Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 708

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 708 (NJ DDR 1955, S. 708); f I ministerium aus der Gesamtheit des Materials. Wir rechnen damit, daß die Mobilisierung der Richter und Staatsanwälte in den Kreisen dazu führen wird, daß sie kritisch die Arbeit der Kommissionen beobachten und gegebenenfalls eine operative Arbeit der Kommissionsmitglieder erzwingen werden eine Erfahrung, die dann auch für die gesamte künftige Arbeit beibehalten werden muß. Denn die Arbeit der Kommissionen selbst wird, wie wir bestimmt erwarten, zu neuen Formen führen, aus denen die zentralen Justizorgane und die Justizverwaltungsstellen .insbesondere auch für ihre künftige Revisionstätigkeit lernen wollen. Es ist hier noch einmal darauf hinzuweisen, daß das Kommissionsmaterial, das der Arbeit der Kommissionen auf der Leipziger Konferenz zugrunde gelegt werden soll, mit seiner Einschätzung und Auswertung nach der abschließenden Bezirkskonferenz so schnell wie möglich dem Ministerium der Justiz zugeleitet wird, damit die Vorbereitung der zentralen Kommissionsarbeit rechtzeitig erfolgen kann. In der Zeit der Vorbereitung der Konferenz werden auch die Schöffenkonferenzen der Kreisgerichte durchgeführt. Aus den uns schon in größerer Zahl vorliegen- den Einladungen sehen wir, daß mit Sorgfalt und Liebe an ihre Vorbereitung herangegangen wird. Hier wird sich bestätigen, daß die Vorbereitung der Leipziger Konferenz auch die Schöffenkonferenzen der Kreisgerichte befruchtet. Auf der ersten Schöffenkonferenz im Bezirk Karl-Marx-Stadt wurde im Schlußwort kritisch festgestellt, daß zuwenig über die Mitwirkung der Schöffen bei der Rechtsprechung gesprochen wurde. Nachdem nun jedes Kreisgericht sich so eingehend mit seiner Rechtsprechung beschäftigt hat, wird auch dieser Punkt auf den Schöffenkonferenzen gut begründet in jedem Kreisgericht behandelt werden können und zur Bereicherung und Belebung der Schöffenkonferenzen beitragen. Wir erwarten einen guten Erfolg der Schöffenkonferenzen. Das Ende des Jahres 1955 bedeutet für die Arbeit der Justiz einen Höhepunkt. Wir müssen erreichen, daß von den Konferenzen der Richter, der Staatsanwälte, der Schöffen die starken Kräfte ausgehen, die unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften zu allgemein vorbildlichen Organen unseres Staates der Arbeiter und Bauern machen. Die erzieherischen Aufgaben des Obersten Gerichts in der gegenwärtigen Lage Von Dr. KURT SCHUMANN, Präsident des Obersten Gerichts „Die Deutsche Demokratische Republik, der rechtmäßige souveräne deutsche Staat, hat eine Stellung, die ihr eine große Verantwortung bei der Mitarbeit in den Fragen der kollektiven Sicherheit in Europa und der Wiedervereinigung Deutschlands auferlegt.“1) Über all unserem Schaffen steht das große Ziel: das deutsche Volk vor der Gefahr eines dritten Weltkrieges und seiner völligen physischen Vernichtung zu bewahren und es auf den Weg einer friedlichen demokratischen Entwicklung zu führen. Die Deutsche Demokratische Republik ist in den Jahren ihres Bestehens zu einer Bastion des Friedens und des Fortschritts geworden; sie muß in immer stärkerem Maße das Fundament eines geeinten demokratischen Deutschland werden. In der durch die großen Erfolge der Friedenskräfte erreichten neuen Lage kommt es darauf an, daß jeder einzelne von uns seine ganze Arbeit auf dieses große Ziel ausrichtet. „Nichts tun, weil es bisher so war“, sondern alles neu sehen unter dem Gesichtspunkt, ob es so oder nicht besser gemacht werden muß, um die Deutsche Demokratische Republik und damit die Grundlagen eines geeinten demokratischen Deutschland zu stärken. Es wäre falsch, in der umfassenden Betrachtung der Aufgaben, die der Beschluß des 25. Plenums des ZK der SED gibt, eine einzelne spezielle Aufgabe der Justizorgane oder gar der Gerichte, losgelöst von den übrigen Aufgaben zu sehen. Das volle Verständnis der Zusammenhänge zwischen staatlichem und wirtschaftlichem Leben und der engen Verbindung zwischen der Tätigkeit des Staatsapparates und der wirtschaftlichen Entwicklung befähigen uns, unsere Aufgaben richtig zu lösen. Vergleicht man die Arbeit der Gerichte mit der Arbeit der staatlichen Verwaltung bei den Räten der Kreise und Bezirke oder gar mit der Verwaltungsarbeit in der Produktionssphäre, dann erkennt man, daß kaum ein anderes Organ unserer Staatsmacht so sehr der Gefahr ausgesetzt ist, daß die Formen der Arbeit erstarren, weil sich ein wesentlicher Teil der Arbeit der Gerichte, nämlich die Rechtsprechung, in den durch die Verfahrensgesetze festgelegten Formen vollzieht. Aber gerade, weil diese Formen weitgehend festliegen, ist es um so notwendiger, unsere Arbeit ständig und in der gegenwärtigen Lage von Grund auf neu zu überprüfen, inwieweit sie den Zielen der Arbeiter-und-Bauern-Macht förderlich ist. Die am 17. und 18. Dezember stattfindende Konferenz von Richtern und Staatsanwälten wird uns bei der i) Aus dem Beschluß des 25. Plenums des ZK der SED. Lösung dieser Aufgabe eine wesentliche Hilfe sein, wenn wir uns richtig auf sie vorbereiten und bereits in den vorausgehenden Konferenzen die Ergebnisse einer gründlichen kritischen Einschätzung unserer Arbeit zur Diskussion stellen. Die vor uns stehenden Aufgaben sind so umfassend, daß hier nur der Versuch unternommen werden kann, einige wesentliche Punkte einer näheren Betrachtung zu unterziehen, bei denen das Oberste Gericht nach der Überprüfung seiner bisherigen Arbeit in der Vorbereitung der Konferenz Mängel und Unterlassungen in der Anleitung der Rechtsprechung festgestellt hat. Als einen ausgesprochenen Mangel in der bisherigen Arbeit aller Staatsorgane haben die Beratungen des 25. Plenums festgestellt, daß die Mitarbeiter des Staatsapparates ihre fachliche Arbeit zumeist richtig erledigen, es aber nur in ungenügendem Maße verstehen, die Menschen zu erziehen, sie zu befähigen, die neuen Aufgaben zu erfüllen. Dazu hat Ministerpräsident Otto Grotewohl ausgeführt: „Wenn man über den Stand der Arbeit des Staatsapparates spricht, dann muß man auch die Bedeutung der Bewußtseinsbildung der Bevölkerung, die Erziehung der Massen in ihrer ganzen Bedeutung sehen. Die Massen, ihre wachsende Bewußtheit und Aktivität, das ist bei uns das feste Fundament unserer Staatsmacht, und sie kann sich nur in dem Maße festigen, und die Schlagkraft unseres Staates kann nur in dem Maße steigen, wie die Bewußtheit und die Aktivität der Massen steigt.“2) Dementsprechend hat bereits der Leitartikel in Heft 19 der „Neuen Justiz“ die Entwicklung des Bewußtseins der Werktätigen als die zentrale Aufgabe bezeichnet, an der entscheidend mitzuwirken die Gerichte berufen sind. Die Überzeugung der Bürger von der unbedingten Gesetzlichkeit der Tätigkeit aller Staatsorgane, die Erkenntnis der konsequent demokratischen Anwendung unserer Gesetze, die Bereitschaft, dieses Recht anzuerkennen und zu verteidigen, sind Voraussetzungen für die Bildung eines echten Staatsbewußtseins. Nur der Bürger wird sich vorbehaltlos und opferbereit für die Ziele unserer gesellschaftlichen Entwicklung einsetzen und bereit sein, sie zu verteidigen, der davon überzeugt ist, daß er für Recht und nicht für Willkür kämpft und in unserem Staat eine wahrhaft demokratische Rechtsentwicklung gegenüber einer faschistischen Rechtsauflösung im Westen unseres Vaterlandes verteidigt. Aber auch bei der Erziehung 2) Otto Grotewohl, Die Verbesserung der Arbeit des Staatsapparates zur Erfüllung der Wirtschafts- und Verwaltungsaufgaben, Dietz Verlag, Berlin 1955, S. 43/44. 7 08;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 708 (NJ DDR 1955, S. 708) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 708 (NJ DDR 1955, S. 708)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Hauptabteilung und der Abteilung strikt zu gewährleisten ist. Über die Aufnahme des BeSucherVerkehrs von Strafgefangenen, deren Freiheitsstrafe im Verantwortungsbereich der Abteilung vollzogen wird, entscheidet der Leiter der Abteilung über die Art der Unterbringung. Weisungen über die Art der Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern - politisch-ideologische Erziehung und Befähigung der Kontroll- und Sicherungskräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Verfassung void anderer Rechtsvorschriften gewährleistet. Die Verantwortung Staatssicherheit als zentrales staatliches Organ für die Gewährleistung der staatlichen besteht in der Realisierung folgender Hauptaufgaben: Aufklärung und Bekämpfung der Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen gesehen. Es geht also insgesamt darum, die operative Bearbeitung von Personen Vorkommnissen direkter, ausgehend von den entsprechenden Straftatbeständen, zu organisieren.

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