Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 618

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 618 (NJ DDR 1955, S. 618); Beschuldigten, heißt es in einem Geheimschreiben4) , die Ermordung der gesamten Bevölkerung der Dörfer Lidice und Oradour sur Glane, die Ermordung von 335 Geiseln in den Ardeatinischen Höhlen auf Befehl des Kriegsverbrechers Generalfeldmarschall Kesselring mögen nur als Beispiele für den Terror gegen die Zivilbevölkerung dienen Die entsetzlichsten Verbrechen aber mußten die Menschen Polens und der Sowjetunion erleiden. Der Hitlerfaschismus wollte sie in die Sklavenarbeiter des „Neuen Europa“ verwandeln. Die Kultur und die Kraft der polnischen, russischen und ukrainischen Bevölkerung sollte gebrochen werden. Die Schilderung der Mittel, die der Faschismus dabei anwandte, die Erschießung Hunderttausender von Menschen allein in Kiew wurden nach dem Einmarsch in wenigen Tagen 52 000 Menschen ermordet , die Verschleppung von Millionen von Zwangsarbeitern nach Deutschland, die Vernichtung ganzer Städte, möge jeder in dem Werk selbst nachlesen. Die Grundlage für diese Verbrechen war die „Theorie“ von der Vorherrschaft der deutschen Rasse, die der Kriegsverbrecher Sauckel in die Worte faßte: „Wir sind die Herrenrasse und dürfen nicht vergessen, daß der geringste deutsche Arbeiter rassisch und biologisch tausendmal soviel wert ist wie die Bevölkerung hier“5). Die abschließenden Kapitel über die Konzentrationslager und über die Ermordung von Millionen Juden sind auch nach zehn Jahren nur mit Erschütterung zu lesen. Jede Einzelheit der Schilderung der Verbrechen in Auschwitz, Belsen, Buchenwald, Dachau, Neuen-gamme, Ravensbrück, der Vernichtung der Juden im Warschauer Ghetto ist eine Anklage gegen die Hitlerfaschisten. Mit Schaudern lesen wir, wie die Mörder selbst jede Einzelheit ihrer Verbrechen aktenmäßig festhielten. Einen dieser Berichte finden wir bei Lord Russell: „Die Kommandos setzten die Säuberung des Gebiets von Juden und kommunistischen Elementen fort. In der Berichtsperiode, d. h. vom 16. bis 30. September 1941, wurden insbesondere die Städte Nikolajew und Cherson von Juden gesäubert; auch die dort verbliebenen Funktionäre wurden entsprechend behandelt Gesamtzahl 35 782“6). Wenn ein Kriegsverbrecher wie Rosenberg sich aus „Zweckmäßigkeitsgründen“ gegen die grauenvollsten Maßnahmen wandte, dann sah das so aus: „Männer, Frauen und Kinder in Scheunen zu sperren und diese anzuzünden, scheint mir selbst dann keine geeignete Methode der Bandenbekämpfung, wenn man die Bevölkerung ausrotten will“7). In Polen lebten vor dem Kriege mehr als 3,3 Millionen Juden. Generalgouverneur Frank aber erklärte: „Das Generalgouvernement muß genau so judenfrei werden, wie es das Reich ist.“ Tatsächlich waren nach der Befreiung in Polen nur noch 50 000 Juden zu ermitteln. Warum sollte Lord Russell dieses Inferno an Grausamkeit und Brutalität nach dem Willen führender englischer Kreise nicht darstellen? Weil er in seinem Buch zwei Dinge aussprach, die heute nach dem Willen der Imperialisten nicht mehr ausgesprochen werden dürfen. Die Tatsache nämlich, daß erstens der Hauptfeind des Hitlerfaschismus die Sowjetunion war, daß sie den größten Teil der Opfer und die Hauptlast des Kampfes zu tragen hatte und daß zweitens der deutsche Generalstab und das höhere Offizierkorps eine entscheidende Mitverantwortung für die faschistischen Verbrechen trugen. Lord Russell schreibt: „Es dauerte nicht lange, bis die meisten von ihnen seine Komplicen wurden Erst als die Woge der Nazierfolge merklich abebbte, wurde in den Gängen des deutschen Kriegsministeriums kritisches Geflüster hörbar.“ Er zitiert zustimmend aus dem Nürnberger Urteil über Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht: „Sie sind in großem Maße verantwortlich gewesen für die Leiden und Nöte, die über Millionen Männer, Frauen und Kinder gekommen sind Ohne ihre militärische Führung wären die Angriff sgelüste Hitlers und seiner Nazikumpane akade- ‘) a. a. O. S. 137. “) a. a. O. S. 212. ) a. a. O. S. 343. ’) a. a. O. S. 337. misch und ohne Folgen geblieben Die Wahrheit ist, daß sie an all diesen Verbrechen rege teilgenommen haben“5). Die wenigen in dieser Besprechung erwähnten Beispiele zeigten bereits die Beteiligung der Generale an den Verbrechen des Hitlerfaschismus, an der Hinmordung der Kriegsgefangenen und der Zivilbevölkerung. Diese Entlarvung der Rolle der faschistischen Generale durch Lord Russell erfolgte in einem Zeitpunkt, in dem sich diesen Generalen unmittelbar nach Verlassen der Gefängniszellen die Räume des Bundeskanzleramts und des Bonner Kriegsministeriums öffneten. Ein Mann wie der Geiselmörder Kesselring ist heute schon wieder Vorsitzender des „Stahlhelms“. Im Bundestag wird offen der Wiederaufbau der alten Naziwehrmacht propagiert. Ritter von Leeb konnte im deutschen Soldatenkalender von 1955 erklären: „Wir alten Soldaten können nur wünschen und hoffen, daß diese neue junge Truppe von dem gleichen Geist . beseelt sein möge wie die Soldaten, die in den zurückliegenden beiden Weltkriegen die Waffen getragen und sich eingesetzt haben“. Die Mehrzahl der westdeutschen Historiker, darunter auch solche führenden Wissenschaftler wie Professor Gerhard Ritter, stellen ihre Arbeiten in den Dienst der Rehabilitierung des deutschen Militarismus, bemühen sich besonders, den blutbefleckten Hitlerschen Generalstab reinzuwaschen. In einer solchen Lage mußte Lord Russells Buch nicht nur die englische Öffentlichkeit alarmieren, vielmehr bedeutete es einen Schlag gegen die westdeutsche Remilitarisierung und ihre ideologischen Verfechter. Die deutschen Kämpfer gegen die westdeutsche Remilitarisierung und für ein friedliches demokratisches Deutschland müssen deshalb Lord Russell für sein Buch dankbar sein. Es gibt auch ihnen eine äußerst wertvolle Hilfe für die Entlarvung aller Apologeten des Hitlerfaschismus, für den Kampf gegen das Wiedererstehen von Militarismus und Faschismus. Kein Deutscher, dem das Schicksal seines Vaterlandes am Herzen liegt, sollte es versäumen, dieses Werk zu lesen. Den deutschen Juristen zeigt es ihre Aufgabe, sich ebenso aktiv wie der bürgerliche Jurist Lord Russell im Kampf um den Frieden einzusetzen. Wir dürfen uns aber nicht damit begnügen, Lord Russell für sein Buch zu danken. Es kommt darauf an, daß auch wir dazu beitragen, die Verbrechen des Hitlerfaschismus vor allen Menschen aufzudecken. Es hat des Buches eines englischen Autors bedurft, um uns noch einmal an diese Aufgabe zu erinnern. Lord Russell hat sich darauf beschränkt, die faschistischen Kriegsverbrechen zu enthüllen. Er hat darauf verzichtet, die Wurzel, die Ursachen dieser Verbrechen zu zeigen. Von den vier Anklagepunkten des Nürnberger Prozesses Verschwörung, Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen behandelt er die beiden ersten nicht. Dadurch wird das entsetzliche Gesamtprogramm der faschistischen Welteroberer nicht zum Ausgangspunkt seiner Darstellung gemacht. Es scheint mir unsere nationale Pflicht zu sein, dieser Aufgabe nachzukommen. Wie viele Menschen kennen denn solche ungeheuerlichen Richtlinien, wie wir sie in den Akten des Oberkommandos der Wehrmacht unter dem Datum des 23. Mai 1941, also zwei Monate vor dem Überfall auf die Sowjetunion, finden: Die Ernährungslage Deutschlands erfordere es . so heißt es dort , nach der Besetzung sowjetischer Gebiete jegliche Lebensmittelzufuhr in die sog. Waldzone, also nach Großrußland, zu unterbinden. „Viele 10 Millionen Menschen werden in diesen Gebieten überflüssig und werden sterben oder nach Sibirien auswandern müssen“. Auf diese Weise ergäbe sich aus der Einbeziehung Rußlands „in den europäischen Rahmen , zwangsläufig ein Absterben sowohl der Industrie wie eines großen Teils der Menschen in den bisherigen Zuschußgebieten“9). Nach dem Willen der Faschisten sollte dieser Plan die Vernichtung der Bevölkerung und der Industrie von Leningrad, Moskau und dem Ural einschließen. Man kann dem amerikanischen Hilfsankläger Harris ) a. a. O. S. 15. ') Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, Nürnberg 1947, IBd. IV, S. 14 15. 618;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 618 (NJ DDR 1955, S. 618) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 618 (NJ DDR 1955, S. 618)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Erwirkung der Entlassung Verhafteter aus der Untersuchungshaftanstalt oder der Rücknahme notwendiger eingeleiteter Maßnahmen beim Vollzug der Untersuchungshaft zur Störung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin zu behan-. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalten sind die Verhafteten zu registrieren, körperlich zu durchsuchen, erkennungsdienstlich zu behandeln, ärztlich zu untersuchen und über ihre Rechte und Pflichten während des Vollzuges der Untersuchungshaft ist die Grundvoraussetzung für das Wahrnehmen der Rechte und das Einhalten der Pflichten. Deshalb wird im Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten terUlefangenen. bei der Durchsetzung Rjrön besonderen Maßnahmen, die sich aus der Täterpergönjjiikeit für die Vollzugs- und Betreuungsauf gab zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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