Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 529

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 529 (NJ DDR 1955, S. 529); führung des Postmietbehälterverkehrs vom 10. März 1955 (GBl. II S. 107) geschaffen, offensichtlich im Interesse der Ökonomisierung des Umlaufs von Verpackungsmaterial. Danach stellt die Post auf Anforderung Postmietbehälter, d. h. Pappkartons in bestimmten Abmessungen, mietweise zur Verfügung und zwar mindestens 5 Stück unter der Bedingung, daß diese Behälter als Verpackung für irgendeine Fracht (Paket) spätestens am zweiten Werktage nach der Empfangnahme wenn gleichzeitig 500 Behälter gemietet werden, erst am 6. Tage wieder einzuliefern sind; der bei Empfangnahme des Behälters zahlbare Mietzins für die einmalige Verwendung beträgt 0,50 DM pro Stück. Interessant ist die nun folgende Konstruktion: der Empfänger der Sendung hat eine Empfangsbescheinigung zu unterschreiben oder muß die gesamte Sendung zurückgehen lassen , womit er die „Benutzungsbedingungen für Postmietbehälter“ anerkennt; kraft des damit zustande gekommenen Vertrages ist er verpflichtet, den Behälter spätestens am zweiten Werktage zur Vermeidung einer Verzugsgebühr von 0,50 DM täglich leer oder als Verpackung für irgendeine andere Sendung zurückzugeben; ob im letzteren Falle eine neue Mietgebühr zu zahlen ist, ist aus der AO nicht ersichtlich. Für Verlust oder Beschädigung des Behälters haftet der Empfänger oder Versender, je nachdem, wo das Ereignis eintritt, und zwar auf Schadensersatz in zehnfacher Höhe der Mietgebühr, also 5 DM; ob die Haftung ein Verschulden voraussetzt, wird nicht gesagt, jedoch muß das nach allgemeinen Grundsätzen angenommen werden: Es bleibt abzuwarten, ob sich dieses ziemlich komplizierte Verfahren einführen wird. * Auf dem Gebiet des Gerichtsrechts wurden ebenfalls schwerwiegende Verordnungen erlassen, die jedoch in dieser Zeitschrift schon besprochen worden sind, so daß hier lediglich eine Zusammenstellung erforderlich ist; ' i ,i * Uff! Insbesondere die Anordnung über die Durchführung der Schöffenwahlen im Jahre 1955 vom 10. Januar 1955 (GBl. I S. 9) nebst der ebenfalls die Schöffenwäh-len betreffenden Zweiten Durchführungsbestimmung zum Gerichtsverfassungsgesetz vom 7. Februar 1955 (GBl. I S. 108) und der Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über die Durchführung der Schöffenwahl im Jahre 1955 vom 27. April 1955 (GBl. I S. 319) ist unseren Lesern aus ihrer tätigen Mitwirkung an den Wahlvorbereitungen und den zahlreichen Veröffentlichungen im letzten halben Jahr zur Genüge bekannt. Zur Verordnung über die Festsetzung von Ordnungsstrafen und die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens vom 3. Februar 1955 (GBl. I S. 128) ist der Aufsatz von Ostmann über „Die Stellung der Ordnungsstrafe im Recht der Deutschen Demokratischen Republik“ in NJ 1954 S. 517 zu vergleichen und zu der lange erwarteten Verordnung über die Pfändung von Arbeitseinkommen vom 9. Juni 1955 (GBl. I S. 429) der Aufsatz von Kruschke in NJ 1955 S. 429. Zu vermerken ist ferner die Dritte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Übertragung der Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf die Räte der Kreise vom 10. Mai 1955 (GBl. I S. 339), die das Genossenschaftsregister für die Molkereigenossenschaften e. G. der Vereinigung der gegenseitigen Bauemhilfe der Abteüung Landwirtschaft bei den Räten der Kreise überträgt. Schließlich mag in Zusammenhang mit dieser Gruppe von Gesetzgebungsmaßnahmen die Anordnung über die Auflösung der Kleingartenschiedsgerichte vom 3. Januar 1955 (GBL II S. 37) erwähnt werden, mit der eine aus der Zeit unmittelbar nach dem ersten Weltkriege stammende und in unsere staatliche Organisation nicht mehr passende Einrichtung beseitigt wird. Aus dem Bereich des Arbeitsrechts muß zunächst die Anordnung über den Neuabschluß der Betriebskollektivverträge in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben für das Jahr 1955 vom 28. Januar 1955 (GBl. I S. 47) vermerkt werden, mit der das alljährliche Verfahren zur Schaffung von Kollektivverträgen eingeleitet wurde. Die AO setzte den Werk- leitern zum Abschluß der neuen Verträge mit den Betriebsgewerkschaftsleitungen eine Frist bis zum 31. März 1955; nach der Bestimmung des § 4 waren für das darin festzulegende Lohngefüge die bisherigen Vorschriften maßgebend. Hierher gehört ferner die Anordnung über die Regelung der Arbeitszeit bei Heimfahrten der Mitarbeiter in den staatlichen Organen vom 20. April 1955 (GBl. I S. 290), die der Lage derjenigen staatlichen Angestellten Rechnung trägt, die im Hinblick auf die Wohnungslage, vor allem in Berlin, getrennt von ihrer Familie wohnen und diese über Wochenende zu besuchen pflegen. Ihnen wird gestattet, montags die Arbeit enst um 10 Uhr aufzunehmen und monatlich einen Heimreisetag, in der Regel sonnabends, zu beantragen, sofern sie in beiden Fällen „die ausfallende Arbeitszeit vorgearbeitet haben.“ Schließlich ist hier auf dem Abdruck der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik zu § 9 der Verordnung über Kündigungsrecht Unzulässigkeit der Umwandlung einer fristlosen Entlassung in eine fristgemäße Kündigung Richtlinie Nr. 5 vom 31. Januar 1955 (GBl. II S. 47) hinzuweisen, die unseren Lesern bereits aus der Veröffentlichung in NJ 1955 S. 120 ff. bekannt ist. In zahlreichen der in dieser Übersicht besprochenen Verordnungen und Anordnungen finden sich strafrechtliche Bestimmungen, die abschließend in zeitlicher Reihenfolge zusammenzustellen sind. § 7 der VO über Herstellung, Vertrieb oder Besitz von Funksendeanlagen vom 23. Dezember 1954 (GBl. 1955 I S. 6) droht Gefängnis bis zu einem Jahr und Geldstrafe bis zu 1000 DM oder eine dieser Strafen für ungenehmigte Herstellung, Vertrieb oder Besitz solcher Anlagen, für Nichtanmeldung bereits hergestellter Anlagen und für die Ausübung der genannten Tätigkeiten an einem anderen als dem in der Genehmigungsurkunde bezeichneten Orte an; ferner eine Uber-tretungsstrafe im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung, Beauftragten des Postministeriums Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen Funksendeanlagen hergestellt, vertrieben oder in Gewahrsam gehalten werden. Ziff. IX, 29 der Verordnung über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie und der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe vom 6. Januar 1955 (GBl. I S. 37) verweist auf § 46 des Gesetzes vom 17. Februar 1954 über die Staatshaushaltsordnung der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 207), dessen Strafvorschriften im Falle des Verstoßes gegen eine aus der Verordnung sich ergebende Verpflichtung anzuwenden sind. Diese allzu allgemeine Strafandrohung, die es oft zweifelhaft läßt, ob ein bestimmtes Verhalten nun unter Strafe steht oder nicht, wird vermieden durch die Strafbestimmung des § 43 der Verordnung zur Durchführung des Investitionsplanes und des Generalreparaturplanes sowie der Lizenzen vom 20. Januar 1955 (GBl. I S. 77). Diese Verordnung hat sich bemüht, durch zwölf konkret formulierte Tatbestände diejenigen Fälle zu erfassen, in denen eine Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen zur Regelung des Investitionsverfahrens durch Verhängung einer Ordnungsstrafe bis zum Betrage von 500 DM zu ahnden ist. Für die gleichen Tatbestände ist die Strafdrohung aus § 9 WStVO zu entnehmen, wenn die Handlung oder Unterlassung geeignet ist, die Wirtschaftsplanung oder die proportionale Entwicklung der Volkswirtschaft zu gefährden oder zu stören; in diesem Falle findet also ein gerichtliches Verfahren statt. Nach § 19 der Verordnung über die Berufserlaubnis und Berufsausübung in den mittleren medizinischen Berufen sowie medizinischen Hilfsberufen vom 17. Februar 1955 (GBl. I S. 149) kann eine Ordnungsstrafe bis zu 150 DM verhängt werden, wenn ein Meldepflichtiger die nach den Vorschriften der VO von den zuständigen Organen der Gesundheitsverwaltung geforderten Auskünfte nicht oder unvollständig, unrichtig oder nicht fristgemäß erstattet. Hier zeigt sich der Vorteil der allgemeinen Verfahrensregelung durch die Verordnung über die Festsetzung von Ordnungsstrafen vom 3. Februar 1955, die es überflüssig macht, zusammen mit 529;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaftvollzuges in Erfahrung zu brin-gen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik Geheime Verschlußsache öStU. StrafProzeßordnung der Deutschen Demo gratis chen Republik Strafvollzugs- und iedereingliederun : Strafvöllzugsordnung Teil Innern: vom. iSgesetzih, der Passung. des. Ministers des. Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit voraus, oder es erfolgte eine Übernahme der Bearbeitung des Verdächtigen von einem der anderen Untersuchungsorgane der aus dem sozialistischen Ausland.

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