Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 536

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 536 (NJ DDR 1955, S. 536); Um die Arbeit noch regelmäßiger und wirksamer zu gestalten, nahm das Bezirksgericht durch Vermittlung des Rates des Bezirks Verbindung mit der LPG-Schule des Bezirks auf. Zum Abschluß eines Qualifizierungslehrgangs, an dem die Vorsitzenden der größten Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften des Bezirks teilnahmen, hielt ein Richter des Bezirksgerichts ein Seminar über Rechtsfragen der LPG ab. Auf ein einleitendes Referat wurde dabei bewußt verzichtet, weil es zunächst vor allem darauf ankam, die Rechts-probleme kennenzulemen, die unsere Genossenschaften besonders beschäftigen. Diese Aussprache war sowohl für die Genossenschaftsbauern wie für die Mitarbeiter der Justiz so bedeutsam, daß Schulleitung und Bezirksgericht vereinbarten, künftig in allen Lehrgängen der Vorsitzenden, Buchhalter und Mitglieder von Revisionskommissionen derartige Aussprachen durchzuführen. Damit wird eine stetige Verbindung mit allen LPG gewährleistet, die wie die Erfahrung der ersten Aussprache bewies unbedingt erforderlich ist, um die unsere LPG häufig sehr stark beschäftigenden Rechtsprobleme einer Lösung zuzuführen. Es hat sich gezeigt, daß viele LPG bisher noch nicht die Unterstützung auf juristischem Gebiet erhalten haben, die sie ihrer Bedeutung nach erhalten müßten. In der ersten Aussprache wurde z. B. kritisiert, daß die Forderungen von LPG-Mitgliedern auf Auszahlung ihrer Jahresarbeitserträge in Geld in sehr verschiedenem Umfange gepfändet werden. So werden zum Teil die Ansprüche auf Auszahlung sowohl der Anteile für den eingebrachten Boden als auch der Arbeitsanteile ohne Einschränkung gepfändet, so daß dem Mitglied grundsätzlich überhaupt nichts auszuzahlen wäre, wenn die Drittschuldnerin dem Wortlaut des Pfändungsbeschlusses entsprechend handelt. In einem anderen Falle hatte ein Vollstreckungsgericht den Pfändungsbeschluß sinngemäß dahingehend formuliert, daß die Pfändung „in dem gesetzlich zugelassenen Umfange“ erfolge. Offensichtlich war sich das Kreisgericht selbst nicht klar darüber, inwieweit eine Pfändung gegen LPG-Mitglieder zulässig ist, und überließ die Lösung des Problems der Drittschuldnerin. Interessant war auch die Kritik der LPG-Vorsitzen-den an einem Urteil, in dessen Begründung das Rechtsverhältnis zwischen Mitglied und LPG Typ I bei Nutzung des Zugviehs als „Miete“ behandelt worden war. In dieser Kritik zeigte sich, daß die LPG-Mitglieder ein sehr gutes Empfinden für die Besonderheiten des Rechts der LPG haben und dieses Rechtsgebiet als etwas Neues, nicht mit alten Rechtsinstitutionen Vergleichbares erkennen. Eine weitere Frage, die viele Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften beschäftigt, ist die nach der Möglichkeit, Bauland zu beschaffen. Viele Fragen betrafen auch die Eigentumsverhältnisse an Gebäuden auf gepachteten und auf volkseigenen Grundstücken sowie die Vertragsstrafen, insbesondere solche wegen Säumnis bei der Rückgabe von Leihverpackung. In manchen Diskuissionsbeiträgen kam auch die Kritik an mangelhafter Arbeit von Verwaltungsstellen zum Ausdruck. So beklagten sich die Genossenschaftsbauern über eine Arbeitsschutzkommission, die einer LPG wenige Tage nach der Gründung eine Ordnungsstrafe wegen des mangelhaften Zustandes eines der LPG übergebenen devastiert.en Wirtschaftsgebäudes auferlegt hatte. Darin zeigt sich, daß den LPG auch von der Staatsanwaltschaft noch nicht immer genügend Unterstützung gewährt worden ist. Andererseits hoben einige Teilnehmer die gute Verbindung mit Richter und Staatsanwalt besonders lobend hervor. Zum Teil wurden auch Rechtsfragen aufgeworfen, die nicht ohne weiteres beantwortet werden konnten, sondern erst der Klärung bedürfen. Das Bezirksgericht Karl-Marx-Stadt hat deshalb ein Kollektiv interessierter Richter gebildet, dessen Aufgabe es ist, Probleme des Rechts der LPG zu klären. An Hand der in der LPG-Schule aufgeworfenen Fragen und der zur Verfügung stehenden Entscheidungen von Gerichten des Bezirkes sollen hier jeweils aktuelle Rechtsfragen diskutiert und einer Klärung nähergebracht werden. Alle diese Maßnahmen dienen der Verwirklichung der Beschlüsse unseres Ministerrates und damit der Förderung des sozialistischen Aufbaus auf dem Lande. WOLFGANG SEIFERT, Richter am BG Karl-Marx-Stadt Zum Charakter der Ziff. 6 Abs. 2 des LPG-Musterstatuts Typ I Die klare juristische Einschätzung der innergenossenschaftlichen Rechtsverhältnisse in den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften ist von großer politischer Bedeutung. Bei der wissenschaftlichen Untersuchung und Einschätzung dieser neuen gesellschaftlichen Verhältnisse auf dem Lande kommt es darauf an, die Eigenart dieser Verhältnisse politisch und rechtlich richtig zu würdigen, um keine gerichtlichen Fehlentscheidungen zuzulassen. Dies ist um so schwieriger, weil die Versuchung immer nahe liegt, überkommene zivilrechtliche Vorstellungen auf die ihrem Wesen nach anders gearteten rechtlichen Beziehungen innerhalb der LPG anzuwenden. Das sei an folgendem Beispiel gezeigt: Das Bezirksgericht Karl-Marx-Stadt hatte in seinem Urteil vom 19. November 1954 5b S/V 183/54 die Auffassung vertreten, daß die Verpflichtung der Mitglieder der LPG vom Typ I gemäß Ziff. 6 Abs. 2 des Musterstatuts Typ I, ihrer Genossenschaft Pferde, Ochsen, Traktoren, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte zur Bearbeitung der genossenschaftlichen Ländereien gegen Bezahlung auf Beschluß der Mitgliederversammlung zur Verfügung zu stellen, ein Mietverhältnis sei, auf das die entsprechenden Bestimmungen des BGB anzuwenden sind. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwei Genossenschaftsmitglieder arbeiteten mit dem Pferd eines dritten Mitgliedes auf den gemeinschaftlich genutzten Feldern der LPG. Dabei erlitt das Pferd einen Kreuzverschlag, ohne daß die mit ihm arbeitenden Genossenschaftsbauern dabei ein Verschulden traf, und mußte auf Anordnung des Tierarztes abgestochen werden. Der vom Bezirksgericht Karl-Marx-Stadt vertretenen Auffassung kann nicht beigetreten werden, weil sie den Bedürfnissen unserer Praxis nicht gerecht wird. Die Verpflichtung der Mitglieder der LPG vom Typ I nach Ziff. 6 Abs. 2 des Musterstatuts Typ I entspringt der Mitgliedschaft und bildet einen organischen Bestandteil des Gesamtkomplexes von Rechten und Pflichten eines Genossenschaftsbauern. Die einzelnen Rechte und Pflichten eines Genossenschaftsmitgliedes können aus diesem Komplex nicht herausgelöst werden, weil sie sich wechselseitig bedingen. Wenn z. B. für das Zurverfügungstellen der landwirtschaftlichen Geräte durch die Mitglieder nur eine Bezahlung in Höhe des niedrigsten' Tarifs der MTS erfolgen kann die Bezahlung also ganz offensichtlich nicht auf der Grundlage des Äquivalentenaustausches wie bei der gewöhnlichen Miete von Sachen vorgenommen wird so ist das nur deshalb möglich, weil die Mitglieder diese Geräte im Grunde genommen ihrer eigenen gemeinsamen Wirtschaft zur Verfügung stellen und sich auch die Produkte ihrer Arbeit selbst aneignen. Die Mitgliedschaft als Komplex von Rechten und Pflichten wird daher auch einheitlich und ausschließlich von den Musterstatuten der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften geregelt, die objektives Recht darstellen. Die Heranziehung anderer Normen als der des Rechts der LPG ist daher unzulässig. Wie ist nun unter diesem Gesichtspunkt das Zurverfügungstellen landwirtschaftlicher Geräte und Zugkräfte durch die Mitglieder der Genossenschaft vom Typ I juristisch zu werten? Während in den LPG Typ III das gesamte zur Durchführung der Feld- und Viehwirtschaft notwendige tote und lebende landwirtschaftliche Inventar bzw. bei den Genossenschaften Typ II das zur Durchführung der Feldwirtschaft erforderliche Inventar vergesellschaftet wird, die genossenschaftliche Produktion und Aneignung der Produkte der gemeinsamen Arbeit, also mit Hilfe des gesellschaftlichen Eigentums an den Produktionsmitteln und -in- 536;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei anhaltend extremen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ein wirksames Mittel zur Kontrolle über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Fristen, die im Zusammenhang mit der Verhaftung und Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und ähnliches zu führen. Der diplomatische Vertreter darf finanzielle und materielle Zuwendungen an den Ver- hafteten im festgelegten Umfang übergeben. Untersagt sind Gespräche Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der und des subversiven Mißbrauchs des Völkerrechts hierzu; dargestellt am Beispiel der von der anderen imperialistischen Staaten sowie Westberlin ausgehenden Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit spielten die in der akkreditierten Korrespondenten westlicher Massenmedien; mit konkreten Aktivitäten traten dabei insbesondere sowie der in die eingereiste Journalist des Hessischen Rundfunks, Erscheinung, Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und ihrer weltanschaulichen Grund- läge, dem Marxismus-Leninismuse Feindliche Einstellungen bringen die innere Bereitschaft zu einem Handeln zum Ausdruck, das offen oder verdeckt dem Ziel dient, die sozialistische Staats- und Gesellschafts-ordnung und bringt den spezifischen antisozialen Charakter der Verbrechen zum Ausdruck. Die kann im Einzelfall ein unterschiedliches Ausmaß annehmen. Das findet seinen Niederschlag bei der Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages Rede zur Eröffnung des Parteilehrjahres im in Güstrow - Material der Bezirksleitung der Schwerin - Rubinstein, ,L.

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