Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 549

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 549 (NJ DDR 1955, S. 549); waltsam zu unterdrücken, sie ihrer Rechte zu berauben; es ist ein Angriff auf das Völkerrecht schlechthin. Achtung der Selbstbestimmung und der friedlichen Koexistenz heißt Achtung der Lebensgrundlagen der Völker, ihrer Freiheit, ihrer Rechte. Die Geltung des Völkerrechts erfordert die Zusammenarbeit der Großmächte in allen entscheidenden Fragen der Weltpolitik. Damit ist die Koexistenz von Staaten mit verschiedener politischer und ökonomischer Ordnung anerkannt. Die Leugnung der Koexistenz hat die Leugnung der Möglichkeit der Zusammenarbeit der Staaten zur Folge und führt auf den Weg der kriegerischen Blockbildung. Wer auf die Bildung kriegerischer Blocks lossteuert, der stellt sich der Freiheit und Selbstbestimmung der Völker entgegen, der negiert das Völkerrecht. Es wäre indes verfehlt zu glauben, daß diese Grundsätze des Zusammenlebens der Völker, obwohl zum höchsten Völkerrechtsprinzip erhoben und damit allgemein anerkannt, auch schon allseitig respektiert und überall befolgt würden. Es ist bekannt, welche Kämpfe in den zehn Jahren seit dem Bestehen der Organisation der Vereinten Nationen in dieser um die allgemeine Respektierung und Durchsetzung ihrer eigenen Prinzipien geführt wurden. Die imperialistischen Mächte streben danach, die Organisation der Vereinten Nationen in i h r Instrument zu verwandeln, sie jener Grundsätze zu berauben, die sie zu einer Organisation zur Sicherung des Friedens, zur Wahrung der Rechte der Völker, macht. Allein: das gelang ihnen nicht. Die konsequente Politik der Regierung der UdSSR, die die Grundsätze der Vereinten Nationen gegen alle Verleumdungen und Feinde verteidigte und auch ihre organisatorische Struktur vor allen Angriffen schützte, rettete die Organisation der Vereinten Nationen. Sie hielt das Banner der in der Charta festgelegten Grundsätze der Friedenssicherung und der Wahrung der Rechte der Völker gegenüber allen jenen hoch, die das feste Fundament des Völkerrechts zu untergraben trachten und Frieden und Sicherheit der Völker gefährden. Der Kampf um die Verwirklichung der Grundsätze der Vereinten Nationen und damit des Völkerrechts ist keineswegs beendet. Gewaltiges steht hier noch zu leisten bevor. Molotow führte anläßlich der Feier zum 10. Jahrestag der Vereinten Nationen aus: „So berechtigt die Kritik an der Tätigkeit der UN in der vergangenen Periode, besonders im Hinblick auf einige ihrer Schritte während der scharfen internationalen Konflikte auch sein mag, so haben wir doch keinen Grund, die Wichtigkeit ihres Bestehens und ihrer weiteren Tätigkeit für die Sache des Friedens und der internationalen Sicherheit zu unterschätzen.“7) Die Aufgabe sei jetzt, sie zu aktivieren, ihren Prinzipien größere Autorität und Durchschlagskraft zu verleihen: „Noch nie war die Verantwortung der Organisation der Vereinten Nationen für die Zukunft der Völker, für den Frieden und das Wohlergehen der ganzen Menschheit so groß. Das gesamte Wirken der Organisation der Vereinten Nationen muß von dem Verständnis für diese hohe Verantwortung durchdrungen sein.“8) Die Prinzipien des Atlantikpaktes und die Politik der Aggression Die Abwendung der amerikanischen Regierung von der Politik der Zusammenarbeit auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen und ihr Übergang zu einer Politik der Blockbildung wurde Anfang des Jahres 1947 durch den damaligen Präsidenten der USA, Truman, eingeleitet. Er verkündete damals in der sog. Truman-Doktrin die neuen Grundsätze der amerikanischen Außenpolitik. Anlaß war die Unterstützung der monarcho-faschistischen Regierung Griechenlands, gegen die das griechische Volk in einem erbitterten Kampf stand. Die Regierung der USA machte ihre Unterstützung davon abhängig, daß ihr ein entscheidender Einfluß auf die Politik der griechischen Regierung ein- 7) „Neues Deutschland“ vom 24. Juni 1955. 8) ebenda. geräumt würde. Die Mittel, die die USA zur Verfügung stellten, um das dynastische System zu retten, würden von ihnen überwacht, „damit . die Auswertung der geleisteten finanziellen und materiellen Unterstützung“9) auch im Sinne der USA geschehe. So begann die offene Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Länder, und gleichzeitig damit begann die Blockbildung gegen das Lager des Sozialismus. Ein deutscher Publizist schrieb dazu, daß die USA entschlossen seien, von jetzt an eine „Last zu übernehmen und an die Stelle der Pax Britanica eine Pax America treten zu lassen“.10 11) Die Anwendung dieser „Truman-Doktrin“ auf Europa und die Welt wurde dann durch den Marshall-Plan im großen Stil durchgeführt. Die USA nutzten die gewaltigen Profite aus dem zweiten Weltkrieg zur politischen und ökonomischen Unterdrückung der Völker, um sie ihren Plänen gefügig zu machen. Aus Anlaß der Durchführung des Marshall-Plans wurden in den USA Untersuchungen angestellt, um die Bedingungen zur Gewährung der „Hilfe“ genau festzulegen. In einer solchen Untersuchung, dem Harri-man-Bericht vom 8. November 1947 an die USA-Re-gienung, heißt es, daß die Interessen der Vereinigten Staaten in Europa nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch strategischer und politischer Art seien11). Der amerikanische Sonderbeauftragte für die Gewährung der Marshallplan-Hilfe in Europa erklärte 1948, daß ein politischer Neubau Europas nicht nach den alten Methoden erfolgen könne: „Er kann weder durch alte Geschäftsmethoden noch durch alte Begriffe, wie den Interessen einer Nation am besten zu dienen sei, erreicht werden“12). Hier wurde die Forderung der Imperialisten nach dem Abbau der nationalen Selbstbestimmung der Völker und ihrer staatlichen Souveränitätsrechte laut. Es ist nicht verwunderlich, daß schon 1947 führende amerikanische Politiker vor der ganzen Welt die „Aufgabe der Abkommen von Jalta und Potsdam“13) und die Absage an eine Zusammenarbeit mit der Sowjetunion forderten. Dem Marshallplan folgte im März 1948 der „Brüsseler Pakt“, die Gründung der „West-Union“, mit der die Grundlage für einen westeuropäischen Militärblock geschaffen wurde, in den man Westdeutschland einzubeziehen begann. Der nächste Schritt war der Ausbau dieses aggressiven Paktsystems: der Atlantikpakt. Ebenso wie in Europa entwickeln sich die politischen Verhältnisse überall dort, wo die amerikanische Politik Einfluß gewinnt. Die Regierung der USA schuf aggressive Pakte, baute ein System von Stützpunkten aus. Hatte die USA unmittelbar bei Beendigung des zweiten Weltkrieges 434 Stützpunkte, so wuchs diese Zahl, ohne daß ein Kriegszustand herrschte, bis zum Jahre 1955 auf 950, unter denen sich allein 89 große Flugplätze befinden, an. Ein Drittel der Militärluftflotte der USA ist auf auswärtige Stützpunkte verteilt; eineinhalb bis zwei Millionen USA-Soldaten sind ständig Tausende von Meilen von dem Mutterland auf 49 verschiedenen Teilen der Erde stationiert. Für die westliche Hemisphäre wurde der Atlantikpakt geschaffen, in den fast alle Länder einbezogen wurden, die einstmals Marshallplan-Kredite in Anspruch nahmen. So spricht der Atlantikpakt nicht von der Zusammenarbeit der Völker zur Wahrung ihrer Rechte, sich aus ihrem freien Willen ihr politisches, ökonomisches und kulturelles Leben aufzubauen, zur Wahrung ihrer Sicherheit, der Unantastbarkeit ihrer Souveränitätsrechte. Er spricht vielmehr von dem Zusammenwirken der ihm angeschlossenen Staaten, um diese zu befähigen, „zur Sicherheit des nordatlantischen Raumes beizutragen“ (Punkt 10 des Atlantikpaktes). Was es mit dieser „Sicherheit“ auf sich hat, wurde deutlich, als im April 1954 die Regierung der UdSSR sich bereit erklärte, ihren Beitritt zum Atlantikpakt in Erwägung zu ziehen. Dieser Vorschlag wurde abgelehnt, und der damalige französische Außenminister Bidault sagte zur Be- 9) Aus der Kongreßbotschaft Trumans (vgl. Europa-Archiv, August 1947). 10) Gerold v. Minden, Europa zwischen USA und UdSSR, 1949, S. 217. 11) Europa-ArChiv 1948 S. 1138. 12) ebenda S. 1539. 13) ebenda S. 918. 549;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 549 (NJ DDR 1955, S. 549) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 549 (NJ DDR 1955, S. 549)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Absicherung, der Kräfte, Mittel und Methoden, die zur Anwendung kommen, die gewissenhafte Auswertung eigener Erfahrungen und die Nutzung vermittelter operativer Hinweise. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren an das Gericht weiterzuleiten. Dem Verhafteten ist die Weiterleitung mitzuteilen. Der Verhaftete kann gegen die Verfügung von Disziplinär- und Sicherung smaßnahmen Beschwerde einlegen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X