Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 579

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 579 (NJ DDR 1955, S. 579); NUMMER 19 JAHRGANG 9 ZEITSCHRI BERLIN 1955 5. OKTOBER SSENSCHAFT Der Moskauer Staatsvertrag und die Aufgaben der Justiz Die Ereignisse der letzen Wochen waren für das ganze deutsche Volk von größter Bedeutung. Die Staatsbesuche in Moskau, zunächst der westdeutschen Regierungsdelegation und sodann der Regierungsdelegation der Deutschen Demokratischen Republik, sind von der gesamten Öffentlichkeit mit höchstem Interesse verfolgt worden. Der unterschiedliche Verlauf beider Besuche macht vor aller Welt zugleich den Gegensatz der zur Zeit auf deutschem Boden bestehenden beiden deutschen Staaten offensichtlich. Die Worte und eindrucksvollen Äußerungen der Leiter des Sowjetstaates, vor allem der Genossen Bulganin und Chrustschow, über die Bedeutung der Deutschen Demokratischen Republik für das einheitliche Deutschland erfüllen jeden Bürger der Deutschen Demokratischen Republik mit Zuversicht und Stolz. Die deutsche Delegation brachte als Ergebnis den Staatsvertrag über die Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken. Mit dem Abschluß dieses Vertrages ist auf völkerrechtlichem und staatsrechtlichem Gebiet in wichtigen Fragen Klarheit geschaffen. Es steht nunmehr fest: 1. Zur Zeit bestehen nebeneinander zwei deutsche Staaten, die Deutsche Demokratische Republik und die Deutsche Bundesrepublik. 2. Eine Wiedervereinigung dieser beiden Staaten ist erst dann möglich, wenn die Bindung Westdeutschlands an den Nordatlantikpakt beseitigt ist und das zu errichtende System der europäischen Sicherheit auch beide deutschen Staaten umfaßt. 3. Die Deutsche Demokratische Republik ist ein voll souveräner Staat, der vor allem zur großen Sowjetunion in dem Verhältnis völliger Gleichberechtigung, gegenseitiger Achtung der Souveränität und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten steht. 4. Die Deutsche Demokratische Republik ist der rechtmäßige deutsche Staat. Diese Feststellung wurde vom Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrats Walter Ulbricht in der historischen Volkskammersitzung vom 26. September 1955 überzeugend damit begründet, daß die Deutsche Demokratische Republik als einziger deutscher Staat volle Souveränität genießt, daß nur in der Deutschen Demokratischen Republik durch die Entmachtung der Großgrundbesitzer, Monopolisten und Militaristen entsprechend dem gemeinsamen Beschluß der Alliierten eine solide Basis für eine friedliche Entwicklung geschaffen sei, daß sie der fortschrittliche Teil Deutschlands sei, dessen politische Verhältnisse den gesellchaft-lichen Entwicklungsbedingungen in Deutschland entsprechen, und daß sie durch ihre freundschaftlichen Beziehungen zu anderen Völkern auch in dieser Hinsicht ein Vorbild für ganz Deutschland gebe1). Die Ergebnisse der Verhandlungen von Moskau bestätigen, daß der Weg der Deutschen Demokratischen Republik richtig war. Das bedeutet aber nicht, daß nun im einzelnen, insbesondere auch von den Staatsorganen, der bisherige Weg der Arbeit einfach fortgesetzt werden kann. Der große nationale Aufschwung, den der i) Über die staats- und völkerrechtliche Bedeutung des Moskauer Vertrages wird demnächst ein besonderer Aufsatz veröffentlicht werden. Moskauer Vertrag, sein Zustandekommen und seine Auswirkungen, ausgelöst hat, verlangt, daß seinem Enthusiasmus auch Inhalt und Form unserer Arbeit entsprechen. Mit dem Moskauer Vertrag beginnt ein neuer Abschnitt unserer Geschichte. Wenn wir deshalb jetzt zu unserer Arbeit Stellung nehmen, dann ist das mehr als Kritik und Selbstkritik, die uns ständig zu schöpferischer Unruhe zwingen. Wir haben auch schon des öfteren bei großen politischen Ereignissen Stellung zu unserer Arbeit genommen. Anläßlich des Warschauer Vertrages zogen wir Schlußfolgerungen für unsere Arbeit, die auch den Beschlüssen des 24. Plenums entsprachen, und nahmen zu unseren nächsten Pflichten Stellung. „Der Vertrag von Warschau ist nunmehr ein wichtiger Anlaß, nicht, um einfach neue Beschlüsse zu fassen, sondern um zu überprüfen, wie weit die gefaßten Beschlüsse bereits verwirklicht sind oder woran eine Verwirklichung bisher gescheitert ist, um sie den gegebenen Verhältnissen entsprechend zu konkretisieren und Lücken auszufüllen.“2) Es geht jetzt um mehr; es geht jetzt darum, alles unter dem einen Gesichtspunkt zu überprüfen, ob es dem souveränen deutschen Staat, dem die Zukunft der deutschen Nation gehört, gemäß ist. Es gilt, gleichsam alles neu in die Hand zu nehmen, hin- und herzuwenden, alles umzumünzen, was an Wert und Gewicht nicht diesem Maßstab entspricht. Das gilt für den gesamten Staatsapparat, und das gilt für unsere Arbeit. Wenn wir diesen Gedanken nachgehen, stehen wir vor der zentralen Aufgabe, an der die Organe der Justiz entscheidend mitzuwirken haben: der Entwicklung des Bewußtseins der Werktätigen. Gerade in Strafverfahren treffen wir nicht selten, und ohne uns der vollen Bedeutung des Wortes bewußt zu sein, auf die Feststellung, daß der Angeklagte „in seinem Bewußtsein zurückgeblieben“ sei und daß seine Straftat in diesem zurückgebliebenen Bewußtsein seiner falschen Beziehung zum Volkseigentum, seiner schlechten Arbeitsmoral wurzele. Wir müssen uns darüber klar sein, daß das Zurückbleiben des Bewußtseins in erster Linie auf dem Versagen derjenigen beruht, deren Aufgabe als Funktionäre des Arbeiter-und-Bauern-Staates es ist, das Bewußtsein der Massen zu entwickeln. Dabei ist es nichts Neues, wenn wir aussprechen, daß die Beziehungen der Arbeiter zum Volkseigentum, die Entwicklung von Staatsdisziplin und sozialistischer Arbeitsmoral, die Festigung der moralischen Anschauungen auf dem Gebiet der Familie Gegenstand der Erziehungswirkung der Rechtsprechung und der politischen Massenarbeit der Gerichte sind. Neu müssen aber der Ernst und das Verantwortungsbewußtsein sein, mit denen wir daran gehen, das Bewußtsein der Mehrheit der Arbeiter, der Bauern, der Intelligenz und der anderen werktätigen Schichten auf die Höhe unserer ökonomischen Verhältnisse zu heben. Neu muß das Gefühl jedes Leiters im Staatsapparat dafür sein, daß er für die Entwicklung des Bewußtseins aller seiner unmittelbaren und mittelbaren Mitarbeiter die Verantwortung trägt, eine Verantwortung, die alle Staatsfunktionäre gegenüber allen Werktätigen haben. 2) NJ 1955 S. 323. 579;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 579 (NJ DDR 1955, S. 579) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 579 (NJ DDR 1955, S. 579)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Konsularbesuchen und bei der Durchsetzuno der mit dem abgestimmten prinzipiellen Standpunkte zu sichern, alle speziellen rechtlichen Regelungen, Weisungen und Befehle für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Gegners aufzuklären und verbrechensbegünstigende Bedingungen zu erkennen, auszuräumen einzuschränken. Die dient vor allem auch dem Erkennen von lagebedingten Veränderungen Situationen, die eine Gefährdung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit uhd Ordnung in den Straf-gefangenenarbeitskonunandos der Abteilung Staatssicherheit Berlin. Der Vollzug der Freiheitsstrafen in den. Straf gef ange n-arbeitskommandos hat auf der Grundlage des Strafvollzugs- und Wiedereingliedaungsgesetzes sowie der Durchführungsbestimmung zu diseiGesetz erlassenen Ordnungs- und Verhaltensregeln. Die Leiter der Abteilungen haben die unmittelbare Durchsetzung der Ordntmgfuli auf. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den zuständigen Angehörigen der Abteilung zu korrigieren. Im Verwahrhaus sind die Prinzipien der Sicherheit, Ordnung, Disziplin und äußerste Ruhe verantwortungsbewußt durchzusetzen.

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