Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 587

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 587 (NJ DDR 1955, S. 587); Zu einigen Fragen der Rechtsanwaltschaft Von JOSEF STREIT, Berlin Als sich vor mehr als zwei Jahren fortschrittliche Rechtsanwälte in Kollegien der Rechtsanwälte vereinigten, war dies der Beginn der Umgestaltung der Anwaltschaft aus einer bürgerlich-kapitalistischen in eine neue, wirklich demokratische Advokatur, deren Hauptaufgabe darin besteht, der Bevölkerung, den staatlichen Institutionen und Betrieben Rechtshilfe zu leisten, die Rechtsuchenden sachgemäß zu beraten und daür Sorge zu tragen, daß die Aufträge rasch erledigt werden. Die Rechtsanwaltschaft in der Deutschen Demokratischen Republik ist eine gesellschaftliche Institution, die eng mit den Gerichten und anderen Organen zum Schutze der Rechtsordnung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates zusammenarbeitet. Aus dieser ihrer Stellung ergibt sich auch ihr notwendiger Beitrag zur Festigung unserer Ordnung, ihr notwendiger Anteil an der Bekämpfung der Überreste der alten gestürzten Ordnung sowie ihre aktive Teilnahme am Aufbau der Grundlagen des Sozialismus und ihre entschiedene Haltung im Kampf gegen die Verletzung der Rechtsordnung der Arbeiter-und-Bauern-Macht, gegen die Verletzung unserer demokratischen Gesetzlichkeit. Hat sich bereits in der Rechtsanwaltschaft insgesamt in ideologischer Hinsicht eine echte Wandlung vollzogen? Sind die alten kapitalistischen Gewohnheiten und Gepflogenheiten der Anwaltschaft bereits überwunden? Sind die Rechtsanwälte in ihrer Gesamtheit bewußte Miterbauer des Staates der Arbeiter und Bauern? Die Antwort auf diese Fragen lautet: Nein, soweit ist es noch nicht. Ein Teil der Anwälte verharrt bewußtseinsmäßig noch weiter in der Vergangenheit. Das drückt sich z. B. darin aus, daß sie noch immer in erster Linie nach den Gebühren sehen, daß sie für aussichtslose Rechtsmittel, Kassationsanregungen, Gesuche um bedingte Strafaussetzung u. a. m. Honorare annehmen, statt die Rechtsuchenden zu belehren, daß die Ersuchen keinerlei Aussicht auf Erfolg haben. Neben diesen „verspäteten“ Anwälten gibt es aber eine große Zahl von Rechtsanwälten mit hohem ethischen, politischen und fachlichen Niveau, die in zunehmendem Maße den Bedürfnissen und Interessen der Werktätigen dienen. Als Beispiel sei hier nur Rechtsanwalt Dr. Otto aus Schmalkalden genannt, der als Mitglied des Deutschen Friedensrates eine vorbildliche gesellschaftliche Arbeit leistet. Wenn man von dieser konkreten Situation ausgeht, dann erhebt sich die Frage: Vor welchen dringenden Aufgaben steht die Anwaltschaft in ihrer Gesamtheit? Zu den wichtigsten Aufgaben gehören: 1. Die ständige Hebung des politisch-gesellschaftlichen und fachlichen Niveaus aller Anwälte, die eine notwendige Voraussetzung für eine noch höhere Qualität der Rechtsprechung unserer demokratischen Gerichte ist; 2. eine unseren Gesetzen entsprechende Verteidigung gemäß den Bedürfnissen der Werktätigen und der Rechtsprechung; 3. die Sorge um ein gutes Niveau der Kollegien insgesamt; 4. die Einbeziehung aller Rechtsanwälte in eine aktive gesellschaftliche Arbeit in der Nationalen Front, in den örtlichen Friedensräten und in der Vereinigung Demokratischer Juristen. Die Erfüllung dieser Aufgaben erfordert, daß in den Kollegien auch organisatorische Veränderungen und Verbesserungen vorgenommen werden. Eine solche Verbesserung wird die Einsetzung eines hauptamtlichen Vorsitzenden sein, der, befreit von den speziellen Anwaltsaufgaben, sich voll und ganz dem Kollegium widmen kann. Dadurch werden auch viele Mängel in der Arbeit, die heute noch bestehen, beseitigt werden. Ein solcher Mangel ist z. B. die Tendenz einiger Rechtsanwälte, ihre Privatpraxis unter dem Schilde des Kollegiums weiterzuführen. Unbefriedigend ist auch das Zögern einzelner Kollegiumsanwälte, z. B. im Bezirk Neubrandenburg, in die gemeinsamen Büros einzuziehen. Auch in bezug auf das Auftreten vor den Gerichten gibt es noch Mängel: Einige Anwälte bereiten sich nicht auf die Verhandlungen vor, halten ungenügende Plädoyers, ja, entwickeln sogar Tendenzen zur Verschleppung von Prozessen. Die koordinierende Tätigkeit eines hauptamtlich tätigen Vorsitzenden wird auch zu einer Verbesserung der gesellschaftlichen Tätigkeit der Kollegiumsmitglieder führen. Jedoch darf man nicht verkennen, daß Vorbedingung für die gesellschaftliche Aktivität der Rechtsanwälte die erforderliche fachliche Vervollkommnung ist, denn die Gerichtsverhandlungen und die Besprechungen mit Klienten sind das Hauptfeld der anwaltlichen Tätigkeit. Die Verhandlungssäle sind Tribünen der Erziehung und bieten ständig Gelegenheit zur Einwirkung auf die Bevölkerung. Es ist unbestreitbar, daß gerade die Rechtsanwälte ausgedehnte Möglichkeiten zur öffentlichen Meinungsbildung besitzen, denn sie führen viele Tausende von Beratungen und Gesprächen mit Angehörigen aller Schichten der Bevölkerung durch. Eine weitere Frage, die der Lösung harrt, ist die Kontrolle der Berufstätigkeit der Anwälte. In vielen Fällen ist die Arbeitsmethode des Anwalts mehr zufälliger Art und hängt von seiner persönlichen Auffassung über das Wesen seines Berufs ab. Es wird die Aufgabe der Kollegien sein, auf die Heranbildung einer richtigen Auffassung bedacht zu sein. Der Erfolg der ideologischen Erziehungsarbeit wird besonders auf einem der wichtigsten Gebiete der Anwaltstätigkeit, dem der Strafverteidigung, sichtbar werden; dadurch wird das heute noch sehr unterschiedliche Niveau ganz allgemein auf eine höhere Stufe gehoben werden. Neben Verteidigungen von hohem Niveau gibt es solche, aus denen man schließen kann, daß das Verhältnis des Verteidigers zu seinen Berufspflichten nicht gerade durch das Merkmal der Gewissenhaftigkeit gekennzeichnet wird. Neben Verteidigungen, die für das Gericht eine wesentliche Hilfe bei der Feststellung der objektiven Wahrheit, bei der Entscheidung der prozessualen Probleme sind, begegnen wir Verteidigungen, in denen die Probleme des Prozesses nur oberflächlich behandelt werden. Bei solchen Verteidigungen muß man annehmen, daß sich der betreffende Anwalt weder mit der wirtschaftlichen noch mit der politischen Problematik des Prozeßstoffes, noch mit den Akten genügend vertraut gemacht hat. Wir stoßen auch immer noch auf Plädoyers, in denen sich der Verteidiger einer Stellungnahme zu den politischen Problemen des Prozesses entzieht und nur allgemeine Ausführungen über die Beweisfragen und die juristische Qualifizierung macht. Es erscheint angebracht, auf eine Frage der Verteidigung näher einzugehen: Wir wissen, daß unsere Feinde keine Mittel und Wege scheuen, um mit Hilfe eingeschleuster Agenten oder ideologisch rückständiger, verdummter bzw. gekaufter Elemente Verbrechen gegen unsere staatliche und gesellschaftliche Ordnung durchzuführen. Dabei bedienen sie sich der Methoden der Schädlingstätigkeit und des Terrors, sie stecken Fabriken und sonstige Gebäude an, vernichten landwirtschaftliche Maschinen, ja, sie schrecken auch nicht vor der Ermordung von Funktionären des Staates und der Partei der Arbeiterklasse zurück. Banditentum, Panikmache und hetzerische Propaganda gehören ebenso in das Arsenal unserer Feinde wie Diebstahl von Volkseigentum und Verbrechen gegen unsere Wirtschaft. Mit diesen Dingen kommt der Anwalt in der Ausübung seines Berufes fast täglich in Berührung. Seine Aufgabe ist es, durch die Verteidigung des Angeklagten maßgeblich dabei mitzuhelfen, die objektive Wahrheit zu finden und, sofern er von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist, die Ursachen des begangenen Verbrechens auf zu decken. Seine Aufgabe kann es aber nicht sein, das Verbrechen selbst zu verteidigen. Im Mittelpunkt der Verteidigertätigkeit steht also nicht die Ver- 587;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 587 (NJ DDR 1955, S. 587) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 587 (NJ DDR 1955, S. 587)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Besuchs mit diplomatischen Vertretern - Strafvollzug Vordruck - Gesundheitsunterlagen - alle angefertigten Informationen und Dokumentationen zum Verhalten und Auftreten des Inhaftierten in der Zur politisch-operativen Zusammenarbeit der Abteilungen und insbesondere auf der Ebene des Referates operativer Vollzug der Abteilung mit dem Untersuchungsführer der Abteilung. Die in der Fachschulabschlußarbeit behandelten einzelnen Bereiche der Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und der Hauptabteilung in Koordinierungsvereinbarungen festzulegen. niQ GtQoKzeitig ist zu sichern, daß der Abteilung politischoperative Informationen zur Verfügung gestellt werden, die erforderlich sind, um die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft nicht entgegenstehen. Die Gewährung von Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten für Verhaftete, vor allem aber ihr Umfang und die Modalitäten, sind wesentlich von der disziplinierten Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verum wortungsbereich und den sich daraus ergebenden politisch-operativen Aufgaben eine Präzisierung der von den zu gewinnenden Informationen in den Jahresplänen.

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