Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 617

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 617 (NJ DDR 1955, S. 617); schaftsbereich einnehmen. Sein Besuch des St. John’s College in Oxford, seine Arbeit als Barrister-at-Law1) seit 1931 befähigten ihn dazu, im zweiten' Weltkrieg wichtige Aufgaben in der Militärjustiz zu übernehmen. Zunächst Assistent des Deputy Jugde Advocate General, also des Leiters der Militärgerichtsbarkeit in der britischen Expeditionsarmee 1939 1940, wurde er später mit der Verantwortung für die gesamte Militärgerichtsbarkeit in der Stellung eines stellvertretenden General-Auditeurs zuerst für die erste Armee, dann im Alliierten Hauptquartier, danach bei den Streitkräften des Mittleren Ostens und schließlich von 1946 bis 1947 und 1948 bis 1951 bei der britischen Rheinarmee betraut. In dieser Funktion oblag ihm die Kontrolle und Überwachung der gesamten Kriegsgerichtsbarkeit, also auch derjenigen gegen deutsche Kriegsverbrecher. Er war Ratgeber des Oberkommandierenden ebenfalls in der äußerst wichtigen Frage der Bestätigung oder Verwerfung kriegsgerichtlicher Urteile. 1951 kehrte er als stellvertretender General-Auditeur für die gesamten britischen Streitkräfte nach England zurück. Wir dürfen also in Lord Russell einen Mann sehen, dessen Schicksal eng mit dem des britischen Imperiums verbunden war, der in Indien, Vorderasien und Westdeutschland die Interessen des britischen Weltreiches vertrat, dem ein so wichtiges Instrument der herrschenden Klasse wie die Militärgerichtsbarkeit anvertraut wurde. Während des Krieges war auch die herrschende Klasse Englands unter dem Druck der Volksmassen für die Niederlage des Faschismus eingetreten. In diesem Sinne handelte auch Lord Russell nach 1945, als er die Prozesse gegen die deutschen Kriegsverbrecher in der damaligen britischen Zone leitete, getragen vom Geiste des Kampfes gegen die barbarischen Unmenschlichkeiten, die in diesen Prozessen offenbar wurden. Er sah damals und, dies sei schon vorausgeschickt, das gilt auch von seinem Buche nicht die Wurzeln, die Ursachen des Faschismus. Aber er erkannte die Unmenschlichkeit dieses Systems, er erkannte es als Rückfall der Menschheit in längst überwundene barbarische Entwicklungsstufen. Er sah im deutschen Faschismus eine Gefahr nicht nur für das britische Reich, sondern auch für die menschliche Kultur und für das Völkerrecht. Als mit NATO, EVG und Pariser Verträgen die westdeutsche Wiederbewaffnung immer näherrückte, erkannte Lord Russell seine Aufgabe. Er sah, daß die verurteilten Kriegsverbrecher von gestern heute mit Blumen empfangen und morgen, wenn wiederbewaffnet, neue Verbrechen auch an Bürgern seines Landes begehen werden, und er beschloß, dem Wiedererstehen des deutschen Militarismus und Faschismus den Kampf anzusagen. Seine Waffe in diesem Kampf ist ein Buch, das scheinbar leidenschaftslos die Verbrechen des deutschen Militarismus im zweiten Weltkrieg darstellt. Lord Russell führt diesen Kampf als Jurist. Das Material seines Werkes ist ausschließlich den Aussagen und Dokumenten der Kriegsverbrecherprozesse entnommen, vom gewaltigen Nürnberger Prozeß, dem Gericht der Völker über die hauptverantwortlichen Naziverbrecher, bis zu den Prozessen gegen die gehorsamen Handlanger in den Betrieben, Gerichten, Wehrmachtsstäben und Konzentrationslagern. Die stets unwiderleglich dokumentierte Darstellung der faschistischen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit führt von der Mißhandlung und Ermordung von Kriegsgefangenen über die Kriegsverbrechen auf hoher See, der Mißhandlung und Ermordung der Zivilbevölkerung bis zur Zwangsarbeit und den Konzentrationslagern und findet ihren grausigen und entsetzlichen Höhepunkt in dem, was die Hitlerfaschisten die „Endlösung der Judenfrage“ nannten: in der Ermordung von mindestens fünf Millionen jüdischer Menschen. Fast kein Wort ist in dem Buch enthalten, das nicht von Urteilen bestätigt wird, an denen britische Richter teilnahmen. Fast alle der von Lord Russell aufgeführten Aussagen und Dokumente unterlagen der Prüfung auch britischer Richter. Die entscheidenden Materialien des Werkes entstammen dem Nürnberger Prozeß, dessen abschließendes Urteil im Namen des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland von Lordrichter Lawrence am 1. Oktober 1946 unterzeichnet wurde. Und dennoch mußte der Verfasser dieses Werkes, vor die Wahl gestellt, sein Buch nicht zu veröffentlichen oder von seinem Amt zurückzutreten, am 8. August 1954, also noch nicht einmal acht Jahre nach dem Nürnberger Urteil gegen die faschistischen Hauptkriegsverbrecher, seinen Rücktritt einreichen. Wodurch erregte dieses Buch, das inzwischen in England bereits zehn Auflagen erlebt hat und mehrfach übersetzt worden ist, den Haß der herrschenden Kreise Englands? Lord Russell wendet sich an keiner Stelle seines Werkes ausdrücklich gegen die Vorbereitung und Durchführung von Angriffskriegen; er beschränkt sich auf die Darstellung der Verletzung des Kriegsrechts. Aber diese Darstellung ist so grauenerregend, ist eine solche Anklage gegen die bestialische Kriegführung des Hitlerfaschismus, daß sie notwendig zur Anklage gegen den Raubkrieg überhaupt wird. Den Auftakt des Buches bildet die Schilderung der Verbrechen an Kriegsgefangenen. Von der Hinmordung von 100 Gefangenen des Norfolkregiments im Mai 1940 durch Angehörige der SS-Totenkopf-Division führt die blutige Spur des Faschismus über die Erschießung von 50 geflüchteten kriegsgefangenen englischen Fliegeroffizieren im März 1944, bis zur Ermordung von 126 amerikanischen Kriegsgefangenen 1944 bei St. Vith. Der hitlerische Kommandobefehl vom 18. Oktober 1942 ordnete die Hinmordung aller bei Kommandounternehmen gestellten Gegner an, auch wenn es sich „äußerlich um Soldaten in Uniform“ handelt. Die Maßnahmen gegen die sowjetischen Kriegsgefangenen aber, mit deren Darstellung Lord Russell dieses Kapitel abschließt, waren nicht mehr einzelne brutale Verletzungen eines im übrigen grundsätzlich anerkannten Völkerrechts, es war die planmäßige Hinmordung eines ganzen Volkes. Schon im März 1941 hatte Hitler seinen Militärs erklärt, daß im Krieg gegen die Sowjetunion Begriffe wie Ritterlichkeit und Soldatenehre fehl am Platze seien, denn es handle sich um einen weltanschaulichen Krieg zur Ausrottung des „barbarischen asiatischen Bolschewismus“. Gehorsam erließ das Oberkommando der Wehrmacht eine Direktive, alle politischen Kommissare sofort nach der Gefangennahme zu ermorden. Auf geltend gemachte Bedenken hin erklärte der in Nürnberg hin-gerichtete Kriegsverbrecher Generalfeldmarschall Keitel: „Die Bedenken entsprechen den soldatischen Auffassungen vom ritterlichen Krieg! Hier handelt es sich um die Vernichtung einer Weltanschauung! Deshalb billige ich diese Maßnahmen und decke sie“2). Lord Russell schildert die entsetzlichen Zustände in den Kriegsgefangenenlagern. Mit Grauen liest man die Berichte über Sonderbehandlung (sprich: Ermordung) der Kriegsgefangenen, über die vorsätzliche Tötung durch Hunger und Überarbeit, durch Unterbringung ohne Stiefel und warme Bekleidung im Freien im Winter 1941/42 und endlich jenen Bericht vom Transport der sowjetischen Kriegsgefangenen, der mit den Worten endet: „Als einer dieser Kriegsgefangenenzüge an seinem Bestimmungsort eintraf, entströmte den 50 Waggons beim Öffnen der Türen wahrhaft unerträglicher Leichengeruch: die Hälfte der Gefangenen war tot, viele lagen im Sterben und die wenigen, die noch die Kraft besaßen, hinauszustürzen und Wasser zu trinken, wurden von den Wachen erschossen. In einem anderen Zug war am Zielbahnhof niemand mehr am Leben: aus den 30 Waggons wurden 1500 Leichen herausgeholt“3). Grundlage dieser Verbrechen waren die Richtlinien des Oberkommandos des Heeres, in denen es hieß: „ daß es sich bei den russischen Kriegsgefangenen nicht um Kriegsgefangene im üblichen Sinne handelt, sondern um einen Gegner, der nur aus Tieren und Bestien besteht. So sind sie in erster Linie auch zu behandeln“. Aber der Nazifaschismus machte bei der Ermordung der Kriegsgefangenen nicht Halt. Die zahllosen Geiselerschießungen, der Nacht- und Nebelerlaß vom 7. Dezember 1941 die abschreckende Wirkung dieser Maßnahme liegt in dem spurlosen Verschwindenlassen der *) *) Lord Kusseil, Geißel der Menschheit, S. 81. ■) a. a. O. S. 96. *) Bei den englischen höheren Gerichten zugelassener Anwalt.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 617 (NJ DDR 1955, S. 617) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 617 (NJ DDR 1955, S. 617)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit besteht. Zu : Die Richtlinie bestimmt kategorisch die Notwendigkeit der Konsultation der zuständigen Untersuchungsabteilung vor jedem Abschluß eines Operativen Vorgangs.

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