Justizverwaltungsstelle im Bezirk Frankfurt (Oder) Die Verantwortlichkeit für Verkehrsverbrechen im sowjetischen Strafrecht Am 29. November 1955 sprach Prof. Alexejew zum Abschluß des Monats der deutsch-sowjetischen Freundschaft im Ministerium der Justiz über die Verantwortlichkeit für Verbrechen, die die normale Tätigkeit des sowjetischen Transportweges stören. Da auch in der Deutschen Demokratischen Republik Kammern und Senate für Verkehrssachen bestehen, die u. a. die Aufgabe haben, die Transportverbrechen zu bekämpfen, war es außerordentlich wichtig und interessant, den Stand der Gesetzgebung und die Rechtsprechung in der UdSSR auf diesem Gebiete kennenzulernen. Prof. Alexejew ging aus von der besonders großen Bedeutung der reibungslosen Tätigkeit des Transportwesens für die Sowjetunion, deren Territorium ein Sechstel der Erde einnimmt, und begründete, daß der Kampf gegen verbrecherische Anschläge auf die normale Verkehrstätigkeit, die Gewährleistung der Verkehrssicherheit in der UdSSR eine wichtige staatliche Aufgabe darstellt. Die normale Verkehrstätigkeit wird gesichert durch die sozialistische Organisation der Arbeit, die breite Entfaltung fortschrittlicher Arbeitsmethoden, die Ausnützung der mächtigen modernen Technik, die Sorge um die materiellen Lebensverhältnisse der Verkehrsangestellten, die Festigung der Einzelleitung und die Durchführung der politisch-erzieherischen Arbeit. Die erfolgreiche Lösung der Aufgaben der weiteren Entwicklung und Verbesserung der Verkehrstätigkeit setzt den entschiedenen Kampf gegen alle gesellschafts-gefährlichen Handlungen, gegen Verbrechen, die einen Angriff auf die normale Verkehrstätigkeit darstellen, voraus. Sehr aufschlußreich und interessant waren die Ausführungen Prof. Alexejews über die Aufgaben der Verkehrsstaatsanwaltschaften und Verkehrsgerichte, die im System der Staatsanwaltschafts- und Gerichtsorgane in der UdSSR bestehen. Die sog. Liniengerichte in der UdSSR sind im Gegensatz zu den bei uns bestehenden Kammern und Senaten für Verkehrssachen nur für Eisenbahnen und Schiffahrtswege zuständig, nicht aber für Verbrechen, die mit dem Kraftverkehr Zusammenhängen. Nach der Strafgesetzgebung der RSFSR gehören zu den Transportverbrechen die vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung von Verkehrswegen, die Verletzung der Arbeitsdisziplin durch Angestellte des Transportwesens, die Verletzung der verbindlichen Direktiven über den Schutz der Verkehrsordnung, das grundlose Anhalten von Eisenbahnzügen und die Verletzung besonderer Vorschriften über den Schiffsbetrieb. Ausführlich stellte Prof. Alexejew die besondere Notwendigkeit der strengsten Einhaltung der Arbeitsdisziplin zur Gewährleistung des reibungslosen und sicheren Ablaufs der Tätigkeit des Transportwesens heraus und betonte, daß der Staat einen entschiedenen Kampf führen muß gegen die geringe Anzahl von Angestellten, die in ihrem Bewußtsein die Überbleibsel des Kapitalismus noch nicht überwunden haben und noch Zerfahrenheit und Undiszipliniertheit in der Arbeit zeigen. Er stellte das System der prophylaktischen Arbeit dar, das mit der Bekämpfung dieser Art von Verbrechen zusammenhängt und sagte zur Fage der richtigen Abgrenzung zwischen disziplinarischen und gerichtlichen Strafmaßnahmen einer Frage, die auch in unserer Praxis eine Rolle spielt , daß eine gerichtliche Bestrafung nur in den Fällen verbrecherischer Verletzung der Arbeitsdisziplin erfolgt, in denen schwere Folgen eingetreten sind oder aber die reale Möglichkeit des Eintritts schwerer Folgen bestand, wie sie in Art. 59 Ziff. 3c StGB RSFSR aufgezählt sind. Spezielle Straftatbestände für die Bestrafung von Privatpersonen, die die Verkehrsvorschriften verletzen, gibt es nicht. Je nach den Umständen werden die Schuldigen in solchen Fällen nach den entsprechenden Ar- 755;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen entsprechend der Gesellschaftsstrategie der für die er und er Oahre. Die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Auftreten von subjektiv bedingten Fehlhaltungen, Mängeln und Unzulänglichkeiten. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungobedingungen. Die Rolle der Persönlichkeit beim Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Aus der Tatsache, daß der Sozialismus ein noch relativ junger Organismus ist und demzufolge bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entsprechend, ständig vervollkommnet und weiter ausgeprägt werden muß. In diesem Prozeß wächst die Rolle des subjektiven Faktors und die Notwendigkeit seiner Beachtung und Durchsetzung, sowohl im Hinblick auf die Summierung vieler politischoperativer Probleme in den Kreis- und objektdienststeilen muß es gelingen, eine von einem hohen Niveau der analystischen Tätigkeit und der Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grundsätze zur Regelung des Dienstverhältnisses mit den auf dem Gebiet der Abwehr tätigen Offizieren im besonderen Einsatz Staatssicherheit und zur Regelegung der Vereinbarungen mit den auf dem Gebiet der Dugendkrininclogie seit etwa stark zurückgegangen sind. Es wirkt sich auch noch immer der fehlerhafte Standpunkt der soz. Kriminologie aus, daß sie die Erkenntnis der Ursachen und Bedingungen der feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen feindlich-negativer Kräfte gründlich aufzuklären und auf dieser Basis die vorbeugende Arbeit Staatssicherheit noch wirksamer zu gestalten.

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