Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 68

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 68 (NJ DDR 1955, S. 68); „Ich würde die Schatten derVergangenheit nicht herauf beschwören, wenn diese Frage nicht in die tiefsten Tiefen unserer Justizpolitik eingreifen würde, wenn diese oder jene Entscheidung dieser Frage nicht außerordentlich scharf und hart die Grundfragen unserer Strafpolitik berühren würde.“11) Der exakte Ausbau und die exakte Anwendung der Gesetze gewährleisten nicht nur die Sicherheit der Bürger, sie stärken auch deren Vertrauen zu ihrem Staat, ihr Staatsbewußtsein, ziehen sie damit stärker in die staatliche Tätigkeit hinein, erhöhen ihre Aktivität als Staatsbürger. Die Tätigkeit von Prokuratur und Gericht, das ist für Wyschinski gleichsam die sozialistische Gesetzlichkeit in Aktion, der Kampf um die Durchsetzung und Festigung der sozialistischen Ordnung, der Kampf gegen die Elemente der alten Gesellschaft, die sich der neuen entgegenstellen, in der Disziplin versagen oder politischmoralisch verfallen. Die politischen Entwicklungsper-spektiven, auf die er die ganze Justizarbeit abstellte, ließen ihn eine aktive, vorausschauende Justizpolitik entwickeln, die die gesellschaftlichen Verhältnisse bewußt gestalten hilft. Seine Analysen der Entwicklung der Kriminalität waren nicht nur zurückschauend, sie legten nicht nur fest, was geschehen war, sondern sie waren auch vorausschauend. Da er den Gang der Entwicklung, das Ziel und die Bewegung des Sowjetstaates voraussah, vermochte er zugleich auch zu erkennen, wo sich die stärksten Widerstände herausbilden würden. Er lehrte die Justizorgane, nicht hinter den Ereignissen, hinter den begangenen Verbrechen herzulaufen und diese abzustrafen, er lehrte sie, politisch vorauszuschauen und zu erkennen wo unter den gegebenen Verhältnissen des Klassenkampfes die verbrecherische Tätigkeit auftreten wird und wie der Verwirklichung des Verbrechens zuvorzukommen ist. Wenn er so die Analysen anstellte und politische Hinweise gab, entfaltete sich seine Persönlichkeit als großer politischer Führer, der die schöpferische Kraft des sozialistischen Staates, die Durchsetzung der sozialistischen Gesellschaftsordnung gegenüber der alten, absterbenden bürgerlichen verwirklicht. Dasselbe, was für die Prokuratur gesagt wurde, gilt auch für die Gerichte. Wyschinski rückte die Erziehungsfunktion in den Mittelpunkt der gesamten gerichtlichen Tätigkeit. Aber diese Erziehungsfunktion verwirklicht das sowjetische Gericht nicht, indem es sich „in eine moralisierende Anstalt, wo die moralischen Gebote verlesen werden“12), verwandelt. Sie bleibt gerichtliche Tätigkeit, „eine der mächtigsten Funktionen der Staatsverwaltung, eines der mächtigsten Mittel der staatlichen Politik“13). Das Gericht hat es mit bestimmten Verbrechern zu tun, mit bestimmten verbrecherischen Persönlichkeiten, die die Taten unter bestimmten Umständen begangen haben. Es hat in seiner Tätigkeit auf die konkrete Anklage vom Standpunkt des sowjetischen Gesetzes und des Interesses des Sowjetstaates Antwort zu geben. Als G e r i c h-t hat es seine Erziehungsfunktion zu erfüllen und Antwort auf die Frage zu geben: Schuldig oder nicht schuldig? So schrieb Wyschinski über die Aufgaben des sowjetischen Gerichts: „Das sowjetische Gericht vereint in seiner Tätigkeit die Aufgabe der Strafe und die Aufgabe der Erziehung. Aber die Erfüllung dieses seines Wesens ist unmittelbar damit verbunden, wie überzeugungskräftig das Gericht tätig wird, wie weit seine Arbeit, seine Urteile und seine Entscheidungen, die seine Arbeit krönen, bis zum Bewußtsein der Menschen gehen, wie weit sie von den Massen aufgenommen werden, die Herzen und den Verstand der Massen ergreifen. Das sowjetische Gericht soll vor allen Dingen überzeugen können, beweisen, die gesellschaftliche Meinung seiner Moral und seiner Autorität unterwerfen. Die Massen von der Richtigkeit seiner Entscheidungen zu überzeugen, die gerichtet sind gegen feindliche Überreste der Aus- 11) Wyschinski, „Probleme der Strafpolitik“, Moskau 1936, Bd. 2. S. 23 (russ.). 2) Wyschinski, „Theorie der gerichtlichen Beweise im sowjetischen Recht“, 3. Aufl., Moskau 1950, S. 23 (russ.). i3) ebenda, S. 10. beuterklasse und ihrer Agenten, gegen einen Haufen undisziplinierter und verkommener Menschen aus der eigenen Klasse das ist eine außerordentlich wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe. Diese Aufgabe kann nur ein echt demokratisches, ein echtes Gericht des' Volkes bewältigen, wie es das Sowjetgericht ist.“14) Drei große Aufgaben muß das Sowjetgericht in "seiner Tätigkeit erfüllen, wenn es dieser erzieherischen Funktion gerecht werden will: „1. In der öffentlichen Verhandlung der Strafsache die ehrlosen Machenschaften der Feinde des Sowjetstaates und der Feinde der Werktätigen offenlegen und der allgemeinen Verachtung preisgeben ; 2. durch eine exemplarische Bestrafung der Schuldigen die Überzeugung von der Notwendigkeit der strengen Verantwortlichkeit der Schuldigen vor Volk und Staat stärken; 3. durch eine peinlich genaue und objektive Untersuchung des gerichtlichen Verfahrens in der Gesellschaft die Überzeugung von der Gerechtigkeit des gerichtlichen Urteils und ihre feste Überzeugung von dem Triumph des sozialistischen Gesetzes stärken.“15) Die Erfüllung dieser Aufgaben durch das Gericht macht es möglich, der Strafgewalt des Staates die vorwärtstreibende schöpferische Kraft zu gelben. Das Gerichtsurteil muß zum Ausdruck bringen, was das Volk will und wessen das Volk sich bewußt ist; es muß darlegen, welches die unabdingbaren Grundlagen der sozialistischen Ordnung sind, Wyschinski betont immer wieder die außerordentliche Bedeutung der Untersuchung, ihres Wahrheitsgehalts, der Überzeugungskraft des Urteils, der Argumentation des Gerichts: „Vor dem Gericht steht die grundlegende Aufgabe, die Wahrheit festzustellen . Nur derjenige gerichtliche Entscheid rechtfertigt seine Bestimmung und dient seinen Zwecken, welcher alle Zweifel an seiner Richtigkeit ausschließt.“16 17 18) Wichtiger als die verhängte Strafe sei „die Kraft der gerichtlichen Argumentation, die Kraft der dem Urteil oder der Entscheidung zugrunde liegenden Beweisgründe“11). „Die richtige und überzeugende Antwort des Gerichts auf alle Fragen erhöht die politische und gesellschaftliche Bedeutung des gerichtlichen Urteils oder der gerichtlichen Entscheidung, erhöht damit zugleich das Ansehen, die Autorität des Staates im ganzen, die Autorität des Gesetzes, was zugleich bedeutet die Festigung der Disziplin, die Erhöhung des Verantwortungsgefühls und der Achtung vor den Regeln des sozialistischen Zusammenlebens.“13) Dies ist der Ausgangspunkt, dem Wyschinskis wissenschaftliches Hauptwerk für das er mit dem Stalinpreis ausgezeichnet wurde zugrunde liegt: „Die Theorie der gerichtlichen Beweise im sowjetischen Recht.“ Wyschinski selbst nannte oft den Strafprozeß sein wissenschaftliches Spezialfach. Er hat, aufbauend auf dem Prinzip der objektiven Wahrheitsfindung sowie dem Prinzip der Notwendigkeit einer tiefen wissenschaftlichen Begründung des Urteils, die die Massen überzeugt, ihr Herz und ihr Gefühl ergreift Prinzipien, die auf das engste Zusammenhängen , den sowjetischen Strafprozeß von dem bürgerlichen abgegrenzt und die geschichtlich neue Qualität der sozialistischen Staatlichkeit und ihre schöpferisch-erzieherische Funktion in den sowjetischen Strafprozeß getragen. Es ist unmöglich, den Reichtum dieses Werkes hier auch nur andeutungsweise darzustellen. Wyschinski analysiert, fußend auf der langjährigen Erfahrung als Prokuror, die Tatsache, daß der auf die Aufdeckung der objektiven Wahrheit und die allseitige und erschöpfende Untersuchung des Stoffes gerichtete sowje- 14) ebenda, S. 26. 15) ebenda, S. 23/24. n) ebenda, S. 27. 17) ebenda. 18) ebenda. 68;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 68 (NJ DDR 1955, S. 68) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 68 (NJ DDR 1955, S. 68)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu gefährden, die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Ziele, wie Ausbruch, Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten,. Angriff auf Leben und Gesundheit von Menschen. Zugenommen haben Untersuchungen im Zusammenhang mit sprengmittelverdächtigen Gegenständen. Erweitert haben sich das Zusammenwirken mit der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei und die Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten, ist ein objektives Erfordernis und somit eine Schwerpunktaufgabe der Tätigkeit des Leiters der üntersuchunnshaftan-stalten Staatssicherheit . Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere die enge kameradschaftliche Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sim Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deut sehen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? führten objektiv dazu, daß sich die Zahl der operativ notwendigen Ermittlungen in den letzten Jahren bedeutend erhöhte und gleichzeitig die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit festzulegen und durchzusetzen sowie weitere Reserven aufzudecken, noch vorhandene Mängel und Schwächen sowie deren Ursachen aufzuspüren und zu beseitigen.

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