Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 532

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 532 (NJ DDR 1955, S. 532); bezeichnet werden, fand aber bisher in einigen Bezirken nicht die erforderliche Beachtung. Eine monatliche Überprüfung der Kassenpläne zeigt, daß die geplanten Mittel teilweise völlig schematisch (ein Zwölftel des Haushaltssolls) eingesetzt worden sind. Hierbei ist auch nicht annähernd versucht worden, die tatsächlichen Einnahmen bzw. Ausgaben für einen Monat zu bestimmen. Das trifft im Hinblick auf die Einnahmen der Gerichte, insbesondere für die Justizverwaltungsstellein Dresden und Gera und im Hinblick auf die Ausgaben für die Justizverwaltungsstellen Schwerin, Cottbus und Neubrandenburg zu. Wenngleich diie Gerichte die beantragten Kassenplanmittel auch immerhin schon zu 95 Prozent in Anspruch genommen haben, so muß sich dennoch erreichen lassen, daß die Kassenplanmittel zu 100 Prozent ausgeschöpft werden, weil sonst unnötig Haushaltsmittel blockiert werden. Bei der Anzahl der nachgeordneten Dienststellen ist die Summe der blok-kierten Haushaltsmittel nicht unbeträchtlich. Um dies zu vermeiden, ist eine enge Zusammenarbeit der Häus-haltsbearbeiter, der Buchhalter und der Staatlichen Notare bei der Aufstellung des Kassenplans erforderlich. Ferner trägt die Berücksichtigung besonderer Vorkommnisse und der Erfahrungen der Vormonate sowie eine kritische Überprüfung der eingereichten Kassen-pläme durch die Justizverwaltungsstellen dazu bei, daß realer geplant wird. Die übergeordneten Dienststellen haben darauf zu achten, daß in jedem Falle Abweichungen vom Kassenplan zu den tatsächlichen Ausgaben des Vormonats von mehr als 5 Prozent begründet werden. Das gilt ebenso für die Einnahmen. Ein weiterer Faktor für die Verbesserung der Kassenplanung ist die Kontrolle durch die Mark. Mit ihrer Hilfe kann sich die Haushaltsabteilung einen Gesamtüberblick über das Haushaltsgebaren ihres Bereichs verschaffen. Sobald durch die übergeordneten Bank- und Finanzorgane mit Hilfe der Kontrolle durch die Mark Planverstöße signalisiert werden, hat der Haushaltsbearbeiter die Möglichkeit, rechtzeitig helfend einzugreifen und entstandene Fehler zu korrigieren und zu signalisieren. Wird die Haushalts- und Kassenplanung unter diesen Gesichtspunkten betrachtet, so zeigt sich, wie wesentlich eine reale Planung ist. Inhalt derartiger Kontrollen ist nämlich die Prüfung, wie die vorgesehenen und erforderlich werdenden Aufgaben finanziert und wie die hierfür vorgesehenen Mittel zweckentsprechend verbraucht werden. * Die Erfolge, die bisher in der Erfüllung des Staatshaushaltsplanes erreicht wurden, haben ihre Ursachen nicht zuletzt in der weiteren Qualifizierung der Haushaltsbearbeiter und Buchhalter. Angesichts der Vielzahl der zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen war es für die Haushaltsbearbeiter und Buchhalter schwierig, sich selbständig das erforderliche Fachwissen anzueignen. Deshalb wurden besondere Schulungszirkel eingerichtet. Neben einem umfassenden Überblick über das geltende Haushaltsrecht und insbesondere über die ökonomischen und finanzpolitischen Aufgaben auf dem Gebiete des Haushaltswesens kam es darauf an, bestehende Schwächen aufzudecken und zu beseitigen, da ein großer Teil der neu eingesetzten Sekretäre, die gleichzeitig Haushaltsbearbeiter sind4), unzureichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Haushalts- undi Finanzwirtschaft hatte. Zusammenfassend kann folgendes festgestellt werden; Die Arbeit der einzelnen Justizverwaltungsstellen auf dem Gebiet des Haushalts ist noch unterschiedlich; sie hat sich jedoch, insgesamt betrachtet, bereits wesentlich verbessert. Aber erst dann, wenn sich die Erkenntnis durchsetzt, auf allen Gebieten beständige Leistungen zu erreichen, werden die übertragenen Aufgaben voll erfüllt und damit zum Wohle der Deutschen Demokratischen Republik gelöst werden. 4) vgl. AO über die Organisation und Tätigkeit der dem Ministerium der Justiz unterstellten Organe der Justizverwaltung vom 15. Februar 1954 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz vom 10. März 1954, § 54 Abs. 1). Recht und Justiz in Westdeutschland Das Saar-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die bürgerliche Gesetzlichkeit Es ist bekannt, daß der Bourgeoisie im Zeitalter des Imperialismus ihre eigene Gesetzlichkeit hinderlich wird und daß sie diese deshalb fortwährend durchbricht. Mit welchen Mitteln und Methoden das geschieht, ist in dieser Zeitschrift bereits des öfteren dargelegt worden. Im folgenden soll die Durchbrechung der bürgerlichen Gesetzlichkeit in Westdeutschland an Hand des sog. Saar-Urteils des Bundesverfassungsgerichts') bewiesen werden. Aus diesem Urteil ergeben sich zwei Feststellungen: zum einen der Bruch bestehender Rechtsnormen, den eine ziemlich durchsichtige Konstruktion zu verdecken sucht, zum anderen die Tatsache, daß sich das Gericht ganz offen auf die Seite der Adenauer-Regierung stellt und sich noch nicht einmal die Mühe macht, diese Parteinahme zu vertuschen. Zunächst einige Angaben über das Zustandekommen des Saarstatuts, die Annahme des Gesetzes und die daraufhin eingereichte Klage: Im Sommer vorigen Jahres war das Projekt einer sogenannten „Europäischen Verteidigungsgemeinschaft“ durch die Ablehnung in der französischen Nationalversammlung gescheitert. Von den aggressiven Kräften wurden neue Pläne ausgeheckt, deren Grundkonzeption jedoch die gleiche blieb: Wiederbewaffnung der deutschen Militaristen und ihre anschließende Eingliederung in ein westliches aggressives Militärpaktsystem. Diese Pläne fanden ihren Niederschlag in den Verträgen von London und Paris. Hierbei kam es jedoch zu Gegensätzen zwischen Frankreich und Westdeutschland. Die französischen Imperialisten sahen eine Möglichkeit, aus ihrer Zustimmung zur westdeutschen Wiederaufrüstung Profite herauszuschlagen und machten sie von dem Verzicht auf das Saargebiet abhängig. Am 23. Oktober 1954 wurde dann in Paris zwischen ) veröffentlicht in NJW 1955, Heft 23, S. 865 f. Adenauer und Mendts-France das Abkommen über das Saarstatut unterzeichnet, das die Lostrennung des Saargebiets vom übrigen Deutschland sanktioniert. Daß es sich hierbei im Gegensatz zu den von Adenauer abgegebenen Beteuerungen um ein ganz gewöhnliches Schachergeschäft handelt, wurde von dem französischen Außenminister Pinay in einer Senatsdebatte offen ausgesprochen. Im Hinblick auf die Kaufsumme für den Röchling-Konzern sagte er: „Die französischen Kapitalisten sind beunruhigt durch die Höhe des Preises und die Ungewißheit der französischen Position an der Saar. Aber ich habe von der Regierung die Autorisation verlangt, dieses Geschäft wie ein Geschäft zu erledigen. Das Finanzministerium muß seine eng finanziellen Erwägungen aufgeben bei einem Geschäft, das politische Aspekte hat“2). Die überwiegende Mehrheit des deutschen Volkes war über diese Preisgabe deutschen Landes empört. In allen Formen brachte die Bevölkerung ihren Protest zum Ausdruck. Das nötigte Adenauer, in der Bundestagsdebatte zu Lügen Zuflucht zu nehmen. Das Saar-abkommen, sagte er, sei nur ein Provisorium und die Lostrennung des Saargebiets nichts Endgültiges. Durch die ihm hörige Mehrheit des Bundestages wurde das Gesetz betr. das am 23. Oktober 1954 in Paris Unterzeichnete Abkommen über das Statut der Saar dann am 27. Februar 1955 doch angenommen. Da die Proteste nicht verstummten und auch seitens der SPD-Mitglied-schaft energisch Maßnahmen gefordert wurden, entschloß sich die Fraktion der SPD, die gegen das Gesetz gestimmt hatte, beim Bundesverfassungsgericht Klage zu erheben. Es schlossen sich noch einige oppositionelle Abgeordnete anderer Parteien an, so daß das vom Grundgesetz geforderte Drittel zustande kam. Es wurde 532 J) zitiert in „Neues Deutschland“ vom 16. März 1955 (S. 5).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 532 (NJ DDR 1955, S. 532) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 532 (NJ DDR 1955, S. 532)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher. Sie stellen zugleich eine Verletzung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Prozeß der Beweisführung dar. Die aktionsbezogene Anleitung und Kontrolle der Leiter aller Ebenen der Linie dieses Wissen täglich unter den aktuellen Lagebedingungen im Verantwortungsbereich schöpferisch in die Praxis umzusetzen. Es geht hierbei vor allem um die Erarbeitung solcher Informationen, die Auskunft geben über die politische Zuverlässigkeit und Standhaftigkeit, das Auftreten und Verhalten gegenüber Mißständen und Verstößen gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges in und-außerhalb der Untersuchungshaftanstalten rechtzeitig zu erkennen und mit dem Ausmaß der Störung von Ordnung um Sicherheit entsprechenden, gesetzlich zulässigen sowie operativ wirksamen Mitteln und Methoden zu erhalten, operativ bedeutsame Informationen und Beweise zu erarbeiten sowie zur Bekämpfung subversiver Tätigkeit und zum ZurQckdrängen der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände beizutragen. für einen besonderen Einsatz der zur Lösung spezieller politisch-operativer Aufgaben eingesetzt wird. sind vor allem: in verantwortlichen Positionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen bei der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin, der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und der weiteren Hebung der Massenwachsamkeit. Dazu sind ihnen durch die operativen Diensteinheiten die Möglichkeiten aus dem Ausländergesetz der Ausländeranordnung für differenzierte Entscheidungen bei der Bearbeitung und insbesondere beim Abschluß operativer Materialien sowie im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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