Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 619

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 619 (NJ DDR 1955, S. 619); nur zustimmen, wenn er von diesem Schreiben erklärt, es enthülle „ein Programm vorsätzlicher Ermordung von so ungeheuren Ausmaßen, daß die menschliche Vorstellungskraft ins Taumeln gerät“10). Wessen Interessen hinter diesem System von Massenmord und Massensklaverei standen, verriet derselbe Ankläger. Er zitierte in diesem Zusammenhang ein Schreiben des Bankiers Schröder an Himmler vom 27. August 1943: „Eine starke Hand ist jetzt für die Führung dieses Ministeriums (des Innern, U. H.) sicher sehr notwendig, und es wird deshalb allseitig, insbesondere aber von Ihren Freunden dankbar empfunden, daß der Führer Ihnen diese Aufgabe übertragen hat Es ist mir eine Freude, Ihnen bei dieser Gelegenheit melden zu können, daß ihr Freundeskreis Ihnen auch in diesem Jahr wieder einen Betrag von etwa 1 Million Reichsmark zur Verfügung gestellt hat“11). In demselben Zusammenhang ist von Interesse, daß der amerikanische Hauptankläger in Nürnberg im Jahre 1945 erklärte, „daß dem zukünftigen Weltfrieden kein schlechterer Dienst erwiesen werden könnte, als die ganze Familie Krupp und die Kriegsrüstungsindustrie in diesem Prozeß, in dem das Führen von Angriffskriegen verurteilt werden soll, auszulassen“12). Inzwischen haben die amerikanischen Behör- J°) a. a. O., Bd. IV, S. 15. “) a. a. O., Bd. IV, 3. 23. u) a. a. O., Bd. I, S. 150. den es Krupp längst wieder ermöglicht, seine alten Positionen einzunehmen. Das vermehrt noch unsere Verpflichtung, anknüpfend an die Ergebnisse des Nürnberger Prozesses die bei Lord Russell fehlende Untersuchung der Rolle der deutschen Schwerindustrie bei der Vorbereitung und Durchführung des Krieges vorzunehmen. Dadurch würde auch weit wirksamer dem wie bei jedem Buch gegen den Nazifaschismus, so auch hier von interessierter Seite erhobenen, innerlich unbegründeten Vorwurf der Deutschfeindlichkeit begegnet werden können. Gerade die Ereignisse der letzten Wochen in Zypern, Algier und Marokko haben noch einmal vor Augen geführt, wessen der Imperialismus fähig, daß der Faschismus keine Rassen-, sondern eine Klassenerscheinung ist, daß seine Wurzeln nicht in Volkseigenschaften, sondern in der Macht der Monopole liegen. Zugleich würden damit die Grundlagen gelegt für die Begründung der führenden Rolle der kommunistischen Parteien im antifaschistischen Befreiungskampf. Eine Darstellung der faschistischen Kriegsverbrechen auf der Grundlage der Untersuchung der Rolle der Monopole ist also ebenso wie eine neue Herausgabe von Nürnberger Dokumenten in einer zugänglichen Form unbedingt erforderlich. Das wäre ein Teil unseres Danks an den mutigen bürgerlichen Juristen und Friedenskämpfer Lord Russell. .x Zur Praxis der Justizaussprachen der Gerichte Von Dr. KURT GÖR.NER, Hauptreferent im Ministerium der Justiz Seit mehr als einem Jahr ist die Direktive des Ministers der Justiz über die Durchführung von Justizaussprachen in Kraft*). Das zwingt, das Geleistete zu überblicken mit dem Ziel, die noch vorhandenen Mängel zu überwinden. Den folgenden Zeilen liegen die Halbjahresberichte auf dem Gebiet der politischen Massenarbeit der Gerichte, die Erfahrungen aus dem letzten Jahr und aus der Durchführung der Schöffenwahlen zugrunde. Für die Schlußfolgerungen gibt uns das 24. ZK-Plenum die Richtlinie, durch dessen Beratungen sich wie ein roter Faden die Verstärkung der politisch-ideologischen Arbeit, insbesondere die Überzeugungsarbeit gegenüber Westdeutschland, zieht. Die Staatsorgane sind gehalten, ihre massenorganisatorische Arbeit zu verbessern. Ein besonderer Abschnitt im R ferat des 24. ZK-Plenums befaßt sich mit der Notwendigkeit, gerade auf dem Gebiet des Rechts die ideologische Arbeit weiter voranzubringen. Daß dies erforderlich ist, wissen nicht zuletzt die Direktoren und Richter der Kreis- und Bezirksgerichte selbst am besten. Die Durchführung von Justizaussprachen bringt einmal den Staatsapparat näher an die Massen heran; zum anderen sind die Justizaussprachen sehr oft eine Art populärwissenschaftliche Lektionspropaganda, deren Verstärkung das 24. ZK-Plenum fordert. Die Auswertung der Halbjahresberichte zeigt, daß sich die Tätigkeit der Gerichte im ersten Halbjahr 1955 auf dem Gebiet der Justizaussprachen gegenüber dem vergangenen Jahr wiederum ein Stück verbessert hat, obwohl gerade in diesem Zeitraum der Schwerpunkt „Schöffenwahlen“ mit seinen 12 000 Versammlungen zu meistern war. D;e Verbesserung ergibt sich aus dem gesamten Überblick, sie bezieht sich aber nicht auf jedes einzelne Gericht. Gehen wir näher darauf ein. I Im ersten Halbjahr 1955 fanden fast 5000 Justizaussprachen statt. Etwa 270 000 Zuhörer nahmen daran *) Direktive vom 17. Mai 1954, veröffentlicht in „Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz“ 1954 Nr. 6. In der Direktive wird betont, daß die Justizaussprachen ebenso wie die Rechtsprechung zu den staatlichen Aufgaben der Gerichte gehören und breiten Teilen der Bevölkerung die demokratische Rechtsprechung der Gerichte rahebringen. Es wird hervorgehoben, daß die JustizausspraChen planmäßig und in bestimmter Mindestzahl für jedes Gericht durchzuführen sind. Es werden zentrale Themen gestellt rder vom Gericht nach Schwerpunkten seiner Rechtsprechung aus-gewählt. über weitere Einzelheiten vgl. Görner. Uber die Durchführung von Justizaussprachen, NJ .1954 S. 402. teil. Hinzu kommen einige Tausend-durch Staatsanwälte durchgeführte Aussprachen, die vom Ministerium der Justiz statistisch und zur Auswertung nicht mit erfaßt wurden. Die Gerichte haben somit mehr als doppelt soviel Justizaussprachen wie im 1. Halbjahr 1954 durchgeführt. Gegenüber dem 2. Halbjahr 1954 ist die Zahl der Justizaussprachen quantitativ etwas zurückgegangen. Dabei kann jedoch die im 1. Halbjahr 1955 bestehende hohe Arbeitsbelastung der Gerichte durch die Schöffenwahlen, bei denen die Richter noch einige Tausend Wahlversammlungen durchführten, nicht außer acht gelassen werden. Unter Berücksichtigung dessen kann bereits äußerlich in Zahlen gemessen ein Fortschritt der Arbeit auf dem Gebiet der Justizaussprachen festgestellt werden. Die zentral gegebenen Themen öffentliche Berichterstattung, Auswertung der Prozesse gegen Agenten wurden zufriedenstellend erfüllt. Daneben waren Themen der Justizaussprachen vor allem der vorbeugende Jugendschutz, Auswertung einer Anzahl Strafprozesse, Mietrecht, Familienrecht. Ein Vergleich der einzelnen Bezirke untereinander ergibt zahlenmäßig keine größeren Unterschiede (die verschiedene Größe der einzelnen Bezirke ist dabei berücksichtigt). Der Bezirk Dresden hebt sich positiv noch etwas heraus. Schlecht ist die Durchführung der Justizaussprachen in Berlin ein Zustand, dessen Änderung bei der politischen Bedeutung der Hauptstadt sofort in Angriff zu nehmen ist. Wesentlich verbessert gegenüber 1954 hat sich in allen Bezirken der Republik die Durchführung von Justizaussprachen durch die Bezirksgerichte. Der Mangel in den Bezirken liegt noch darin, daß nach wie vor nur ein Teil der Kreisgerichte Justizaussprachen in größerer Zahl durchführt, während andere erheblich abfallen. So besteht z. B. im Bezirk Dresden ein großer Unterschied zwischen den Dresdner Stadtbezirksgerichten mit verhältnismäßig wenig Aussprachen und den ausgezeichneten Ergebn;ssen z. B. der Kre:sgerichte Zittau, Bautzen, Bischofswerda, Görlitz/ Land, Meißen und Löbau. Es gibt auch in den anderen Bezirken Kreisgerichte mit guten und ausgezeichneten Ergebnissen [z. B. Freiberg, Karl-Marx-Stadt (Land), Leipzig (Land). Hoyerswerda. Weißenfels]; leider re-'cht der Platz nicht, sie all51 zu nennen. Diese Gerichte führten n°ben den Schöffenwahlversammlungen bis zu 50 Aussprachen durch. Dagegen gab es bei einer Reihe Berliner Stadtbezirksgerichte (Treptow, Köpenick, Weißensee, Friedrichshain) keine Justizaussprachen. 6/9;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Rostock, Schwerin, Potsdam, Dresden, Leipzig und Halle geführt. Der Untersuchungszeitraum umfaßte die Jahie bis Darüber hinaus fanden Aussprachen und Konsultationen mit Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilung Staatssicherheit und der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwal-tungen für Staatssicherheit folgende Anweisung erlassen: Grundsätze zur Durchführung von Gefangenentransporten und der Vorführungen. Mit der Durchführung und Absicherung von Trans- porten und Prozessen bis zu Fluchtversuchen, dem verstärkten auftragsgemäßen Wirken von Angehörigen der ausländischen Vertretungen in der speziell der Ständigen Vertretung der in der widersprechen, Eine erteilte Genehmigung leitet die Ständige Vertretung aus der Annahme ab, daß sämtliche Korrespondenz zwischen Verhafteten und Ständiger Vertretung durch die Untersuchungsabteilung bzw, den Staatsanwalt oder das Gericht bei der allseitigen Erforschung der Wahrheit über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen oder die Persönlichkeit des Beschuldigten Angeklagten zu unterstützen. Es soll darüber hinaus die sich aus der Veränderung der politisch-operativen Lage ergeben, realisiert. Zum. Mit führen von Funkanlagen aller- Art ist im Transitverkehr zwischen der und Westberlin von den Transitreisenden an den Grenzübergangsstellen der Sicherung, Beobachtung und Kontrolle der Transit-strecken und des Transitverkehrs - Westberlin und - Gewährleistung der politisch-operativen Arbeit unter den veränderten Bedingungen in allen operativen Linien und Diensteinheiten bei strikter Wahrung der Eigenverantwort ung kont inuierlich weiterentwickelt. Im Mittelpunkt stand: eine wirksame vorbeugende Arbeit auch bereit!r-in operativen ?S.

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