Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 661

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 661 (NJ DDR 1955, S. 661); dere staatliche Organ, dem Willen der Arbeiter und Bauern (S. 78). Ein richterliches Prüfungsrecht gibt es nicht, denn der Richter wendet Gesetze an, die von der Volkskammer, dem höchsten Organ der Staatsgewalt in der DDR, im Aufträge der Werktätigen erlassen werden. Andererseits ist der Richter bei der Entscheidung eines konkreten Falles aber auch n u r an den gesetzlich normierten Willen der Arbeiter und Bauern gebunden (S. 79). Im Unterschied zu Westdeutschland werden in der DDR in breitem Umfange die werktätigen Menschen als Schöffen zur Rechtsprechung herangezogen; dadurch wird das Prinzip der Teilnahme der Massen an der Leitung des Staates verwirklicht. Überzeugenden Beweis für die Bindung der Richter an Verfassung und Gesetz legt die Praxis der Gerichte unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht ab. Sie führen einen ständigen Kampf für die Einhaltung und Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit. Abschließend faßt Schöneburg seine Untersuchungen zusammen und kommt zu dem Ergebnis, „daß die westdeutschen Imperialisten zutiefst antinational sind, daß sie die Demokratie und den Frieden verraten und den Terror und Krieg auf ihre Fahne geschrieben haben“, daß es daher notwendig ist, „die demokratischen Juristen Westdeutschlands in ihrem schweren Kampf gegen Terror und Willkür zu unterstützen“. Wenn der Verfasser in seinem Vorwort von seiner Absicht spricht, einen ersten Überblick über eine Reihe von Tendenzen in der westdeutschen Rechtspraxis und -ideologie zu geben, in denen die zunehmende Zersetzung der richterlichen Unabhängigkeit in Westdeutschland zum Ausdruck kommt, so muß gesagt werden, daß ihm dies im wesentlichen gelungen ist. Anerkennung verdient vor allem die Tatsache, daß Schöneburg umfangreiches Material herangezogen hat, mit dem er seine Thesen belegt. Es ist selbstverständlich, daß bei dem weitgespannten Rahmen der Arbeit manches berührte Problem einer Vertiefung bedarf, daß einzelne Mängel vorhanden sind, die den Gesamtwert der Schrift jedoch nicht mindern können. Der Verfasser geht von dem klassischen bürgerlichen Begriff der richterlichen Unabhängigkeit aus, bringt aber dann in seinen weiteren Ausführungen Beispiele für den Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit auch seitens anderer gesellschaftlicher Einrichtungen als nur der Exekutive, wie der Legislative im Fall Zunker (S. 31 L), ohne zu begründen, warum er an dem Begriff der richterlichen Unabhängigkeit im bürgerlichen Staat in der genannten Weise festhält. Der einleitende Teil ist ein wenig zu skizzenhaft und dadurch nicht immer logisch zwingend. So erfährt das Verhältnis von richterlicher Unabhängigkeit und Parteilichkeit, insbesondere der Widerspruch, der zwischen ihnen im Zeitalter des Imperialismus in steigendem Maße auf-tritt und der durch die Verletzung der bürgerlichen Gesetzlichkeit gelöst wird, weder hier noch später die notwendige Klärung. Auch die Bedeutung, die die Festlegung der richterlichen Unabhängigkeit für das Proletariat hat, wird etwas knapp behandelt (S. 10). Auffallend ist, daß bei der Darstellung der richterlichen Willkür in Westdeutschland fast ausschließlich Strafverfahren herangezogen werden. Richtig ist sicherlich, daß hier der gerichtliche Terror am augenscheinlichsten ist. Aber es könnte leicht der Eindruck entstehen, daß auf anderen Gebieten der westdeutschen Rechtsprechung die Lage anders ist. Hingegen ist bekannt, daß z. B. auch die Verwaltungsgerichte in ähnlicher Weise zunehmend Willkürentscheidungen fällen. Verschiedentlich bedient sich der Verfasser gewisser schlagwortartiger, generalisierender Formulierungen, die auch inhaltlich zu Bedenken Anlaß geben. So heißt es auf S. 59: „Adenauer betreibt eine amerikanische Politik“. Der wiedererstandene deutsche Imperialismus hat in Westdeutschland seine alten Positionen zum überwiegenden Teil wiedergewonnen, teilweise hat er sogar England und Frankreich von ihren traditionellen Absatzmärkten verdrängt. Es dürfte klar sein, daß die westdeutschen Monopolherren und Militaristen in dem Maße, wie es ihnen gelingt, ihre Macht sowohl ökonomisch wie auch politisch und militärisch zu festigen, auch eine eigene Politik betreiben, sonst wären sie keine Imperialisten8). Deshalb bringt die Formulierung „Adenauer betreibt eine amerikanische Politik“ die Gefährlichkeit der deutschen Imperialisten nicht genügend zum Ausdruck. Auf der anderen Seite hingegen wird in der Arbeit häufig im Zusammenhang mit Westdeutschland und den USA das Wort Faschismus verwendet,, so wird z. B. auf S. 20 von Adenauer-Faschisten, auf S. 59 von USA-Faschismus gesprochen. Die richtige Einschätzung der gesellschaftlichen Entwicklung, einer konkreten historischen Situation, ist für den Kampf der Arbeiterklasse von elementarer Wichtigkeit und die Frage, ob wir, auf ein bestimmtes Land bezogen, von Faschismus sprechen, hat deshalb auf gar keinen Fall nur theoretische Bedeutung. Erinnert sei daran, wie sorgfältig abgewogen und präzis der Vorsitzende der Kommunistischen Partei der USA, William Z. Foster, die Lage in den USA einschätzte und zu dem Ergebnis gelangte, daß in Amerika noch nicht das Anfangsstadium des Faschismus vorliegt0). In entsprechender Weise ist es notwendig, an die Einschätzung der Verhältnisse in Westdeutschland heranzugehen. Zusammenfassend läßt sich sagen, daß die Arbeit von Schöneburg in anschaulicher Weise zeigt, wie „Freiheit, Recht und Menschenwürde“, die Adenauer stets zu verteidigen vorgibt, in Wirklichkeit im Bonner „sozialen Rechtsstaat“ mit Füßen getreten werden. ERNST GOTTSCHLING, miss. Assistent am Institut für Staats- und Verwal-tungsrecht an der Humboldt-Universität Berlin * ) ) vgl. Stalin, „ökonomische Probleme des Sozialismus in der UdSSR“, Dietz Verlag, Berlin 1952, S. 34/35. ) W. Z. Foster, „Die Verschärfung der faschistischen Tendenzen in den USA“, Einheit 1955, Heft 2, S. 143 ff. Aus der Praxis für die Praxis Die Justizausspracben im Kreis Weißenfels In NJ 1955 S. 619 hat G ö r n e r Schlußfolgerungen aus den bisherigen Erfahrungen mit den Justizaussprachen der Gerichte gezogen und Hinweise für eine Verbesserung der politisch-ideologischen Arbeit gegeben. Seine Analyse soll hier durch einen kurzen Bericht über die Vorbereitung und Durchführung von Justizaussprachen im Kreis Weißenfels illustriert werden. In jedem Quartal werden in allen großen Gemeinden, in allen größeren Betrieben und in den Bezirken der Stadt Weißenfels Justizaussprachen durchgeführt. Bei der Auswahl der Themen werden die Besonderheiten des Betriebes, etwaige Vorfälle in der Gemeinde und allgemein interessierende Strafverfahren berücksichtigt. Einer der Schwerpunkte unserer Justizaussprachen war die Behandlung des Wesens und der Bedeutung des Volkseigentums. Das Verfahren gegen die HO-An-gestellten Apitz und Haun wegen Diebstahls von in Volkseigentum stehenden Gegenständen gab uns Veranlassung, vor den Mitarbeitern der Kreisbetriebe HO-Industriewaren und HO-Lebensmittel und in der Konsumgenossenschaft über das Thema „Die Verletzung des Volkseigentums durch HO-Angestellte“ zu sprechen. Dabei wurden allein die Aussprachen bei HO-Industrie-waren und HO-Lebensmittel von etwa 380 Personen besucht. Darüber hinaus hatten bereits Delegationen des volkseigenen Handels aus dem ganzen Kreisgebiet als Zuhörer an der Hauptverhandlung teilgenommen. Sowohl im Prozeß selbst als auch in den Justizaussprachen wurden die Anwesenden nicht nur von der Notwendigkeit einer strengen Bestrafung von Verbrechen gegen das gesellschaftliche Eigentum überzeugt, sondern auch gleichzeitig zur strengen Einhaltung der Gesetze und 661;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 661 (NJ DDR 1955, S. 661) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 661 (NJ DDR 1955, S. 661)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der sozialistischen Gesellschaft. Die Strategie zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft schließt daher strategische Aufgaben für die weitere Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Rechten und Pflichten Verhafteter, die Sicherstellung von normgerechtem Verhalten, Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen. Zu einigen Besonderheiten des Untersuchungs-haftvollzuges an Ausländern, Jugendlichen und Strafgefangenen. Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheitbei Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges außerhalb der Untersuchungshaftanstalt. Die Sicherung von Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungen. Die Sicherung von Transporten Verhafteter.

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