Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 721

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 721 (NJ DDR 1955, S. 721); Aufsicht zumeist nur dadurch beigetragen worden, daß auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für die Anordnung von Überstunden geachtet wurde. Es ist aber erforderlich, auch die Einhaltung weiterer Bestimmungen der VO über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften vom 10. Dezember 1953 zu verfolgen. Es ist z. B. bindende Pflicht der Leiter volkseigener Betriebe, in jedem Quartal auf Belegschaftsversammlungen Rechenschaft über die Erfüllung der Kollektivverträge zu geben. Vernachlässigt wurde der Kampf um den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt in der Industrie. Es gibt zu wenig Beispiele dafür, daß die Staatsanwälte die Einhaltung der Verordnung über das Vorschlags- und Erfindungswesen der volkseigenen Wirtschaft intensiv nachprüfen. In den Bezirken Cottbus und Halle griffen Staatsanwälte mit Erfolg ein, wenn die Vorschläge der Werktätigen säumig bearbeitet wurden. Es traten auch solche Fälle auf, in denen Werktätige monatelang auf die ihnen zustehenden Prämien warten mußten. Ein schnelles Eingreifen der Staatsanwälte hat in solchen Fällen zweifellos zur Hebung der Arbeitsproduktivität beigetragen. Wie maßlos bürokratisch und unverantwortlich ein Verbesserungsvorschlag behandelt wurde, zeigt folgender Fall: Ein Ziegeleifachmann hatte 1952 einen Verbesserungsvorschlag zur Selbstkostensenkung in den Saisonziegeleien bei der damaligen WB Baustoffindustrie Halle eingereicht. Nach 2V2 Jahren erhielt er vom VEB Zementwerk Nienburg die Nachricht, daß der Verbesser ungsvorschlag dort eingegangen sei. Fast 1 Jahr später teilt dieser Betrieb mit, daß er nicht mehr zuständig sei, und beruft sich auf eine Dienstanweisung des Ministeriums für Aufbau. Der Generalstaatsanwalt, der vom Staatsanwalt des Bezirks Halle über diese maßlose Schlamperei informiert wurde, erwirkte nunmehr, daß der Nutzungsumfang des Vorschlages ermittelt und endlich die Vergütung gezahlt wird. Unbegreiflich ist es, daß die Hauptverwaltung Baustoffindustrie von sich aus nichts tat, um so schnell wie möglich für eine Realisierung des Verbesserungsvorschlages in Saisonziegeleien zu sorgen und damit zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität beizutragen. Immer noch wird in Einzelfällen festgestellt, daß die Abteilungen der örtlichen Räte Beschwerden aus der Bevölkerung überaus säumig bearbeiten. Gegen diese Mißachtung der Verordnung über die Prüfung von Vorschlägen und Beschwerden der Werktätigen schreiten jedoch die Staatsanwälte mit wachsendem Erfolg ein. Andererseits bildet die Tätigkeit der Räte der Gemeinden nach wie vor einen besonderen Schwerpunkt. Vielfach wird die Gemeindeordnung insofern nicht beachtet, als keine ordnungsmäßigen Sitzungen der Räte durchgeführt werden. Ungesetzliche Beschlüsse, die insbesondere auch politischen Schaden anrichten, werden immer wieder festgestellt und wären sicherlich noch mehr zu finden, wenn die Überprüfungen systematischer durchgeführt würden. Folgende Fälle, in denen in politisch schädlicher Weise administriert wurde, statt die Menschen zu überzeugen, mögen zur Illustration dienen: Der Staatsanwalt des Kreises Sangerhausen stellte bei der Überprüfung der Beschlüsse in der Gemeinde Wolfsberg den ungesetzlichen Beschluß fest, wonach jeder Einwohner verpflichtet werden sollte, der Größe seiner Landwirtschaft entsprechend Aufbaustunden zu leisten, und zwar je ha Land eine Aufbauschicht. Diejenigen, die der ihnen auferlegten Pflicht nicht nach-kommen, sollten für jede nicht durchgeführte Aufbauschicht mit 10 DM Geldstrafe belegt werden. Der Staatsanwalt erwirkte beim Rat des Kreises die Aussetzung dieses Beschlusses und seine Aufhebung durch den Kreistag. Der Rat der Gemeinde Jerichow im Kreis Genthin wollte einen verstärkten Einsatz zur Bergung der Kartoffelernte damit erzwingen, daß er seinen Aufruf an die Einwohner mit der Drohung abschloß: „Verstöße gegen diese Anordnung werden nach den Bestimmungen der Wirtschaftsstrafverordnung bestraft.“ Mit Recht sorgte der Kreisstaatsanwalt für die Aufhebung dieser „Strafbestimmung“ des Aufrufes. In den Bezirken Magdeburg und Dresden leiteten die örtlichen Organe des Staates die Befugnis zur Verhängung von Ordnungsstrafen aus der VO über die Festsetzung von Ordnungsstrafen vom 3. Februar 1955 schlechthin ab. Das geschah vielfach, ohne zu prüfen, ob die Handlung des betreffenden Bürgers gegen ein Gesetz oder eine Verordnung, mit denen eine Ordnungsstrafe angedroht ist, verstoßen hatte. Im Bezirk Dresden mußte infolgedessen bei der Überprüfung von 200 Ordnungsstrafbescheiden örtlicher Organe des Staates jeder 10. Strafbescheid beanstandet werden. Wenn derartige Mängel in solchem Ausmaß auf-treten, dann ist eine systematische Auswertung, wie sie im Bezirk Dresden geschah, richtig. Dort wurde den, Funktionären der örtlichen Organe des Staatsapparates das Ordnungsstrafverfahren in einer besonderen Zusamf menkunft erläutert, um vorhandene falsche Auffassungen zu beseitigen. Eine solche Arbeitsweise der Allgemeinen Aufsicht hatte auch im Bezirk Halle ein gutes Echo. Dort diente die Überprüfung der Beschlüsse in den Gemeinden durch die Staatsanwälte der Kreise auch der Anleitung der Bürgermeister. Es war festgestellt worden, daß die Bürgermeister die Gesetze und Verordnungen völlig ungenügend kannten und durch den Rat des Kreises auch nicht entsprechend angeleitet wurden. Die Bürgermeister im Kreise Bitterfeld erklärten, daß sie in einzelnen Fragen vom Staatsanwalt eine bessere Anleitung erhielten als vom Rat des Kreises. In zahlreichen Kreisen haben Staatsanwälte auf den Qualifizierungslehrgängen der Bürgermeister über die Bedeutung der demokratischen Gesetzlichkeit gesprochen und dabei die festgestellten Ungesetzlichkeiten ausgewertet. Ein oft beobachteter Mangel besteht in der Isolierung der Aufsichtstätigkeit von den anderen staatsanwalt-schaftlichen Tätigkeiten, vor allem beim Generalstaatsanwalt und bei den Bezirksstaatsanwälten. Aber auch bei größeren Kreisstaatsanwaltschaften, wo nur ein Staatsanwalt mit der Aufsichtstätigkeit befaßt ist, besteht diese Gefahr. Das in den Gerichtsverfahren, besonders in Strafverfahren, zu Tage geförderte reichhaltige Material wird nur ungenügend für die Allgemeine Aufsicht ausgenutzt. Dieser Mangel wiegt um so schwerer, als die Gerichte von ihrer Möglichkeit, im Laufe des Verfahrens festgestellte Gesetzesverletzungen im Wege der Gerichtskritik zu rügen, nur sparsam Gebrauch machen. Mit dieser schädlichen Isolierung ist deshalb Schluß zu machen. III Die Verbesserung der Arbeit auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht fordert: 1. Gründliches Studium der ökonomischen und juristischen Gesetze, um ein Höchstmaß von Grundwissen für die Lösung der Aufgaben zu erlangen, die von Partei und Regierung gestellt werden. Die Beschlüsse der Partei und die laufende Gesetzgebung sind intensiv durchzuarbeiten. Daraus sind jeweils sofort für die operative Arbeit die eigenen Aufgaben nach Schwerpunkten zu bestimmen. 2. Mit der Allgemeinen Aufsicht muß die Staatsanwaltschaft operativ eingreifen bei der Überwindung von Fehlern und Mängeln im Apparat der staatlichen Verwaltung und Wirtschaft, soweit sie ihre Ursachen in der Mißachtung der für die Stärkung von Staat und Wirtschaft bestehenden Gesetze halben. Das bedeutet nicht, daß ohne Anhaltspunkte „kontrolliert“ wird. Voraussetzung für operative Überprüfungen sind bestimmte Signale oder Weisungen. Als Schwerpunktaufgaben ergeben sich: Die operative Überprüfung der Beachtung der gesetzlichen Grundlagen für die Förderung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts in der Industrie, für die Erhöhung der Arbeitsproduktivität, für die Steigerung der Erträge in der Landwirtschaft, für die weitere Entfaltung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und für die Verbesserung des Handels und der Versorgung. 3. Nach der Erweiterung der Aufgaben und Kompetenzen der örtlichen Organe des Staates gewinnt die 72/;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit vom und der Vereinbarung über die Aufnahme einer hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit vom durch den Genossen heimhaltung aller im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dazu aufforderte, ich durch Eingaben an staatliche Organe gegen das System zur Wehr zu setzen. Diese Äußerung wurde vom Prozeßgericht als relevantes Handeln im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit gerichtet. Durch die Verwahrung einer Sache soll die von dieser ausgehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit abgewehrt werden.

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