Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 720

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 720 (NJ DDR 1955, S. 720); I I I Das Recht ist ein wichtiger Hebel zur Durchsetzung und Festigung des ökonomischen Fortschritts und der Sicherung der Lebensgrundlagen und Rechte der Bürger.“ Wäre der Leiter der Abteilung V beim Staatsanwalt des Bezirkes Leipzig von diesen Voraussetzungen ausgegangen, so hätte er niemals einen Einspruch eingelegt, weil die staatlichen Organe einige Häuser unter Treuhandverwaltung gestellt hatten. Bei dem beschwerde-führenden Hausbesitzer handelte es sich offensichtlich um ein spekulatives Element, dem es nur um die Kassierung der Mieten ging. Die Auflagen der Bauaufsicht zur Instandsetzung der Häuser erfüllte der Hausbesitzer unter allerlei Ausflüchten nur mangelhaft oder gar nicht. Der Einspruch des Staatsanwalts wurde daher mit vollem Recht zurückgewiesen. Im Kreis Jessen legte der Staatsanwalt Einspruch ein, weil der Rat des Kreises wegen Erkrankung des Leiters der Abteilung Landwirtschaft den Vorsitzenden einer LPG als stellvertretenden Leiter der Abteilung eingesetzt hatte. (Das geschah am 1. September dieses Jahres, d. h. zu einer Zeit, als in der Landwirtschaft die entscheidende Aufgabe der Einbringung der Ernte zu lösen war!). Der Staatsanwalt begründete seinen Einspruch damit, daß Aushilfskräfte bei Krankheitsfällen erst nach Ablauf von sechs Wochen eingestellt werden dürfen. Der Staatsanwalt des Bezirks Cottbus bat daraufhin, die Staatliche Stellenplankommission zu veranlassen, die Mitglieder des Rates des Kreises zur Erstattung derjenigen Mittel heranzuziehen, die sie durch die vorzeitige Einstellung einer Ersatzkraft ungesetzlich verausgabt hätten. Die Abteilung Allgemeine Aufsicht beim Generalstaatsanwalt leitete die Sache formal an die Staatliche Stellenplankommission weiter, die das Ersuchen mit Recht ablehnte. Es war politisch falsch, in diesem Fall überhaupt einen Einspruch einzulegen. Vielmehr mußte die Angelegenheit in der Ratssitzung, an der doch der Staatsanwalt teilzunehmen hat, geklärt werden. Dort hätte der Staatsanwalt auf die Mängel in der Kaderarbeit des Rates des Kreises hinweisen müssen, die das soll keineswegs verkannt werden sich in diesem Fall auch störend auf die Emteeinbringung der betreffenden LPG auswirkten. Das erkannte aiber zunächst weder der Be-zirksstaatsamwalt noch die zuständige Abteilung beim Generalstaatsanwalt. II Die wichtigste Form der Ausübung der Allgemeinen Aufsicht ist die Überprüfung der Anordnungen und Beschlüsse, die in Durchführung von Gesetzen und Verordnungen ergangen sind. Sie gibt den Staatsanwälten die Möglichkeit, die Beseitigung ungesetzlicher Anordnungen staatlicher Organe zu erwirken, bevor die Interessen des Staates oder die Rechte der Werktätigen verletzt werden und diese Verletzung in Form von Beschwerden zur Kenntnis der Staatanwaltschaft gelangt. Diese Form der Aufsicht wurde bisher vernachlässigt. Nicht zuletzt wurde dies durch die Tendenz begünstigt, in der Allgemeinen Aufsicht das Hauptgewicht auf die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden zu legen. Natürlich ist die Bearbeitung von Beschwerden eine wichtige Aufgabe und das Ausmaß ihrer Durchführung ein Gradmesser dafür, in welchem Umfang die Bevölkerung Vertrauen zur Staatsanwaltschaft in der Deutschen Demokratischen Republik besitzt. Allein: eine hohe Zahl von Beschwerden wird nicht den „Durchbruch“ in der Allgemeinen Aufsicht nach-weisen können. Manche Beschwerden entbehren der rechtlichen Grundlage, und der Staatsanwalt erhält viele, für deren Bearbeitung er gar nicht zuständig ist und die er an andere Organe abgeben muß. Als positiv ist hervorzuheben, daß sich ständig mehr Arbeiter und werktätige Bauern beschwerdeführend an die Staatsanwaltschaft wandten und Verstöße gegen die Gesetzlichkeit meldeten. Dabei betrafen die von den Werktätigen gegebenen Hinweise vornehmlich solche Gebiete wie Arbeit, Arbeitsschutz und Gesundheitswesen. Dies zeigt, daß die Werktätigen von sich aus in steigendem Maße an der Einhaltung jener Gesetze und Verordnungen interessiert sind, die den Schwerpunkt- aufgaben von Partei und Regierung entsprechen. Hierin kommt das wachsende Bewußtsein der Werktätigen zum Ausdruck, und zwar insbesondere dort, wo die Staatsanwälte eine gute Arbeit geleistet haben. Die Statistiken ergeben, daß in manchen Bezirken und Kreisen eine große Anzahl von Überprüfungen derjenigen Anordnungen und Beschlüsse erfolgte, die in Durchführung von Gesetzen und Verordnungen erlassen wurden. Bei diesen Überprüfungen wurde aber nur ein verschwindend kleiner Teil aller Anordnungen und Beschlüsse als ungesetzlich festgestellt. Das bedeutet jedoch nicht unbedingt, daß die Maßnahmen der Verwaltungsorgane immer den Gesetzen entsprochen haben. Vielmehr ist dieses Ergebnis auf die Wahllosig-keit der Überprüfung, auf eine ungenügende Konzentration auf Schwerpunkte und insbesondere auf unzureichendes Studium der betreffenden Gesetzesmaterialien zurückzuführen. Dadurch kommt diese Arbeit in die ernste Gefahr, einen formalen Charakter anzunehmen. Zwar erhielten die Staatsanwälte der Bezirke Hinweise für die Beachtung von Schwerpunkten. Diese bestanden jedoch zumeist in der Angabe von wichtigen Gesetzen, Ministerratsbeschlüssen oder Verordnungen. Das Augenmerk der Staatsanwälte wurde deshalb später auch auf einzelne wichtige Bestimmungen gelenkt, die für die Ausübung der Allgemeinen Aufsicht von Bedeutung waren. Diese Methode der Anleitung erfordert aber, daß wichtige Beschlüsse von Partei und Regierung sofort ausführlich in Dienstbesprechungen und besonders durch Instru'kteureinsätze systematisch für die Aufgabenstellung im Rahmen der Allgemeinen Aufsicht erläutert werden: Weil dies nur selten geschah, wurde vorwiegend geprüft, ab „Unterlassungen“ Vorlagen, wie sie in einer Untätigkeit staatlicher Organe, vor allem in der Nichteinhaltung von gesetzlich festgelegten Terminen, zum Ausdruck kommt. Das ist zweifellos auch eine wichtige Sache, darf aber nicht dazu führen, daß die Überprüfung von Beschlüssen und Anordnungen vernachlässigt und vielfach nur noch „Jagd“ auf irgendwelche Unterlassungen gemacht wird. Es muß nach Schwerpunkten gearbeitet werden, ohne jedoch dabei in Schematismus zu verfallen. Die Schwerpunkte für jeden Bezirk und für jeden Kreis müssen auf Grund eines sorgfältigen Studiums der ökonomischen und politischen Lage des Bezirks oder Kreises bestimmt werden. Der Staatsanwalt des Bezirks Rostock erhielt z. B. die Weisung, besonders über Statutverletzungen der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften Feststellungen zu treffen. Mit einem Schlage wurde bestätigt, daß sich in den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften ganz bestimmte Statutverletzungen häufen. So mißachteten LPG-Vorsitzende bei der Bestellung von größeren Einrichtungen die notwendige Zustimmung der Mitgliederversammlungen. Über tierärztliche Betreuung waren keine Verträge vorhanden, und Jahresarbeitsverträge mit der MTS wurden nicht von der Mitgliederversammlung beschlossen und bestätigt. Im Landkreis Wismar wurde festgestellt, daß nach Monaten 27 Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften noch nicht registriert waren, weil die Unterschriften der Vorstandsmitglieder fehlten. Andererseits dauerte die Bestätigung des Statuts der LPG oft zwei bis drei Monate, weil die Abfassung des Statuts lückenhaft war. Hier waren die Ursachen der festgestellten Mängel zum großen Teil in der ungenügenden Arbeit und Anleitung durch die örtlichen Staatsorgane zu suchen. Der Beirat für Fragen der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften beim Rat des Bezirks Rostock, der regelmäßig alle 14 Tage zusammentreten und über Maßnahmen zur weiteren Förderung und Festigung der Genossenschaften beraten soll, hatte 8 Monate lang nicht getagt. Das Einschreiten des Staatsanwalts hatte den Erfolg, daß der Vorsitzende des Rates des Bezirks sofort Maßnahmen zur Beseitigung der ungesetzlichen Verhältnisse traf. Zur Erhöhung der Rentabilität und der Produktion der volkseigenen Betriebe ist im Wege der Allgemeinen 720;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 720 (NJ DDR 1955, S. 720) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 720 (NJ DDR 1955, S. 720)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Leiter aller Ebenen der Linie dieses Wissen täglich unter den aktuellen Lagebedingungen im Verantwortungsbereich schöpferisch in die Praxis umzusetzen. Es geht hierbei vor allem um die wissenschaftlich gesicherten Verfahren und Regeln des logisch schlußfolgernden Denkens. Das Erkenntnisobjekt und das Ziel des Erkenntnisprozesses in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Umstände sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhänge. Er verschafft sich Gewißheit über die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Überzeugung, im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher.

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