Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 752

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 752 (NJ DDR 1955, S. 752); ren auszuwerten, und man hat hier z. T. auch durch die Verwendung von Tonbandausschnitten gute Erfolge zu verzeichnen. Die Entwicklung der Kriminalität im Bezirk, der Übergang der Klassenfeinde zu organisierter Sabotage und Diversion, zwingt jedoch dazu, auch und vor allem diese Erscheinungsformen des Klassenkampfes zu erklären. Dabei sollen nicht nur schwerwiegende Verfahren ausgewertet werden, sondern auch charakteristische Verfahren, die z. B. die Rückständigkeit im Denken der Menschen und andere typische Merkmale aufweisen. Ganz besonders gilt es, auf Hetztätigkeit geringeren Umfanges zu achten und auch hier den Werktätigen die Zusammenhänge zu erläutern. Auch müssen in stärkerem Maße als bisher Betriebsdelegationen zu den Verhandlungen eingeladen werden. Unter dem Gesichtspunkt der größtmöglichen Erziehung der Werktätigen sollten auch solche Fälle genutzt werden, in denen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens schon durch die U-Organe Abstand genommen wird, oder aber Einstellung des Verfahrens wegen geringer gesellschaftlicher Gefährlichkeit erfolgt. Hier sollte nicht die Zusendung des Einstellungsvermerks oder die Ablage des Ermittlungsergebnisses das Ende der Tätigkeit der Staatsorgane sein. Vielmehr kann auch in diesen Fällen eine gute Aufklärungsarbeit dadurch geleistet werden, daß U-Organ, Staatsanwalt oder Richter im Betrieb oder in der Brigade des Betreffenden zu diesem Vorkommnis Stellung nimmt. Unseres Erachtens bedeutet dies eine gute Möglichkeit vorbeugender Tätigkeit und Festigung des Kontaktes der Werktätigen mit ihren Staatsorganen. Überhaupt kann jede Teilnahme an Belegschaftsversammlungen, jeder Diskussionsbeitrag dort aufklärend und erzieherisch wirken; keineswegs ist es immer notwendig und zweckmäßig, große Referate zu halten. Worauf es ankommt, ist, den Kontakt zu den Werktätigen zu finden und unsere justizpolitischen Aufgaben zu lösen. Notwendig ist auch eine wesentliche Verbesserung der Pressearbeit durch wirklich ansprechende und agitatorisch gute Beiträge. Jedenfalls ergeben sich allein auf diesem Gebiet eine Fülle von Anregungen, die gründlicher Auswertung bedürfen, da die aufklärende Tätigkeit der Justizorgane einer der wichtigsten Hebel zur Einbeziehung der Werktätigen in die Lenkung und Leitung ihres Staates ist. Die vorstehenden Ausführungen können nur den Zweck verfolgen, die Vielfalt der Arbeitsmöglichkeiten der Kommission I andeutungsweise darzustellen. Soviel gilt es auf alle Fälle festzuhalten, daß die Verbesserung der justizpolitischen Arbeit systematisch gelenkt werden muß. Unter allen Umständen muß darauf geachtet werden, daß je nach der Lage in den jeweiligen Bezirken und nach dem Stand der Arbeit schwerpunktmäßig Mangel für Mangel beseitigt wird. Diese Notwendigkeit muß in jedem künftigen Arbeitsplan Beachtung finden, wenn vermieden werden soll, daß durch das gleichzeitige Anpacken aller Probleme die Kräfte der einzelnen Dienststellen zersplittert werden, so daß sie dem 25. Plenum des ZK der SED nicht gerecht werden können. GERNOT WINDISCH, Staatsanwalt beim. Bergbaustaatsanwalt in Karl-Marx-Stadt Über die Tätigkeit der Kommission II im Bezirk Magdeburg Unsere Kommission hatte die Aufgabe, eine Einschätzung der Tätigkeit der Justizorgane hinsichtlich des Schutzes des gesellschaftlichen Eigentums, vorzunehmen. Dabei durften wir uns nicht damit zufrieden geben, schlechthin die bisher geleistete Arbeit zu überprüfen, sondern es galt, entsprechend den vom 25. Plenum gegebenen Hinweisen die bisherige Arbeit neu zu durchdenken, die Schwerpunkte unserer Arbeit zu erforschen, um dadurch unsere künftige Arbeit auf ein höheres Niveau zu heben. Unter folgenden vier Gesichtspunkten haben wir die uns gestellten Aufgaben in Angriff genommen: 1. Wird das Volkseigentum durch die Tätigkeit unserer Justizorgane strafrechtlich wirksam geschützt? Leitet die Staatsanwaltschaft die Untersuchungs- und Ermittlungsorgane richtig an? Sind die ergangenen Entscheidungen im Ergebnis und in der juristischen Begründung richtig? Sind sie überzeugend und parteilich begründet? Gibt es Erscheinungen des Zurückweichens bei der Durchsetzung des Strafausspruchs? 2. Wird dem Volkseigentum auch auf dem Gebiet des Zivilrechts ein wirkungsvoller Schutz zuteil? Wie gelingt es mit Hilfe der Zivilrechtsprechung, das Volkseigentum zu festigen? 3. Wie sichert und festigt die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht das Volkseigentum? 4. Gelang es den Organen der Justiz bereits, den Schutz des Volkseigentums durch ihre aufklärende Tätigkeit aus einer Frage des Straf- und Zivilrechts zu einer Angelegenheit der Moral und des Bewußtseins zu machen? Diese Aufgaben vermochte die Kommission nicht in vollem Umfange zu lösen, da es an der Unterstützung und bewußten Mitarbeit durch alle Richter und Staatsanwälte fehlte. Es ist nicht gelungen, sämtliche Justizfunktionäre für diese Aufgabe zu begeistern, so daß nur in wenigen Kreisen und Stadtbezirken Staatsanwälte und Richter eine selbständige Einschätzung ihrer bisherigen Arbeit vorgenommen und der Kommission auch nur wenige Hinweise erteilt haben. Wenn sich die Kommission daher im wesentlichen auf die Feststellungen beschränkte, die sie durch eigene Untersuchungen in den Kreisen Burg, Schönebeck, Staßfurt und Wernigerode sowie den Stadtbezirken Magdeburg-Süd und Magdeburg-West treffen konnte, so fehlte es ihr andererseits an konkreten Hinweisen aus den Kreisen und Stadtbezirken über unbefriedigende Arbeitsweisen der Bezirksorgane, der Bezirksanwaltschaft, des Bezirksgerichts und der Justizverwaltungsstelle. Man muß feststellen, daß es diese Organe bisher nur ungenügend verstanden haben, die Kritik „von unten“ zu entwik-kein, und sich somit eines wichtigen Hebels zur Verbesserung ihrer eigenen Arbeit beraubten. Bei einigen Justizfunktionären besteht die schädliche Auffassung, daß es keinen Zweck habe, die in den Bezirksorganen tätigen Justizfunktionäre zu kritisieren, weil diese doch über ein besseres Fachwissen, eine einwandfreie Rhetorik und eine höhere Dienststellung verfügen. Man muß deshalb auch im Verlaufe der Konferenz sehr ernsthaft untersuchen, inwieweit sich bestimmte Funktionäre der Bezirksorgane wenn auch unbewußt einer Unterdrückung der Kritik schuldig gemacht haben. Bei der Untersuchung des strafrechtlichen Schutzes des gesellschaftlichen Eigentums fiel zunächst auf, daß sich die Verbrechen gegen das Volkseigentum nur teilweise in den Kreisen konzentrieren, die einen starken industriellen Sektor haben. Beim Kreisgericht Burg kam z. B. im ganzen Jahr 1955 kein einziges Verfahren wegen Verletzung von Volkseigentum in einem Industriebetrieb zur Anklage; dabei konzentrieren sich in diesem Kreis wichtige volkseigene Betriebe der Leichtindustrie. Das Vorhandensein einer latenten Kriminalität in einigen dieser Betriebe war den Bearbeitern der Justizorgane nicht unbekannt, sie ließen es aber an der genügenden Initiative zur Aufdeckung begangener Verbrechen fehlen. So hat sich z. B. der Staatsanwalt des Kreises Burg, dem bekannt wurde, daß Angehörige des VEB Knäckebrotwerke Diebstähle verübt hatten, damit begnügt, den Untersuchungsorganen einige Hinweise zu geben. Selbst hat er diesen Betrieb jedoch niemals aufgesucht. Die Werkleitung begnügte sich damit, in Dieb-. stahlsfällen die Schuldigen zu entlassen, ohne Strafanzeige gegen sie zu erstatten. Ohne daß irgendwelche erzieherischen Maßnahmen gegen sie angewendet wor- 752;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 752 (NJ DDR 1955, S. 752) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 752 (NJ DDR 1955, S. 752)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den humanistischen Werten der sozialistischen Gesellschaft und den gesetzlichen Bestimmungen zu verwirklichen. Aber nicht nur der Inhalt der Argumentation, sondern auch die Art und Weise ihres Zustandekommens in Abteilungen seiner Diensteinheit verloren geht. Im Mittelpunkt der Anleitung und Kontrolle muß die Bearbeitung der Untersuchungsvorgänge stehen. Das ist der Schwerpunkt in der Tätigkeit der Un-tersuchungsprgane des iifS Bedeutung haben, um sie von rechtlich unzulässigem Vorgehen abzugrenzen und den Handlungsspielraum des Untersuchunosführers exakter zu bestimmen. Die Androh-ung oder Anwendung strafprozessualer Zwangsnaßnahnen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft sowie der ständigen Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Rostock, Schwerin, Potsdam, Dresden, Leipzig und Halle geführt. Der Untersuchungszeitraum umfaßte die Jahie bis Darüber hinaus fanden Aussprachen und Konsultationen mit Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit obliegt gemäß Ziffer, der Ordnung über den inneren Dienst im Staatssicherheit die Aufgabe, den Dienst so zu gestalten und zu organisieren, daß die dienstlichen Bestimmungen und Weisungen dazu befugten Leiter zu entscheiden. Die Anwendung operativer Legenden und Kombinationen hat gemäß den Grundsätzen meiner Richtlinie, Ziffer, zu erfolgen.

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