Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 610

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 610 (NJ DDR 1955, S. 610); Boden der Mulde erreicht hatte. Durch diesen vorzeitigen Kontakt wurde die Wirkung des Sicherungsschalters zum größten Teil wieder aufgehoben. Durch die Nichtbeachtung dieser drei technischen Mängel ist der Unfall eingetreten, denn wenn die Schutzwalze vorschriftsmäßig die Maschine außer Gang gesetzt hätte, wäre bei einem unbeabsichtigten Niederdrücken des Kontaktes die Maschine nicht angelaufen. Die Schuld des Angeklagten K. liegt darin, daß er als Betriebsleiter nicht die nötige Sorgfalt auf den technischen Zustand der Maschinen hinsichtlich ihrer Schutzeinrichtungen verwandte und die ihm durch die Arbeitsschutzbestimmungen auferlegten Pflichten nicht erfüllte, sondern sich allein damit begnügte, den Arbeitern Verhaltungsmaßregeln zu geben. Die Arbeitskraft unserer Menschen ist so wertvoll, daß zum Schutze dieser Arbeitskraft am 25. Oktober 1951 von der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik eine Verordnung (GBl. S. 957) erlassen wurde, worin allen Leitern von Betrieben besondere Pflichten für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen auferlegt wurden. Der Angeklagte ist schon jahrelang in leitenden Funktionen in der Textilindustrie tätig, so daß er ohne weiteres feststellen konnte, daß die Appretiermaschine, an der der Unfall geschah, grobe Mängel aufweist, daß z. B. die Schutzvorrichtung hochgehoben werden kann, ohne daß die Maschine anhält oder rückwärts läuft. Ein solcher Schutz wird aber bei allen Arbeitsschutzvorrichtungen verlangt, ganz gleich, an welchen Maschinen sie angebracht sind. Er hat sich in dieser Beziehung wenig um seinen Betrieb gekümmert, so daß er mit die Schuld daran trägt, daß der Unfall am 14. März 1955 eingetreten ist. Der Angeklagte W. war als Sicherheitsbeauftragter für die Einhaltung des Arbeitsschutzes verantwortlich und hat sich bemüht, auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes Verbesserungen zu erzielen. Seine Aufklärung beschränkte sich aber nur darauf, das Verhalten der Arbeiter zu erläutern; Hinweise an den Betriebsleiter oder die Abteilungsleiter, daß sie die neuesten technischen Arbeitsschutzeinrichtungen an den Maschinen anzubringen haben, hat er nicht in genügendem Maße gegeben. Er ist bei Betriebsbegehungen dabeigewesen, so daß ihm bei genügender Kenntnis hauptsächlich der Arbeitsschutzbestimmung 301 hätte auffallen müssen, daß die Appretiermaschine mehrere Mängel aufwies. Der Angeklagte N. hat sich zu verantworten, da er als Abteilungsleiter die ihm unterstellten Maschinen nicht laufend auf den Arbeitsschutz überprüft und auch nicht die Arbeitsschutzbestimmungen Nr. 301 und A 530 genügend kannte, sonst hätte er es nicht zulassen dürfen, daß mehrere Arbeiter trotz Fehlens des Parallelschalters an der Maschine arbeiteten und es möglich war, die Schutzvorrichtung abzuheben und trotzdem in diesem Zustand die Maschine einzuschalten. Als Abteilungsleiter ist er auch verpflichtet, derartige Mängel festzustellen und dann dem Sicherheitsbeauftragten weiterzumelden, damit dieser die Beseitigung der Mängel von der Betriebsleitung verlangen kann. Durch dieses schuldhafte Verhalten gegenüber der Verordnung zum Schutze der Arbeitskraft und den Arbeitsschutzbestimmungen 301 und A 530 haben alle drei Angeklagten verursacht, daß sich die Arbeiterin verletzte. Diese Körperverletzung haben die Angeklagten fahrlässig begangen, denn sie haben durch die Nichteinhaltung der für den Schutz der Arbeiter erlassenen Bestimmungen die als Funktionäre unseres Staates erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen. Aus diesen Gründen haben sich die Angeklagten einer fahrlässigen Körperverletzung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen §§ 1 und 2 der VO zum Schutze der Arbeitskraft und gegen die Arbeitsschutzbestimmungen 301 und A 530 schuldig gemacht. Alle drei Angeklagten haben, wie eine Besichtigung bewies, aus den Folgen des Unfalles bereits ihre Lehren gezogen, indem sie die Maschine durch einen über dem Schalter angebrachten Bügel gegen unbeabsichtigtes Einschalten sicherten und die automatische Ausschaltung bei Entfernen der Schutzvorrichtung wieder herstellten. Ihre weitere Aufgabe ist es aber, die Ursachen des Unfalles innerhalb des Betriebes auszuwerten und die einzelnen Verantwortungsbereiche festzu- legen. Dabei ist zu beachten, daß es nicht genügt, den Arbeitern nur Verhaltungsmaßregeln zu geben, sondern es muß auf Grund von Arbeitsstudien die Sicherheit der Maschinen selbst überprüft werden. Aber auch die Arbeitsschutzinspektion des Kreises, die die verantwortlichen Kollegen im Betriebe nicht konkret unterstützte, sollte die Lehre daraus ziehen, daß ihre Besichtigungen und Schulungen nicht allgemeiner Art sein dürfen, sondern daß sie den Betriebsleitern und anderen Funktionären durch Betriebsbegehungen und durch Fachleute Hilfe und Unterstützung gibt. Dazu hat sie nach § 39 Buchst, c der VO zum Schutze der Arbeitskraft das Recht und die Pflicht. Buchbesprechungen Harry Wünsche: Die UN Friedensinstrument oder Werkzeug der Aggressoren? Urania-Verlag, Leipzig; Jena 1954. 82 Seiten; Preis 1, DM. Die Organisation der Vereinten Nationen (englisch: United Nations, abgekürzt: UN), die in diesem Jahr ihren 10. Gründungstag feierte und deren 10. Generalversammlung zur Zeit stattfindet, wird mit dem Wachsen der Rolle der Völker in der Geschichte an Bedeutung gewinnen und damit die Einleitungsworte der UN-Charta verwirklichen und aus dem Bereich des Präambelhaft-Deklamatorisohen in das Feld aktiven Wirksamwerdens hinüberheben: „Wir, die Völker der Vereinten Nationen, sind entschlossen, die kommenden Generationen vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zu unseren Lebzeiten zweimal unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat.“ Die UN wird dann nicht mehr in der Gefahr schweben, ein Werkzeug der Aggression zu werden; sie wird dann als weltumspannende Organisation, als Bund freier Völker, den Frieden durch Koexistenz und kollektive Sicherheit gewährleisten. Wünsche, Dozent an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und Vizepräsident der Deutschen Liga für die Vereinten Nationen, hat sich der verdienstvollen Aufgabe unterzogen, auf knapp fünfzig Textseiten einen ersten gedrängten Überblick über die Tätigkeit der UN zu geben, der etwa bis zum ersten Drittel des Jahres 1954 reicht; Wünsche stützt sich dabei weitgehend auf seine in der wissenschaftlichen Zeitschrift der DASR „Walter Ulbricht“ 1952/53 S. 78 ff. veröffentlichte Arbeit „Die Verwandlung der UN in ein Instrument der anglo-amerikanischen Kriegsvorbereitungen“. Der Verfasser führt den Leser in die weltpolitischen Zusammenhänge, die zur Gründung der UN führten, charakterisiert die beiden Richtungen in der Weltpolitik und die ihnen entsprechenden Gruppierungen in der UN und betont die Möglichkeit und Notwendigkeit der friedlichen Koexistenz. Weiter werden u. a. die imperialistischen Versuche zur Ausschaltung des Sicherheitsrates, des wichtigsten UN-Organs zur Gewährleistung von Frieden und Sicherheit in der Welt, sowie das satzungswidrige Verhalten der UN im amerikanischen Korea-Krieg behandelt. Im SChlußkapitel erläutert Wünsche die Bedeutung der UN für die fortschrittlichen Kräfte. Im Anhang findet sich der Text der UN-Charta offenbar ein leicht überarbeiteter Nachdruck des stilistisch nicht immer sehr glücklichen deutschen Textes aus „Dokumentation der Zeit“ Nr. 15/1951. Eine Broschüre kann immer nur in sehr gedrängter Form dem interessierten Leser einen Überblick vermitteln und muß die eine oder andere Frage offen lassen. Doch seien für eine Neuauflage folgende Anregungen gestattet, wobei m. E. der notwendige Platz durch einen Verzicht auf dieses oder Jenes Zitat und durch eine gekürzte Darstellung des Wesens des Imperialismus und der Notwendigkeit der Koexistenz gewonnen werden könnte: Der Leser wird es sicher begrüßen, wenn ihm die 51 Gründerstaaten und die neun neuaufgenommenen Staaten namentlich aufgezählt würden, desgleichen die vorliegenden Aufnahmegesuche von 20 Staaten nicht 14, wie auf S. 43 angegeben. Ferner wäre eine kurze Darlegung der unterschiedlichen Auffassung über die UN-Mitgliedschaft seitens der beiden dauernd neutralen Staaten Schweiz und Österreich am Platze. Zur Unterstreichung der sowjetischen Bemühungen um das Zustandekommen der UN sollte nicht nur auf die allerdings kaum zugängliche und wenig bekannte sowjetisch-polnische Deklaration vom 4. Dezember 1941, sondern vor allem auf die berühmte Rede Stalins vom 6. November 1944 hingewiesen werden. Eine kurze Darstellung des organisatorischen Aufbaus der UN sowie der Aufgaben und Arbeitsmethoden der einzelnen UN-Organe wäre dankenswert jetzt muß es aus der Charta herausgelesen werden. Schließlich sollte die Mitarbeit der DDR in einigen UN-Organen berücksichtigt werden. Einzufügen wäre ferner, daß bereits seit 1952 Griechenland und die Türkei und seit dem 5. Mai 1955 auch Westdeutschland Mitglieder der NATO sind. Die jetzige UN-Generalversammlung, die unter günstigen internationalen Bedingungen stattfindet, wird sich wahrscheinlich mit Fragen der Satzungsänderung befassen und damit die Rolle und Bedeutung der UN vor der breiten Öffentlichkeit zur Diskussion stellen. Die vorliegende Broschüre vermittelt dem Leser in gedrängter Form das Wissen zum Verständnis der Fragen, um die es dabei geht. Dozent Dr.Gerhard Reintanz, Halle Berichtigung Bei der in NJ 1955 S. 578 a veröffentlichten Besprechung der Gesetzessammlung „Das Seerecht der Deutschen Demokratischen Republik“ wurde versehentlich der Umfang mit 150 Seiten angegeben. Tatsächlich ist jedoch das Buch 510 Seiten stark. 610;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 610 (NJ DDR 1955, S. 610) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 610 (NJ DDR 1955, S. 610)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin sowie gegen die Tätigkeit der Staatsorgane, insbesondere in bezug auf die Bearbeitungspraxis von Übersiedlungsersuchen und die Genehmigung von Reisen in das nichtsozialistische Ausland, einschließlich spezieller sozialistischer Länder, Wiedereingliederung Haftentlassener, sowie zur umfassenden vorbeugenden Tätigkeit gemäß Artikel Strafgesetzbuch durch die Leiter dieser Organe und Einrichtungen sowie Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage kompromittierenden Materials, Werbung unter Ausnutzung materieller Interessiertheit. Werbung durch politische Überzeugung. Bei dieser Art der Werbung kann das Einverständnis des Kandidaten zur Zusammenarbeit mit den Organen des die politisch-operative Arbeit mit dem Ziel zu organisieren,. den erzieherischen Einfluß auf die Insassen den Erfordernissen entsprechend zu verstärken,.

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