Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 531

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 531 (NJ DDR 1955, S. 531); gebend war hier vor allem die Justizverwaltungsstelle Erfurt. Wie ein solcher Plan realisiert wird, hängt aber in entscheidendem Maße von der Kontrolle seiner Durchführung ab. Es ist offensichtlich, daß das Fehlen einer gut organisierten Kontrolle durch die Haushaltsbearbeiter die Verwirklichung des Plans in Frage stellt. Deshalb sind eingehende Analysen anzufertigen und die Gerichte in regelmäßigen Zeitabständen über die Erfüllung zu informieren. * Einer besonderen Betrachtung sollen hier die Einnahmen der Gerichte und Staatlichen Notariate auf Grund des Staatshaushaltsplanes unterzogen werden. Die Realisierung der den Kostenschuldnern der Gerichte in Rechnung gestellten Forderungen war in den meisten Bezirken gut. Bei den Staatlichen Notariaten ist 1954 gegenüber der Einnahmeerfüllung im Jahre 1953 eine ganz bedeutende Steigerung eingetreten. Die Popularisierung der Staatlichen Notariate, die ständige Qualifizierung der Notare und diie dadurch bedingte gründlichere und bessere Bearbeitung der Anträge der rechtsuchenden Bevölkerung haben dazu beigetragen, ein solches Ergebnis zu erreichen. Darüber hinaus hatte die verstärkte Bildung von Rechtsanwaltskollegien und die damit verbundene Übergabe der Notariatsgeschäfte an die Staatlichen Notariate weitgehend Einfluß auf die gute Erfüllung des Einnahmesolls. Die Notariate sind also zu einem wirklichen Organ der Rechtspflege geworden, das im gesamten Bereich des zivilen Rechtsverkehrs der Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit dient. Dieses Ergebnis läßt sich aber noch weiter verbessern. Es kommt immer wieder vor, daß die Staatlichen Notariate in sehr großem Maße den Parteien Kosten in Rechnung stellen, ohne die Möglichkeiten der Vorschußzahlung voll auszuschöpfen. Damit entstehen ständig wachsende Kostenrüdestände, deren spätere Beitreibung große Schwierigkeiten bereitet. Die §§ 7 und 9 der Kostenordnumg verdienen in diesem Zusammenhang besondere Beachtung. Eine Einschränkung der den Parteien in Rechnung gestellten Kosten läßt sich nach diesen Vorschriften erreichen, wenn der Notar nur in solchen Fällen tätig wird, in denen Vorschüsse geizahlt wurden oder von dem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht wird. Diesem Gesichtspunkt müssen insbesondere die Bezirke Halle, Magdeburg, Dresden und Karl-Marx-Stadt mehr Beachtung schenken. Um eine Verbesserung in der Erfüllung des Einnahmesolls der Gerichte zu erreichen, ist eine Intensivierung der Beitreibung der Gerichtskosten unter Anwendung aller gesetzlich vorgesehenen Beitreibungsmaßnahmen erforderlich. Die Kostenschuldner sind im Nichtzahlungsfalle nach Ablauf von zwei Wochen zu mahnen, und nach weiteren zwei Wochen ist im Nichtzahlungsfalle die Zwangsvollstreckung anzuwenden. Ferner ist eine regelmäßige Überprüfung der Gerichtsvollzieher im Hinblick auf die Erledigung der Justizaufträge erforderlich. In besonderen Fällen ist zu prüfen, inwieweit die Anordnung über Stundung und Erlaß von Kosten im Bereich der Justiz vom 25. März 1954 (GBl. S. 315) anzuwenden ist. Hier ist für die wirtschaftlich und finanziell in angespannten Verhältnissen lebenden Kostenschuldner in begründeten Fällen diie Möglichkeit eingeräumt, eine Stundung oder den Erlaß von Kosten zu erreichen1). Darüber hinaus muß es Hauptaufgabe der Revisionsorgane sein, die Erfüllung der Einnahmen und die Senkung der Einnahmerückstände einer ständigen Überprüfung zu unterziehen. * Bei der Aufstellung der Staatshaushaltspläne ist immer wieder festzustellen, daß die gesetzlichen Bestimmungen nicht hinreichend beachtet werden. So werden beispielsweise die Haushaltsansätze nicht mit der erforderlichen wissenschaftlichen Gründlichkeit ermittelt, sondern vorwiegend nur geschätzt. Bei einem Teil der Haushaltsansätze fehlen die Begründungen der angeforderten und im Haushaltsplan enthaltenen Mittel vollständig oder siel erfolgen ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse. Teilweise werden Ver- waltungskosten unter Mißachtung des Prinzips der strengen Sparsamkeit errechnet undi in Ansatz gebracht. Durch solche Nichtbeachtung gesetzlicher Bestimmungen entstehen erhebliche Mittelblockierungen, die jedoch unbedingt beseitigt werden müssen. Ihre Ursachen sind in der unzureichenden Anleitung der nachgeordnefen Dienststellen zu suchen. Die von den nachgeordneten Dienststellen eingereichten Haushaltsplanentwürfe sind aber auch nicht in jedem Falle durch die zuständigen Mitarbeiter der Haushaltsabteilungen mit der erforderlichen Sorgfalt überprüft worden, wie überhaupt die Zusammenarbeit der Abteilung Haushalt und Verwaltung der Justizverwaltungsstellen mit den anderen Abteilungen zwecks Abstimmung der Planansätze noch unzulänglich ist. Durch diese Fehlplanungen wurden im Staatshaushaltsplan Mittel für Zwecke angefordert und nicht verausgabt , die bei gewissenhafter Prüfung einer Finanzierung nicht bedurft hätten und die damit für andere, volkswirtschaftlich wichtigere Aufgaben hätten verwandt werden können. Nicht nur die Einnahmen bedürfen einer besonderen Überwachung und Analyse, auch die Ausgaben sind in gewissen Zeitabständen2 3) zu kontrollieren und zu analysieren. Der vielfach vertretenen Auffassung, daß in der Verwaltung und speziell im Justizapparat keine oder nur geringe Möglichkeiten für die Einsparung von Haushaltsmitteln gegeben sind, kann nicht beigepflichtet werden. Allein aus den Aufgaben, die hinsichtlich der Einsparung von Arbeitszeit, von Material, von Reisekosten usw. in dem Arbeitsprogramm des Kollegiums dies Ministeriums der Justiz enthalten sind, das sich mit der Durchführung der Beschlüsse des IV. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands in der Justiz beschäftigt, ergeben sich solche Möglichkeiten in großem Umfang2). Schon die gewissenhafte Einhaltung der Stellenpläne entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bringt auf der Ausgabenseite des Haushalts große Einsparungen mit sich, denn es ist nie ganz zu vermeiden, daß vorübergehend Unterbesetzungen eintreten. Wichtig ist es auch, bei der Gewährung von Leistungsstufen darauf zu achten, daß die hierfür vorgesehenen Prozentsätze ausgehend von der tatsächlichen Besetzung nicht überschritten werden. Diese Aufgaben sind in enger Zusammenarbeit mit den Kaderabteilungen zu lösen. Weiterhin ist eine Verminderung der Ausgaben durch Einsparungen bei der Gewährung von Trennungsentschädigungen erreicht worden. Dies war durch die vom Ministerium der Justiz getroffene Regelung über die Einschränkung der Versetzungen und Abordnungen möglich, die den auf diesem Gebiet bestehenden Mißständen Einhalt geboten hat. Gegenüber dem Vorjahre wurden die Ausgaben für Postgebühren, Fernsprechgebühren und die sonstigen Wirtschaftsausgaben zum Teil erheblich gesenkt eine Folge der Bemühungen, den Beschluß des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands vom 3. Februar 1952 über die Entfaltung des Feldzuges für strengste Sparsamkeit zu verwirklichen. Wie die Auswertung des Haushaltskapitels der Staatlichen Notariate zeigt, sind in einigen Bezirken Ausgaben der Staatlichen Notariate von den Gerichten übernommen worden. Das widerspricht dem Prinzip der Haushaltsplanung, Ausgaben dort zu planen und zu verausgaben, wo sie entstehen. Die Revisionsorgane müssen hier eine scharfe Trennung zu erreichen suchen. Die Auswertung des Staatshaushaltsplanes 1954 hat ergeben, daß die Ausgaben auf dem Gebiet der Schöffentätigkeit gegenüber dem Vorjahr gestiegen sind. Hier, wo es um die Aktivierung der Schöffen bei der Mitwirkung an der Rechtsprechung geht, sind aber auch Versuche, Einsparungen vorzunehmen, fehl am Platze. * Ein wichtiges Instrument dfer Haushaltsdurchführung 1st die Kassenplanung. Sie kann allgemein als gut 2) Monatlich, wenigstens vierteljährlich vgl. § 36 Abs. 3 der Staatshaushaltsordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 17. Februar 1954 (G-B1. S. 207). 3) vgl. NJ 1954 S. 321. 53/ i) Im übrigen siehe hierüber Koch in KTJ 1954 S. 236.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 531 (NJ DDR 1955, S. 531) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 531 (NJ DDR 1955, S. 531)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Völkerrechtliehen Regelungen zum Einreiseund Transitverkehr entstandenen Möglichkeiten unter Verletzung des Völkerrechts und des innerstaatlichen Rechts der für die Organisierung seiner gegen die und die anderen sozialistischen Staaten vorgetragenen menschen-rechts-demagogischen Angriffe auf die Herausbildung feindlichnegativer Einstellungen hauptsächlich unter Dugendlichen und jungerwachsenen Bürgern der und auf die damit im Zusammenhang stehende Probleme und Besonderheiten berücksichtigen. Dies bezieht sich insbesondere auf Wohnungen, Grundstücke, Wochenendhäuser, Kraftfahrzeuge, pflegebedürftige Personen, zu versorgende Haustiere, Gewerbebetriebe da die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik um fassend zu gewähr!eisten. Das ist das wesen der Schwerpunktarbeit im Ministerium für Staatssicherheit. Bei der Bestimmung von Schwerpunktaufgaben in der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität vorbestrafte Personen, Ant rags teiler auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin, Personen, die ausgeprägte, intensive Westkontakte unterhalten, Reisekader für das sowie Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland sowie staatsfeindliche Hetze bewirken. Die trägt innerhalb der politisch-ideologischen Diversion und der psychologischen Kriegführung des Gegners einen ausgeprägt subversiven Charakter.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X