Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 718

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 718 (NJ DDR 1955, S. 718); und neuen Arbeitsaufwand und entspricht nicht den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Wenn aber gar, wie es in einem Verfahren vor dem Kreis-.gericht Magdeburg-Nord geschah, in dem der Angeklagte wegen fortgesetzter Untreue zum Nachteil des sozialistischen Eigentums eine Zuchthausstrafe von sechs Jahren erhielt und der VEB Schiffswerft „Edgar Andre“ den Antrag stellte, den Angeklagten zum Ersatz des verursachten Schadens in Höhe von 6801 DM zu verurteilen, der Staatsanwalt diesen Antrag übersieht und ihn nicht stellt, so bedeutet das, daß er den Schutz der Interessen unserer volkseigenen Wirtschaft nicht stets und allumfassend vor Augen hat und die gesetzlichen Bestimmungen, die ihm dafür gegeben sind, nicht ausschöpft. Die Pflicht des Staatsanwalts, die geschädigten Träger sozialistischen Eigentums auf die Möglichkeit des zivil-rechtlichen Anschlußverfahrens hinzuweisen, darf ihn aber unter keinen Umständen dazu verleiten, bei der Erlangung unrealer Schuldtitel zu helfen. So ist es z. B. sinnlos, einen Lokomotivführer zum Ersatz einer von ihm fahrlässig zerstörten Lokomotive zu verurteilen; denn diese Summe kann er natürlich nie aufbringen. Eine solche Praxis liegt selbstverständlich nicht im Sinne des § 268 StPO. Die erstrebenswerte Festlegung der Grenzen der materiellen Verantwortlichkeit ist nur de lege ferenda möglich. Deshalb sollte schnellstens für eine unseren Verhältnissen entsprechende Regelung im neuen Arbeitsgesetzbuch Sorge getragen werden. Das Arbeitsrecht könnte zum Schutze und Wohle unseres gesellschaftlichen Eigentums eine wirksamere Erziehungsarbeit leisten, wenn der Täter z. B. je nach Lage des Falles und nach dem Grad seiner Schuld in Höhe eines gewissen Anteils seines Lohnes oder Gehalts zum Schadensersatz verurteilt werden könnte. Bei vorsätzlich begangenen Verbrechen ist eine solche Lösung natürlich nicht am Platze; hier muß der Ersatz des ganzen Schadens gefordert werden. Uber die Möglichkeiten, im Wege der Allgemeinen Aufsicht des Staatsanwalts zur Festigung, Sicherung und Mehrung des sozialistischen Eigentums beizutragen, berichten Schultz und Wunsch an anderer Stelle dieses Heftes. Es kann keinen Zweifel darüber geben, daß die Werktätigen in den Betrieben zu dem Aufsichtsstaatsanwalt, der es vers'eht, ihnen unsere Gesetze zu erläutern, auch mit ihren Fragen und Sorgen kommen werden. Sie werden deshalb auf seine Hilfe und Unterstützung kaum verzichten, wenn eine gewissenlose und verbrecherische oder auch nur unfähige Betriebsleitung Verbesserungsvorschläge unbearbeitet liegen läßt, wie es leider noch zu häufig geschieht und wie es in zahlreichen Gerichtsverfahren, auch vor dem Obersten Gericht, offen zutage trat. Neben dem strafrechtlichen und arbeitsrechtlichen Schutz des gesellschaftlichen Eigentums, neben der Förderung des Volkseigentums durch die Aufsich ts'ätigkeit des Staatsanwalts muß auch in Zivilprozessen, in denen eine der Parteien Träger sozialistischen Eigentums ist, mehr als bisher entsprechend der Rolle und Bedeutung des sozialistischen Eigentums verfahren werden. Manche Gerichte (so z. B. das Stadtgericht von Groß-Berlin) haben die Tendenz, in solchen Zivilprozessen nach Möglichkeit auf einen Vergleich hinzuwirken und damit der klaren Entscheidung durch Urteil auszuweichen. Zahlreiche Gerichte neigen dazu, die Entscheidung von Zivilsachen, in denen eine Partei z. B. Träger genossenschaftlichen Eigentums ist, auf die Verwaltungsorgane, auf die Räte der Kreise und ihre Fach-abteilungen (z. B. das Referat LPG) abzuwälzen und mit formalen, z. T. abwegigen Gründen den Rechtsweg für unzulässig zu erklären. Im Bezirk Potsdam wurden z. B. Prozesse, die ehemalige LPG-Mitglieder mit der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft wegen Vermögensauseinandersetzung führten, in dieser Weise behandelt. Ein solches Verhalten der Gerichte zeig4, daß sie keine Verantwortung übernehmen wollen, und das ist ein sehr ernstes Signal für mangelndes politisch-ideologisches Bewußtsein der beteiligten Richter. Obwohl der Generalstaatsanwalt die Mitwirkung in Zivilverfahren, in denen eine Partei Träger von gesellschaftlichem Eigentum ist, bereits im Jahre 1952 allen Staatsanwälten zur Pflicht gemacht hat und obwohl bestimmte Erfolge erzielt wurden, ist noch keine entscheidende Wendung eingetreten. Im Gegenteil: Zahlreiche Staatsanwälte haben bis heute überhaupt noch nicht erkannt, welche Funktion sie auf diesem Gebiet zu erfüllen haben. Statt aktiv an diesen Verfahren teilzunehmen, ziehen sie es vor, die Parteien sich selber zu überlassen. Auf diese Weise glauben sie, solchen Mängeln und Schwächen wie den oben angeführten aus dem Wege zu gehen. Einige Zahlen aus dem Bezirk Potsdam mögen dieses fehlerhafte Verhalten der Staatsanwälte verdeutlichen: Von insgesamt 1731 Zivilsachen im Jahre 1955 waren bei 793 Träger von Volkseigentum beteiligt. Die Staatsanwälte des Bezirks haben aber lediglich an 760 Zivilverfahren mitgewirkt. Da natürlich in den 760 Verfahren zahlreiche Unterhalts- und Ehesachen enthalten sind, kann man unschwer erkennen, wie wenig sich die Kreisstaatsanwälte und die Staatsanwälte der Abt. IV beim Bezirksstaatsanwalt ihrer Verpflichtung bewußt sind. Man kann aber daraus auch ersehen, wie imgenügend und mangelhaft die Anleitung durch die zuständige Abteilung der Obersten Staatsanwaltschaft auf diesem Gebiet sein muß. Die Zahlen aus Potsdam bilden zugleich den Beweis für nicht geringe politisch-ideologische Unklarheiten bei manchen Staatsanwälten. Ein Staatsanwalt, der die Bedeutung des gesellschaftlichen Eigentums wirklich gründlich erfaßt hat, der weiß, welche Rolle der Festigung der ökonomischen Basis bei der Lösung aller Lebensfragen unseres Volkes zukommt, der kann einfach nicht so gleichgültig um nicht zu sagen: unverantwortlich handeln. IV Weitere Maßnahmen zum Schutz des sozialistischen Eigentums Der strafrechtliche Schutz allein reicht bei der Bedeutung des sozialistischen Eigentums nicht aus. Was muß also unmittelbar geschehen, um den Kampf zum Schutz des sozialistischen Eigentums zu einem Kampf werden zu lassen, den alle Werktätigen als einen Kampf um ihr Eigentum führen? Man muß eine Maßnahme ergreifen, die Stalin als noch wirksamer und ernsthafter bezeichnete als das Hinwegräumen von Hunderten und Tausenden von Dieben: „Diese Maßnahme besteht darin, um solche Diehsgesellen eine Atmosphäre des allgemeinen moralischen Boykotts zu schaffen und sie mit Haß zu umgeben. Diese Maßnahme besteht darin, eine solche Kampagne einzuleiten und solche moralische Atmosphäre unter den Arbeitern und Bauern zu schaffen, daß die Möglichkeit des Diebstahls ausgeschlossen und den Dieben und Defraudanten des Volkseigentums das Leben und Dasein unmöglich gemacht wird.“8) Eine solche Kampagne kann aber nur unter Beteiligung und Mithilfe der gesamten Öffentlichkeit entfacht werden. Richter und Staa'sanwälte haben in der Vergangenheit in unzähligen Veranstaltungen, in Versammlungen, Justizausspracheabenden und Schöffenwahlversammlungen sowie Sprechstunden und Diskussionen am Arbeitsplatz mit Werktätigen über die Bedeutung des sozialistischen Eigentums gesprochen. Mit Plakaten, Handzetteln usw. wurde versucht, Inhalt und Bedeutung des sozialistischen Eigentums zu erläutern. Vielfältig waren die von unseren Richtern und Staatsanwälten beschrittenen Wege zur Popularisierung der Rolle und Bedeutung des sozialistischen Eigentums. Doch das alles hat nicht genügt. Mit Hilfe der Parteien, des FDGB und der Industriegewerkschaften, der FDJ und anderen Massenorganisationen sowie mit Hilfe der demokratischen Presse sollte es aber gelingen, alle Bürger unseres S'aates über die Bedeutung des sozialistischen Eigentums aufzuklären. Die Leiter staatlicher Wirtschaftsinstitutionen, die Industrieministerien, die Betriebslei'er unserer volkseigenen Betriebe müssen sich endlich ihrer Verantwortung bewußt werden und alles tun, um auf die Werktätigen einzuwirken. Jede Sprechstunde des Staatsanwalts und des Richters muß ausgenutzt werden. S) 718 S) Stalin, Werke, Bd. 8, S. 121.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 718 (NJ DDR 1955, S. 718) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 718 (NJ DDR 1955, S. 718)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermitt lungsverfahren. Die Planung ist eine wichtige Methode tschekistischer Untersuchungsarbeit. Das resultiert vor allem aus folgendem: Die Erfüllung des uns auf dem Parteitag der Neues Deutschland., Breshnew, Sicherer Frieden in allen Teilen der Welt bleibt oberstes Ziel der Rede vor dejn indischen Parlament Neues Deutschland., Honecker, Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X