Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 581

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 581 (NJ DDR 1955, S. 581); fachen Kampfes des deutschen Volkes selbst sein kann. Daraus folgt zugleich, daß wir nicht daran denken, die „Grenze zuzumachen“, und daß es darauf ankommt, alle Beziehungen zu Westdeutschland nicht nur fortzuführen, sondern noch zu steigern. Die Ansätze, die es z. T. schon in gutem Maße dahin gibt, daß Delegationen an Gerichtverhandlungen und Justizaussprachen teilnehmen, müssen weiterentwickelt werden. Auch die Beziehungen, die zwischen Rechtsanwälten in der DDR, vor allem aus den Kollegien der Rechtsanwälte, und Rechtsanwälten in Westdeutschland hergestellt wurden, müssen weiter gefördert werden. Unsere neuen Gesetze müssen den Menschen in Westdeutschland erklärt und nahegebracht werden, Man ist sich in Westdeutschland sehr wohl der starken Wirkung bewußt, die gerade jetzt nach dem Moskauer Vertrag von der Deutschen Demokratischen Republik und ihrer Entwicklung ausgeht. Diese Kraft unseres Staates müssen wir auch auf dem Gebiet der Justiz für die Werktätigen Westdeutschlands überzeugend zum Ausdruck bringen. Nach der Moskauer Konferenz auf den Grundlagen des abgeschlossenen Staatsvertrages können wir mit Stolz, Sicherheit und Ruhe an unsere Arbeit gehen. Diese unsere Arbeit immer mehr auf die Höhe unserer Aufgaben zu heben. Das ist es, was unser Staat der Arbeiter und Bauern, was die Werktätigen von uns verlangen. Über die Arbeit der Staatsanwälte auf dem Gebiet des Zivil- und Arbeitsrechts Von Dr. ERNST MELSHEIMER, Generalstaatsanwalt der DDR Die Tätigkeit unserer Staatsanwälte erschöpft sich nicht in der Verbrechensbekämpfung. Sie haben eine Aufgabe, die bislang in der mehr als hundert Jahre alten Geschichte der Staatsanwaltschaft in Deutschland unbekannt war und für die einem Staatsanwalt in Westdeutschland unter den dort herrschenden Verhältnissen jedes Verständnis fehlen muß. Walter Ulbricht sagte im Rechenschaftsbericht des ZK vor dem IV. Parteitag der SED, daß bei uns „die Staatsanwaltschaft geschaffen wurde, die nicht nur ein Organ der Verfolgung von Verbrechern ist, sondern deren besondere Aufgabe darin besteht, Hüter der Gesetzlichkeit auf allen Gebieten unseres staatlichen und wirtschaftlichen Lebens, zu sein.“ Diese Staatsanwaltschaft muß der Garant dafür sein, daß der Grundsatz verwirklicht wird, der im Dokument des IV. Parteitages der SED verankert ist: „Die Deutsche Demokratische Republik ist der Staat, der allen seinen Bürgern volle Rechtssicherheit gibt. Die demokratische Gesetzlichkeit der Ar-beiter-und-Bauern-Macht darf nirgendwo und unter keinen Umständen verletzt werden. Wo es doch geschieht, müssen die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.“ Der Verwirklichung dieses Grundsatzes dient die Arbeit der Staatsanwaltschaft vor allem auf zwei Gebieten: auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetze und Verordnungen der Deutschen Demokratischen Republik (§§ 10 ff. StAnwG) und auf dem Gebiet des Zivil- und Arbeitsrechts, wo der Staatsanwalt, insbesondere durch Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren (§ 20 StAnwG), die Rechte und Interessen der Bürger wahrzunehmen hat. Auf beiden Gebieten hat sich in Auswirkung der Forderung des 21. Plenums des ZK der SED auf nachhaltige Verbesserung der Arbeit im gesamten Staatsapparat die Arbeit unserer Staatsanwälte verbessert. Sie muß sich weiter wesentlich verbessern, wenn hier der Durchbruch vollzogen werden soll, der im Republikmaßstab noch lange nicht geschehen ist, der aber geschehen muß. Denn nirgends sonst wird jedem einzelnen Bürger unseres Staates die bei uns herrschende Rechtssicherheit so bewußt, als wenn der Staatsanwalt ihn in Ausübung der Allgemeinen Aufsicht vor ungesetzlichen Eingriffen der Verwaltungsbehörden in seine Rechte schützt, oder wenn der Staatsanwalt ihm durch Mitwirkung in Zivil- oder Arbeitsrechtsstreitigkeiten zu seinem Recht verhilft. Auf beiden Gebieten erwachsen unseren Staatsanwälten ständig neue Aufgaben, auf beiden Gebieten muß die Grundlage für die Tätigkeit unserer Staatsanwälte kadermäßig und kenntnismäßig ständig verbreitert werden. Die im Gesetz verankerte Stellung als Hüter der Gesetzlichkeit unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates kann sich der Staatsanwalt gerade auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht und auf zivil- und arbeitsrechtlichem Gebiet nur nach Maßgabe des Umfangs und des Gehalts seiner Tätigkeit auf diesen Gebieten erwerben. Die Tätigkeit des Staatsanwalts auf dem Gebiet des Zivil- und Arbeitsrechts, von der wir hier sprechen, ist höchst kompliziert. Sie erfordert nicht nur umfangreiche Kenntnisse des auf diesen Gebieten geltenden Rechts, sondern ebenso umfangreiches Wissen auf dem Gebiet des Marxismus-Leninismus, insbesondere . der politischen Ökonomie. Mit seinem politischen Wissen und auf der Grundlage der Weltanschauung der Partei der Arbeiterklasse, die unseren Staat führt, muß der Staatsanwalt die Regeln des geschriebenen Rechts durchdringen und durchleuchten, um zu einer klaren, parteilichen Stellungnahme zu gelangen. Das gilt insbesondere für das von unserem Staat sanktionierte, überkommene Recht, das sich ihm oft genug als ein kaum durchdringbares Gesetzes-Gestrüpp entgegenstellt. Er muß es entwirren und muß dem geschriebenen Gesetz bei völliger Achtung seines Wortlauts den Geist und Sinn geben, der dem Willen unserer Werktätigen und ihres Staates entspricht. Oft wird ihm das nicht leicht fallen angesichts der Leidenschaftlichkeit, mit der die am Streit Beteiligten ihre Interessen vertreten; denn hier, im Zivil- und Arbeitsrecht geht es um die ureigensten Belange der Werktätigen. Die Gefühle und Anschauungen der Werktätigen sind oft genug noch überwuchert von altem, bürgerlich-kapitalistischem Denken, und hier, in der Übereinstimmung alten Denkens mit dem Wortlaut alter Gesetze liegt eine große Gefahr für die richtige Rechtsfindung. Diese Gefahr muß der Staatsanwalt erkennen und dafür Sorge tragen, daß bei der Entscheidung von Rechtsfällen die neuen Anschauungen zum Durchbruch kommen. Überzeugend muß aber dieser Durchbruch sein, so überzeugend, daß auch der Werktätige, der im Rechtsstreit unterlegen ist, nicht anders kann als anerkennen, daß hier nach Recht und Gesetz unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht geurteilt wurde. Die Stellungnahme des Staatsanwalts, der die Meinung unserer Staatsmacht ** zum Ausdruck bringen soll, die gesamte Prozeßführung und die Begründung der Entscheidung des Gerichts müssen ihm diese Überzeugung vermitteln, müssen in, ihm den Willen zur sozialistischen Rechtsdisziplin verankern und festigen. So hat der Staatsanwalt durch seine Tätigkeit auf dem Gebiet des Zivil- und Arbeitsrechts ebenso mitzuwirken bei der Entwicklung eines neuen Bewußtseins unserer Bürger wie bei der schöpferischen Rechtsentwicklung in unserer Republik. Er hat bei strengster Beachtung der geltenden Gesetze die Richtigkeit ihrer Anwendung vom Ergebnis her zu überprüfen und da, wo dieses Ergebnis dem in unserer Übergangszeit erreichten gesellschaftlichen Zustand nicht gerecht wird, mit seiner ganzen Autorität für eine richtige Gesetzesauslegung einzutreten. Das kann er, wenn die Darlegung beitsgericht ohne Erfolg geblieben ist, dadurch tun, daß er der unterlegenen Partei empfiehlt, das zulässige Rechtsmittel einzulegen, oder daß er, bei Rechtskraft des Urteils, beim Generalstaatsanwalt anregt, die Kassation durch das Oberste Gericht zu beantragen. Hierin erschöpfen sich nach dem zur Zeit geltenden Rechtszustand die Möglichkeiten der Mitwirkung des Staatsanwalts im Zivil- und Arbeitsprozeß. Er hat nicht, wie der sowjetische Staatsanwalt, die Befugnis, 581;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 581 (NJ DDR 1955, S. 581) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 581 (NJ DDR 1955, S. 581)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß diese Verbindungen in der Regel einer konzentrierten Bearbeitung und Kontrolle durch die feindlichen Geheimdienste und Abwehrorgane unterliegen. Es ist deshalb zu sichern, daß die Sachverhaltsklärung nach Gesetz nicht wie eine Befragung im Rahmen der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung erscheint. So kann mit einer im Sicherungsbereich einer aus-. ländischen Botschaft festgestellten Person auf der Grundlage des für das Ermittlungsverfahren geregelt. Dieser Entschädigungsanspruch bezieht sich auf Entscheidungen des Untersuchungsorgans gemäß bis und auf oder Strafprozeßordnung . Entschädigung ist gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der zu den Aufgaben des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren. Vertrauliche Verschlußsache Beschluß des Präsidiums igies Obersten Gerichts der zu raahder Untersuchungshaft vom Vertrauliche Verschlußsache -yl Richtlvirt iie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die unter Ausnutzung einer Dienstreise oder einer Reise in dringenden Familienangeleaenheiten nach nichtsozialistischen Staaten oder nach Westberlin die ungesetzlich verlassen haben.

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