Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 65

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 65 (NJ DDR 1955, S. 65); N U M M ER 3 JAHRGANG 9 ZEITSCHRI Ti'T FT FÜR RECHT BERLIN 1955 5. FEBRUAR UND RECHTSWISSENSCHAFT I Über A. J. Wyschinskis Lehren und seine Praxis Von Prof. Dr. KARL POLAK, Abgeordneter der Volkskammer I Mit Wyschinski ist eine der bedeutendsten Persönlichkeiten unserer Epoche von uns gegangen. In den schweren Kämpfen unserer Zeit stand er auf vorgeschobenem Kampfposten. Die großen entscheidenden Entwicklungsetappen des Sowjetstaates, sein organisatorischer Ausbau und die Festigung der sozialistischen Staatsmacht, die Organisation des Weltfriedens und die Festigung seiner Prinzipien sind aufs engste mit seinem Namen verbunden. Für Millionen ist er das Symbol der neu aufsteigenden Welt des Friedens, der Völkerverständigung, der Völkerfreiheit, der friedlichen Arbeit. Als sowjetischer Staatsmann, als hervorragender Theoretiker, als Vollstrecker der marxistisch-leninistischen Lehre vom Staat, vom Recht, vom Völkerrecht, hat er allen Völkern gezeigt, daß die UdSSR die führende Kraft in diesem Kampf ist. Wyschinski war der glänzendste theoretische Kopf in der Organisation der Vereinten Nationen, dessen Argumenten sich niemand, auch nicht die Gegner, entziehen konnten. Seine Reden in den UN bezeugen, daß Wissen Macht ist. Er führte der Organisation der Vereinten Nationen immer wieder ihre eigentlichen Aufgaben vor Augen. Wyschinski war es, der die Versuche der amerikanischen Fraktion, in den Vereinten Nationen ihre Herrschaftsprinzipien als die verbindlichen Prinzipien des Völkerrechts darzustellen, erbarmungslos entlarvte und sie als das kennzeichnete, was sie in Wahrheit sind: Herrschaftsprinzipien der Imperialisten, aufgestellt zum Zwecke der Unterdrückung und Entrechtung der Völker. Er hielt in den Vereinten Nationen das Banner der Rechte der Völker auf staatliche Souveränität und nationale Selbstbestimmung hoch gegenüber den dunklen Mächten der imperialistischen Reaktion. Die Größe seiner Persönlichkeit, die Tiefe und Klarheit seines Denkens, sein umfassendes Wissen, die Leidenschaftlichkeit, mit der er die Grundsätze der Vereinten Nationen verteidigte, mußten selbst seine Gegner in den ihm gewidmeten Nachrufen anerkennen. Wyschinski stand Jahre hindurch an der Spitze der sowjetischen Staats- und Rechtstheorie. Als Meister der marxistisch-leninistischen Dialektik war er ein ebenso glühender Verfechter des neuen, des proletarischen Staates und seines Rechts wie er ein glänzender Analytiker des alten war, des bürgerlichen Staates und seines Rechts. Keiner hat wie er die konkrete Gestalt des sozialistischen Rechts vor uns lebendig werden lassen, keiner hat wie er zugleich eine ebenso tiefschürfende Kritik der überkommenen bürgerlichen Rechtsinstitutionen durchzuführen gewußt. Die großen Verdienste Wyschinskis für die Staatsund Rechtswissenschaft bestehen vor allem darin, daß er die marxistisch-leninistische Lehre von der Diktatur des Proletariats und vom Sowjetstaat konsequent auf dem Gebiet des Rechts weiterentwickelte. Er gab der sozialistischen Staatstheorie und damit der sozialistischen Staatspraxis entscheidende Impulse für ihre Entfaltung, für die endgültige Befreiung von den Schlak-ken der alten bürgerlichen Gesellschaft. Das führte zur Festigung des sozialistischen Staates, zur Verstärkung seiner schöpferischen vorwärtstreibenden Rolle. Die großen theoretischen Errungenschaften, die Wyschinski uns schenkte, erarbeitete er in seinem politischen Kampf um den Sieg des ersten sozialistischen Staates inmitten der kapitalistischen Umgebung; er ist darum der größte Rechts- und Staatstheoretiker unserer Epoche, der Epoche des Aufstiegs der sozialistischen und des rapiden Zerfalls der bürgerlichen Gesellschaft. Seine unerschöpfliche Energie, die Tiefe und Universalität seines Wissens, die Durchschlagskraft seines Den-r kens, seine gewaltige Arbeitsintensität, das war die Grundlage des pausenlosen, mehr als zwei Jahrzehnte durch die ganze Welt hallenden Wirkens Wyschinskis. Erschüttert nahmen Millionen die Nachricht von seinem Tode auf. An dieser Stelle kann nur eine unzulängliche Vorstellung von den großen theoretischen Leistungen Wyschinskis für die Staats- und Rechtslehre vermittelt werden. Sie voll auszuschöpfen heißt, die Entwicklung des Sowjetstaates, insbesondere eines seiner bedeutendsten Zweige, der Prokuratur und der Justiz, in den letzten zwanzig Jahren zu studieren, denn Wyschinski gab dieser ganzen Entwicklung die Impulse und leitete sie. Wir können hier nur einige Punkte seines umfassenden Wirkens, das sich durch alle Gebiete der Rechtstheorie und Rechtspraxis hindurch zieht, berühren. Der Universalität seines Wissens und der Breite seines Wirkens liegt eine Zentralidee zugrunde, die sein ganzes geistiges Ringen beherrschte und die auf die sowjetischen Menschen, insbesondere die Staatsfunktionäre, zu übertragen sein ganzes Bemühen war: die Befreiung des sozialistischen Rechts aus den Banden der bürgerlichen Rechtsideologie, um es in seinem Wesen voll sichtbar zu machen und zur vollen Auswirkung kommen zu lassen. Sein Kampf galt der Schaffung derjenigen Rechtsformen, die der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft, dieser höheren Entwicklungsepoche der Menschheit, dienen und in der Hand des sozialistischen Staates ein Hebel zur kraftvollen Entwickung der sozialistischen und kommunistischen Gesellschaft sind. Erstaunlich ist bei Wyschinski die Einheit von Theorie und Praxis. Als Mitglied der Akademie der Wissenschaften und Leiter ihres Rechtsinstituts hat er die theoretischen Kämpfe durchgefochten. Als Generalpro-kuror der UdSSR, als Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit, hat er den sozialistischen Staatsanwalt und den sozialistischen Richter dazu erzogen, die scharfe Waffe der Justiz zum Wohle der Entwicklung der Gesellschaft und zum Schutze der Errungenschaften des Volkes und der Rechte der Bürger einzusetzen. Er erzog politische Kämpfer, die durchdrungen sind von der Heiligkeit des sozialistischen Gesetzes und die seine Prinzipien in die Herzen der Sowjetbürger pflanzen. Als Vertreter der Sowjetunion in der Organisation der Vereinten Nationen hat er die imperialistische Politik der Kriegsvor-bereitung und Völkerunterdrückung entlarvt und mit Leidenschaft die Prinzipien des Friedens und des Völkerrechts verfochten. 65;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 65 (NJ DDR 1955, S. 65) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 65 (NJ DDR 1955, S. 65)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung zu erfolgen. Inhaftierte sind der Untersuchungsabteilung zur Durchführung operativer Maßnahmen außerhalb des Dienstobjektes zu übergeben, wenn eine schriftliche Anweisung des Leiters der Hauptabteilung und in den Bezirken des Leiters der Bezirksverwaltung. Der behandelnde Arzt ist nicht von den Haftgründen zu unterrichten und darf nur Mitteilung über die Person des Inhaftierten erhalten, die zur Behandlung erforderlich sind. Haftunterbrechung bei Haftunfähigkeit Wird in einem fachärztlichen Gutachten Haftunfähigkeit festgestellt, so entscheidet bezüglich der Haftunterbrechung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin und ihres Aufenthaltes in der und der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten mißbraucht. Das geschieht insbesondere durch Entstellungen, falsche Berichterstattungen, Lügen und Verleumdungen in westlichen Massenmedien und vor internationalen Organisationen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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