Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 681

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 681 (NJ DDR 1955, S. 681); dem Erlaß eines (wenn auch gut begründeten) Urteils noch nicht als beendet angesehen werden. Es wird in den meisten Fällen eine solche Auswertung erforderlich sein, die geeignet ist, den Genossenschaftsmitgliedern aufzuzeigen, wie die bestehenden Mängel in ihrer Genossenschaft zu beseitigen sind. Das nachfolgende Beispiel soll das deutlich machen. Vor dem Kreisgericht in H. wurde gegen den Genossenschaftsbauern B. ein Strafverfahren wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruch durchgeführt. B. wurde zur Last gelegt, den 70jährigen Vorsitzenden der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft wiederholt ins Gesicht geschlagen und verletzt zu haben. Zu diesem Vorfall kam es, nachdem der Vorsitzende der LPG einige Genossenschaftsmitglieder, die fahrlässig einen geringeren Sachschaden verursacht hatten, als „Saboteure am Volkseigentum“ bezeichnete. Das ist für einen Genossenschaftsbauern ein sehr schwerer Vorwurf. B., der Vorstandsmitglied war, beabsichtigte daher auch, den Vorsitzenden wegen dieser Äußerung zur Rede zu stellen und suchte ihn in seiner Wohnung auf. Es kam zu Tätlichkeiten zwischen ihnen, die von dem Vorsitzenden ausgingen. B. wurde aus der Wohnung verwiesen, leistete jedoch nicht Folge und drang, da er unter Alkoholeinfluß stand, erneut auf den Vorsitzenden ein. Er wurde am Tage darauf in Haft genommen. Das Urteil lautete auf 4 Monate Gefängnis und 300 DM Geldstrafe. Hier wäre es richtiger gewesen, statt eines Strafverfahrens gegen B. in der LPG in einer Mitgliederversammlung die Fragen des kameradschaftlichen Verhaltens zu erörtern mit dem Ziel, einen Umschwung in den Beziehungen der Genossenschaftsmitglieder zu erzielen und eine gute Zusammenarbeit in der LPG zu erreichen. Wiederholt ist von der Partei der Arbeiterklasse darauf hingewiesen worden, daß sich besonders mit dem Beginn der sozialistischen Umgestaltung auf dem Lande der Klassenkampf verschärft hat. Wir erinnern in diesem Zusammenhang an den Polssen-Prozeß und andere Prozesse gegen Saboteure und Schädlinge in der Landwirtschaft. Sicher ist die gesetzmäßige Verschärfung des Klassenkampfes in der gegenwärtigen Periode den Justizfunktionären theoretisch klar. Aber sie verstehen es noch ungenügend, die Theorie mit der Praxis zu verbinden, und verkennen daher die konkreten Erscheinungen des Klassenkampfes. Immer wieder wird in Berichten mit bemerkenswerter Kürze festgestellt: „Gegnerische Tätigkeit in den ländlichen Kreisen sowie Terrorakte sind im Bezirk nicht bekannt“. Diese Funktionäre unterschätzen die Gesellschaftsgefährlichkeit solcher Verbrechen, die sich gegen den Bestand und die Entwicklung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften richten, und wenden die Gesetze, die speziell zur Abwehr von Angriffen der Feinde unseres Aufbaus geschaffen wurden, nur zögernd an. Sie sind eher bereit, nach dem Strafgesetzbuch oder nach der Wirtschaftsstrafverordnung zu verurteilen, anstatt mit der scharfen Waffe jener Gesetze zu arbeiten, die eigens zum Schutz unserer ökonomischen Basis von der Arbeiter-und-Bauem-Macht geschaffen wurden. Dafür ein Beispiel: Von dem 2. Strafsenat des Bezirksgerichtes in S. wurde der Angeklagte Z., Vorsitzender einer LPG, wegen Untreue zum Nachteil genossenschaftlichen Eigentums in Tateinheit mit Wirtschaftsverbrechen zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Wer ist Z., und warum ist er bestraft worden? Z., ein erfahrener Landwirt, verfügte über alle fachlichen Kenntnisse, um eine LPG fachgemäß zu leiten und weiterzuentwickeln. Deshalb wurde er auch Mitglied des LPG-Beirates beim Rat des Bezirkes. Die LPG, deren Vorsitzender Z. war, sollte als Muster-LPG für die Anwendung von Neuerermethoden entwickelt werden, wobei der LPG jede nur mögliche Unterstützung durch unsere Staatsorgane gewährt wurde. Z. setzte aber alles daran, diese Entwicklung zu sabotieren. Anstatt die LPG ökonomisch zu festigen, arbeitete er bewußt und planmäßig an der Schwächung und Untergrabung der Genossenschaft und bewirkte durch seine Verbrechen, daß die LPG großen materiellen Schaden erlitt, die Arbeitsmoral erheblich zurückging und mehrere Mitglieder ihren Austritt aus der LPG erklärten. Die Ursache der Verbrechen des Z. war seine feindliche Einstellung zu unserem Staat. Z., ein alter Faschist und ehemaliger Ortsbauernführer, versuchte unter der Maske eines fortschrittlichen Bauern, die sozialistische Entwicklung auf dem Lande zu hintertreiben und die alten kapitalistischen Verhältnisse wieder herbeizuführen. Diese Sabotage an der Entwicklung der Genossenschaft war nur möglich, weil Z. mit Hilfe rückständiger Elemente jegliche Meinungsäußerung, Kritik und Initiative der anderen Genossenschaftsbauern zur Verbesserung der genossenschaftlichen Verhältnisse mit allen Mitteln unterdrückte. Obwohl den Staatsanwälten und Richtern dies alles bekannt war, qualifizierten sie die Verbrechen des Z. als Wirtschaftsverbrechen. Sie sahen im vorliegenden Falle nicht die bewußte Sabotage des Z. und schätzten somit seine Verbrechen und sein verbrecherisches Ziel nicht richtig ein. Die richtige moralisch-politische Wertung und Beurteilung eines Verbrechens ist entscheidend für die erzieherische Wirkung eines Urteils. Weil dieses Urteil eine solche Wertung nicht enthielt, hatte auch der im Anschluß an das Strafverfahren durchgeführte Justizausspracheabend nicht den gewünschten Erfolg. So machte der neue Vorsitzende der LPG seine Bedenken geltend, daß auch er nicht in der Lage sein werde, die LPG richtig zu leiten. Bei richtiger Darlegung der Zusammenhänge wären solche kleinmütigen Meinungen nicht aufgetreten, weil es sich bei den Verbrechen des Z. nicht um Unfähigkeit in der Leitung handelte, sondern um bewußte Sabotage eines Faschisten. III Eine wichtige Aufgabe zur Festigung und Stärkung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften hat besonders die Staatsanwaltschaft mittels der Allgemeinen Aufsicht zu lösen. Unser Staat hat zur sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft eine Reihe von Bestimmungen erlassen, die die ökonomische und politische Entwicklung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften gewährleisten. Jedoch kommt es immer noch vor, daß sich unsere Staatsfunktionäre nicht an diese Bestimmungen halten, die Gesetzlichkeit verletzen und unserer Entwicklung dadurch Schaden zufügen. Aufgabe der Staatsanwaltschaft aber ist es, durch die Allgemeine Aufsicht dafür zu sorgen, daß jede gesetzliche Bestimmung im Interesse der Stärkung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften verwirklicht und richtig angewandt wird. Die Einhaltung der Gesetzlichkeit auf diesem Gebiet zu kontrollieren, vermag aber nur der Staatsanwalt, der sich ständig mit diesen Fragen beschäftigt und eine richtige politische Orientierung in seiner Arbeit hat. Im Arbeitsplan, der Bezirksstaatsanwaltschaft Potsdam ist jedoch eine solche Aufgabe nicht enthalten. Die Staatsanwälte sind sich hier nicht im klaren darüber, wie sie durch die Allgemeine Aufsicht zur Festigung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften beitragen können. Im Bezirk Rostock dagegen haben die Staatsanwälte ihre Aufgaben erkannt. Ihre Arbeitsweise, ihr Herangehen an die Lösung dieser Aufgaben jedoch ist unzulässig und bürokratisch. Der Staatsanwalt des Kreises Rostock-Land z. B. schickte an die Vorsitzenden von 72 Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften Schreiben mit 18 Fragen, die die Vorsitzenden beantworten sollten. Ganz richtig antwortet ihm ein LPG-Vorsitzender: „Wir bitten Sie, die notwendigen Feststellungen in der LPG selbst zu treffen und nicht die Zahl der von uns zu erstattenden Berichte noch zu vergrößern. Da es bei uns eine Reihe von Schwierigkeiten zu überwinden gibt, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie sich an Ort und Stelle hiervon überzeugten.“ Damit wird ein grundsätzliches Problem der Allgemeinen Aufsicht überhaupt berührt: Wie kommen die Gesetzesverletzungen dem Staatsanwalt zur Kenntnis? Von der jetzt noch üblichen Methode, über die Sprechstunden Gesetzesverletzungen auf die Spur zu kommen, muß man abkommen. Die Erfahrung lehrt, daß die hierfür aufgewandte Zeit und Kraft durch die Ergebnisse nicht gerechtfertigt wird. Hauptmethode des 681;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 681 (NJ DDR 1955, S. 681) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 681 (NJ DDR 1955, S. 681)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in schöpferischer Umsetzung der allgerne ingültigen Wege ihrer ständigen Qualifizierung zur Bereicherung der Tätigkeit der einzelnen Arbeitsbereiche der Linie Untersuchung beizut ragen. Neuralgische Punkte für die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit und der Untersuchungsführer enthalten. Außerdem ist die Kontrolle getroffener Festlegungen zu verbessern. Um diese Reserven in der TIA.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X