Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 6

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 6 (NJ DDR 1955, S. 6); Im Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees an den IV. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands gab Walter U 1 b r i ch t eine vollendete Einschätzung der jeweiligen Hauptaufgaben der demokratischen Gesetzlichkeit: „In den ersten Nachkriegsjahren, als es galt, die Grundlagen einer friedlichen und demokratischen Entwicklung zu schaffen und die Friedensproduktion wieder zu erreichen, richtete sich die ganze Schärfe der demokratischen Gesetzlichkeit gegen die Kriegsverbrecher und die Schieber und Spekulanten. Heute schützt unsere demokratische Gesetzlichkeit das Volkseigentum, die volkseigenen Güter, die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und das private Eigentum und wendet die demokratischen Gesetze mit aller Härte gegen Agenten, Spione und Terroristen an.“4 5) Hierbei taucht die Frage auf: Entsprach und entspricht unsere Justizpraxis den jeweiligen Hauptaufgaben, den jeweils den konkreten Bedingungen entsprechenden Schwerpunkten? Entspricht die Tätigkeit der Straforgane jeweils den Zielen unseres Arbeiterund Bauernstaates oder gibt es Mängel und Schwächen? Die Antwort auf diese Fragen ist: Ja, es gibt Mängel und Schwächen, trotz der erreichten Erfolge, trotz der Tatsache, daß wir mehr und bessere Kader haben als noch vor nicht allzu langer Zeit. Das ist eine sehr ernste Tatsache, der man größte Aufmerksamkeit widmen muß. Unsere Gerichte verteidigen die gesellschaftliche und staatliche Ordnung gegen alle Angriffe, indem sie alle diejenigen bestrafen, die Verbrechen gegen unseren Staat verüben und sich gegen die Gesetze unseres Staates vergehen. Eine strenge Ordnung und eine strenge Staatsdisziplin sind die Voraussetzungen für die Festigung unserer Ordnung und unseres Staates im Interesse des Kampfes um die Erhaltung der Friedens. Unsere Gerichte spielen aber auch eine große und bedeutende Rolle bei der Erziehung der Werktätigen. Diese Erziehung zur Arbeit, zur Pflichterfüllung dem Staat und der Gesellschaft gegenüber, zu einer neuen Moral ist ein wirksames Mittel im Kampf gegen die Überreste des Kapitalismus im Bewußtsein der Menschen. Zur Verdeutlichung brauchen wir uns nur an den Prozeß gegen die Gehlen-Bande und seine Auswirkung auf Hunderttausende werktätiger Menschen zu erinnern. So hat die Arbeit der Justizorgane, der Staatsanwälte und der Richter, gewaltige Wirkungen auf breite Bevölkerungsteile und es ist deshalb notwendig, ihre Tätigkeit ständig und sorgfältig zu beobachten und kritisch zu analysieren. Diese Notwendigkeit erkennend, schrieb Minister Dr. Benjamin vor einigen Monaten einen sehr beachtenswerten Artikel.6) Leider ist auf diese bedeutsame Arbeit kein Echo erfolgt, obwohl .gerade die Staatsanwaltschaft von ihrem Standpunkt aus zu dieser Arbeit hätte Stellung nehmen müssen, zumal besonders in der Staatsanwaltschaft diese Arbeit Gegenstand zahlreicher Diskussionen gewesen ist. Aber auch die Wissenschaft hat bis heute zu dem Artikel geschwiegen und keinen Beitrag zum Thema „Strafpolitik“ geliefert.*) Das ist ein Zeichen dafür, daß es in der Rechtswissenschaft wenig kämpferische Auseinandersetzungen auf wissenschaftlicher Basis gibt. Benjamin schrieb: „Die Frage, inwieweit die Tätigkeit unserer Straforgane, beginnend mit den Untersuchungsorganen, jeweils den Zielen unseres Arbeiter- und Bauernstaates entspricht, dem Wachstum dieses unseres Staates gemäß sich ständig entwickelt und dies in jeder einzelnen Entscheidung, bei der Behandlung jedes einzelnen Falles zum Ausdruck bringt, bedarf ständiger, sorgfältiger Beobachtung.“6) 4) Walter Ulbricht, Die gegenwärtige Lage und der Kampf um das neue Deutschland, Dietz Verlag, 1954, S. 54. 5) Benjamin. Zur Strafpolitik. NJ 1954 S. 453 ff. *) inzwischen ist uns der Aufsatz von Lekschas/Renneberg „Zu aktuellen Problemen unserer Strafpolitik-“ zugegangen, dessen ersten Teil wir in NJ 1954 S. 717 ff. veröffentlicht haben. Die Redaktion In den weiteren Darlegungen hat Benjamin einige wichtige Fragen berührt, so u. a. die Frage der richtigen Differenzierung bei der Festsetzung des Strafmaßes, und festgestellt, daß es bis heute noch nicht gelungen ist, „das starre, undifferenzierte Festhalten an einer Seite des Erkannten“7) zu überwinden. Im folgenden wollen wir uns mit den bedeutungsvollen Fragen der richtigen Differenzierung bei der Festsetzung des Strafmaßes und einigen anderen brennenden Fragen befassen; denn ein richtiges Strafmaß trägt wesentlich zur Erhöhung der erzieherischen Wirkung der Tätigkeit unserer Gerichte bei. I Die Gesetze unseres Staates können nur im engsten Zusammenhang mit seiner Politik betrachtet werden. Eine Anklagepolitik und eine ihr folgende Rechtsprechung, die die Ökonomie unseres Staates nicht berücksichtigt und die Ziele unseres Arbeiter- und Bauernstaates, sein Wachstum und seine Entwicklung nicht beachtet, wird einen fehlerhaften Weg gehen. Werden bei uns solche Fehler noch gemacht? Ja, solche Fehler werden noch gemacht. Benjamin charakterisiert sie als „starres, undifferenziertes Festhalten an einer Seite des Erkannten“, obwohl, das ist bereits gesagt worden, jede Etappe unserer Entwicklung besondere Aufgaben stellt, Aufgaben, die aber auch jeweils mit besonderen Formen und Methoden gelöst werden müssen. Werfen wir den Blick zurück, so können wir sagen, daß unsere Gerichte solche Saboteure wie Herwegen, Brundert, Moog u. a. zu gerechten Strafen verurteilten. Auch die Urteile gegen Terroristen vom Schlage eines Burianek und Kaiser, gegen Spione und Schädlinge vom Schlage eines Bandelow und Misera tragen zur Festigung unserer Gesetzlichkeit entscheidend bei; sie fördern sowohl den entschlossenen Kampf als auch die Unversöhnlichkeit der Werktätigen gegen die Feinde unserer Arbeiter- und Bauernmacht und erziehen die Werktätigen zu einer wirklich revolutionären Wachsamkeit. Es gibt Verbrechen und zu ihnen gehörten die Verbrechen der Gehlen-Bande , die die Massen so stark auf rühren, daß durch die Anwendung einer ungenügenden Strafe gegen die Verbrecher das Vertrauen der Massen erschüttert werden kann. Die strenge Bestrafung der Gehlen-Spione dagegen hatte einen günstigen Einfluß auf die Massen der Werktätigen; das Urteil wurde von den Massen verstanden. Verstanden werden auch die Urteile gegen jene Provokateure und Banditen, die Arbeiterfunktionäre, fortschrittliche Bauern und fortschrittliche Persönlichkeiten terrorisieren, Brände anlegen und Sabotage in den Betrieben des Volkes begehen. Dagegen sind überhöhte Urteile wegen geringfügiger Entwendungen von Volkseigentum in der Vergangenheit von vielen Werktätigen nicht verstanden worden. Das heißt natürlich nicht, daß wir gegen Diebe von Volkseigentum nicht einschreiten sollen. Worauf es in dieser Frage ankommt, das ist die erhöhte Erziehungsarbeit schon am Arbeitsplatz. Wir müssen es endlich lernen, den Menschen die große Bedeutung des Volkseigentums zu erklären; wir müssen ihnen sagen, daß sie sich selber bestehlen, wenn sie Volkseigentum veruntreuen oder vergeuden. Wir müssen ihnen aufzeigen, daß es nicht mehr zum „guten Ton“ gehört, aus dem Betrieb das mitzunehmen, was man „auch zu Hause“ gebrauchen kann. Das ist natürlich nur die eine Seite. Die andere Seite der Erziehung liegt in der Wirkung eines Urteils. Hier heißt es aber, beweglich zu sein. Es hat natürlich auch in der Vergangenheit schon Betriebe gegeben, wo die Diebstähle überhand genommen haben. In solchen Fällen wird es äußerst zweckmäßig sein, ein Strafverfahren am Arbeitsplatz durchzuführen, um eine solche Atmosphäre in dem Betrieb zu schaffen, die allen Dieben von Volkseigentum das Stehlen für alle Zukunft unmöglich macht. Ohne ernste Erziehungsmaßnahmen wird es vielfach nicht möglich sein, rückständige Menschen zu bewußten Menschen zu erziehen. Wir dürfen nicht vergessen, daß die alten Gewohnheiten sqhr zählebig sind. M o 1 o t o w erklärte auf dem XVIII. Parteitag der KPdSU (B) im Jahre 1939: 6) ebenda s. 453. 7) ebenda.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 6 (NJ DDR 1955, S. 6) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 6 (NJ DDR 1955, S. 6)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit erfolgt. Die Ergebnisse der Personenkontrolle gemäß Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den anderen am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den anderen am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den anderen am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Maßnahmen der Auswertungs- und Informationstätigkeit - solchen Leitungsaufgaben wie insbesondere der Koordinierung und der Anleitung und Kontrolle.

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