Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 621

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 621 (NJ DDR 1955, S. 621); zeß vor. Das KrG Hohenstein-Ernstthal wertete einen Prozeß gegen eine gewerbsmäßige Abtreiberin mit den Ärzten der dortigen Klinik aus, die in einem Korreferat die Gefahren der Abtreibung für die Gesundheit der Frau darstellten. Der Erfolg war sehr gut. Überhaupt trug die Verbindung mit einem geeigneten Spezialreferenten (Arzt, Tierarzt, Verkehrspolizei usw.) dazu bei, gut besuchte und gelungene Veranstaltungen durchzuführen. Eine interessante und nachahmenswerte Justizaussprache führte das Kreisgericht Erfurt Mitte mit 30 Redakteuren zum Thema „Literatur-Urhebergesetz und Presse“ durch. Wenn Richter, Staatsanwalt und Notar gemeinsam die Veranstaltung durchführen, ist fast immer eine rege Diskussion gesichert. Diese Verbindung empfiehlt sich bei wichtigen Aussprachen in Schwerpunkten, bindet jedoch auch drei Funktionäre der Justiz in einer Veranstaltung, was nicht immer erforderlich ist. Bei der Vorbereitung der Schöffenwahlen und in den Wahlversammlungen referierten auch Schöffen in größerer Zahl, sonst nur vereinzelt. In den letzten Wochen ist zu erkennen, daß die Anstrengungen verstärkt werden, Schöffen als Referenten zunächst in Betriebs- und Abtei’ungsversammlungen einzusetzen. Hier hegen die Reserven für eine Ausdehnung der Justizaussprachen, die allmählich erschlossen werden können. Ein Wort zur Diskussionsfreudigkeit der Teilnehmer der Aussprachen. Sie ist recht unterschiedlich, doch ist im großen Durchschnitt unverkennbar, daß mehr als in den letzten Jahren zum Thema der Aussprache diskutiert wird. Das ist ein wichtiger Erfolg. Es zeigt sich, daß gerade von der Seite der Justizfragen die Diskussion auf die uns bewegenden politischen Ereignisse eingeht und sie ergreift. Der schönste Lohn nach der Durchführung einer Justizaussprache besteht darin, wenn die Teilnehmer sagen: „Kommt bald wieder, das hat uns gefallen.“ III Es ist eine bekannte Wahrheit, daß gute Vorbereitung und Organisation den Erfolg der Justizaussprachen sichert. Und doch muß diese Weisheit immer wieder ins Gedächtnis gerufen werden; auch gibt es einige neue Erfahrungen zu berichten. In die Vorbereitung der Aussprachen schalten sich mehr und mehr Schöffen ein. Es liegt im Interesse der Entlastung des Direktors des Kreisgerichts, wenn die Arbeitsgruppe der Schöffen für Justizaussprachen baldmöglichst arbeitsfähig wird. Diese Arbeitsgruppe wird eng mit dem Justizaussprachekollektiv Zusammenarbeiten oder darin aufgehen. Obwohl seit Mai 1954 für jedes Gericht die Bildung eines Justizaussprachekollek-tivs angeordnet wurde, gibt es diese noch längst nicht * bei allen Gerichten. Hier müssen die Justizverwaltungen endlich energisch durchgreifen und nicht nur „der Frage gebührende Aufmerksamkeit schenken“ (Justizverwaltungsstelle Frankfurt [Oder]). Durch dieses Kollektiv soll doch erreicht werden, daß der Direktor nicht allein Aussprachen organisiert und durchführt. Die Richter, ein Sekretär und die Schöffen der Arbeitsgruppe für politische Massenarbeit gehören in dieses Kollektiv; auch der Staatsanwalt und ein Notar sollten hinzugezogen werden. Es ist durchaus nicht notwendig, daß bei jeder Zusammenkunft immer alle anwesend sind. Die Aussprache, wo die nächsten Veranstaltungen stattfinden sollen und wer sich jeweils um die Vorbereitungen zu kümmern hat, kann in kurzer Zeit durchgeführt sein. Durch das Bestehen des Kollektivs wird erreicht, daß die Arbeit auf diesem Gebiet weitergeführt wird, auch wenn der Direktor des Gerichts einmal ausfällt. Bei den Gerichten, die planmäßig eine hohe Zahl Aussprachen durchführen, bewährt sich vor allem die Tätigkeit des Kollektivs. Bei der Durchsicht der dem Ministerium übersandten Protokolle von Justizaussprachen fällt noch immer auf, daß weitaus die meisten Veranstaltungen von den Direktoren der Kreisgerichte getragen werden, oft zusammen mit dem Kreisstaatsanwalt. Diese Initiative verdient zwar als individuelle Leistung höchste Anerkennung, für das Voranschreiten der politischen Massenarbeit jedoch ist es bei den größeren Gerichten besser, wenn der Direktor selbst einmal einige Aussprachen weniger macht und sich um die Anleitung der an- dern Richter, zu bestimmten Themen auch des Sekretärs, und vor allem der Schöffen als Referenten kümmert. Eine gute Verteilung der Belastung finden wir z. B. beim KrG Zittau, wo im 1. Halbjahr der Direktor auf 25 Veranstaltungen, die Richter auf je 20, 14 und 16, der Sekretär auf 9 Veranstaltungen sprachen. Wer im einzelnen die Vorbereitungen der Aussprache übernimmt Nationale Front, Partei oder Massenorganisation, Bürgermeister, BGL des Betriebes, LPG-Vorsitzender, Mitarbeiter des Gerichts , dafür gibt es keine allgemeingültige Regel. Die Erfahrungen zeigen, daß dies bei den einzelnen Gerichten verschieden ge-handhabt wird und sich danach richtet, wer im Kreis die Arbeit der Justizorgane am besten unterstützt. Wie bereits gesagt, sollten dabei immer stärker die Schöffen herangezogen werden. Das Kreisgericht Görlitz/ Land z. B. berichtet, es habe damit gute Erfahrungen gemacht. Ein besonderes Problem ist es, die Großbetriebe wieder stärker zu erfassen. Hier werden Aussprachen in den Abteilungen oder im Teilbetrieb am Platze sein, die vor allem durch die Schöffen organisiert werden sollten. Dabei muß das Thema „Schutz des Volkseigentums durch die Strafrechtsprechung“ als wichtiger Schwerpunkt vordringlich behandelt werden. Justizaussprachen mit Angehörigen bestimmter Bevölkerungskreise und Berufe (Kraftfahrer, Eisenbahner, Schiffer) brachten gute Erfolge. Auch Vorträge innerhalb einer LPG-Versammlung bewährten sich (KrG Burg). Justizaussprachen in einem Betrieb werden zweckmäßig durch einen Artikel in der Betriebszeitung vorbereitet, der das Thema der Aussprache behandelt. Bei Aussprachen in Wohnbezirken hilft ein erläuternder Artikel auf der Kreisseite der Tageszeitung viel bei der Vorbereitung. Aussprachen über Jugendfragen wurden dadurch gut vorbereitet, daß die Einladungen von den Schülern in die Schulhefte geschrieben und von den Eltern abgezeichnet werden mußten. Diese Form der Popularisierung ist auch bei anderen Justizaussprachen vielfach auf dem Dorf üblich. Bei der Vorbereitung von Justizaussprachen sollen die Gerichte immer mehr die Schöffen zur Mitarbeit gewinnen. Wenn z. B. beim Kreisgericht Weißenfels die Arbeitsgruppe der Schöffen für politische Massenarbeit jeweils Schöffen für einen Betrieb bzw: einige Wohn-bereiche verantwortlich gemacht hat und diese bis zum 20. des Monats die Anregungen und Wünsche für die Organisierung und die Themen von Justizaussprachen an das Kreisgericht herantragen, die dann für den folgenden Monat geplant und mit Unterstützung der Schöffen vorbereitet werden, dann ist dies ein guter Stand der Organisation. Wir konnten bereits im vorigen Jahr über ähnliche Organisationsformen beim Kreisgericht Zittau berichten. Sicher können wir gute Beispiele anderer Gerichte zur Zeit nur deshalb noch nicht nennen, weil die Berichtsübermittlung und -auswer-tung sie bisher nicht erfaßte. Die Mitarbeit der Schöffen an Justizaussprachen wird ausführlicher im „Schöffen“ besprochen werden, weshalb das hier Gesagte nicht weiter ergänzt werden soll. Raumschwierigkeiten gibt es nicht oder nur in geringem Umfang. Um so heikler scheint das „Problem“ des Kraftwagens zu sein. Die Gerichte können nicht damit rechnen, daß sie mit einem Kraftwagen als Dienstfahrzeug ausgestattet werden. Das bedeutet: nach wie vor muß die Bereitstellung eines Kraftfahrzeugs über die Nationale Front, den Staatsanwalt oder den Rat des Kreises usw. organisiert werden. Das Ausleihen eines Wagens durch die Justizverwaltung wird nur selten möglich sein, da die Anfahrtswege zu groß sind. Doch haben die Justizverwaltungen dafür zu sorgen, daß die Kreisgerichte entsprechend ihrer Aussprachetätigkeit ein Benzinkontingent erhalten, wenn sie Kraftwagen ausleihen müssen. Das Verkehrsproblem nimmt in den Berichten immer wieder größeren Raum ein. Das Seltsame ist dabei nur, daß die Justizaussprachetätigkeit in der Stadt oder im verkehrsgünstig gelegenen Randgebiet der Großstadt schwächer ist als in den Landkreisen. Die Gerichte müssen stärker als bisher Aussprachen in den Großbetrieben durchführen, wie bereits gefordert. Allerdings empfiehlt sich nach den Erfahrungen, bei Schichtbetrieben mit großem An- 621;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 621 (NJ DDR 1955, S. 621) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 621 (NJ DDR 1955, S. 621)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus aufgeklärt; gegenseitig teilweise mit sehr hohem Arbeitsaufwand erar-beitete Materialien als Grundlage für weitere offensive, operative und rechtliche Maßnahmen zur Verfügung gestellt.

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