Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 685

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 685 (NJ DDR 1955, S. 685); müssen, wenn es sich nicht um einen so positiven Bürger gehandelt hätte. In den Urteilsgründen müssen die Pflichten unserer Staatsbürger stärker als bisher herausgearbeitet werden. Der Angeklagte und die Zuhörer sollen erfahren, was unser Arbeiter-und-Bauern-Staat und die gesellschaftliche Situation von ihnen fordern. Dabei muß ihnen erklärt werden, warum sie so handeln sollen und inwiefern das in ihrem eigenen Interesse liegt. Notwendig sind auch noch einige Bemerkungen über die äußere Form der Urteile selbst, die den Angeklagten ausgehändigt werden. Die Richter müssen sich klar darüber sein, daß es sich bei dem Urteil um eine Urkunde eines Organs unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates handelt, die für den Angeklagten, für sein ganzes Leben von großer Bedeutung ist. Es kann durch nichts entschuldigt werden, wenn das Urteil unübersichtlich geschrieben ist oder viele Schreibfehler bzw. Korrekturen enthält. Eine solche Form entspricht nicht der Bedeutung eines staatlichen Dokuments. Die Verbesserung der äußeren Form der Urteile ist eine Frage der Erziehung der Protokollanten, für die der Richter verantwortlich ist und die auch unter dem Gesichtspunkt der erzieherischen Wirkung des Strafverfahrens zu betrachten ist. Für den Fall, daß nach § 4 StPO ein Kritikbeschluß erlassen oder nach § 8 JGG ein Bericht angefertigt werden muß, sollte dieser mit den Schöffen durchgesprochen werden. Die Schöffen sollen auch mitwirken, wenn das Gericht in dieser besonderen Form wegen einer Gesetzesverletzung oder wegen mangelhafter Erziehungsarbeit an anderen staatlichen Organen Kritik übt. Hier zeigt sich doch der demokratische Charakter unseres Strafprozesses, in dem neben dem Prinzip der Kritik das Prinzip der Mitwirkung der Werktätigen eine wesentliche Rolle spielt. Wenn der zur Kritik veranlassende Vorgang den Bürgern bekannt ist, vor denen die Schöffen über ihre Erfahrungen berichten, dann müssen die Schöffen auch in der Lage sein, Fragen zu beantworten, die diesen Vorgang betreffen. Die Auswertung der Strafverfahren erfolgt in der Praxis unserer Gerichte noch nicht in dem Maße und mit dem Erfolg, wie das die Bedeutung der propagandistischen Tätigkeit für unsere demokratische Entwicklung erfordert. Von der Möglichkeit, unsere Gesetze und die Erfahrungen unserer Richter und Schöffen zu popularisieren, wird noch zu wenig Gebrauch gemacht. Diese Tätigkeit muß nicht nur quantitativ verstärkt, sondern auch qualitativ verbessert werden. Dabei soll nicht übersehen werden, daß bereits wesentliche Fortschritte erzielt wurden, vor allem hinsichtlich der Qualität. Die Auswertung einer Strafsache nach ihrem Abschluß sollte damit beginnen, daß Vorsitzender und Schöffen gemeinsam eine selbstkritische Einschätzung der Art und Weise der Verhandlungsführung und ihrer Wirkung auf die Prozeßbeteiligten und die Zuhörer vornehmen. Eine solche Auswertung trägt gleichzeitig dazu bei, die eigene Arbeit zu verbessern. * Da es sich um die Mitarbeit der Funktionäre der Justiz am gesamten ideologischen Erziehungsprozeß in unserer Republik handelt, darf die Auswertung eines Strafverfahrens nicht nur für die eigene Tätigkeit der beteiligten Richter erfolgen. Jeweils nach der Eignung des konkreten Falles, sind Presse, Rundfunk, die Parteien und Massenorganisationen über die Lehren eines Prozesses zu informieren. Oft werden schon entsprechende Hinweise genügen. Erfahrungen für die Erziehung unserer Jugend z. B. werden in Lehrerkonferenzen und Funktionärsitzungen der FDJ zu übermitteln sein. Wenn die Richter nur allein in die Schulen gehen, um über solche Fragen zu sprechen, dann erfassen sie nur einen kleinen Kreis, während es doch darauf ankommt, den Kreis so groß wie möglich zu ziehen. Es gilt, die richtigen Formen in der Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen zu finden. Die Richter und Schöffen selbst werden die größten Erfolge in den Betrieben der Industrie und der Landwirtschaft haben, wenn sie es verstehen, die Methoden der marxistisch-leninistischen Propaganda anzuwenden. Mit den Schöffen wird besprochen, in welcher Form und wo sie eine Auswertung der Prozesse vornehmen. Bei ihrer erzieherischen Aufgabe in ihrem Betrieb sollten sie durch die Erfahrungen der Richter unterstützt werden. Der gute und enge Kontakt darf zwischen den Sitzungsperioden nicht abreißen. Nicht zuletzt ist daran zu denken, daß es auch zur Auswertung mit dem hier erörterten Ziel gehört, besondere Methoden der Verbrechensbegehung oder rechtliche Probleme der Behördenleitung und den zentralen Organen der Justiz zu signalisieren. Dadurch schaffen wir Möglichkeiten, von dieser Warte aus durch entsprechende Maßnahmen oder eine Anleitung die gesamte Arbeit zu verbessern. Zur Lösung der neuen höheren Erziehungsprobleme müssen unsere Richter alle Anstrengungen unternehmen. Es wird mit darauf ankommen, die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Hauptverhandlung zu verbessern. Dabei soll aber berücksichtigt werden, daß dies nur ein Problem ist und erst eine allseitige qualifiziertere Tätigkeit unserer Gerichte sie zu der vollen Höhe ihrer Aufgaben führt. Bemerkungen zur Öffentlichkeit des gerichtlichen Strafverfahrens Von Dr. HEINRICH LÖWENTHAL, Oberrichter, und HERTA SCHELLBACH, Richter am Obersten Gericht Im Art. 133 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik und in § 6 GVG ist bestimmt, daß die Verhandlungen vor den Gerichten öffentlich sind und Ausnahmen hiervon nur gemacht werden dürfen, wenn die Sicherheit des Staates, die öffentliche Ordnung oder die Sittlichkeit dies erfordern. Dieser Grundsatz ist in den §§ 83 ff. StPO für das gerichtliche Strafverfahren wiederholt und konkretisiert. Das demokratische Prinzip der Öffentlichkeit des Strafverfahrens ist in der Deutschen Demokratischen Republik in vollem Umfang durchgesetzt. Es ist hier nicht der Ort, eingehend darzustellen, wie im 18. und 19. Jahrhundert die fortschrittlichen Kräfte der aufsteigenden Bourgeoisie hartnäckig um die Anerkennung dieses Prinzips, das eng mit dem Prinzip der Mündlichkeit des Verfahrens zusammenhängt, gekämpft und schließlich das geheime und schriftliche Inquisitionsverfahren zurückgedrängt haben. Notwendig ist nur, darauf hinzuweisen, daß das Prinzip der Öffentlichkeit unter den Bedingungen der Herrschaft der Arbeiter und Bauern und des Aufbaus des Sozialismus eine neue und andere Bedeutung hat als zur Zeit des Kampfes der jungen Bourgeoisie gegen den Feudalismus. Die auf- strebende Klasse der Bourgeoisie war von tiefem Mißtrauen gegenüber dem feudal-absolutistischen Staat und allen seinen Einrichtungen, nicht zuletzt gegenüber seinen Justizorganen, erfüllt. Sie kannte aus eigener schmerzlicher und bitterer Erfahrung die Neigung der vom Landesherren abhängigen Richter, den von allerhöchster Stelle gegebenen Winken bereitwilligst zu folgen, und sie wußte ebenso gut, daß in den Fällen, in denen ein Richter nicht geneigt war, diesen Wünschen zu entsprechen, der Landesherr die Sache an sich zu ziehen und im Wege der Kabinettsjustiz durch einen Machtspruch zu entscheiden pflegte. Solange also die Bourgeoisie noch nicht zur allein herrschenden Klasse im Staat geworden war, war sie auch an der Öffentlichkeit des Strafprozesses interessiert. Nachdem sich jedoch Bourgeoisie und Proletariat als Hauptklassen der Gesellschaft herausgebildet hatten und damit der Kampf zwischen diesen beiden Klassen zum Hauptgegensatz geworden war, verzichtete die Bourgeoisie in immer steigendem Maße auf die strikte Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit im Strafverfahren. Mit der ständig fortschreitenden Verschärfung des Klassenkampfes ging sie dazu über, die von 685;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 685 (NJ DDR 1955, S. 685) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 685 (NJ DDR 1955, S. 685)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den anderen am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den anderen am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirklichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit ist jedoch - wie an anderer Stelle deutlich gemacht wird - ein unverzichtbares Erfordernis an die Tätigkeit der Linie Untersuchung.

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