Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 715

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 715 (NJ DDR 1955, S. 715); Wie bereits ausgeführt, kann der strafrechtliche Schutz in Anbetracht der bedeutsamen Rolle des sozialistischen Eigentums nur einen Teil jener umfassenden Maßnahmen darstellen, die dem Schutz unserer ökonomischen Grundlagen dienen. Die Bedeutung der ideologischen Überzeugungsarbeit, die Bedeutung der Überzeugung jenes Teils unserer werktätigen Menschen, die den Inhalt des sozialistischen Eigentums noch nicht begriffen haben und die, moralisch-politische Verwerflichkeit eines Angriffs gegen das sozialistische Eigentum verkennen, wird klar, wenn man bedenkt, daß nicht nur Feinde unserer Ordnung sich am sozialistischen Eigentum vergreifen und dessen planmäßige, schnelle und konsequente Mehrung hindern, sondern daß auch solche Menschen, die keine Feinde unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates sind, oft aus politischer und ideologischer Rückständigkeit derartige Verbrechen begehen. Niemals könnte unser Staat seiner Aufgabe, aktiv der Entwicklung der neuen ökonomischen Grundlage unserer Gesellschaftsordnung zu dienen, gerecht werden, würde er nicht die richtige Differenzierung finden. Für unsere Untersuchungs- und Sicherheitsorgane und für unsere Justiz ist daher folgender Hinweis Wyschinskis von ganz besonderer Bedeutung: „Man muß den Feind vom Nicht-Feind, sei. dieser auch unter feindlichen Einfluß geraten, zu unterscheiden wissen. Man muß Klassenwiderstand, einen klassenmäßigen Ausfall des Feindes und Disziplinarvergehen, Fehler und gewöhnliche Disziplinlosigkeit auseinanderzuhalten verstehen.“7) Verbrechen gegen das sozialistische Eigentum spielen in der Kriminalität bei uns in der DDR keine geringe Rolle und werden häufig von den Staatsorganen überhaupt nicht oder nicht rechtzeitig erkannt oder nicht ihrer Bedeutung entsprechend beachtet und gewürdigt. Aber auch da, wo dem Verbrechen ein anderer, häufig noch schwererwiegender Tatbestand zugrunde liegt und als verletztes Objekt in Erscheinung tritt, (z. B. Staatsverbrechen) wird sorgfältig zu prüfen sein, inwieweit sich die verbrecherische Handlung und deren Intensität gleichermaßen gegen das sozialistische Eigentum richtete. Nur durch eine ganz entscheidende Wendung werden Richter und Staatsanwälte in ihrer täglichen Praxis der bedeutsamen Rolle des sozialistischen Eigentums gerecht werden können. Damit erst wird die Justiz in die Lage versetzt werden, ihren Beitrag zu leisten im Prozeß der Erziehung unserer Menschen zur Achtung vor dem sozialistischen Eigentum. Wie wenig wurde bisher in der Praxis diesem Verlangen Rechnung getragen, wie häufig wurde unterlassen, den Angriff gegen das sozialistische Eigentum aufzuzeigen, wenn als Folge des Verbrechens andere verletzte Objekte in Erscheinung traten. So geht bei Staatsverbrechen, bei Sabotage, bei Wirtschaftsverbrechen usw. in den häufigsten Fällen eine Verletzung des sozialistischen Eigentums Hand in Hand, ohne daß diese Umstände bisher ebenfalls gewürdigt wurden. Der zunehmend sich verschärfende Klassenkampf veranlaßt den Klassengegner, immer wieder neue Methoden bei seinen verbrecherischen Anschlägen gegen die DDR anzuwenden, die sehr oft das Aufdecken der Kriminalität äußerst erschweren. Die überragende Rolle des sozialistischen Eigentums verlangt, daß mit allen zu Gebote stehenden Mitteln an die Verhinderung dieser Verbrechen gegangen wird, daß aber gleichermaßen der Aufdeckung der latenten Kriminalität größere Beachtung als bisher geschenkt wird. Aus diesem Grunde muß noch stärker die Forderung nach ständiger Qualifizierung der Staatsanwälte und der Untersuchungsorgane erhoben werden. Erst eingehende Kenntnisse der ökonomischen Zusammenhänge lassen die Erforschung der gesellschaftlichen Verhältnisse und Umstände zu, die die Grundlage solcher Verbrechen bilden. Dabei kommt der Anleitung des Untersuchungsorgans durch den Staatsanwalt große Bedeutung zu. Er ist es, der die politische, ökonomische und gesellschaftliche Struktur seines Kreises genau kennen sollte und durch seine Sprechstunden, Aussprachen und Versammlungen engsten Kontakt mit der werktätigen Bevölkerung besitzen muß. Durch seine enge Verbundenheit mit unseren werktätigen Menschen wird er in der Lage sein, viele Erscheinungen schneller und tiefer zu erkennen und zu deuten. Die Anschläge des Klassengegners, die Verbrechen gegen das sozialistische Eigentum werden in dem Maße erschwert, in dem die ideologisch-politische und fachliche Qualifizierung der Staatsanwälte und Untersuchungsorgane erfolgt. Die Tätigkeit unserer Justizorgane war gemäß der Bedeutung des sozialistischen Eigentums von Anfang an auf dessen erhöhten Schutz gerichtet, doch gaben die formalen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs, die der entscheidenden Rolle des sozialistischen Eigentums in keiner Weise Rechnung tragen konnten, ihnen nur sehr wenig Möglichkeiten zu wirksamem Eingreifen. Sie gewährleisten weder in erforderlichem Umfang den Schutz des sozialistischen Eigentums, noch waren sie zur Erziehung unserer Menschen zur Achtung vor dem sozialistischen Eigentum geeignet. Sie reichten aber auch nicht aus, die Gesellschaftsgefährlichkeit und die moralisch-politische Verwerflichkeit von Angriffen gegen das sozialistische Eigentum aufzudecken und verständlich zu machen. Der Erlaß des Gesetzes zum Schutze des Volkseigentums und anderen gesellschaftlichen Eigentums vom 2. Oktober 1952 war daher eine unbedingte Notwendigkeit, wie übrigens auch der Erlaß des gleichzeitig mit diesem Gesetz in Kraft getretenen neuen sozialistischen Gerichtsverfassungsgesetzes. Dieses Gesetz spricht in § 2 aus, daß die Rechtsprechung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik dem Aufbau des Sozialismus, der Einheit Deutschlands und dem Frieden zu dienen hat. Gleichzeitig wird als ganz besondere Aufgabe der Gerichte der Schutz und die Förderung der Grundlagen der sozialistischen Wirtschaft, des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaftspläne gekennzeichnet. Unsere Staatsmacht erhielt so das Mittel, um dem sozialistischen Eigentum einen seiner Rolle entsprechenden Schutz zu gewährleisten. Wie wichtig aber gerade bei der Anwendung des Gesetzes zum Schutze des Volkseigentums und anderen gesellschaftlichen Eigentums die Beachtung der uns von Wyschinski vermittelten Lehre der richtigen Differenzierung war, bewiesen die in der Folgezeit zum entscheidenden Teil durch die falsche Anleitung zentraler Justizorgane gemachten Fehler. Das Volkseigentumsschutzgesetz wurde formal angewendet und da auch noch keine Klarheit über den materiellen Begriff des Verbrechens bestand jede Verletzung von gesellschaftlichem Eigentum ohne Rücksicht auf Bedeutung, Umfang und Person nach ihm bestraft. Zahlreichen Richtern und Staatsanwälten wird noch erinnerlich sein, wie in monatelanger harter Auseinandersetzung unter lebhafter Kritik der Richter und Staatsanwälte aus den Kreisen allmählich Klarheit über den Inhalt und die richtige Anwendung des Volkseigentumsschutzgesetzes geschaffen wurde, die schließlich ihren Ausdruck in der Richtlinie des Obersten Gerichts vom 27. August 1953 fand. Man sollte meinen, daß durch diese kritische Auseinandersetzung mit den in der Vergangenheit gemachten Fehlem und durch die darauf aufbauende Lehre der Wissenschaft die Linie für die richtige Anwendung dieses im Interesse unserer demokratischen Ordnung und unserer Entwicklung erlassenen Gesetzes gegeben war. Das hat sich jedoch in der Praxis nicht bestätigt, sondern es zeigte sich nun eine Neigung, in das Gegenteil umzuschlagen. Viele Funktionäre in der Justiz faßten den neuen Kurs unserer Regierung so auf, daß dem Schutz des sozialistischen Eigentums weniger Aufmerksamkeit entgegenzubringen sei. Die Praxis beweist, daß auch heute noch bei der Verfolgung und Bestrafung von Verbrechen gegen das sozialistische Eigentum sehr häufig abwegige Erwägungen sekundärer Art entscheidend sind, die große Linie der gesellschaftlichen Entwicklung in Deutschland aber außer acht gelassen wird aus Mangel an politischer Reife und ideologischer Klarheit. Ein solches Vorgehen verwischt die notwendige Differenzierung, verwischt die strenge Parteilichkeit unserer Rechtsprechung. So hat das Bezirksgericht Karl-Marx-Stadt in der Sache 2 Ds 17/55 einen Angeklagten, der als Erfasser und Aufkäufer den Bauern nicht die 715 T) a. a. O. S. 211.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 715 (NJ DDR 1955, S. 715) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 715 (NJ DDR 1955, S. 715)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich, alle Versuche der Inszenierung von Widerstands-handlungen die Untersucnungshsftvozu gsmsSnahnen, der gewaltsamen Durchsetzung von Dntwe der UntersuchungsHaftanstalt und der waitsamen Ausreise ins kapitalistische zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere. Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Rostock, Schwerin, Potsdam, Dresden, Leipzig und Halle geführt. Der Untersuchungszeitraum umfaßte die Jahie bis Darüber hinaus fanden Aussprachen und Konsultationen mit Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Bezirksverwaltung. Er hat die Grundrichtung und die Schwerpunktauf-gaben festzulegen, die Planung der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der bedingungslosen und exakten Realisierung der Schwerpunktaufgaben. Die Arbeit nach dem Schwerpunktprinzip hat seinen Nutzen in der Praxis bereits voll bestätigt.

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