Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 677

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 677 (NJ DDR 1955, S. 677); Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik Von WALTER ZIEGLER, Vizepräsident des Obersten Gerichts Die Deutsche Demokratische Republik hat sich seit ihrem Bestehen zu einem festen Bollwerk der demokratischen und friedliebenden Kräfte des gesamten deutschen Volkes entwickelt. Sie ist der einzige demokratische und souveräne und deshalb auch rechtmäßige deutsche Staat. Sie ist der erste Staat auf deutschem Boden, in dem die Arbeiter und Bauern die Macht ausüben und die Grundlagen des Sozialismus errichten. Die Macht der Konzernherren, Junker und Militaristen ist auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik für immer gebrochen. Auch ein einheitliches Deutschland kann und darf nur ein friedliebendes und demokratisches Deutschland sein. Frieden und Demokratie können nur dort gedeihen, wo die Herrschaft derer, die aus dem Blut der Völker, aus der Ausbeutung der großen Masse der Arbeiter und Bauern Profite schlagen, endgültig beseitigt ist. Deshalb heißt es in dem Beschluß des 25. Plenums des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands: „Die Deutsche Demokratische Republik ist eine durch nichts aus der Welt zu schaffende Tatsache von großer historischer Bedeutung. Ihre Existenz und ihre Entwicklung sind ein entscheidender Beitrag zur Stärkung der Kräfte des Friedens, der Demokratie und des Sozialismus in ganz Deutschland. Ihre Existenz und ihre Festigung bilden auch eine grundlegende Voraussetzung für die Schaffung eines einheitlichen, friedlichen und demokratischen Deutschlands des Volkes.“ Diesen Staat vor allen inneren und äußeren Angriffen zu schützen, ist daher das Lebensinteresse des deutschen Volkes und ernste Verpflichtung nicht nur eines jeden Bürgers der Deutschen Demokratischen Republik, sondern aller friedliebenden Kräfte Deutschlands. Hierbei hat die Justiz eine besonders bedeutungsvolle Aufgabe zu erfüllen. Der Schutz unseres Staates vor verbrecherischen Angriffen erfordert höchstes Verantwortungsbewußtsein und größte Sorgfalt der Justizfunktionäre im Erkennen derartiger Angriffe einerseits und in der Auswahl der zu treffenden Bekämpfungsmaßnahmen andererseits. Im Rahmen der Aufgabenstellung des 25. Plenums muß ein grundlegender Wandel in Form und Inhalt der Arbeit aller Betriebe, Verwaltungen und anderen Institutionen eintreten. Ausgetretene Wege sind bequem, aber gefährlich, weil sie der Beweglichkeit des Lebens nicht gerecht werden. Beweglich muß daher die Arbeitsweise des Staatsapparates sein. Das gilt auch durchaus für die Justiz, denn der Vielfalt der sich ständig wandelnden Erscheinungsformen der Angriffe gegen unseren Staat müssen entsprechende Abwehrmaßnahmen unter Berücksichtigung der jeweiligen politischen Situation entgegengesetzt werden. Die wirksame Bekämpfung von Staatsverbrechen ist ein entscheidender Beitrag zur Festigung der Staatsmacht der Deutschen Demokratischen Republik. Die Rolle der Justiz bei der Bekämpfung von Staatsverbrechen ist von außerordentlich großer Bedeutung. Eine richtige Praxis kann wesentlich zur Beschleunigung und Festigung des sozialistischen Aufbaus beitragen, während eine fehlerhafte Praxis ein erhebliches Hemmnis für diese Entwicklung darstellen oder gar den Bestand des Staates der Arbeiter und Bauern gefährden kann. Eine richtige Praxis setzt voraus, daß alle Umstände, die für die zu beurteilende Straftat von Bedeutung sind, von den Untersuchungsorganen genauestens aufgeklärt und in der Hauptverhandlung sorgfältig und umfassend festgestellt werden. Eine richtige Praxis erfordert neben dem fachlichen vor allem ein umfangreiches politisches Wissen der Staatsanwälte und Richter sowie die Fähigkeit, dieses theoretische Wissen in der praktischen Arbeit anwenden zu können. Ohne diese Voraussetzungen bleibt die Rechtsprechung am Oberflächlichen haften und kann nicht die Aufgabe erfüllen, ein wirksames Mittel zur Festigung der Deutschen Demokratischen Republik zu sein. Um eine richtige Praxis zu gewährleisten, erscheint es zunächst erforderlich zu erläutern, welche Handlung als ein Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik, d. h. als Staatsverbrechen, anzusehen ist. Die Grundlage für eine solche Beurteilung ist Art. 6 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. In der bisherigen Rechtsprechung ist eine Verletzung des Art. 6 allgemein als ein Angriff gegen die Grundlagen der Deutschen Demokratischen Republik charakterisiert worden, ohne daß die Gerichte an Hand des jeweiligen Falles den konkreten Inhalt dieser Strafbestimmung beschrieben haben. Es ist jedoch erforderlich, die Verbrechen gegen den Staat genauer und klarer zu beschreiben, als dies bisher geschehen ist. Das kann und muß jeweils an Hand des konkret festgestellten Sachverhalts und unter Berücksichtigung der allgemeinen und gegebenenfalls auch örtlichen politischen Situation geschehen. Derartige Angriffe sind unter den Bedingungen der Spaltung Deutschlands und der Herrschaft des Monopolkapitals im Westen unseres Vaterlandes sehr häufig und treten in den mannigfaltigsten Formen auf. Bei der Gefährlichkeit derartiger Angriffe ist es wichtig, ihre eigentliche Zielrichtung zu erkennen, um wirksam den Kampf gegen sie führen zu können. Zahlreiche Handlungen von Feinden unseres Staates erscheinen bei einer nicht genügend gründlichen Betrachtung als durchschnittliche Fälle der allgemeinen Kriminalität oder mitunter als überhaupt nicht verbrecherisch und lassen die ganze Gefährlichkeit erst bei einer genauen Analyse des Zieles und Zweckes erkennen. Die nachfolgenden Beispiele sollen dazu beitragen, leichter eine richtige Abgrenzung der Staatsverbrechen von anderen Verbrechen zu finden. 1. Wenn ein Arbeiter, dessen Personalien durch einen Volkspolizisten festgestellt werden sollen, weil er mit dem Fahrrad bei Dunkelheit ohne Licht zur Arbeit fuhr, dagegen Widerstand leistet und beleidigende Äußerungen macht, dann ist das ein Vergehen gemäß § 113 StGB. Dagegen stellt z. B. der Widerstand gegenüber einem Volkspolizisten bei Gelegenheit der Ausweiskontrolle in der Eisenbahn, verbunden mit einer üblen Hetze und Beschimpfung der Volkspolizei, ein Verbrechen nach Art. 6 der Verfassung dar, weil in dieser Handlung der Wille zum Ausdruck kommt, die Mitreisenden gegen die Volkspolizei als spezifisches Schutzorgan der Staatsmacht aufzuhetzen und somit die Staatsmacht zu schwächen. Wer Mißtrauen sät zwischen den Werktätigen und der Volkspolizei, wer den Eindruck zu erwecken versucht, die Maßnahmen der Volkspolizei dienten nicht dem Schutz unseres Staates, sondern seien eine Belästigung der Bürger, der bekundet den Willen, die Staatsmacht zu schwächen oder zu untergraben, ebenso wie derjenige, der Zweifel in die Unbestechlichkeit und Sauberkeit und in die hingebungsvolle Tätigkeit unserer Volkspolizei zum Wohle der Werktätigen zu setzen versucht. 2. Ein junger Mensch, der aus Abenteuerlust eine Scheune in Brand steckt, wird wegen Brandstiftung bestraft werden müssen. Wer aber die Scheune einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft in Brand setzt, um diese Produktionsgenossenschaft als sozialistische Organisation zu schädigen oder anderen Bauern vor Augen zu führen, was sie zu erwarten haben, wenn sie der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft beitreten, der gibt damit zu erkennen, daß er die sozialistische Entwicklung auf dem Lande aufhalten will und greift die Festigung der Staatsmacht der Deutschen Demokratischen Republik an, denn die Entwicklung des Sozialismus auf dem Lande ist ein höchst bedeutsamer Faktor der Festigung des Bündnisses der Arbeiter und Bauern. 677;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 677 (NJ DDR 1955, S. 677) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 677 (NJ DDR 1955, S. 677)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X