Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 750

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 750 (NJ DDR 1955, S. 750); durch eine Verlegung des Dienstbeginns auf 8.30 oder 9.00 Uhr zu erreichen. Das aber kann nicht durch das Justizministerium angeordnet werden, sondern ist nur in Übereinstimmung mit der Belegschaft der betreffenden Justizbehörde möglich, weil Änderungen der Dienstzeit die Interessen aller Mitarbeiter berühren und gegebenenfalls auch die Verkehrsverhältnisse zu berücksichtigen sind. Es wird deshalb empfohlen, daß die Leiter der Justizorgane die Frage der Verlegung der Dienstzeit unter Berücksichtigung aller anderen damit verbundenen Vorteile in einer Arbeitsbesprechung beraten und das Ergebnis dem Leiter ihrer Justizverwaltungsstelle mitteilen. Das Kollegium hält es auch für falsch, den Wünschen nach kollektiver Organisation des Alleinstudiums und Bestimmung fester Studienzeiten durch generelle Anordnung nachzukommen. Abgesehen davon, daß eine annähernd stabile Teilnahme bei der Unterschiedlichkeit der Funktionen der einzelnen Fernstudenten sehr in Frage gestellt bleibt, hat nach allen bisherigen Erfahrungen das Alleinstudium dort die wenigsten Fortschritte gemacht, wo es in einen einheitlichen Rahmen hineingepreßt wurde. Bekanntlich ist deshalb u. a. auch in der Akademie das kollektive Studium der Direktstudierenden in Seminarräumen längst abgeschafft worden. Etwas anderes ist es, wenn sich in den von Streit und Mühlberger vorgeschlagenen Formen einzelne Kollegen zum gemeinsamen Studium zusammensetzen, sei es, um sich dadurch gegenseitig zur Einhaltung der Studienzeit zu erziehen, sei es, um am Schluß bestimmte Schwerpunkte auszutauschen. Ungenügend war bisher die Anleitung der Akademie und auch mancher Außenstellen zur Verbesserung der Methoden beim Studium. Es genügt nicht, entsprechende Hinweise einmal, vielleicht am Beginn des Lehrganges, zu geben. Das Kollegium schlägt deshalb der Akademie vor, die Fragen der Arbeitsmethoden beim Studium regelmäßig in den Direktivtagungen zu behandeln; dazu gehören Hinweise für das Konspektieren, zur Sammlung von Fakten, das Niederschreiben von Vorlesungen und vor allem das Festhalten von Schwerpunkten. Ein guter Ablauf der Direktivtagungen stellt eine große Hilfe für die Vorbereitung des nächsten Studien- abschnittes dar, und es ist darum verständlich, daß Unzulänglichkeiten von den Fernstudenten nicht einfach hingenommen werden3), zumal die Teilnahme oft nicht leicht zu ermöglichen ist. Heilborn ist allerdings zu widersprechen: Die vielen von ihm auf gezählten organisatorischen Mängel treffen nicht für alle Tagungen zu und gehören nicht zu den typischen oder schwerwiegenden Unterlassungen. Zu verallgemeinern ist hingegen der von ihm gewonnene Eindruck, daß es offenbar bei einigen verantwortlichen Mitarbeitern der Akademie an Interesse fehlt. Die Fernstudenten konnten bis jetzt noch nicht davon überzeugt werden, daß die HA Fernstudium ihre Hauptsorgen kennt, und das ist doch die Sorge - um eine trotz Belastung durch Fernstudium gute und stets weiter zu verbessernde Durchführung ihrer Staatsfunktion und die ständige Arbeit mit den Werktätigen. Sollte dem nicht so sein, dann ist einigen verantwortlichen Mitarbeitern der Akademie der Vorwurf nicht zu ersparen, daß von Bemühungen, mit den Fernstudenten in Kontakt zu kommen, wenig zu merken ist. Mit dem Ansetzen von Sprechstunden allein ist es nicht getan, zumal eben die Lehrgangsleiter schon infolge ihres häufigen Wechsels diese wichtige Arbeit mit den Menschen nicht schaffen. Auch für die Akademie gilt die wichtige Lehre des 25. Plenums, daß, wer die Kritik gegen sich nicht organisiert, eines Tages in Schwierigkeiten gerät. Dabei muß natürlich auch das Ministerium der Justiz die Zusammenarbeit mit der Akademie verbessern. Soweit die Feststellungen des Kollegiums zu den bisherigen Ergebnissen des Fernstudiums. Sie verleiten uns nicht dazu, die Probleme als gelöst anzusehen oder die Schwierigkeiten zu unterschätzen. Wie wissen, daß mit dieser zusätzlichen Aufgabe viel verlangt wird. Es gibt aber auch keinen Grund, an der Erreichung des gesteckten Zieles zu zweifeln. Sich immer klar sein, welche Mängel noch vorhanden sind, ist notwendig; doch darf das nicht zu Pessimismus führen. Es besteht kein Zweifel, daß die Menschen, die eine nunmehr 10jährige Aufbauarbeit in der Justiz hervorgebracht hat, auch das Fernstudium erfolgreich durchführen werden. s) vgl. hierzu Streit NJ 1955 S. 303 und Heilbom auf S. 744 dieses Heftes. Aus der Vorbereitung der Leipziger Konferenz Mit den folgenden Beiträgen veröffentlichen wir Ausschnitte aus der Arbeit der in Vorbereitung der Leipziger Konferenz gebildeten Kommissionen, die charakteristische Einzelfeststellungen und wertvolle Hinweise bezüglich der Arbeitsmethoden dieser Kommissionen enthalten. Die Redaktion Über die Tätigkeit der Kommission I im Bezirk Karl-Marx-Stadt Ausgangspunkt der Tätigkeit unserer Kommission war die prinzipielle Forderung des 25. Plenums des ZK der SED, entsprechend der neuen Lage im internationalen und nationalen Maßstab sowie der fundamentalen Bedeutung der DDR für die Zukunft des deutschen Volkes, die Arbeit neu zu durchdenken und allseitig neu zu organisieren. In mehrwöchiger kritischer Überprüfung der bisherigen Arbeitsweise im Kommissionsbereich setzte sich bei allen Kommissionsmitglie-r dern die Erkenntnis durch, daß diese Forderung des 25. Plenums eine Notwendigkeit ist, die für alle Gebiete unserer Tätigkeit angefangen von den Ermittlungen der Untersuchungsorgane bis zur aufklärenden Tätigkeit der Staatsanwaltschaft und Gerichte vollste Gültigkeit hat. In gleichem Maße erkannten wir, daß es absurd wäre zu glauben, die Aufgaben des 25. Plenums könnten kampagnemäßig in einem bestimmten Zeitraum „termingerecht“ erfüllt werden. Vielmehr wurde offenkundig, daß sowohl die Tätigkeit aller Richter und Staatsanwälte als auch die der Kommission zur Vorbereitung der Leipziger Juristenkonferenz (und letzten Endes diese Konferenz selbst) nur wenn auch sehr bedeutsame Grundlagen für die weitere Arbeit zur Verwirklichung der Aufgaben des 25. Plenums sein können. Das entbindet jedoch nicht einen unserer Staatsfunktionäre von der elementarsten Pflicht, mit jeder Erscheinung des Schematismus und Formalismus, des Spießertums und saumseliger Arbeitsweise schnellstens und radikal zu brechen, und fordert im Gegenteil von jedem Staatsanwalt und Richter, sorgfältig nach neuen Arbeitsmethoden zu forschen, sie anzuwenden und zu verallgemeinern. Darin ist ein grundsätzlicher Bestandteil unserer künftigen Arbeitsweise zu sehen, die nur in zähem Kampf gegen Routine und Schablone erreicht werden kann. Die Untersuchungen der Kommission I im Bezirk Karl-Marx-Stadt erstreckten sich auf die Ermittlungstätigkeit der U-Organe, auf die Anleitung und Kontrolle der U-Organe durch die Staatsanwaltschaft, auf die Anklagepolitik der Staatsanwaltschaft, auf die Tätigkeit der 1. und 4. Senate sowie auf die Aufklärungstätigkeit dieser Organe gegenüber den Werktätigen. Dabei wurden von vornherein die Aufgabengebiete der einzelnen Kommissionsmitglieder genau festgelegt und Termine für Zwischenauswertungen bestimmt. Staatsanwaltschaft und Gerichte machten die Vorkonferenz im Bezirk Karl-Marx-Stadt zum Gegenstand von Versammlungen der Grundorganisationen der SED. Zur wirklich allseitigen Überprüfung wurden verschiedene Kreisgerichte und Staatsanwaltschaften auf- 750;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 750 (NJ DDR 1955, S. 750) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 750 (NJ DDR 1955, S. 750)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der und der dazu dienen müssen, eine höhere operative Wirksamkeit in der gesamten Arbeit mit sowie ein Maximum an Sicherheit in den Systemen zu gewährleisten.

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