Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 66

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 66 (NJ DDR 1955, S. 66); II Auf die Entwicklung der sowjetischen Rechtswissenschaft bis zum Ende der zwanziger und zum Anfang der dreißiger Jahre dies ist etwa der Zeitpunkt, in dem Wyschinski als der führende Theoretiker hervortrat zurückblickend, sagte er in einer Rede anläßlich der Diskussion des Entwurfs eines Lehrbuchs über die Theorie des Staates und des Rechts im Mai 1948: „Vor ungefähr 15 bis 20 Jahren machten wir die Krankheit des Rechtsnihilismus durch, als das sowjetische Recht zum Juristischen Plunder1 erklärt wurde. Wir alle erinnern uns daran. Damals versuchten wir, diejenigen wenn nicht zu überzeugen, so doch wenigstens hinter uns herzuziehen , die behaupteten, daß das Sowjetrecht. nichts anderes sei als ein gewissermaßen umgewendetes bürgerliches Recht, und daß es darum besser wäre, es auf den historischen Müllhaufen zu werfen Das war die Zeit, als es unter uns .Gelehrte1 gab, die die Bedeutung der sowjetischen Gesetzgebung leugneten.“1) Wyschinskis Wirken als Gelehrter, als Führer der sowjetischen Staats- und Rechtswissenschaft, ist auf das engste mit der Überwindung dieser „Krankheit des Rechtsnihilismus“ verbunden. Diese vollzog sich Hand in Hand mit dem systematischen Ausbau des sowjetischen Rechts und der sowjetischen Gesetzlichkeit“). Wyschinski gebührt das geschichtliche Verdienst, dem sozialistischen Recht und der sozialistischen Gesetzlichkeit den hohen Rang eingeräumt zu haben, den sie heute einnehmen“). Er hat in der Praxis als Prokuror der UdSSR die Sowjetprokuratur und das sowjetische Gerichtswesen mit neuen Impulsen erfüllt und auf eine höhere Stufe ihrer Entwicklung gehoben. Das eine wie das andere die theoretische Arbeit und die praktische gehörten für Wyschinski auf das engste zusammen. Die gewaltige Ausstrahlung Wyschinskis auf die Entwicklung der Prokuratur und des Gerichtswesens in der UdSSR, die zu einer entscheidenden Stärkung des sozialistischen Staates führte wofür er verschiedentlich die höchsten Auszeichnungen der Sowjetregierung ernielt , hat letzlich ihren Grund darin, daß Wyschinski sich der „Krankheit des Rechtsnihilismus“ entgegenstellte und sie überwinden half. Als Marxist-Leninist, als großer revolut.onärer Denker, leitete er das Wesen des sozialistischen Rechts aus dem Wesen des Sowjetstaates, der Diktatur oes Proletariats und ihrer geschichtlichen Mission ab. Das sozialistische Recht dient dem Aulbau, der Sicherung und Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft, ihrer schrittweisen Befreiung von der bürgerlichen Gesellschaft; es spiegelt die Gesetzmäßigkeit ') Wyschinski, „Fragen der Theorie des Staates und Rechts", Moskau 1949, S. 403 (russ.); übersetzt in „Sowjetische Beiträge zur Staats- und Rechtstheorie“, BerUn 1953, S. 111. 2) Es kommt dem Verfasser hier nicht darauf an, die Werke Wyschinskis chronologisch aufzuzählen. Die ersten Arbeiten Wyschinskis erschienen, wie die Große Sowjetenzyklopädie (Bd. 9, S. 540, russ.) angibt, bereits 1927 (Grundriß des Strafprozesses). Außer seinen großen theoretischen Werken zählt die Große Sowjetenzyklopädie (Stand von 1951) mehr als 200 Veröffentlichungen Wyschinskis auf. s) Wyschinski selbst würde gewiß in Abrede stellen, daß ihm dieses Verdienst gebührt. Ihm war die wissenschaftliche und praktische Arbeit stets Kollektivarbeit, Gedankenaustausch, gegenseitige Überzeugung und Förderung. Er schrieb alle'erzielten Fortschritte dem Kollektiv zu, wie er überhaupt nur dann eine Sache als durchgefochten betrachtete, wenn das Kollektiv zustimmte. So erinnert sich der Verfasser, daß Wyschinski einmal, nachdem er nach langer Diskussion einen Referenten von der Fehlerhaftigkeit seiner These überzeugt und dieser ihm zugerufen hatte: „Das ist Ihr Siegt“, antwortete: „Das 1st unser Siegt“ So schreibt Wyschinski auch über die Definition des Rechts, die er auf der Tagung der Staats- und Rechtstheoretiker im Jahre 1938 entwickelte und die als die Wyschinskische Definition allgemein bekannt wurde, in einer 1948 verfaßten Arbeit: „Übrigens ist zu bemerken, daß es nicht richtig ist, die Definition des Rechts, von der die Rede ist, einzelnen Personen und insbesondere dem Verfasser dieses Artikels zuzuschreiben. Diese Definition ist vom Kollektiv der Juristen des Instituts für Rechtswissenschaft der Akademie der Wissenschaften der UdSSR ausgearbeitet und von der Juristen-Kon-ferenz, die 1938 stattfand, gebilligt worden.“ Vgl. „Fragen der Theorie des Staates und Rechts“, Moskau 1949, S. 419 (russ.); übersetzt in „Sowjetische Beiträge zur Staats- und Rechtstheorie“, Berlin 1953, S. 125, Fußnote 1. des Aufbaus der sozialistischen und der Überwindung der bürgerlichen Gesellschaft wider. Nur durch die Befreiung von den bürgerlichen Rechtsanschauungen und Rechtsinstitutionen können sich die sozialistischen Rechtsanschauungen und Rechtsinstitutionen entwickeln! Darum entlarvte Wyschinski erbarmungslos diejenigen, die sich als Marxisten und Sowjetjuristen ausgaben, ohne die Politik der Arbeiterklasse, ihrer Partei und des sozialistischen Staates zur Grundlage ihrer rechtstheoretischen Deduktionen zu erheben, die vielmehr die Vorwärtsentwicklung und Festigung des sozialistischen Staates hemmten, da sie in Wirklichkeit den alten Rechtsanschauungen und Rechtinstitutionen der bürgerlichen Gesellschaft anhingen. So hat Wyschinski, wie dies in seiner bekannten Definition des Rechts zum Ausdruck kommt, der marxistisch-leninistischen Lehre von der sozialistischen Revolution und der Diktatur des Proletariats in der sowjetischen Rechtswissenschaft zum Durchbruch verholten. Die proletarische Revolution und die Diktatur des Proletariats der sozialistische Staat leiten eine geschichtlich neue Gesetzmäßigkeit der Entwicklung ein: die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft, die sich nach ihren eigenen Gesetzen vollzieht. Der proletarische Staat und sein Recht dienen der Durchsetzung dieser Gesetzmäßigkeit. Sie zu erkennen, ihre Formen herauszuarbeiten, sie zu herrschenden, die Praxis der Menschen bestimmenden Verhaltensnormen zu erheben und so die überkommenen Anschauungen, Normen und Verhaltensweisen der bürgerlichen Gesellschaft zu überwinden, das ist die Grundlage der Arbeit an der Herausbildung des sozialistischen Rechts. Die gewaltige theoretische Arbeit, die Wyschinski leistete, um der sowjetischen Rechtswissenschaft diese klare Richtung auf die Befreiung von den Schlacken der bürgerlichen Rechtsanschauungen und Rechtsformen und auf die Herausarbeitung ihrer eigenen Grundlagen zu geben, ist in seinem Werk „Fragen der Theorie des Staates und des Rechts“ widergespiegelt, das seine bedeutsamsten theoretischen Arbeiten aus den Jahren 1938 bis 1948 enthält. Wyschinski zeigt am Beispiel der von ihm analysierten „Theorie“ und „Theoretiker“ die typischen Erscheinungsformen des Einflusses der bürgerlichen Ideologie auf die Rechtsanschauungen der aufsteigenden sozialistischen Gesellschaft. In zwei Richtungen scheinbar gegensätzlich, in Wahrheit aber eng miteinander verbunden wirkt sich dieser Einfluß aus. Man behauptete einerseits, das Recht sterbe in der Epoche des Sozialismus ab, andererseits was nur die Kehrseite derselben Sache ist , die Übernahme bürgerlicher Rechtsinstitutionen und ihre „Anpassung“ an die Sowjetmacht sei notwendig. Die eine wie die andere Ideologie hat ihre Wurzel in der Unfähigkeit, die selbständigen Grundlagen des sozialistischen Rechts zu erkennen. Gegenüber all diesen Verfälschungen, die sich nur unheilvoll auf die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft auswirken konnten, bewies Wyschinski die fundamentale Wahrheit, daß das Proletariat durch die Entfaltung seiner Macht und die Erfüllung seiner historischen Aufgaben sein Recht entwickelt „als Mittel zum Kampf um den Sozialismus, als Mittel zur Umgestaltung der menschlichen Gesellschaft auf sozialistischer Grundlage1“1). Wenn uns heute diese Anschauungen zu Selbstverständlichkeiten geworden sind und zu unserem theoretischen Rüstzeug gehören, so mag man doch bei Wyschinski in seinen theoretischen Aufsätzen, insbesondere in dem Aufsatz „Die Fragen des Rechts und Staates bei Marx““) nachlesen, welcher Kämpfe es bedurfte, um diese Erkenntnis gegenüber den falschen Ideologien, die aus den Überresten der bürgerlichen Gesellschaft entsprangen, durchzusetzen. Es wäre falsch, diese Arbeiten Wyschinskis als der Vergangenheit angehörig beiseite zu legen. Mag der Einfluß der hier von Wyschinski * 5 ) Wyschinski, „Fragen der Theorie des Staates und des Rechts“, Moskau 1949, S. 40 (russ.); übersetzt ln „Sowjetische Beiträge zur Staats- und Rechtstheorie“, Berlin 1953, S. 38. 5) Abgedruckt ln „Sowjetische Beiträge zur Staats- und Rechtstheorie“, Berlin 1953, S. 7 fl. 66;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 66 (NJ DDR 1955, S. 66) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 66 (NJ DDR 1955, S. 66)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Diensteinheit ist verantwortungsbewußt zu entscheiden, welche Informationen, zu welchem Zeitpunkt, vor welchem Personenkreis öffentlich auswertbar sind. Im Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Jugendkriminalitat der Anteil der Vorbestraften deutlich steigend. Diese nur kurz zusammengefaßten Hinweise zur Lage sind eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit unter Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, issenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ausgehend diese Prinzipien ständig in ihrer Einheit und als Mittel zur Lösung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich durch die Leiter umzusetzen und zu präzisieren. Durch exakte Vorgaben ist zu gewährleisten, daß mit dem Ziel der Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die EinsatzrichLungen der und zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und die operativen Mitarbeiter haben entsprechend ihrer Verantwortlichkeit auf der Grundlage der erarbeiteten politisch-operativ bedeutsamen Informationen noch stärker und differenzierter zur Einleitung und Realisierung von Maßnahmen zur Veränderung der Situation herangezogen werden.

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