Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 620

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 620 (NJ DDR 1955, S. 620); II Daß die Qualität der Justizaussprachen gestiegen ist, wird u. a. daraus ersichtlich, daß die allgemeinen politischen Schwerpunkte ausweislich der Protokolle in den meisten Aussprachen mit in die Referate einbezogen wurden. Die zentral gegebenen Themen wurden mit Prozessen des Bezirksgerichts oder Beispielen aus der Arbeit des Kreisgerichts verbunden. Es ist hier nicht möglich, zu einzelnen Veranstaltungen Stellung zu nehmen. Obwohl es unter ihnen durchaus einige mißglückte Aussprachen gibt, ist doch im Gesamtergebnis ein erfreulicher Aufschwung zu beobachten, der zumeist auf die Initiative der einzelnen Kreisgerichte zurückzuführen ist. Es wird allerdings nur bei einem Teil der Gerichte planmäßig gearbeitet, und es ist das Bemühen unverkennbar, das,gesamte Kreisgebiet zu erfassen. Zahlreich sind die in den Dörfern durchgeführten Aussprachen, die denjenigen in der Stadt und in den Betrieben die Waage halten. Auch sog. vergessene Dörfer wurden erfaßt (z. B. vom BG Cottbus und vom KrG Hildburghausen). Ein ernster Mangel ist es, daß Veranstaltungen in Großbetrieben selten sind und daß sie, wenn sie durchgeführt wurden, oft auch keinen guten Besuch hatten. Die Aufnahme der Justizaussprachen wurde in den Halbjahresberichten als gut beurteilt. Dies deckt sich mit den Feststellungen vieler Protokolle. Das kommt auch darin zum Ausdruck, daß sich die Durchschnittsbesucherzahl gegenüber 49 im letzten Jahr auf 56 Teilnehmer pro Veranstaltung im 1. Halbjahr 1955 erhöht hat. Durch Auswertung bestimmter örtlicher Schwerpunkte (z. B. Verletzung von Arbeitsschutzbestimmungen, Verkehrsunfälle, Diebstähle an Volkseigentum, Verschieben optischer Geräte) erhielt ein großer Teil der Justizaussprachen eine bedeutende erzieherische Wirkung. Einige Kreisgerichte (z. B. Weißenfels und Zeitz) berichten, daß Rowdydelikte nach Justizaussprachen in den betreffenden Ortschaften unmittelbar zurückgegangen seien. Das Kreisgericht Görli z-Land wertete sehr gut Prozesse gegen Optikschieber aus, während dies in Jena, wo mit VEB Zeiss eine Görlitz an Bedeutung übertreffende optische Industrie beheimatet ist, nicht geschah. Einige Kreisgerichte (z. B. Artern) führten regelmäßig Aussprachen mit Delegationen aus Westdeutschland durch; auch sonst nahmen Besucher aus Westdeutschland an JusPzaussprachen teil. Ihre Äußerungen über den Wert solcher Aussprachen sie beurteilen diese gut sind ein wertvoller Beweis, daß das Niveau der Justizaussprachen im Inhalt und wohl auch zumeist in der Form zugenommen hat. Doch wird es nötig sein, in Zukunft auch den methodischen Fragen der Referatsausarbeitung und -ge-staltung sowie der Vortragsweise mehr Beachtung zu schenken. Die bisherigen Erfahrungen lassen die Arten der Justizaussprachen wie folgt einteilen: 1. Aussprachen über ein bestimmtes, vor Gericht durchgeführtes Strafverfahren, zumeist am Ort, wo der Täter wohnte oder wo das Verbrechen begangen wurde; 2. Auswertung von Verfahren vor den Bezirksgerichten bzw. vor dem Obersten Gericht; 3. Berichterstattung des Gerichtes über seine Arbeit; 4. Popularisierung bestimmter Gesetze oder -entwürfe (z. B. Volkseigentumsschutzgesetz, Familiengesetzentwurf, VO über die Pfändung von Arbeitseinkommen usw.); 5. Behandlung von Rechtsfragen, mit denen die Bevölkerung im Alltag in Berührung kommt (Miet-, Erb-Grundstücksrecht, Rechtsfragen der Landwirtschaft usw.); 6. Vorträge zur Rechtsentwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik, gegenübergestellt der westdeutschen Entwicklung; 7. Veranstaltungen anderer Organe, in denen das Gericht einen Teil des Vortrages übernimmt (z. B. Kraftfahrerversammlungen der Volkspolizei). Am erfolgreichsten verlaufen Aussprachen, die im Anschluß an ein Gerichtsverfahren dieses auswerten, z. B. im Betrieb, wo das Verbrechen begangen wurde. Es gibt von vielen Gerichten gute Beispiele solcher Auswertungen. Erfreulich ist es, daß die Gerichte selbständig handeln und schnell auf Hinweise und Signale aus der Bevölkerung reagieren. In letzter Zeit wird immer häufiger berichtet, daß die Schöffen auf die Notwendigkeit einer Justizaussprache in ihrem Betrieb oder Wohnort hinweisen. Erwähnenswert ist, daß in den letzten uns zugegangenen Berichten wiederholt auch die Angabe auftaucht, daß Schöffen die Vorbereitungen der Aussprachen treffen. Die Auswertung eines Strafprozesses führt zumeist dann zu Auseinandersetzungen, wenn im Betrieb oder auch in der Ortschaft, wo der verurteilte Täter wohnte, Unklarheiten über das Ausmaß des Verbrechens und demgemäß das Strafmaß herrschten. Die Aussprachen beseitigen die bestehenden Unklarheiten und überzeugen die Teilnehmer bis zu mehreren hundert Personen von der Richtigkeit des Urteils und Strafmaßes. Erwähnenswert ist z. B. eine Aussprache des KrG Riesa im dortigen Stahlwerk über ein Verfahren, in dem ein Meister wegen Verletzung der Arbeitsschutzbestimmungen, die zu einem tödlichen Unfall geführt hatte, verurteilt worden war. Das Urteil war in der Belegschaft zunächst nicht verstanden worden; weil der Meister sehr beliebt war und als besonders tüchtig galt. Die Aussprache gab den Arbeitern und Meistern Klarheit. Ein daraufhin in der Betriebszeitung veröffentlichter Artikel zog die Schlußfolgerungen für eine sorgfältigere Beachtung der Arbeitsschutzbestimmungen. Wenn Verfahren anstehen, die in einer Aussprache ausgewertet werden müssen, empfiehlt sich nach den Erfahrungen der Gerichte, eine Delegation aus dem Betrieb oder Ort der Verhandlung einzuladen, die dann auch die Vorbereitung der Aussprache zumeist übernehmen kann. Wenn in einem zentralen Thema angeordnet wird, Verfahren vor dem Obersten Gericht in Justizaussprachen auszuwerten, dann bringt dies dann gute Erfolge, wenn zugleich Beispiele aus der Arbeit des eigenen Gerichts gebracht werden und das auch in der Ankündigung ersichtlich wird. Die Berichterstattungen der Kreisgerichte waren in diesem Jahr in ihrem Charakter weitgehend einer sonstigen Justizaussprache angeglichen. Dabei wurde zumeist über ein Strafverfahren berichtet und im zweiten Teil auf ein Gebiet des Zivil- oder Familienrechts eingegangen. In einem besonderen Beitrag berichteten die Schöffen. Diese Form der öffentlichen Berichterstattung ist im allgemeinen zufriedenstellend bis gut verlaufen. Die Diskussion über den Entwurf des Familiengesetzbuchs im 2. Halbjahr 1954 hat sehr großen Anklang gefunden. Selbst jetzt noch wurde ab und zu bei Veranstaltungen eine Erläuterung des Familiengesetzentwurfs gewünscht. Es darf wohl gesagt werden, daß gerade bei diesen Diskussionen eine sehr große Überzeugungsarbeit geleistet wurde. In geeigneten Fällen sollten daher auch zukünftig geplante Gesetzesregelungen im Entwurfsstadium mit den Werktätigen breit diskutiert werden. Hierbei ist zur Zeit auf den Entwurf einer Straßenverkehrsordnung und die im Arbeitsrecht in Bälde zu regelnden Fragen hinzuweisen. Daß Justizaussprachen über Mietfragen einen regen Zuspruch fanden, braucht nicht betont zu werden. Sie mit dem Thema „Auswertung des Gehlenprozesses“ zu verbinden, hat wiederholt zu gutem Erfolg geführt. Es geht jedoch nicht an, auf die Tagesordnung einer Justizaussprache ein Referat über den Gehlenprozeß, über Jugendschutz und über Mietfragen zu setzen. Eine solche Verbindung ist unorganisch, außerdem kann natürlich auf diese Weise kein Thema richtig behandelt werden. In großem Umfang gingen Richter in die Schulen, Berufsschulen und Lehrwerkstätten, um vorbeugend gegen die Jugendkriminalität zu wirken oder auch um allgemein das Wesen der demokratischen Justiz zu erläutern. Die Veranstaltungen haben stets guten Erfolg gehabt. In einigen Aussprachen stellte das Bezirksgericht Meiningen unsere demokratische Justiz dem Justizterror der Imperialisten und Faschisten gegenüber und führte zugleich ein Tonband vom Reichstagsbrandpro- 620;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 620 (NJ DDR 1955, S. 620) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 620 (NJ DDR 1955, S. 620)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

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