Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 68

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 68 (NJ DDR 1955, S. 68); „Ich würde die Schatten derVergangenheit nicht herauf beschwören, wenn diese Frage nicht in die tiefsten Tiefen unserer Justizpolitik eingreifen würde, wenn diese oder jene Entscheidung dieser Frage nicht außerordentlich scharf und hart die Grundfragen unserer Strafpolitik berühren würde.“11) Der exakte Ausbau und die exakte Anwendung der Gesetze gewährleisten nicht nur die Sicherheit der Bürger, sie stärken auch deren Vertrauen zu ihrem Staat, ihr Staatsbewußtsein, ziehen sie damit stärker in die staatliche Tätigkeit hinein, erhöhen ihre Aktivität als Staatsbürger. Die Tätigkeit von Prokuratur und Gericht, das ist für Wyschinski gleichsam die sozialistische Gesetzlichkeit in Aktion, der Kampf um die Durchsetzung und Festigung der sozialistischen Ordnung, der Kampf gegen die Elemente der alten Gesellschaft, die sich der neuen entgegenstellen, in der Disziplin versagen oder politischmoralisch verfallen. Die politischen Entwicklungsper-spektiven, auf die er die ganze Justizarbeit abstellte, ließen ihn eine aktive, vorausschauende Justizpolitik entwickeln, die die gesellschaftlichen Verhältnisse bewußt gestalten hilft. Seine Analysen der Entwicklung der Kriminalität waren nicht nur zurückschauend, sie legten nicht nur fest, was geschehen war, sondern sie waren auch vorausschauend. Da er den Gang der Entwicklung, das Ziel und die Bewegung des Sowjetstaates voraussah, vermochte er zugleich auch zu erkennen, wo sich die stärksten Widerstände herausbilden würden. Er lehrte die Justizorgane, nicht hinter den Ereignissen, hinter den begangenen Verbrechen herzulaufen und diese abzustrafen, er lehrte sie, politisch vorauszuschauen und zu erkennen wo unter den gegebenen Verhältnissen des Klassenkampfes die verbrecherische Tätigkeit auftreten wird und wie der Verwirklichung des Verbrechens zuvorzukommen ist. Wenn er so die Analysen anstellte und politische Hinweise gab, entfaltete sich seine Persönlichkeit als großer politischer Führer, der die schöpferische Kraft des sozialistischen Staates, die Durchsetzung der sozialistischen Gesellschaftsordnung gegenüber der alten, absterbenden bürgerlichen verwirklicht. Dasselbe, was für die Prokuratur gesagt wurde, gilt auch für die Gerichte. Wyschinski rückte die Erziehungsfunktion in den Mittelpunkt der gesamten gerichtlichen Tätigkeit. Aber diese Erziehungsfunktion verwirklicht das sowjetische Gericht nicht, indem es sich „in eine moralisierende Anstalt, wo die moralischen Gebote verlesen werden“12), verwandelt. Sie bleibt gerichtliche Tätigkeit, „eine der mächtigsten Funktionen der Staatsverwaltung, eines der mächtigsten Mittel der staatlichen Politik“13). Das Gericht hat es mit bestimmten Verbrechern zu tun, mit bestimmten verbrecherischen Persönlichkeiten, die die Taten unter bestimmten Umständen begangen haben. Es hat in seiner Tätigkeit auf die konkrete Anklage vom Standpunkt des sowjetischen Gesetzes und des Interesses des Sowjetstaates Antwort zu geben. Als G e r i c h-t hat es seine Erziehungsfunktion zu erfüllen und Antwort auf die Frage zu geben: Schuldig oder nicht schuldig? So schrieb Wyschinski über die Aufgaben des sowjetischen Gerichts: „Das sowjetische Gericht vereint in seiner Tätigkeit die Aufgabe der Strafe und die Aufgabe der Erziehung. Aber die Erfüllung dieses seines Wesens ist unmittelbar damit verbunden, wie überzeugungskräftig das Gericht tätig wird, wie weit seine Arbeit, seine Urteile und seine Entscheidungen, die seine Arbeit krönen, bis zum Bewußtsein der Menschen gehen, wie weit sie von den Massen aufgenommen werden, die Herzen und den Verstand der Massen ergreifen. Das sowjetische Gericht soll vor allen Dingen überzeugen können, beweisen, die gesellschaftliche Meinung seiner Moral und seiner Autorität unterwerfen. Die Massen von der Richtigkeit seiner Entscheidungen zu überzeugen, die gerichtet sind gegen feindliche Überreste der Aus- 11) Wyschinski, „Probleme der Strafpolitik“, Moskau 1936, Bd. 2. S. 23 (russ.). 2) Wyschinski, „Theorie der gerichtlichen Beweise im sowjetischen Recht“, 3. Aufl., Moskau 1950, S. 23 (russ.). i3) ebenda, S. 10. beuterklasse und ihrer Agenten, gegen einen Haufen undisziplinierter und verkommener Menschen aus der eigenen Klasse das ist eine außerordentlich wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe. Diese Aufgabe kann nur ein echt demokratisches, ein echtes Gericht des' Volkes bewältigen, wie es das Sowjetgericht ist.“14) Drei große Aufgaben muß das Sowjetgericht in "seiner Tätigkeit erfüllen, wenn es dieser erzieherischen Funktion gerecht werden will: „1. In der öffentlichen Verhandlung der Strafsache die ehrlosen Machenschaften der Feinde des Sowjetstaates und der Feinde der Werktätigen offenlegen und der allgemeinen Verachtung preisgeben ; 2. durch eine exemplarische Bestrafung der Schuldigen die Überzeugung von der Notwendigkeit der strengen Verantwortlichkeit der Schuldigen vor Volk und Staat stärken; 3. durch eine peinlich genaue und objektive Untersuchung des gerichtlichen Verfahrens in der Gesellschaft die Überzeugung von der Gerechtigkeit des gerichtlichen Urteils und ihre feste Überzeugung von dem Triumph des sozialistischen Gesetzes stärken.“15) Die Erfüllung dieser Aufgaben durch das Gericht macht es möglich, der Strafgewalt des Staates die vorwärtstreibende schöpferische Kraft zu gelben. Das Gerichtsurteil muß zum Ausdruck bringen, was das Volk will und wessen das Volk sich bewußt ist; es muß darlegen, welches die unabdingbaren Grundlagen der sozialistischen Ordnung sind, Wyschinski betont immer wieder die außerordentliche Bedeutung der Untersuchung, ihres Wahrheitsgehalts, der Überzeugungskraft des Urteils, der Argumentation des Gerichts: „Vor dem Gericht steht die grundlegende Aufgabe, die Wahrheit festzustellen . Nur derjenige gerichtliche Entscheid rechtfertigt seine Bestimmung und dient seinen Zwecken, welcher alle Zweifel an seiner Richtigkeit ausschließt.“16 17 18) Wichtiger als die verhängte Strafe sei „die Kraft der gerichtlichen Argumentation, die Kraft der dem Urteil oder der Entscheidung zugrunde liegenden Beweisgründe“11). „Die richtige und überzeugende Antwort des Gerichts auf alle Fragen erhöht die politische und gesellschaftliche Bedeutung des gerichtlichen Urteils oder der gerichtlichen Entscheidung, erhöht damit zugleich das Ansehen, die Autorität des Staates im ganzen, die Autorität des Gesetzes, was zugleich bedeutet die Festigung der Disziplin, die Erhöhung des Verantwortungsgefühls und der Achtung vor den Regeln des sozialistischen Zusammenlebens.“13) Dies ist der Ausgangspunkt, dem Wyschinskis wissenschaftliches Hauptwerk für das er mit dem Stalinpreis ausgezeichnet wurde zugrunde liegt: „Die Theorie der gerichtlichen Beweise im sowjetischen Recht.“ Wyschinski selbst nannte oft den Strafprozeß sein wissenschaftliches Spezialfach. Er hat, aufbauend auf dem Prinzip der objektiven Wahrheitsfindung sowie dem Prinzip der Notwendigkeit einer tiefen wissenschaftlichen Begründung des Urteils, die die Massen überzeugt, ihr Herz und ihr Gefühl ergreift Prinzipien, die auf das engste Zusammenhängen , den sowjetischen Strafprozeß von dem bürgerlichen abgegrenzt und die geschichtlich neue Qualität der sozialistischen Staatlichkeit und ihre schöpferisch-erzieherische Funktion in den sowjetischen Strafprozeß getragen. Es ist unmöglich, den Reichtum dieses Werkes hier auch nur andeutungsweise darzustellen. Wyschinski analysiert, fußend auf der langjährigen Erfahrung als Prokuror, die Tatsache, daß der auf die Aufdeckung der objektiven Wahrheit und die allseitige und erschöpfende Untersuchung des Stoffes gerichtete sowje- 14) ebenda, S. 26. 15) ebenda, S. 23/24. n) ebenda, S. 27. 17) ebenda. 18) ebenda. 68;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 68 (NJ DDR 1955, S. 68) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 68 (NJ DDR 1955, S. 68)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zun subversiven Mißbrauch Jugendlicher auszuwerten und zu verallgemeinern. Dabei sind insbesondere weiterführende Erkenntnisse zur möglichst schadensverhütenden und die gesellschaftsgemäße Entwicklung Jugendlicher fördernde Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin Ministerium des Innern Befehl über Vorbereitung und Durchführung von Fluchtversuchen zu nutzen, bei der Einflußnahme auf Mitarbeiter der Linie wirksam einzusetzen. Dabei ist zu beachten, daß Aktivitäten zur Informationssammlung seitens der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland dar. In den Abteilungen kommt es in Zukunft verstärkt darauf an, diesen Schwerpunkten durch Spezialisierung ünd zunehmender Konzentrierung zu bearbeiten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X