Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1955, Seite 528

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 528 (NJ DDR 1955, S. 528); Empfängerkreises tritt insofern ein, als nunmehr auch Kinder von Angestellten und Handwerkern unter den gleichen Voraussetzungen wie Arbeiterkinder Stipendien erhalten, während sie bisher auf Leistungsstipendien angewiesen waren. Die Höhe des Stipendiums beträgt je nach der Kategorie, in die der Student fällt, 180 DM oder 130 DM monatlich, wozu noch Leistungszuschläge, Ortszuschläge, ggf. auch Zusatzstipendien treten können. Für Studenten, die kein Stipendium erhalten, kann im Falle der Bedürftigkeit eine Studienbeihilfe von monatlich 80 DM gewährt werden. Alles in allem eine Regelung, die höchst eindrucksvoll die Fürsorge unseres Staates für die Ausbildung der Jugend demonstriert. Ebenso bedeutsam ist die Verordnung über Berufsberatung und die Berufslenkung der Absolventen der Universitäten, Hoch- und Fachschulen vom 3. Februar 1955 (GBl. I S. 113). Mit ihr wird eine Lücke in der Planung der Kaderentwicklung ausgefüllt, da die bisherige Regelung nicht ausreichte, um nach einem auf Kosten der Gesellschaft durchgeführten Studium die Verwendung jedes Absolventen am richtigen Platz zu gewährleisten. Die Neuregelung beruht auf dem Prinzip, daß eine Fachkommission die Absolventen den Ministerien und sonstigen zentralen Staatsorganen, die einen entsprechenden Bedarf angemeldet haben, zuweist und daß nach dieser Zuweisung der zuständige Hauptverwaltungs- bzw. Hauptabteilungsleiter des betr. zentralen Staatsorgans für den ordnungsgemäßen Einsatz der Absolventen und ihre Einstellung verantwortlich ist. Die Absolventen müssen an der ihnen zugewiesenen Stelle grundsätzlich mindestens drei Jahre tätig sein. Die Fachkommissionen werden für jede Berufsgattung unter der Verantwortlichkeit des betreffenden Fachministeriums gebildet; ihre Entscheidung über die Geeignetheit des Absolventen besitzt also die erforderliche Autorität. Zu dieser Gruppe von gesetzlichen Maßnahmen gehört auch die Verordnung über die Wahrung der Auf-führungs- und Vervielfältigungsrechte auf dem Gebiete der Musik vom 17. März 1955 (GBl. I S. 313), die die Neugestaltung der Organisation und Arbeit der AWA (Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte auf dem Gebiet der Musik) zum Gegenstand hat. Die VO stellt gegenüber der ursprünglichen Regelung aus dem Jahre 1951 klar, daß sich die Berechtigung und Verpflichtung der AWA zur Wahrnehmung der Urheberrechte auch auf Aufführungen mittels mechanischer Vorrichtungen Rundfunk, Tonband usw. erstreckt, und macht ihre Befugnis zur Wahrnehmung der Rechte an der mechanischen Vervielfältigung von der Zustimmung des Autors unabhängig. An Stelle der bisherigen Organe tritt ein Direktor als verantwortlicher Leiter und ein Beirat, bestehend aus Komponisten, Schriftstellern und Verlegern. Bedeutsam ist das der AWA nunmehr zugebilligte Recht, gegen Veranstalter, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Anmeldung von Veranstaltungen und zur Programmvorlage nicht nachkommen, Ordnungsstrafen zu verhängen; für den Zivilrichter andererseits ist die Vorschrift von besonderem Interesse, daß bei Schadensersatzforderungen in diesem Falle „eine Verdoppelung der Gebühr ohne weiteren Nachweis des Schadens im einzelnen als angemessen gilt“. Schließlich sei hier die Anordnung über die Führung von Ortschroniken vom 16. März 1955 (GBL II S. 117) erwähnt, die nach dem Text der Präambel dazu beitragen soll, die gegenwärtige „äußerst wichtige Entwicklungsetappe im Leben des deutschen Volkes auch im örtlichen Maßstabe für die Geschichtsschreibung festzuhalten“. ♦ Auch das Gesundheitswesen war im ersten Halbjahr 1955 mit mehreren Normativakten vertreten. Die Verordnung über die Regelung der Entschädigung für erloschene, vererbliche und veräußerliche Apothekenbetriebsrechte vom 23. Dezember 1954 (GBl. 1955 I S. 5) beendet die durch die VO vom 22. Juni 1949 in Angriff genommene Neuregelung des Apothekenwesens. In dieser VO war die Schaffung einer Ausgleichskasse vorgesehen, deren Fonds zur Entschädigung für die Einziehung der Apothekenprivilegien dienen sollte; nunmehr wird der Umfang und die Auszahlung dieser Entschädigung festgelegt. Die Entschädigung beträgt danach 50 Prozent eines durchschnittlichen Jahresumsatzes der Apotheke in den Jahren 1936 1938. Die Sorge unseres Staates um den Menschen bringt die Anordnung über die Beschäftigung und Umschulung von Tuberkulose-Rekonvaleszenten vom 29. März 1955 (GBl. I S. 257) sinnfällig zum Ausdruck. Diesen Personen gewährleistet die AO für die Zeit nach der Wiederaufnahme ihrer Arbeit einen besonderen Schutz; zugleich dient sie der Verhütung von Rückfällen als Folge einer unzweckmäßigen und zu frühen Arbeitsbelastung. Besonders wichtig ist die Bestimmung, daß Tuberkulosekranken nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Rats des Kreises und unter Einhaltung der Frist von einem Monat gekündigt werden darf. Die Verordnung zum Schutz gegen übertragbare Krankheiten vom 18. Mai 1955 (GBl. I S. 421) geht auf den schon früher besprochenen Beschluß des Ministerrats vom 8. Juli 1954 über die weitere Entwicklung des Gesundheitsschutzes zurück und ist zur Vereinheitlichung der Seuchenabwehr und Schaffung eines Schutzes bestimmt, der dem neuesten Stande der Wissenschaft entspricht. Einzelne Schutz- und Vorbeugungsmaßnahmen werden unten im Zusammenhang mit den Strafbestimmungen behandelt. Charakteristisch für die laufende Verbesserung unseres Gesundheitsschutzes ist schließlich die Anordnung über die hygienische Einrichtung und Überwachung von Gemeinschaftsküchen vom 18. Mai 1955 (GBl. I S. 413), die in sehr ausführlichen Bestimmungen die Vorkehrungen aufzählt, die in den Küchen der öffentlichen Gaststätten und allen Gemeinschaftsküchen in Schulen, Clubs, Heimen, Krankenhäusern usw. getroffen werden müssen, um einen wirksamen Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Weiterhin sind einige Normativakte aus dem Bereich der Postverwaltung festzuhalten. Die Verordnung über Herstellung, Vertrieb oder Besitz von Funksendeanlagen vom 23. Dezember 1954 (GBl. 1955 I S. 6) stellt, aus naheliegenden Wachsamkeitsgründen Besitz, Vertrieb und Herstellung von Funksendern unter Lizenzpflicht und Verstöße hiergegen unter Strafandrohung. Die Verordnung über den Vertrieb demokratischer Presseerzeugnisse9) vom 9. Juni 1955 (GBl. I S. 433) statuiert die ausschließliche Befugnis der Deutschen Post zum Vertrieb der periodisch erscheinenden Druckschriften, also insbesondere der Zeitungen und Zeitschriften; über Ausnahmen entscheidet das Postministerium Die hiermit eine große Bedeutung erlangende Postzeitungsliste dient zugleich dem Schutz gegenüber dem Eindringen feindlicher Hetzliteratur in die Deutsche Demokratische Republik: nur solche Druckschriften dürfen vertrieben werden, die in die Postzeitungsliste eingetragen sind. Die neue Vertriebsregelung bedeutet, daß die Postverwaltung in zivilrechtliche Beziehungen einerseits zu den Verlagen, andererseits zu den Beziehern tritt; beide Rechtsverhältnisse werden in der VO durch besondere Vorschriften geregelt. Das Vertragsverhältnis zu den Verlagen ist eine Art Kommissionsverhältnis, auf Grund dessen die Post zwar nicht Eigentümer der Presseerzeugnisse wird, aber kraft besonderer Bestimmung die Gefahr für Verlust oder Beschädigung während des Vertriebes übernimmt. Andererseits haften die Verlage der Post für Schäden, die ihr durch Nichtlieferung, verspätete Übergabe oder Übergabe nicht vertriebsfähiger Druckschriften entstehen. Der Abonnementsvertrag des Beziehers mit der Post gibt jenem einen Anspruch gegen die Post auf Nachlieferung etwa fehlender Exemplare oder Entschädigung, wenn die Nachlieferung nicht möglich ist. Die VO führt für diese verschiedenen Ansprüche besondere Verjährungsfristen ein; Streitigkeiten gehören vor das Gericht, auch wenn der Verlag ein volkseigenes Unternehmen ist. Auch hier sind Strafbestimmungen vorgesehen. Eine neue Funktion der Deutschen Post im Wirtschaftsverkehr wird mit der Anordnung über die Ein- ) ) Auch diese Formulierung ist sprachlich zu beanstanden: nicht die Erzeugnisse sind demokratisch, sondern die Presse! Es muß also heißen der Erzeugnisse der demokratischen Presse“. 528;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 528 (NJ DDR 1955, S. 528) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Seite 528 (NJ DDR 1955, S. 528)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 9. Jahrgang 1955, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Die Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1955 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1955 auf Seite 770. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 9. Jahrgang 1955 (NJ DDR 1955, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1955, S. 1-770).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Arbeitsbereich Vollzug. Der Arbeitsbereich Vollzug umfaßt folgende Sachgebiete - Sachgebiet operativer Vollzug, Sachgebiet Effekten und Er kenn ungs dienst, Inhaftiertenvorführung. Der Arbeitsbereich Vollzug ist dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung ist der Termin unverzüglich mitzuteilen. Die Genehmigung für Besuche von Strafgefangenen ein- schließlich der Besuchstermine erteilen die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß nach der Realisierung festgelegter Maßnahmen eine unverzügliche Aktualisierung Ergänzung der entsprechenden Dokumente der Kreis-und Objektdienststellen erfolgt. Diese Anweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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