Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 71

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 71 (NJ DDR 1955, S. 71); Das Völkerrecht, das Wyschinski in seinem Kampf gegen die von den anglo-amerikanischen Imperialisten geschmiedeten Herrschaftspläne verteidigte, hat seine Quelle in den wirklichen Kämpfen der Völker um ihre Freiheit. Diese Kämpfe waren ihm. dem großen Revolutionär, nahe, als Marxist-Leninist kannte er ihr Wesen und die Wege zur Lösung der Widersprüche. In seiner berühmtem Rede zu dem Entwurf einer „Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte“ legte er dar, daß die Menschenrechte von den politischen Freiheitsrechten nicht getrennt werden können und daß die wahre Gestalt der Menschenrechte sich nur aus dem Verhältnis des Menschen zu seinem Staate ergeben könne. Negiert man das Recht eines jeden Menschen, im Vollbesitz seiner politischen Freiheit an der Gestaltung seines Staates und dessen Politik teilzunehmen, so verneint man wie dies die imperialistischen Ideologen tun , daß die staatliche Souveränität der Völker aufs engste mit den Fragen der Menschenrechte verbunden ist, verneint man ferner wie das gleichfalls die imperialistischen Theoretiker tun , daß zur Sicherung der Menschenrechte die Pflicht eines jeden Staates gehört, seinen Bürgern das Minimum der materiellen Existenz zu gewährleisten, um sie vor den Gefahren des Hungertodes und der Erschöpfung zu sichern. Dann aber sind die Menschenrechte leere Abstraktionen, mit dem wirklichen Leben der Menschen nicht verbunden. Ihre Deklarierungen haben dann keinen anderen Zweck, als die Menschen über ihre wirkliche Lage zu täuschen. Wyschinski deckt die ganze Ungeheuerlichkeit dieser kosmopolitischen Rechtskonstruktion auf, die nichts anderes ist als ein plumpes Instrument der imperialistischen Prätendenten auf die Weltherrschaft, ein Instrument gegen die Völkerfreiheit, gegen die s'aat-liche Selbstbestimmung der Völker, gegen die demokratischen Rechte und Freiheiten der Bürger. Die Abstraktion der Rechte der Menschen und Völker von der nationalen Selbstbestimmung der Völker und ihrer staatlichen Souveränität ist, so stellt er fest, „gleichbedeutend mit einer Kapitulation vor dem stärkeren Staat, dessen Streben nach der Weltherrschaft immer noch durch die staatliche Souveränität beeinträchtigt wird, die für die schwächeren Staaten ein Mittel zum Schutz vor der Gier des stärkeren Staates ist; denn gerade für die schwächeren Staaten behält die staatliche Souveränität immer noch ihre Kraft und ihre Bedeutung, wenn ihr auch durch solche Maßnahmen wie den ,Marshall-Plan‘, die Schaffung des politischen West-euromblocks usw. die Axt an die Wurzel gelegt wird“28). Es liegt auf der Hand, welche gewaltige Bedeutung diese Ausführungen Wyschinskis für den Kampf des deutschen Volkes um staatliche Einheit und nat'onale Selbstbestimmung, um die Entfaltung der demokratischen Rechte und Freiheiten des deutschen Volkes, für den Sieg der Demokratie in ganz Deutschland haben. Wyschinski entlarvt damit dieselben Ideologien, mit denen man versucht, im Westen Deutschlands unseren Brüdern und Schwestern ihr Recht auf nationale Selbstbestimmung streitig zu machen und sie in die imperialistische Sklaverei zu führen. Wyschinski hat uns und den kommenden Juristengenerationen die große Wahrheit vor Augen geführt, daß unsere Wissenschaft nur im Feuer des politischen Kampfes wachsen kann und daß nur diejenigen neuen Formen des Staates und Rechts, die im Feuer des politischen Kampfes um die Durchsetzung einer besseren Welt geschmiedet wurden, echt, wahr, bleibend und wirklich sind. Wyschinski sagte einmal von dem Juristen, daß er auf einem vorgeschobenen Posten des politischen Kampfes stehe. In ihren Siegen allein kann sich auch unsere Theorie verwirklichen. Wyschinskis Leidenschaftlichkeit, deren Grundlage die Siegesgewißheit ist, die Überlegenheit unserer Theorie, die Überlegenheit der Kräfte, deren Entwicklung wir durch unsere Theorie fördern, sie hat uns für eine lange Zeit den Weg gebahnt. Wir gedenken Wyschinskis, indem jeder von uns danach strebt, das zu werden, was er in großer Vollendung war: Kämpfer auf vorgeschobenem Posten, für den die juristischen Wahrheiten große politische Wahrheiten sind, politische Wahrheiten, weil sie den fortschreitenden Weg der Menschheitsentwicklung aus-drücken und diesen Weg nach Kräften fördern. 28) Wyschinski, „Fragen des Völkerrechts und der Internationalen Politik“, Bd. 1, S. 379 (russ.); übersetzt ln: „Die UdSSR auf der Wacht für den Frieden und die Sicherheit der Völker“, Berlin 1949, S. 275. Generalstaatsanwalt Dr. Ernst Melsheimer wiedergewählt Nach unserer Verfassung wird der Oberste Staatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik auf Vorschlag der Regierung durch die Volkskammer gewählt. Dies geschah erstmalig im Dezember 1949. als die Volkskammer Dr. Ernst Melsheimer zum Generalstaatsanwalt wählte. Im Gesetz über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Mai 1952 ist festgelegt, daß sich diese Wahl auf die Dauer von fünf Jahren erstreckt. In dem seither verflossenen Zeitraum hat die Staatsanwaltschaft eine entscheidende Umwandlung und Erweiterung ihrer Funktion erfahren Kannte man bisher in Deutschland den Staatsanwalt nur als den öffentlichen Ankläger, als den, der ausschließlich auf einem kleinen Gebiet unseres Rechtslebens, eben auf dem Gebiet des Strafrechts und des Strafprozesses, tätig war, so entsteht jetzt eine qualitativ völlig andere Staatsanwaltschaft: Der Staatsanwalt wird zum Hüter der demokratischen Gesetzlichkeit. An der Schaffung des Staatsanwaltschaftsgesetzes, das in Fortführung und Erweiterung des Ministerratsbeschlusses vom 27. März 1952 der Staatsanwaltschaft diese großen Funktionen überträgt, hat Dr. Melsheimer in hohem Maße mitgewirkt. Es war seine Aufgabe, den weiten Inhalt dieses Gesetzes zu verwirklichen und dadurch wesentlich zum Schutz unseres jungen Staates vor allen Anschlägen der Agenten und Saboteure sowie zur Sicherung der Rechte der Staatsbürger beizutragen. Den neuen Staatsanwälten, die er heranbildete, zeigte Dr. Melsheimer das Ziel der Entwicklung: „Ideologische Klarheit befähigt den Staatsanwalt, in jeder Situation, vor die ihn sein Beruf stellt, das Richtige zu tun, die Interessen unseres Staates richtig zu vertreten, so zu handeln, daß die schaffenden Menschen ,ihren‘ Staatsanwalt verstehen.“ Die Werktätigen der Deutschen Demokratischen Republik kennen die Arbeit ihres Generalstaatsanwalts und haben ihm oftmals ihre Zustimmung und ihr Vertrauen zum Ausdruck gebracht. Deshalb hat der Ministerrat der Volkskammer vorgeschlagen, Dr. Ernst Melsheimer erneut zum Generalstaatsanwalt zu wählen. In ihrer Sitzung vom 12. Januar 1955 hat die Volkskammer einstimmig diese Wahl vorgenommen. Unter der Leitung von Dr. Melsheimer wird die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik sich auch weiterhin mit ganzer Kraft für die Sicherung unseres Aufbaus, für die friedliche und demokratische Wiedervereinigung unseres Vaterlandes einselzen. 71;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 71 (NJ DDR 1955, S. 71) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 71 (NJ DDR 1955, S. 71)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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