Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 743

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 743 (NJ DDR 1955, S. 743); gegen die Gefahren verlorener Baukostenzuschüsse verschafft werden könne, in aufschlußreicher Weise mit dem Hinweis zurückgewiesen, daß „das Wohnungseigentum vielmehr noch wesentlich andere Aufgaben zu erfüllen hat“, nämlich die bekannten „sozialpolitischen“! Der Kreis von diesem Bonner Gesetz zu den kleinbürgerlichen Vorschlägen der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts schließt sich vollkommen, wenn man folgende Worte des Berichterstatters Dr. Brönner aus der offiziellen Begründung im Bundestag liest: „Man müsse der Masse der Menschen Eigentum geben und sie mit dem Grund und Boden verwurzeln Wenn dieses Gesetz in seinem tiefsten Sinne erfaßt und von weiten Volkskreisen durch Wohnsparen für ein Wohnungseigentum benutzt wird, dann kann es für unseren sozialen Fortschritt Wunder wirken Wer Eigentum schafft, der schafft die beste Sozial-Politik!40). Und wie hieß es zuzeiten von Engels?: „Die Abschaffung der Mietwohnung ist somit eine der fruchtbarsten und großartigsten Bestrebungen, welche dem Schoße der revolutionären Idee entstammt und eine Forderung ersten Ranges von seiten der sozialen Demokratie werden muß“. Engels nennt das drastisch und treffend eine Marktschreierei, bei der das Gegacker im umgekehrten Verhältnis zu der Größe der gelegten Eier steht41). VI Mittel zur Lösung der Wohnungsfrage Das Utopische und Reaktionäre aller solcher Gedanken, unter kapitalistischen Verhältnissen durch Wohnungseigentum der Arbeiter die Proletarisierung aufzuhalten und den „sozialen Wirbel“ zu beseitigen, hat Engels schonungslos aufgedeckt und dem die Erkenntnis gegenübergestellt: „Nicht die Lösung der Wohnungsfrage löst zugleich die soziale Frage, sondern erst durch die Lösung der sozialen Frage, d. h. durch die Abschaffung der kapitalistischen Produktionsweise, wird zugleich die Lösung der Wohnungsfrage möglich gemacht.“ 42) Auf Grund seiner Feststellungen, daß die Wohnungsnot in der kapitalistischen Gesellschaft kein Zufall, sondern das notwendige Erzeugnis der kapitalistischen Produktionsverhältnisse ist, stellt Engels fest, daß das Kapital die Wohnungsnot nicht abschaffen will, selbst dann, wenn es könnte43). Für die Lösung der Wohnungsfrage im voraus ein Rezept zu geben, lehnt Engels entschieden ab, weil Spekulationen darüber, wie eine zukünftige Gesellschaft die Verteilung der Wohnungen regeln wird, direkt in die Utopie führen. Er läßt aber keinen Zweifel darüber, daß die Produktivkräfte der modernen Gesellschaft die Sicherheit dafür geben, daß mit dem Wegfall der kapitalistischen Produktionsverhältnisse die volle Befriedigung der Wohnungsbedürfnisse der arbeitenden Massen möglich sein wird. Er betont, daß die Übergangsmaßregeln sich überall nach den augenblicklich bestehenden Verhältnissen richten müssen, und verwirft jede Patentlösung44). Er gibt aber die Hauptrichtung an, in der die Lösung zu suchen ist. Für die kapitalistische Gesellschaft bezeichnet er als einzigen Weg „die allmähliche ökonomische Ausgleichung von Nachfrage" und Angebot, eine Lösung, die die Frage selbst immer wieder von neuem erzeugt, also keine Lösung ist“ 45). Für die Zeit nach einer sozialen Revolution stellt Engels die Wohnungsfrage in den Zusammenhang mit viel weitergehenden Fragen, unter denen er die Aufhebung des Gegensatzes von Stadt und Land als eine der wesentlichsten bezeichnet. Die kapitalistische Gesellschaft muß an diesem Gegensatz bei der Lösung der Wohnungsfrage scheitern, weil sie ihn *°) zitiert nach Diester, S. 50/51 (Sperrungen im Original). ) MEAS S. 539. ) MEAS S. 559. ) MEAS S. 566, 573. '2 MEAS S. 600, 601. ) MEAS S. 542. ) MEAS S. 559, 595. nicht aufheben kann, sondern im Gegenteil täglich mehr verschärfen muß46). So recht Engels damit hat, daß die Wohnungsfrage erst dann zu lösen ist, wenn die Gesellschaft weit genug umgewälzt ist, um den Gegensatz von Stadt und Land aufzuheben, so beruht es doch auf einer zeitgebundenen Betrachtungsweise, wenn Engels die Erhaltung der modernen großen Städte ablehnt und von der Abschaffung der kapitalistischen Produktionsweise ihre Beseitigung erwartet47). Engels konnte natürlich die rapide Entwicklung der Produktivkräfte nicht voraussehen, die ganz andere städtebauliche Möglichkeiten eröffnet hat und schon in der Übergangsperiode zum Sozialismus die Errichtung von wirklich modernen sozialistischen Städten auch in bisher landwirtschaftlichen Gebieten ermöglicht. Andererseits betont aber Engels, daß es sich im Stadium der Abschaffung der kapitalistischen Produktionsweise „um ganz andere Dinge handeln wird, als jedem Arbeiter ein ihm zu eigen gehörendes Häuschen zu verschaffen“48). Diesem Gedanken entspricht es, wenn die Industrialisierung des Bauwesens die Arbeiterwohnungsgenossenschaften in den Vordergrund der Entwicklung einer sozialistischen Wohnweise stellt. Obwohl Engels Spekulationen über die zukünftige Verteilung der Wohnungen ablehnt, gehen seine Gedanken doch deutlich in die Richtung einer genossenschaftlichen Lösung49). Trotz Ablehnung aller „utopischen Systeme“ für die Einrichtung der künftigen Gesellschaft hat Engels auf einige Maßnahmen hingewiesen, um nach einer sozialen Revolution der Wohnungsnot abzuhelfen. Als Sofortmaßnahme fordert er eine teilweise Expropriation der den besitzenden Klassen gehörenden Luxuswohnungen und die Belegung ihrer Häuser, also Maßnahmen, die durch die gesetzliche Regelung der Wohnraumlenkung in breitem Umfange in der Deutschen Demokratischen Republik durchgeführt worden sind50). Als weitere Maßnahme führt Engels die Staatshilfe durch gesetzliche Beaufsichtigung des Wohnungswesens und Förderung des Wohnungsbaues an, für die damals besonders die englische Gesetzgebung als Vorbild hingestellt: wurde. Engels deckt die Ohnmacht solcher Maßnahmen, im bürgerlichen Staat schlagend auf: „Der Staat ist nichts als die organisierte Gesamtmacht der besitzenden Klassen Was die einzelnen Kapitalisten nicht wollen, das will auch ihr Staat nicht. Wenn also die einzelnen Kapitalisten die Wohnungsnot zwar beklagen, aber kaum zu bewegen sind, ihre erschreckendsten Konsequenzen oberflächlich zu vertuschen, so wird der Gesamtkapitalist, der Staat, auch nicht viel mehr tun.“51) Hierbei widerlegt Engels die irrige Meinung, daß im bürgerlichen Deutschland etwa der Staat eine in gewissem Grade unabhängig über der Gesellschaft schwebende Macht sei, und gibt eine treffende Charakteristik des damaligen preußischen Staatsapparates51). Dagegen hebt Engels die große Bedeutung der Wohnungsgesetzgebung in einem Staat, dessen Regierung von den Arbeitern beherrscht wird, die diese Gesetze endlich wirklich anwenden, nachdrücklich hervor und bezeichnet solche Gesetze als eine mächtige Waffe, um in den gegenwärtigen sozialen Zustand auch eines bürgerlichen Staats eine Bresche zu legen52). Erst recht gilt das für einen Staat, in dem die Arbeiter und Bauern den Staatsapparat lenken. Die Bauten des Sozialismus in den alten und neuen Städten der Deutschen Demokratischen Republik bestätigen in großartiger Weise die Bedeutung des gesetzlich gelenkten und von einem solchen Staat geförderten Wohnungsbaues. Für unsere volkseigene Wohnungswirtschaft ist auch bemerkenswert, daß Engels in der Übergangsperiode zum Sozialismus die Beibehaltung des Mietverhältnisses keineswegs ausschließt, da das Volk als Ge- ,r) MEAS S. 559. ) MEAS S. 559 ’) MEAS S. 597 f, 600. ") MEAS S. 542 u. 559; vgl. dazu Bordiert, Das Wohnunfls-mietrecht in Westdeutschland, Staat und Recht 1954 S. 651. ) MEAS S. 573 ff. M) MEAS S'. 571/572. 743;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung -und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Ausgehend davon, daß - die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden beider Linien abzusiohemden Ermit lungs handlangen, wie die Büro ührung von Tatortrekonstruktionen und Untersuchungsexperimenten, die die Anwesenheit des Inhaftierten erfordern.

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